Rechtsprechung
| OLG Köln, 16.05.2002 - 18 U 31/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
AktG § 246; ; AktG § 246 Abs. 1; ; BGB § 134; ; RBerG § 1; ; RBerG § 5 Nr. 2; ; ZPO § 256; ; ZPO § 711; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 246; GmbHG § 47
Anfechtungsklage verdrängt die Feststellungsklage bei GmbH-Beschlussmängelstreitigkeiten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verdrängung der Feststellungsklage durch die Anfechtungsklage bei GmbH-Beschlussmängelstreitigkeiten; Beschlussfähigkeit einer Gesellschafterversammlung; Angemaßte Versammlungsleitung; Vertretung eines Gesellschafters einer GmbH
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Anfechtungsfrist, Anfechtungsklage, Beschlussmängel, Feststellungsklage, Gesellschaftsrecht, Minderheitsgesellschafter, Versammlungsleiter
Verfahrensgang
- LG Köln, 13.11.2001 - 85 O 163/01
- OLG Köln, 16.05.2002 - 18 U 31/02
Papierfundstellen
- NZG 2003, 40
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BGH, 01.03.1999 - II ZR 205/98
Frist für die Erhebung einer Feststellungsklage wegen Fortbestehens der …
Auszug aus OLG Köln, 16.05.2002 - 18 U 31/02
Vielmehr unterliegt die Feststellungsklage gemäß § 256 Abs. 1 ZPO, deren Erhebung grundsätzlich an keine gesetzliche Frist gebunden ist, auch im Gesellschaftsrecht keiner Präklusionswirkung (BGH GmbHR 1999, 477, 478), so dass eine nicht zeitnahe Klageerhebung nur unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung einer Überprüfung zugänglich ist.Hinsichtlich des Zeitmoments ist in diesem Zeitpunkt auch auf die bereits zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH GmbHR 1999, 477, 478) zu verweisen, der im entschiedenen Fall bei einer 10 Monate nach der Beschlussfassung liegenden Klageerhebung eine Verwirkung verneint hat.
- BGH, 13.11.1995 - II ZR 288/94
Feststellungen eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung im Klagewege
Auszug aus OLG Köln, 16.05.2002 - 18 U 31/02
Fehlt es hingegen an einer (vorläufig) verbindlichen Beschlussfeststellung, ist nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 76, 154, 156; bestätigt in: BGH GmbHR 1996, 47, 48) die Feststellungsklage nach § 256 ZPO der richtige Weg, eine verbindliche Feststellung des Beschlussergebnisses herbeizuführen.Die - im GmbH-Recht ohnehin nur sinngemäß anzuwendende - Vorschrift des § 246 Abs. 1 AktG gilt bei der Feststellungsklage gemäß § 256 Abs. 1 ZPO nicht, auch nicht entsprechend oder sinngemäß (BGH GmbHR 1996, 47, 48).
- OLG Düsseldorf, 07.10.1997 - 21 U 12/97
Auszug aus OLG Köln, 16.05.2002 - 18 U 31/02
Eine verbindliche (wenn auch anfechtbare) Feststellung setzt voraus, dass die Feststellung von einem mit entsprechender Kompetenz ausgestatteten Versammlungsleiter getroffen wurde (…Baumbach/Hueck/Zöllner, GmbHG, 17. Aufl., Anh. § 47, 65;… Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 15. Aufl., Anh. § 47, 42; a.A. OLG Celle, OLG-Report 1998, 340).In dem von dem Oberlandesgericht Celle entschiedenen Fall (OLG Celle, OLG-Report 1998, 340) war der Versammlungsleiter immerhin - wenn auch nicht einstimmig - so doch mehrheitlich gewählt worden und besaß damit zumindest eine gewisse "gesellschaftsdemokratische" Legitimation.
