Rechtsprechung
| BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 166/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer tariflichen Kündigungsfrist - Auslegung einer Tarifnorm als eine dynamische Verweisung - Inhaltliche Übernahme gesetzlicher Regelungen in ein umfassenderes tarifliches Regelwerk als Indiz gegen einen eigenen Normsetzungswillen der Tarifvertragsparteien ...
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Tarifliche Kündigungsfristen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Kündigungsschutz; Verweis auf die gesetzliche Regelung in tariflichen Kündigungsfristen
Verfahrensgang
- ArbG Reutlingen, 23.06.1994 - 4 Ca 771/93
- LAG Baden-Württemberg, 12.01.1995 - 6 Sa 112/94
- BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 166/95
Papierfundstellen
- NZA 1997, 97
- BB 1996, 1512
Wird zitiert von ... (88) Zitiert selbst (14)
- BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 460/92
Außerordentliche Kündigung bei eingeschränkter Vollmach
Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 166/95
Im Ausgangsfall des Senatsurteils vom 23. Januar 1992 (aaO) stimmten der Tarifwortlaut und der Gesetzestext des § 622 Abs. 2 BGB a.F. überein und es war zu prüfen, ob die Tarifregelung, über deren Inhalt die Parteien nicht stritten, verfassungsrechtlichen Bedenken unterlag.Der Senat ist in seinem Urteil vom 23. Januar 1992 (aaO) jedenfalls insoweit ohne nähere Erörterung von einer solchen Möglichkeit ausgegangen, als er bei der Prüfung, ob eine konstitutive Tarifregelung vorliegt, zwischen der Grundkündigungsfrist und den verlängerten Kündigungsfristen unterschieden hat.
Was die Grundkündigungsfrist des § 17 MTV und die erste Erhöhungsstufe nach fünf Beschäftigungsjahren anbelangt, hat der Senat bisher - für Kündigungen vor dem 15. Oktober 1993, auf die das KündFG nicht anwendbar war - keinen Verstoß der Tarifregelung gegen Art. 3 Abs. 1 GG angenommen (Senatsurteil vom 23. Januar 1992 - 2 AZR 460/92 - AP Nr. 36 zu § 622 BGB).
- BAG, 23.01.1992 - 2 AZR 460/91
Verlängerte tarifliche Arbeiterkündigungsfrist
Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 166/95
Soweit § 17 Ziff. 2 MTV Arbeiter der baden-württembergischen Textilindustrie auf die verlängerten gesetzlichen Kündigungsfristen Bezug nimmt, handelt es sich um eine deklaratorische Verweisung auf die jeweilige Fassung des § 622 II BGB (Fortführung von BAG, NZA 1992, 787 = AP Nr. 36 zu § 622 BGB).Das Landesarbeitsgericht hat angenommen, auch wenn man mit dem Senatsurteil vom 23. Januar 1992 - 2 AZR 460/91 - (AP Nr. 36 zu § 622 BGB) der Auffassung sei, bei § 17 MTV handele es sich um eine konstitutive Tarifregelung, so sei damit noch nicht die Frage beantwortet, ob es sich bei § 17 Ziff. 2 MTV um eine statische oder um eine dynamische Verweisung handele.
Zu dem hier einschlägigen MTV hat der Senat schon in seinem Urteil vom 23. Januar 1992 (- 2 AZR 460/91 - AP Nr. 36 zu § 622 BGB) erkannt, daß die tarifliche Regelung des § 17 MTV über die verlängerten Kündigungsfristen für gewerbliche Arbeitnehmer - insgesamt betrachtet - eine konstitutive Regelung darstellt.
- BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 1028/94
Anwendbarkeit der tariflichen Kündigungsfristen in der Metall- und …
Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 166/95
Die Tariföffnungsklausel des § 622 Abs. 4 Satz 1 BGB n.F. ist nicht so zu verstehen, daß lediglich in künftigen Tarifverträgen von den gesetzlichen Kündigungsfristen abgewichen werden kann (Senatsurteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 1028/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 40, 102 = AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 23. September 1992 - 2 AZR 231/92 - n.v.; Urteil vom 16. September 1993 - 2 AZR 697/92 - BAGE 74, 167 = AP Nr. 42 zu § 622 BGB; Urteil vom 10. Mai 1994 - 3 AZR 721/93 - AP Nr. 3 zu § 1 Tarifverträge: Verkehrsgewerbe; zuletzt Senatsurteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 1028/94 -, aaO) ist bei Tarifverträgen jeweils durch Auslegung zu ermitteln, inwieweit die Tarifvertragsparteien eine selbständige, d.h. in ihrer normativen Wirkung von der außertariflichen Norm unabhängige eigenständige Regelung treffen wollten.
- BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 201/95
Verlängerte Kündigungsfristen für gewerbliche Arbeitnehmer
Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 166/95
Setzt der Gesetzgeber die erforderliche Beschäftigungsdauer für das Eingreifen der verlängerten Kündigungsfristen herab, so gilt dann auch insoweit die neue gesetzliche Regelung (Senatsurteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 201/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen). - BAG, 10.03.1994 - 2 AZR 605/93
Tarifliche Arbeiterkündigungsfrist (Grundfrist)
Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 166/95
Bisher hat der Senat allerdings mehrfach ausdrücklich offengelassen, ob angesichts der durch das KündFG vom 7. Oktober 1993 grundsätzlich intendierten Angleichung von Arbeiter- und Angestelltenkündigungsfristen für eine Kündigung nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bei steigender Betriebszugehörigkeit noch an erheblich unterschiedlichen Kündigungsfristen für Angestellte und Arbeiter, insbesondere unterschiedlichen Wartezeiten aus sachlich begründbaren Erwägungen festgehalten werden kann, wenn diese Unterschiede auf vor Inkrafttreten des KündFG vereinbarten Tarifverträgen beruhen (Senatsurteile vom 10. März 1994 - 2 AZR 605/93 - AP Nr. 117 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; vom 9. März 1995 - 2 AZR 510/94 - n.v.). - BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 212/95
Kündigungsfrist: § 17 MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer in der …
Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 166/95
Soweit die Tarifpartner für gewerbliche Arbeitnehmer bei einer Betriebszugehörigkeit von zwölf Jahren oder sogar 20 Jahren seit Vollendung des 25. Lebensjahrs sowohl hinsichtlich der Wartezeiten als auch hinsichtlich der Kündigungsfristen erhebliche Verschlechterungen gegenüber den Angestellten vereinbart haben, verstößt diese Regelung jedenfalls gegen Art. 3 GG und ist durch § 622 BGB in der Fassung des KündFG zu ersetzen (vgl. die Senatsurteile vom 14. Februar 1996 in den Parallelsachen - 2 AZR 212/95, 548/95 und 563/95 -). - BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 510/94
Verlängerte Kündigungsfristen für ältere Arbeiter; Kündigungsregelungen bei der …
Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 166/95
Bisher hat der Senat allerdings mehrfach ausdrücklich offengelassen, ob angesichts der durch das KündFG vom 7. Oktober 1993 grundsätzlich intendierten Angleichung von Arbeiter- und Angestelltenkündigungsfristen für eine Kündigung nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bei steigender Betriebszugehörigkeit noch an erheblich unterschiedlichen Kündigungsfristen für Angestellte und Arbeiter, insbesondere unterschiedlichen Wartezeiten aus sachlich begründbaren Erwägungen festgehalten werden kann, wenn diese Unterschiede auf vor Inkrafttreten des KündFG vereinbarten Tarifverträgen beruhen (Senatsurteile vom 10. März 1994 - 2 AZR 605/93 - AP Nr. 117 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; vom 9. März 1995 - 2 AZR 510/94 - n.v.). - BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 166/95
