Rechtsprechung
AG Leipzig, 16.12.2010 - 444 M 22550/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung des Einwands der Befreiung von den restlichen Verbindlichkeiten nach Erfüllung des Insolvenzplans nach § 227 Abs. 1 InsO mit der Vollstreckungsgegenklage
- Wolters Kluwer
Geltendmachung des Einwands der Befreiung von den restlichen Verbindlichkeiten nach Erfüllung des Insolvenzplans nach § 227 Abs. 1 InsO mit der Vollstreckungsgegenklage
- zvi-online.de
InsO §§ 254, 227; ZPO §§ 766, 767
Zwangsvollstreckung nicht am Insolvenzplan beteiligter Gläubiger - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 2011, 2210
- NZI 2011, 327
Wird zitiert von ... (4)
- BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 907/11
Kein Ausschluss nicht angemeldeter Forderungen durch rechtskräftig bestätigten …
Das setzte voraus, dass die nicht angemeldeten Forderungen fortbestanden und weiter durchgesetzt werden konnten (vgl. BGH 10. Mai 2012 - IX ZR 206/11 - Rn. 9; s. auch LAG Rheinland-Pfalz 12. Oktober 2006 - 4 Sa 281/06 - zu IV der Gründe; AG Leipzig 16. Dezember 2010 - 444 M 22550/10 - zu II der Gründe; Martini jurisPR-InsR 14/2011 Anm. 6) . - AG Brandenburg, 18.12.2020 - 31 C 135/19
Unwirksamkeit eines vor einer Schieds-/Gütestelle geschlossenen Vergleichs - …
Das Prozessgericht des ersten Rechtszuges ist bei der hier jetzt vorliegenden Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 Abs. 1 ausschließlich örtlich und sachlich zuständig ( BGH , Beschluss vom 25.09.2008, Az.: IX ZB 205/06, u.a. in: NZI 2008, Seiten 737 f.; AG Leipzig , NZI 2011, Seite 327 ). - AG Brandenburg, 22.06.2017 - 31 C 82/16 Das Prozessgericht des ersten Rechtszuges ist bei der hiesigen Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 Abs. 1 und § 802 ZPO ausschließlich örtlich und sachlich zuständig ( BGH , Beschluss vom 25.09.2008, Az.: IX ZB 205/06, u.a. in: NZI 2008, Seiten 737 f.; AG Leipzig , NZI 2011, Seite 327 ).
- AG Leipzig, 09.12.2010 - 431 M 22552/10
Rechtsmittel zur Geltendmachung des Einwands des Schuldners wegen einer …
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Erinnerung des Schuldners vom 10.11.2010 nebst Anlage und die gerichtlichen Verfügungen sowie die beigezogenen Akten 406 IN 1629/06 und 444 M 22550/10 Bezug genommen.