Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2004 - 7 Sa 1243/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- LawCommunity.de
Private Internetnutzung am Arbeitsplatz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen unerlaubter Nutzung des Internets für den Privatgebrauch; Erforderlichkeit einer vorherigen Abmahnung durch den Arbeitgeber bei Offensichtlichkeit eines unerlaubten Verhaltens am Arbeitsplatz; Umfang einer ...
- online-und-recht.de
- datenschutz.eu
- Judicialis
ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519; ; BGB § 626; ; BGB § 626 Abs. 1; ; GewO § 123; ; GewO § 124; ; HGB § 71; ; HGB § 72
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1
Unwirksame außerordentliche Kündigung bei privater Nutzung des Internets am Arbeitsplatz - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- heise.de (Pressebericht, 07.01.2005)
Gericht erschwert Kündigung bei privatem Websurfen am Arbeitsplatz
- heise.de (Pressebericht, 07.01.2005)
Kündigung bei privatem Websurfen am Arbeitsplatz erschwert
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Bei der Arbeit "gesurft" - fristlose Kündigung?
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Kündigung wegen privater Internetnutzung
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 21.08.2003 - 4 Ca 3959/02
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2004 - 7 Sa 1243/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2004 - 7 Sa 1243/03
- BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2006 - 7 Sa 1029/05
- BAG, 22.01.2008 - 9 AZN 524/07
Papierfundstellen
- MMR 2005, 176
- NZA-RR 2005, 303
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 613/83
Auswirkung der Arbeitsverhinderung wegen einer Strafhaft auf den Betrieb des …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2004 - 7 Sa 1243/03
"Absolute Kündigungsgründe", die ohne eine besondere Interessenabwägung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, bestehen andererseits jedoch nicht (BAG SAE 1986, S. 5).
- BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04
Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. Juli 2004 - 7 Sa 1243/03 - aufgehoben. - LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2006 - 7 Sa 1029/05
Zur außerordentlichen Kündigung wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz
Hinsichtlich des unstreitigen Tatbestandes des erstinstanzlichen Rechtszuges wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf Seite 2 bis 4 des Urteils des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12.07.2004 - 7 Sa 1243/03 - (= Bl. 350 - 352 d. A.) Bezug genommen.Hinsichtlich des streitigen Sachvortrages der Beklagten im erstinstanzlichen Rechtszug wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf Seite 5, 6 des Urteils des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12.07.2004 (a.a.O. = Bl. 353, 354 d. A.) Bezug genommen.
Hinsichtlich des weiteren Verfahrensgangs und der erstinstanzlichen Entscheidung des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 21.08.2003 - 4 Ca 3959/02 - wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf Seite 6, 7 des Urteils des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12.07.2004 (a.a.O. = Bl. 354, 355 d. A.) Bezug genommen.
Hinsichtlich des streitigen Sachvortrages der Beklagten im daraufhin von ihr angestrengten Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - 7 Sa 1243/03 - wird auf Seite 7, 8 des Urteils des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12.07.2004 (= Bl. 355, 356 d. A.) Bezug genommen.
Auf die daraufhin von der Beklagten eingelegte Revision hat das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12.07.2004 - 7 Sa 1243/03 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Die Berufung der Beklagten ist auch nach der durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 07.07.2005 (2 AZR 581/04) erfolgten Aufhebung der Entscheidung der Kammer vom 12.07.2004 - 7 Sa 1243/03 - unbegründet.
Hinsichtlich des Prüfungsmaßstabes insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf Seite 9 bis 11 (dort bis zum vorletzten Absatz = Bl. 357 - 359 d. A.) des Urteils vom 12.07.2004 - 7 Sa 1243/03 - Bezug genommen.
- LAG Nürnberg, 26.10.2004 - 6 Sa 348/03
Private Internetnutzung - Verdacht - Tatkündigung
Mit Recht verweist das LAG Rheinland-Pfalz darauf (Urteil vom 12.07.2004, 7 Sa 1243/03, zitiert nach juris), dass das Surfen im Internet teilweise als sozial adäquat betrachtet wird, dass es zumindest eindeutiger Verbote bedarf, wenn der Arbeitgeber diesbezüglich arbeitsrechtliche Konsequenzen ziehen will. - ArbG Düsseldorf, 29.10.2007 - 3 Ca 1455/07
Zur unberechtigten Privatnutzung des Internets am Arbeitsplatz
Der nicht exzessiv surfende Arbeitnehmer rechnet möglicherweise nicht mit einer Gefährdung seines Arbeitsplatzes (zum Teil wird eine private Internetnutzung in geringem zeitlichen Umfang als möglicherweise sozialadäquat angesehen - vgl. etwa LAG Rheinland-Pfalz v. 12.7.2004 - 7 Sa 1243/03, NZA-RR 2005, 303; LAG Köln v. 11.2.2005 - 4 Sa 1018/04, NZA 2006, 106) und würde die Pflichtverstöße nach einer Abmahnung jedenfalls einstellen. - LAG Baden-Württemberg, 07.11.2005 - 15 Sa 88/05
Außerordentliche Kündigung wegen privater Nutzung des ausschließlich zu …
Soweit sich Instanzgerichte über die vom Arbeitsgericht angeführten Fälle hinaus (vgl. LAG Köln, Urteil vom 14. Dezember 1998 - 12 Sa 896/98, LAGE § 626 BGB Nr. 124 [Speicherung und Verbreitung sexistischer Witze]; Urteil vom 17. Februar 2004 - 5 Sa 1049/93, NZA - RR 2005, 136; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 4 Sa 1288/03, BB 2004, 1862 [Download pornografischer Inhalte am Arbeitsplatz]; Urteil vom 12. Juli 2004 - 7 Sa 1243/03, ZTR 2005, 222 (L) [Unklarheit bezüglich des Verbots privater Internetnutzung]) mit der Frage des Kündigungsgrundes im Falle der (verbotswidrigen) Internetnutzung befasst haben, ging es jeweils um nicht der Verallgemeinerung zugängliche Einzelfallentscheidungen.