Für die bei Zweifeln darüber hinaus mögliche Heranziehung weiterer Auslegungskriterien (Tarifgeschichte, praktische Tarifübung und Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages) gibt es keinen Zwang zu einer bestimmten Reihenfolge (BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung). - BAG, 28.01.1988 - 2 AZR 296/87
Aussetzung nach § 148 ZPO bis zur Entscheidung nach Art 100 GG
Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 166/95
Jedenfalls seit der Senatsentscheidung vom 28. Januar 1988 (- 2 AZR 296/87 - AP Nr. 24 zu § 622 BGB) spricht eine inhaltliche Übernahme gesetzlicher Regelungen in ein umfassenderes tarifliches Regelwerk gegen einen eigenen Normsetzungswillen der Tarifvertragsparteien, wenn diese einen Hinweis auf die gewollte Eigenständigkeit der Regelung unterlassen. - BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 697/92
Tarifliche Arbeiterkündigungsfrist
Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 166/95
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 40, 102 = AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 23. September 1992 - 2 AZR 231/92 - n.v.; Urteil vom 16. September 1993 - 2 AZR 697/92 - BAGE 74, 167 = AP Nr. 42 zu § 622 BGB; Urteil vom 10. Mai 1994 - 3 AZR 721/93 - AP Nr. 3 zu § 1 Tarifverträge: Verkehrsgewerbe;… zuletzt Senatsurteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 1028/94 -, aaO) ist bei Tarifverträgen jeweils durch Auslegung zu ermitteln, inwieweit die Tarifvertragsparteien eine selbständige, d.h. in ihrer normativen Wirkung von der außertariflichen Norm unabhängige eigenständige Regelung treffen wollten. - BAG, 10.05.1994 - 3 AZR 721/93
Tarifliche Spesensätze im Güterkraftverkehr
- BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80
Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst - …
- BAG, 27.08.1982 - 7 AZR 190/80
Tarifvertrag - Kündigungsfrist
- BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 231/92
Tarifliche Grundkündigungsfrist für Arbeiter in einem Manteltarifvertrag - …
- BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 67/97
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Sprungrevision
b) In ihrer Rechtsprechung zur tariflichen Übernahme gesetzlicher Kündigungsfristen haben der Zweite und der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts durchgehend das Vorliegen einer nur deklaratorischen Regelung angenommen und dazu den folgenden Auslegungsgrundsatz entwickelt: "Werden einschlägige gesetzliche Vorschriften wörtlich oder inhaltlich unverändert in einen umfangreichen Tarifvertrag aufgenommen, so handelt es sich um deklaratorische Klauseln, wenn der Wille der Tarifvertragsparteien zu einer gesetzesunabhängigen eigenständigen Tarifregelung im Tarifvertrag keinen hinreichend erkennbaren Ausdruck gefunden hat" (BAGE 40, 102 = AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 74, 167; 81, 76 = AP Nr. 42, 48 zu § 622 BGB; Urteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 201/95 - AP Nr. 50 zu § 622 BGB; Urteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 166/95 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Textilindustrie; Urteil vom 29. Januar 1997 - 2 AZR 370/96 - NZA 1997, 726; zuletzt Urteil vom 6. November 1997 - 2 AZR 707/96 - juris).Nach dieser Rechtsprechung können die tariflichen Regelungen zu den Kündigungsfristen teils konstitutiv, teils deklaratorisch sein (BAG Urteil vom 14. Februar 1996, aaO).
Den Tarifvertragsparteien steht es frei, von ihrer Regelungsbefugnis nur in einem Teilbereich Gebrauch zu machen und in einem anderen Teilbereich auf die gesetzlichen Bestimmungen zu verweisen (vgl. BAG Urteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 166/95 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Textilindustrie, zu II 4 b der Gründe).
- BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 177/10
Tarifvertragliche Kündigungsfristen - Altersdiskriminierung - einzelvertragliche …
Den Tarifvertragsparteien steht es frei, von ihrer Befugnis zur eigenständigen Normsetzung nur für einen Teilbereich Gebrauch zu machen und im Übrigen ohne Absicht zur normativ selbständigen Regelung auf die gesetzlichen Bestimmungen zu verweisen (BAG 10. Februar 1999 - 5 AZR 698/98 - zu III 3 b aa der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Getränkeindustrie Nr. 1; 14. Februar 1996 - 2 AZR 166/95 - zu II 4 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Textilindustrie Nr. 21 = EzA BGB § 622 nF Nr. 54; jeweils mwN). - BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 638/97
Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %?