- BGH, 28.01.1980 - II ZR 84/79
Beschlußfeststellung bei ungültiger Stimmabgabe
Auszug aus OLG Köln, 16.05.2002 - 18 U 31/02
Fehlt es hingegen an einer (vorläufig) verbindlichen Beschlussfeststellung, ist nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 76, 154, 156; bestätigt in: BGH GmbHR 1996, 47, 48) die Feststellungsklage nach § 256 ZPO der richtige Weg, eine verbindliche Feststellung des Beschlussergebnisses herbeizuführen.
- OLG Stuttgart, 19.12.2012 - 14 U 10/12
GmbH: Einziehung von Geschäftsanteilen; wichtiger Grund zur Abberufung eines der …
Rn. 24 a) Ist ein Beschlussergebnis in der Gesellschafterversammlung verbindlich festgestellt worden, bedarf es grundsätzlich der Erhebung einer Anfechtungsklage und ist diese jedenfalls statthaft (vgl. etwa BGH, NJW-RR 2008, 706 - Tz. 22 ff.; OLG Frankfurt, NZG 2003, 40;… Zöllner, in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Aufl., Anh § 47 Rn. 118). - KG, 12.10.2015 - 22 W 74/15
Handelsregisteranmeldung eines Kapitalerhöhungsbeschlusses der GmbH in der …
Dem Versammlungsleiter können damit nur die Zuständigkeiten und Funktionen zukommen, die ihm von der Gesellschafterversammlung zugewiesen worden sind (vgl. OLG Köln, Urt. vom 16. Mai 2003, 18 U 31/02, NZG 2003, 40;… Scholz/Seibt, GmbHG, 11. Aufl., § 48 Rdn. 32). - OLG München, 14.06.2012 - 31 Wx 192/12
Registersache: Pflicht zur Eintragung eines nicht nichtigen und nicht …
Der vom satzungsgemäß bestellten Versammlungsleiter festgestellte Beschluss der Gesellschafterversammlung ist tatsächlich mit 100 % der abgegebenen Stimmen getroffen worden und damit eintragungsfähig, weil weder nichtig noch angefochten (vgl. dazu auch OLG Köln, NZG 2003, 40f. m.w.N.).
- LG Köln, 19.12.2019 - 22 O 117/18 Vielmehr ist auch mit dem - und entgegen der Zitierung der Klägerin nicht gegen - dem OLG Köln davon auszugehen, dass ein Versammlungsleiter mehrheitlich und somit "gesellschaftsdemokratisch" bestimmt werden kann (OLG Köln, Urt. v. 16.05.2002 - 18 U 31/02 unter Verweis auf OLG Celle, Urt. v. 27.03.1997 - 9 U 154/96).
- OLG Stuttgart, 10.02.2014 - 14 U 40/13
GmbH: Verbindliche Beschlussfeststellung in der Gesellschafterversammlung; …
Rn. 9 (b) Abgesehen davon fehlt es selbst nach dem in der Berufung gehaltenen Sachvortrag der Beklagten an der Bestellung eines solchen Versammlungsleiters, und zwar unabhängig davon, ob - was nicht einheitlich beurteilt wird (Überblick etwa bei Hoffmann/Köster, GmbHR 2003, 1327, 1328) - für die Kompetenz zu verbindlicher Feststellung verlangt wird, dass der Versammlungsleiter im allseitigen Einverständnis die Feststellung trifft bzw. dass er durch einstimmigen Beschluss zur Beschlussfeststellung ermächtigt wird (…so etwa Zöllner, in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl., Anh § 47 Rn. 120, § 48 Rn. 17; Hoffmann/Köster, GmbHR 2003, 1327, 1329; vgl. auch OLG Frankfurt, NZG 1999, 406 - Tz. 11 [juris] sowie OLG Köln, NZG 2003, 40, 41 und OLG Frankfurt/M., GmbHR 2009, 378 - Tz. 16 [juris]), oder aber ob das Einverständnis aller Gesellschafter damit entbehrlich und lediglich darauf abzustellen ist, ob eine Feststellung durch den zumindest mehrheitlich bestellten Versammlungsleiter stattgefunden hat (…so wohl K. Schmidt, in: Scholz, GmbHG, 11. Aufl., § 48 Rn. 53;… Großkommentar zum GmbHG/Raiser, 1. Aufl., Anh. § 47 Rn. 102; vgl. auch BGH, NZG 2009, 1309 - Tz. 7 [juris]; OLGR Celle, 1998, 340 - Tz. 8 f. [juris]). - OLG Stuttgart, 10.02.2014 - 14 U 46/13
