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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 09.11.2011 - 12 W 1002/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,45739
OLG Dresden, 09.11.2011 - 12 W 1002/11 (https://dejure.org/2011,45739)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09.11.2011 - 12 W 1002/11 (https://dejure.org/2011,45739)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09. November 2011 - 12 W 1002/11 (https://dejure.org/2011,45739)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    GmbHG § 29; GmbHG § 53; GmbHG § 54
    Gesellschafterbeschluss: Eintragung eines satzungsdurchbrechenden Gewinnverwendungsbeschlusses im HR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Aufgabenkreis der Gesellschafter, Beurkundung, Ergebnisverwendung, Ergebnisverwendungsbeschluss, Gewinnausschüttung, Gewinnrücklage, Handelsregister, Notar, Satzungsdurchbrechung

Papierfundstellen

  • NZG 2012, 507
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 28.09.2022 - VIII R 20/20

    Steuerliche Behandlung eines punktuell satzungsdurchbrechenden inkongruenten …

    Rn. 22 bb) Satzungsdurchbrechende Gesellschafterbeschlüsse, die einen vom Regelungsinhalt der Satzung abweichenden rechtlichen Zustand mit Dauerwirkung (und sei es auch nur für einen begrenzten Zeitraum) begründen, sind (selbst im Fall eines einstimmig gefassten Beschlusses) nichtig, wenn bei der Beschlussfassung nicht alle materiellen und formellen Bestimmungen einer Satzungsänderung (insbesondere die notarielle Beurkundung und Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister gemäß § 53 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1, § 54 Abs. 1 GmbHG) eingehalten werden (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 07.06.1993 - II ZR 81/92, BGHZ 123, 15, unter 1.b [Rz 12, 13]; Oberlandesgericht --OLG-- Köln, Beschluss vom 24.08.2018 - I-4 Wx 4/18, GmbHR 2019, 188, Rz 15 bis 19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.09.2016 - I-3 Wx 130/15, GmbHR 2017, 36, Rz 22; s. OLG Dresden, Beschluss vom 09.11.2011 - 12 W 1002/11, GmbHR 2012, 213, Rz 10; vgl. auch OLG Nürnberg, Urteil vom 10.11.1999 - 12 U 813/99, GmbHR 2000, 563, Rz 81, jeweils m.w.N.).

    Rn. 30 (3) Schließlich veranlasst auch der Beschluss des OLG Dresden in GmbHR 2012, 213 nicht dazu, die hier streitigen Vorabgewinnausschüttungsbeschlüsse zum Schutz des Rechtsverkehrs als nichtige satzungsdurchbrechende Beschlüsse mit Dauerwirkung zu behandeln.

  • OLG Düsseldorf, 23.09.2016 - 3 Wx 130/15

    Eintragung einer zum Handelsregister angemeldeten Vertretungsregelung bei …

    Ein solchermaßen unwirksamer Gesellschafterbeschluss kann zwar grundsätzlich in eine schuldrechtliche Verpflichtung zu einem der getroffenen Regelung entsprechenden Verhalten umgedeutet werden, doch kann eine solche schuldrechtliche Abrede grundsätzlich nicht bewirken, dass eine bestimmte organisationsrechtliche Regelung der Satzung geändert wird (BGHZ 123, 15 ff.; Nachweise zur obergerichtlichen Rechtsprechung bei OLG Dresden NZG 2012, 507 f.;… Scholz-Priester, GmbHG, 11. Aufl. 2015, § 53 Rdnr. 29 f.;… Groß-kommGmbHG-Ulmer, 2008, § 53 Rdnr. 36;… Harbarth a.a.O., § 53 Rdnr. 45, 48 f. und 52;… wohl auch Zöllner/Noack a.a.O., § 53 Rdnr. 45).
  • FG Münster, 06.05.2020 - 9 K 3359/18

    Inkongruente Gewinnausschüttung: Steuerliche Wirksamkeit einer nachträglichen …

    Nach dem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden vom 9.11.2011 - 12 W 1002/11 entfalteten satzungsdurchbrechende Gewinnverteilungsbeschlüsse Dauerwirkung und könnten daher nicht als lediglich punktuell wirkende Satzungsdurchbrechung qualifiziert werden (…vgl. auch Hoffmann in Michalski, GmbHG, § 53 Rz. 35; Lawall, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1996, 1169).

    Rn. 71 Mit seiner Auffassung sieht sich der Senat nicht in Gegensatz zu anderweitiger obergerichtlicher Rechtsprechung, namentlich zu dem seitens des FA hervorgehobenen Urteil des OLG Dresden (Urteil vom 9.11.2011 - 12 W 1002/11, GmbH-Rundschau 2012, 213).

  • KG, 23.07.2015 - 23 U 18/15

    Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Mehrheits- und Formerfordernisse bei der …

    Rn. 21 Richtig ist, dass die Rechtsprechung punktuelle Satzungsdurchbrechungen, die keine dauerhaften Satzungsänderungen sind, ohne Einhaltung der für Satzungsänderungen erforderlichen Formen zulässt, wenn der Gesellschaftsvertrag entsprechende Öffnungsklauseln enthält (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 09.11.2011 - 12 W 1002/11 Rn. 10 = GmbHR 2012, 213; OLG Köln, Urteil vom 11.10.1995 - 2 U 159/94).
  • OLG Köln, 24.08.2018 - 4 Wx 4/18

    Wirksamkeit einer zustandsbegründenden Satzungsdurchbrechung durch …

    Rn. 18 Mit ihrer Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 07.06.1993 - II ZR 81/92 -, NJW 1993, 2246) sowie verschiedener Oberlandesgerichte (OLG Nürnberg, Beschluss vom 05.03.2010 - 12 W 376/10 -, MDR 2010, 822; OLG Dresden, Beschluss vom 09.11.2011 - 12 W 1002/11 -, NZG 2012, 507) übersehen die Antragsteller, dass für die Frage der Wirksamkeit sog. satzungsdurchbrechender Beschlüsse zwischen "punktuellen" und "zustandsbegründenden" Beschlüssen zu unterscheiden ist.
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