b) In ihrer Rechtsprechung zur tariflichen Übernahme gesetzlicher Kündigungsfristen haben der Zweite und der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts durchgehend das Vorliegen einer nur deklaratorischen Regelung angenommen und dazu den folgenden Auslegungsgrundsatz entwickelt: "Werden einschlägige gesetzliche Vorschriften wörtlich oder inhaltlich unverändert in einen umfangreichen Tarifvertrag aufgenommen, so handelt es sich um deklaratorische Klauseln, wenn der Wille der Tarifvertragsparteien zu einer gesetzesunabhängigen eigenständigen Tarifregelung im Tarifvertrag keinen hinreichend erkennbaren Ausdruck gefunden hat" (BAGE 40, 102 = AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 74, 167; 81, 76 = AP Nr. 42, 48 zu § 622 BGB; Urteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 201/95 - AP Nr. 50 zu § 622 BGB; Urteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 166/95 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Textilindustrie; Urteil vom 29. Januar 1997 - 2 AZR 370/96 - NZA 1997, 726; zuletzt Urteil vom 6. November 1997 - 2 AZR 707/96 - juris).Nach dieser Rechtsprechung können die tariflichen Regelungen zu den Kündigungsfristen teils konstitutiv, teils deklaratorisch sein (BAG Urteil vom 14. Februar 1996, aaO).
Den Tarifvertragsparteien steht es frei, von ihrer Regelungsbefugnis nur in Teilbereichen Gebrauch zu machen und im übrigen auf die gesetzlichen Bestimmungen zu verweisen (vgl. BAG Urteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 166/95 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Textilindustrie, zu II 4 b der Gründe).
- LAG München, 18.10.1996 - 7 Sa 191/96
Kündigung: Kündigungsfristen für gewerbliche Arbeitnehmer der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - ArbG Düsseldorf, 20.03.1997 - 2 Ca 8213/96
Zulässigkeit einer Verbandsklage auf Auslegung einer Tarifnorm; Vorliegen einer …
Für die bei Zweifeln darüber zusätzlich mögliche Berücksichtigung weiterer Auslegungskriterien (Tarifgeschichte, praktische Tarifübung und Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages) gibt es keine bestimmte Reihenfolge, vgl. BAG in NZA 1985 S. 160; NZA 1997 S. 97 (98).Für das Vorliegen einer konstitutiven Regelung kann aber auch sprechen, wenn bei der Gesamtbetrachtung des tariflichen Regelungswerkes die Tarifvertragsparteien etwa in einem Falle eine geltende gesetzliche Norm wörtlich in den Tarifvertrag übernehmen und damit mehr tun, als nur ihre Mitglieder auf die Geltung der gesetzlichen Norm hinzuweisen, vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 1 TVG, und die Tarifvertragsparteien zugleich in anderen tariflichen Regelungen nur auf die "dafür geltenden Gesetze" verweisen, vgl. BAG in NZA 1997 S. 97 (99), ohne daß andere gegen eine eigenständige Regelung sprechende Kriterien für die Vertragstextdifferenzierung ersichtlich sind.
Denn dann kann nur angenommen werden, daß der Hinweis auf die geltende Gesetzeslage im Interesse der Übersichtlichkeit nur deklaratorisch in den Tarifvertrag aufgenommen wurde, um die Arbeitsvertragsparteien möglichst umfassend über die jeweils geltende Gesetzeslage außerhalb des Tarifvertrages zu unterrichten, vgl. BAG in Der Betrieb 1996 S. 1187; BAG in AP Nr. 1 zu § 1 TVG; BAG in NZA 1997 S. 97 (98), Buchner in NZA 1996 S. 1177 (1182).
Die Kenntnis der aufgezeigten höchstrichterlichen Rechtsprechung kann von den Tarifvertragsparteien erwartet werden, vgl. BAG in NZA 1997 S. 97.
