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   LAG Rheinland-Pfalz, 21.05.2010 - 9 Sa 705/09   

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https://dejure.org/2010,11547
LAG Rheinland-Pfalz, 21.05.2010 - 9 Sa 705/09 (https://dejure.org/2010,11547)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.05.2010 - 9 Sa 705/09 (https://dejure.org/2010,11547)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. Mai 2010 - 9 Sa 705/09 (https://dejure.org/2010,11547)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 626 Abs 1 BGB, § 286 Abs 1 ZPO, § 529 Abs 1 ZPO
    Außerordentliche Kündigung wegen Einflussnahme auf ein laufendes Bußgeldverfahren - Wiederholung der Beweisaufnahme - Beweiswürdigung einer Zeugenaussage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erneute Durchführung einer Beweisaufnahme durch ein Berufungsgericht; Außerordentliche Kündigung eines städtischen Arbeitnehmers wegen angeblicher Einflussnahme auf ein laufendes Bußgeldverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erneute Durchführung der Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht; Außerordentliche Kündigung eines städtischen Arbeitnehmers wegen angeblicher Einflussnahme auf ein laufendes Bußgeldverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 466
  • NZA-RR 2011, 80
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.07.2009 - VIII ZR 3/09

    Rechtliches Gehör bei Zeugenaussage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.05.2010 - 9 Sa 705/09
    Die erneute Durchführung einer Beweisaufnahme ist geboten, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders beurteilen will als die erste Instanz, aber auch dann, wenn sich die nicht nur theoretische Möglichkeit einer unterschiedlichen Wertung ergeben kann (vgl. BGH 14.07.2009 - VIII ZR 3/09, NJW-RR 2009, 1291; BVerfG Beschl. v. 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02, NJW 2003, 2524).
  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.05.2010 - 9 Sa 705/09
    Die erneute Durchführung einer Beweisaufnahme ist geboten, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders beurteilen will als die erste Instanz, aber auch dann, wenn sich die nicht nur theoretische Möglichkeit einer unterschiedlichen Wertung ergeben kann (vgl. BGH 14.07.2009 - VIII ZR 3/09, NJW-RR 2009, 1291; BVerfG Beschl. v. 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02, NJW 2003, 2524).
  • LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 644/19

    Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

    Im Fall des Zeugenbeweises ist eine erneute Durchführung einer Beweisaufnahme nach § 398 ZPO geboten, was gleichzeitig im Falle des Unterlassens eine Ermessensüberschreitung des Berufungsgerichts darstellen würde, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines erstinstanzlichen Zeugen anders beurteilen will als das Erstgericht, wenn es also der Aussage eine andere Tragweite, ein anderes Gewicht oder eine vom Wortsinn abweichende Auslegung geben will oder wenn es die protokollierten Angaben des Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält (vgl. BAG, Urteil vom 9. Oktober 2002 - 5 AZR 443/01, zu II 3 a der Gründe, juris: BAG, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 9 AZN 1258/07, Rn. 9, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juni 2018 - 26 Sa 1655/17, Rn. 27, juris), sprich wenn es die Aussage des Zeugen "anders würdigen" bzw. "anders verstehen oder werten" will als die Vorinstanz (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 3/09, NJW-RR 2009, 1291; BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 2003 - 1 BvR 2285/02, NJW 2003, 2524; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Mai 2010 - 9 Sa 705/09, Rn. 21, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.12.2019 - 3 Sa 234/19

    Außerordentliche Tatkündigung - versäumte Kündigungserklärungsfrist - fehlender

    Gelingt es dem Arbeitgeber nicht, den Kündigungsvorwurf in tatsächlicher Hinsicht zu beweisen, ist die streitgegenständliche Kündigung mangels eines wichtigen Grundes i. S. d. § 626 Abs. 1 BGB unwirksam (LAG RhPf 21.05.2010 NZA-RR 2011, 80).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2017 - 3 Sa 285/17

    Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Sachbearbeiterin im

    Gelingt es dem Arbeitgeber nicht, den Kündigungsvorwurf in tatsächlicher Hinsicht zu beweisen, ist die streitgegenständliche Kündigung mangels eines wichtigen Grundes i. S. d. § 626 Abs. 1 BGB unwirksam (LAG RhPf 21.05.2010 NZA-RR 2011, 80).
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