GmbH: Verbindliche Beschlussfeststellung in der Gesellschafterversammlung; …
Rn. 7 (2) Abgesehen davon fehlt es selbst nach dem in der Berufung gehaltenen Sachvortrag der Beklagten an der Bestellung eines solchen Versammlungsleiters, und zwar unabhängig davon, ob - was nicht einheitlich beurteilt wird (Überblick etwa bei Hoffmann/Köster, GmbHR 2003, 1327, 1328) - für die Kompetenz zu verbindlicher Feststellung verlangt wird, dass der Versammlungsleiter im allseitigen Einverständnis die Feststellung trifft bzw. dass er durch einstimmigen Beschluss zur Beschlussfeststellung ermächtigt wird (…so etwa Zöllner, in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl., Anh § 47 Rn. 120, § 48 Rn. 17; Hoffmann/Köster, GmbHR 2003, 1327, 1329; vgl. auch OLG Frankfurt, NZG 1999, 406 - Tz. 11 [juris] sowie OLG Köln, NZG 2003, 40, 41 und OLG Frankfurt/M., GmbHR 2009, 378 - Tz. 16 [juris]), oder aber ob das Einverständnis aller Gesellschafter damit entbehrlich und lediglich darauf abzustellen ist, ob eine Feststellung durch den zumindest mehrheitlich bestellten Versammlungsleiter stattgefunden hat (…so wohl K. Schmidt, in: Scholz, GmbHG, 11. Aufl., § 48 Rn. 53;… Großkommentar zum GmbHG/Raiser, 1. Aufl., Anh. § 47 Rn. 102; vgl. auch BGH, NZG 2009, 1309 - Tz. 7 [juris]; OLGR Celle, 1998, 340 - Tz. 8 f. [juris]). - OLG Stuttgart, 10.02.2014 - 14 U 41/13
GmbH: Verbindliche Beschlussfeststellung in der Gesellschafterversammlung; …
Rn. 9 (b) Abgesehen davon fehlt es selbst nach dem in der Berufung gehaltenen Sachvortrag der Beklagten an der Bestellung eines solchen Versammlungsleiters, und zwar unabhängig davon, ob - was nicht einheitlich beurteilt wird (Überblick etwa bei Hoffmann/Köster, GmbHR 2003, 1327, 1328) - für die Kompetenz zu verbindlicher Feststellung verlangt wird, dass der Versammlungsleiter im allseitigen Einverständnis die Feststellung trifft bzw. dass er durch einstimmigen Beschluss zur Beschlussfeststellung ermächtigt wird (…so etwa Zöllner, in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl., Anh § 47 Rn. 120, § 48 Rn. 17; Hoffmann/Köster, GmbHR 2003, 1327, 1329; vgl. auch OLG Frankfurt, NZG 1999, 406 - Tz. 11 [juris] sowie OLG Köln, NZG 2003, 40, 41 und OLG Frankfurt/M., GmbHR 2009, 378 - Tz. 16 [juris]), oder aber ob das Einverständnis aller Gesellschafter damit entbehrlich und lediglich darauf abzustellen ist, ob eine Feststellung durch den zumindest mehrheitlich bestellten Versammlungsleiter stattgefunden hat (…so wohl K. Schmidt, in: Scholz, GmbHG, 11. Aufl., § 48 Rn. 53;… Großkommentar zum GmbHG/Raiser, 1. Aufl., Anh. § 47 Rn. 102; vgl. auch BGH, NZG 2009, 1309 - Tz. 7 [juris]; OLGR Celle, 1998, 340 - Tz. 8 f. [juris]).
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