- BAG, 01.07.1998 - 5 AZR 456/97
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %
In seiner Rechtsprechung zur tariflichen Übernahme gesetzlicher Kündigungsfristen hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts folgenden Auslegungsgrundsatz entwickelt: "Werden einschlägige gesetzliche Vorschriften wörtlich oder inhaltlich unverändert in einen umfangreichen Tarifvertrag aufgenommen, so handelt es sich um deklaratorische Klauseln, wenn der Wille der Tarifvertragsparteien zu einer gesetzesunabhängigen eigenständigen Tarifregelung im Tarifvertrag keinen hinreichend erkennbaren Ausdruck gefunden hat" (BAGE 40, 102 = AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 74, 167; 81, 76 = AP Nr. 42, 48 zu § 622 BGB; Urteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 201/95 - AP Nr. 50 zu § 622 BGB; Urteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 166/95 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Textilindustrie; Urteil vom 29. Januar 1997 - 2 AZR 370/96 - NZA 1997, 726; zuletzt Urteil vom 6. November 1997 - 2 AZR 707/96 - juris).Den Tarifvertragsparteien steht es frei, von ihrer Regelungsbefugnis nur in Teilbereichen Gebrauch zu machen und in anderen auf die gesetzlichen Bestimmungen zu verweisen (vgl. BAG Urteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 166/95 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Textilindustrie, zu II 4 b der Gründe).
- BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 370/96
Tarifliche Kündigungsfrist - Auslegung
Es geht dabei nicht um die Frage, inwieweit eine konstitutive Gesamtregelung der tariflichen Kündigungsfristen in Teilbereichen deklaratorische Regelungen enthalten kann, was der Senat im Urteil vom 14. Februar 1996 (- 2 AZR 166/95 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Textilindustrie für die Regelung des § 17 Ziff. 2 MTV Arbeiter der Baden-Württembergischen Textilindustrie bejaht hat.Es läßt sich wohl unter dem Gesichtspunkt der Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG) nicht rechtfertigen, den Tarifpartnern die Entscheidung zu verwehren, von einer tarifdispositiven Gesetzesnorm nur teilweise abzuweichen und im übrigen auf die gesetzlichen Bestimmungen zu verweisen (ähnlich Senatsurteil vom 14. Februar 1996, aaO, zu II 4b der Gründe).
- BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 308/09
Sonderzahlung gemäß § 2 MTV 13. Monatseinkommen - Verjährung - Tarifauslegung
Rn. 16 (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind tarifliche Vorschriften, die auf geltende ohnehin anwendbare Vorschriften verweisen, im Zweifel deklaratorisch und damit dynamisch(30. August 2000 - 5 AZR 19/99 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 15; 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - BAGE 89, 95; 14. Februar 1996 - 2 AZR 201/95 - AP BGB § 622 Nr. 50 = EzA BGB § 622 nF Nr. 53; 14. Februar 1996 - 2 AZR 166/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Textilindustrie Nr. 21 = EzA BGB § 622 nF Nr. 54; 29. Januar 1997 - 2 AZR 370/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Textilindustrie Nr. 22 = EzA TVG § 4 Textilindustrie Nr. 9). Mit einer Verweisung bringen die Tarifvertragsparteien regelmäßig zum Ausdruck, dass kein eigenes Regelwerk geschaffen werden, sondern das ohnehin geltende Gesetz in der jeweiligen Fassung maßgeblich sein soll (…BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - zu B III 5 der Gründe, aaO). Auch die wörtliche oder inhaltsgleiche Übernahme einschlägiger gesetzlicher Vorschriften kann beim Fehlen entgegenstehender Anhaltspunkte dafür sprechen, dass lediglich im Interesse der Klarheit und Übersichtlichkeit die vollständige Darstellung der geltenden Rechtslage im Tarifvertrag bezweckt wird (BAG 28. Januar 1988 - 2 AZR 296/87 - AP BGB § 622 Nr. 24 = EzA ZPO § 148 Nr. 15;… vgl. auch 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - aaO). Aus dem tariflichen Gesamtzusammenhang kann sich aber der Wille zur Schaffung einer eigenständigen Regelung ergeben (…BAG 30. August 2000 - 5 AZR 19/99 - zu II 2 der Gründe, aaO). Der Normsetzungswille muss im Tarifvertrag einen deutlichen Niederschlag gefunden haben (…BAG 14. Februar 1996 - 2 AZR 201/95 - zu II 2 a der Gründe, aaO). Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn die Tarifvertragsparteien eine im Gesetz nicht enthaltene oder vom Gesetz abweichende Regelung treffen, oder eine gesetzliche Regelung übernehmen, die sonst nicht für die betroffenen Arbeitsverhältnisse gelten würde (BAG 28. Januar 1988 - 2 AZR 296/87 - zu II 2 c aa der Gründe, AP BGB § 622 Nr. 24)..Eine teils konstitutiv und teils deklaratorisch wirkende tarifliche Regelung ist zwar denkbar(vgl. BAG 14. Februar 1996 - 2 AZR 166/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Textilindustrie Nr. 21 = EzA BGB § 622 nF Nr. 54), liegt aber nicht vor.
- BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 127/98
Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %?
Nach Auffassung des Zweiten Senats sind auch solche Bestimmungen im Zweifel deklaratorisch (BAGE 74, 167; 81, 76 = AP Nr. 42, 48 zu § 622 BGB; BAG Urteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 166/95 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Textilindustrie) und bedarf es auch hier zusätzlicher Anhaltspunkte, um auf den Willen der Tarifvertragsparteien zur Schaffung einer gesetzesunabhängigen Regelung schließen zu können.Den Tarifvertragsparteien steht es frei, von ihrer Regelungsbefugnis nur in Teilbereichen Gebrauch zu machen und in anderen auf die gesetzlichen Bestimmungen zu verweisen (vgl. BAG Urteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 166/95 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Textilindustrie, zu II 4 b der Gründe).
- BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 15/98
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %
In seiner Rechtsprechung zur tariflichen Übernahme gesetzlicher Kündigungsfristen hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts folgenden Auslegungsgrundsatz entwickelt: "Werden einschlägige gesetzliche Vorschriften wörtlich oder inhaltlich unverändert in einen umfangreichen Tarifvertrag aufgenommen, so handelt es sich um deklaratorische Klauseln, wenn der Wille der Tarifvertragsparteien zu einer gesetzesunabhängigen eigenständigen Tarifregelung im Tarifvertrag keinen hinreichend erkennbaren Ausdruck gefunden hat" (BAGE 40, 102 = AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 74, 167; 81, 76 = AP Nr. 42, 48 zu § 622 BGB; Urteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 201/95 - AP Nr. 50 zu § 622 BGB; Urteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 166/95 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Textilindustrie; Urteil vom 29. Januar 1997 - 2 AZR 370/96 - NZA 1997, 726; zuletzt Urteil vom 6. November 1997 - 2 AZR 707/96 - juris).Den Tarifvertragsparteien steht es frei, von ihrer Regelungsbefugnis nur in Teilbereichen Gebrauch zu machen und im übrigen auf die gesetzlichen Bestimmungen zu verweisen (vgl. BAG Urteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 166/95 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Textilindustrie, zu II 4 b der Gründe).
