Rechtsprechung
| LG Landau/Pfalz, 18.09.2013 - HKO 27/13, HK O 27/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 98 AktG, § 7 MitbestG, Art 14 AEUV, Art 18 AEUV, Art 45 AEUV
Aktiengesellschaft: Fehlendes Wahlrecht im Ausland beschäftigter Arbeitnehmer bei der Wahl der Aufsichtsratmitglieder als Verstoß gegen EU-Recht - zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Wahlrecht ausländischer Belegschaften bei Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Aufsichtsratszusammensetzung trotz fehlender Wahlberechtigung EU-ausländischer Beschäftigter nicht zu beanstanden
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Aufsichtsratszusammensetzung trotz fehlender Wahlberechtigung EU-ausländischer Beschäftigter nicht zu beanstanden
- drik.de (Tenor)
Hornbach Baumarkt AG: Anträge in aktienrechtlichem Statusverfahren zurückgewiesen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aktive und passive Wahlberechtigung der im europäischen Ausland beschäftigten Arbeitnehmer bei Wahlen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat i.R.d. geltenden EU-Rechts
- drik.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Hornbach Baumarkt AG: Aktienrechtliches Statusverfahren eingeleitet
Verfahrensgang
- LG Landau/Pfalz, 18.09.2013 - HKO 27/13, HK O 27/13
- OLG Zweibrücken, 20.02.2014 - 3 W 150/13
Papierfundstellen
- ZIP 2013, 2107
- NZG 2014, 229
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 16.10.2015 - 14 W 89/15
Vorlage an den EuGH in einem Statusverfahren über Aufsichtsratsbesetzung
- LG Berlin, 01.06.2015 - 102 O 65/14
Zusammensetzung des Aufsichtsrats eines Touristikkonzerns mit Sitz in …
Damit ist grundsätzlich hinzunehmen, dass die nationalen Rechte der EU-Staaten ein unterschiedliches Niveau der unternehmerischen Mitbestimmung aufweisen, ohne dass es aus europarechtlicher Sicht einen verbindlichen Mindeststandard geben müsste, welcher sämtlichen Arbeitnehmern der Union zu gewähren wäre (vgl. zutreffend auch LG Landau, NZG 2014, 229). - LG München I, 27.08.2015 - 5 HKO 20285/14
Aktienrechtliches Statusverfahren eingeleitet
Die Regelung setzt schon abstrakt keine Verhaltensanreize, um freizügigkeitsrelevant zu sein (vgl. LG Berlin AG 2015, 587, 590 = ZIP 2015, 1291, 1294 = DB 2015, 1588, 1591; LG Landau NZG 2014, 229 = AG 2014, 376 = ZIP 2013, 2107 f.; Krause AG 20012, 485, 490; Bungert/Leyendecker-Langner DB 2014, 2031, 2032; Seibt DB 2015, 1592; Mense/Klie DStR 2015, 1508, 1512).Befinden sie sich aber in einem Arbeitsverhältnis nach ihrem Heimatrecht und haben sie nicht die Absicht, dieses zu verlassen, befinden sie sich nicht in einer durch das Gemeinschaftsrecht geprägten Situation, in der das europarechtliche Diskriminierungsverbot beachtet werden müsste (vgl. LG Berlin AG 2015, 587, 589 = ZIP 2015, 1291, 1294 = DB 2015, 1588, 1590 unter Hinweis auf EuGH NJW 1997, 3299, 3300; LG Landau NZG 2014, 229 = AG 2014, 376 = ZIP 2013, 2107; Seibt DB 2015, 1592; Krause AG 2012, 485, 492 f.; Bungert/Leyendecker-Langner DB 2014, 2031, 2032; Hellwig/Behme AG 2015, 333, 340; ebenso Oetker in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 15.l Auf.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".