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   AG Leipzig, 16.12.2010 - 444 M 22550/10   

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https://dejure.org/2010,27299
AG Leipzig, 16.12.2010 - 444 M 22550/10 (https://dejure.org/2010,27299)
AG Leipzig, Entscheidung vom 16.12.2010 - 444 M 22550/10 (https://dejure.org/2010,27299)
AG Leipzig, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - 444 M 22550/10 (https://dejure.org/2010,27299)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung des Einwands der Befreiung von den restlichen Verbindlichkeiten nach Erfüllung des Insolvenzplans nach § 227 Abs. 1 InsO mit der Vollstreckungsgegenklage

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung des Einwands der Befreiung von den restlichen Verbindlichkeiten nach Erfüllung des Insolvenzplans nach § 227 Abs. 1 InsO mit der Vollstreckungsgegenklage

  • zvi-online.de

    InsO §§ 254, 227; ZPO §§ 766, 767
    Zwangsvollstreckung nicht am Insolvenzplan beteiligter Gläubiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 2210
  • NZI 2011, 327
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 907/11

    Kein Ausschluss nicht angemeldeter Forderungen durch rechtskräftig bestätigten

    Das setzte voraus, dass die nicht angemeldeten Forderungen fortbestanden und weiter durchgesetzt werden konnten (vgl. BGH 10. Mai 2012 - IX ZR 206/11 - Rn. 9; s. auch LAG Rheinland-Pfalz 12. Oktober 2006 - 4 Sa 281/06 - zu IV der Gründe; AG Leipzig 16. Dezember 2010 - 444 M 22550/10 - zu II der Gründe; Martini jurisPR-InsR 14/2011 Anm. 6) .
  • AG Brandenburg, 18.12.2020 - 31 C 135/19

    Unwirksamkeit eines vor einer Schieds-/Gütestelle geschlossenen Vergleichs -

    Das Prozessgericht des ersten Rechtszuges ist bei der hier jetzt vorliegenden Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 Abs. 1 ausschließlich örtlich und sachlich zuständig ( BGH , Beschluss vom 25.09.2008, Az.: IX ZB 205/06, u.a. in: NZI 2008, Seiten 737 f.; AG Leipzig , NZI 2011, Seite 327 ).
  • AG Brandenburg, 22.06.2017 - 31 C 82/16
    Das Prozessgericht des ersten Rechtszuges ist bei der hiesigen Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 Abs. 1 und § 802 ZPO ausschließlich örtlich und sachlich zuständig ( BGH , Beschluss vom 25.09.2008, Az.: IX ZB 205/06, u.a. in: NZI 2008, Seiten 737 f.; AG Leipzig , NZI 2011, Seite 327 ).
  • AG Leipzig, 09.12.2010 - 431 M 22552/10

    Rechtsmittel zur Geltendmachung des Einwands des Schuldners wegen einer

    Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Erinnerung des Schuldners vom 10.11.2010 nebst Anlage und die gerichtlichen Verfügungen sowie die beigezogenen Akten 406 IN 1629/06 und 444 M 22550/10 Bezug genommen.
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