- BAG, 21.10.1998 - 5 AZR 115/98
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %
- LAG Sachsen, 27.11.1996 - 1 Sa 447/96
Anspruch auf Feststellung der Kündigungsfrist bei ordentlicher Kündigung; …
- BAG, 27.09.2000 - 7 AZR 390/99
Befristung nach BeschFG im Anwendungsbereich des BAT
- BAG, 21.10.1998 - 5 AZR 92/98
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %
- BAG, 25.11.1998 - 5 AZR 426/98
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall/ 80 % oder 100 %
- BAG, 11.11.1998 - 5 AZR 270/98
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall/ 80 % oder 100 %
- BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 740/97
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %
- LAG Sachsen-Anhalt, 01.09.1999 - 10 Sa 1114/98
Anspruch auf Entgeltfortzahlung; Auslegung von Tarifverträgen bei Abweichungen …
- BAG, 21.06.2010 - 10 AZR 308/09
Auslegung von Tarifverträgen - Normierungswille als Voraussetzung für die …
- BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 26/98
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %
- BAG, 11.11.1998 - 5 AZR 271/98
- BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 727/97
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %
- BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 707/96
Kündigung: Kündigungsfrist - Gleichbehandlungsgrundsatz
- BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 769/97
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %
- ArbG Heilbronn, 26.09.1997 - 3 Ca 489/97
Anrechnung von in Anspruch genommenen medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen auf …
- BAG, 11.11.1998 - 5 AZR 272/98
- BAG, 10.02.1999 - 5 AZR 698/98
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %
- BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 515/98
Bemessung des Urlaubsentgelts bei Überstunden
- BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 610/00
Tarifliche Kündigungsfristen
- BAG, 16.12.1998 - 5 AZR 462/98
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %
- LAG Düsseldorf, 09.10.1997 - 5 Sa 1076/97
Entgeltfortzahlung: EFZG oder MTV der obst- und gemüseverarbeitenden Industrie …
- LAG Düsseldorf, 04.09.1996 - 12 (5) Sa 881/96
Kündigungsfrist: eintägige Kündigungsfrist gemäß § 14 Nr. 1 Abs. 2 MTV -Arb …
- BAG, 25.11.1998 - 5 AZR 324/98
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall/ 80% oder 100%
- BAG, 25.11.1998 - 5 AZR 443/98
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall/ 80% oder 100%
- BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 315/98
Überstunden und tarifliches Urlaubsentgelt
- BAG, 25.11.1998 - 5 AZR 305/98
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %
- BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 767/96
- LAG Baden-Württemberg, 11.12.1997 - 4 Sa 96/97
Höhe des Entgeltfortzahlungsanspruchs im Krankheitsfalle
- ArbG Lüneburg, 22.10.2001 - 4 Ca 1567/01
Anspruch auf Erteilung einer Abrechnung, aus der sich die gesetzlichen Abzüge …
- BAG, 16.12.1998 - 5 AZR 365/98
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %
- LAG Baden-Württemberg, 05.03.1998 - 4 Sa 138/97
Höhe der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
- LAG Baden-Württemberg, 11.12.1997 - 4 Sa 76/97
Entgeltfortzahlung in Höhe von 100 % des regelmäßigen Gehalts; Deklaratorischer …
- BAG, 16.06.1999 - 5 AZR 435/98
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall/ 80 % oder 100 %
- LAG Berlin, 14.10.1997 - 3 Sa 94/97
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall im Falle einer auf das Gesetz verweisenden …
- LAG Düsseldorf, 03.12.1997 - 12 Sa 1555/97
Entgeltfortzahlung: EFZG oder MTV für die Angestellten in der Beton- und …
- LAG Düsseldorf, 08.06.2000 - 2 Sa 374/00
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Überstunden
- BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 212/95
Kündigungsfrist: § 17 MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer in der …
- BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 548/95
Kündigungsfrist: Gleichbehandlungsgrundsatz - Angestellte und gewerbliche …
- LAG Düsseldorf, 01.10.1997 - 17 Sa 1044/97
Entgeltfortzahlung: EFZG oder RTV Gerüstbau
- LAG Niedersachsen, 26.09.1997 - 2 Sa 1225/97
Höhe der Entgeltzahlung im Krankheitsfall; Deklaratorische oder konstitutive …
- LAG Niedersachsen, 28.01.1999 - 16a Sa 1856/98
Anspruch eines Vermessungsingenieurs auf Vergütung und Feststellung der zu …
- LAG Baden-Württemberg, 17.03.1998 - 8 Sa 106/97
Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle
- LAG Düsseldorf, 17.02.1998 - 6 (10) Sa 1738/97
Entgeltfortzahlung: MTV gewerbliche Arbeitnehmer Druckindustrie
- BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 470/95
- LAG Hamburg, 05.05.1998 - 2 Sa 123/97
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für Arbeitnehmer der …
- LAG Düsseldorf, 17.02.1998 - 6 (11) Sa 1781/97
Entgeltfortzahlung: MTV gewerbliche Arbeitnehmer Druckindustrie
- LAG Düsseldorf, 07.05.1997 - 12 Sa 252/97
Entgeltfortzahlung: EFZG oder MTV Bäckerhandwerk NRW
- BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 563/95
Kündigungsfrist: Gleichbehandlungsgrundsatz - Angestellte und gewerbliche …
- BAG, 25.11.1998 - 5 AZR 450/98
Entgeltfortzahlung: EFZG oder RTV für Landarbeiter in Bayern
- LAG Niedersachsen, 10.03.1999 - 15 Sa 1973/97
Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- LAG Düsseldorf, 17.02.1998 - 6 (10) (9) Sa 1037/97
Entgeltfortzahlung: MTV gewerbliche Arbeitnehmer Druckindustrie
- LAG Düsseldorf, 17.02.1998 - 6 (13) (17) Sa 1225/97
Entgeltfortzahlung: MTV gewerbliche Arbeitnehmer Druckindustrie
- LAG Düsseldorf, 17.02.1998 - 6 (13) (18) Sa 1226/97
Entgeltfortzahlung: MTV gewerbliche Arbeitnehmer Druckindustrie
- LAG Düsseldorf, 17.02.1998 - 6 (13) Sa 1223/97
Entgeltfortzahlung: MTV gewerbliche Arbeitnehmer Druckindustrie
- LAG Düsseldorf, 17.02.1998 - 6 (3) Sa 1227/97
Entgeltfortzahlung: MTV gewerbliche Arbeitnehmer Druckindustrie
- LAG Düsseldorf, 17.02.1998 - 6 (10) Sa 1008/97
Entgeltfortzahlung: MTV gewerbliche Arbeitnehmer Druckindustrie
- LAG Düsseldorf, 17.02.1998 - 6 (13) (14) Sa 1224/97
Entgeltfortzahlung: MTV gewerbliche Arbeitnehmer Druckindustrie
- LAG Hamburg, 04.11.1997 - 2 Sa 36/97
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Rahmentarifvertrag für das …
- BAG, 16.12.1998 - 5 AZR 490/98
- LAG Baden-Württemberg, 17.06.1998 - 8 Sa 16/98
Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- LAG Baden-Württemberg, 08.05.1998 - 5 Sa 106/97
Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- LAG Baden-Württemberg, 17.03.1998 - 8 Sa 16/98
- ArbG Düsseldorf, 25.06.1997 - 10 Ca 8253/96
Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus einem Tarifvertrag; Nichtanrechenbarkeit von …
- BAG, 16.12.1998 - 5 AZR 366/98
- LAG Düsseldorf, 28.01.1998 - 12 Sa 1865/97
Urlaub: Anrechnung von Kurzeiten
- LAG Niedersachsen, 26.01.1998 - 11 Sa 1968/97
Lohnfortzahlung und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Arbeitsunfähigkeit; …
- BAG, 16.12.1998 - 5 AZR 577/98
- BAG, 16.12.1998 - 5 AZR 464/98
- LAG Baden-Württemberg, 28.04.1998 - 8 Sa 126/97
Anspruch auf Entgeltfortzahlung in Höhe von 100 Prozent der regelmäßigen …
- LAG Berlin, 19.12.1997 - 4 Sa 121/97
Entgeltfortzahlung für Dauer einer Arbeitsunfähigkeit nach dem Manteltarifvertrag …
- BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 316/98
- LAG Niedersachsen, 10.03.1999 - 15 Sa 1900/97
Zulässigkeit einer 20prozentigen Absenkung der krankheitsbedingten …
- BAG, 16.12.1998 - 5 AZR 463/98
- LAG Köln, 06.03.1998 - 11 Sa 1194/97
Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Weitergehender Anspruch aus …
- LAG Brandenburg, 18.03.1998 - 5 Sa 822/97
Entgeltfortzahlung: Tarifvertrag oder EFZG
- ArbG Regensburg, 03.09.1997 - 5 Ca 1076/97
Auslegung von tarifvertraglichen Bestimmungen über die Entgeltfortzahlung im …
- ArbG Regensburg, 03.09.1997 - 5 Ca 1075/97
Auslegung von tarifvertraglichen Bestimmungen über die Entgeltfortzahlung im …
- ArbG Regensburg, 03.09.1997 - 5 Ca 1074/97
Höhe des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Tarifauslegung; …
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