Rechtsprechung
| LG Bonn, 13.03.2000 - 2 T 8/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- archive.org
InsVV §§ 1, 11 Abs. 1
Berechnungsgrundlage für die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters - Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berechnungsgrundlage für Vergütung des vorläufigen Verwalters
Papierfundstellen
- ZIP 2000, 629
- NZI 2000, 550
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- LG Baden-Baden, 21.12.1998 - 3 T 43/97
Auszug aus LG Bonn, 13.03.2000 - 2 T 8/00
Für die Vergütung des Sequesters im Gesamtvollstreckungsverfahren und im Konkursverfahren haben aber das LG Potsdam (ZIP 1999, 1536) und das LG Baden-Baden (ZIP 1999, 1138, dazu EWiR 2000, 185 (Johlke) ) im Sinne der hier getroffenen Entscheidung befunden.Zu Recht weist Johlke in EWiR 2000, 185 in seiner Besprechung zur Entscheidung des LG Baden-Baden ( ZIP 1999, 1138 ) darauf hin, dass es nicht gerechtfertigt sei, den vorläufigen Insolvenzverwalter für einen bestimmten Tätigkeitsbereich zwar haften zu lassen, ihn aber nicht entsprechend zu vergüten.
- AG Köln, 21.01.2000 - 72 IK 69/99
Festsetzung der Vergütung
Auszug aus LG Bonn, 13.03.2000 - 2 T 8/00
Wegen der Abänderung und Neufestsetzung ist die Frage unerheblich, ob mit dem Rechtspfleger die für die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters funktionell zuständige Gerichtsperson entschieden hat (vgl. zu den divergierenden Auffassungen AG Köln ZIP 2000, 418, 419). - LG Potsdam, 21.06.1999 - 5 T 915/97
Grundlage der Vergütung des Sequesters
Auszug aus LG Bonn, 13.03.2000 - 2 T 8/00
Für die Vergütung des Sequesters im Gesamtvollstreckungsverfahren und im Konkursverfahren haben aber das LG Potsdam (ZIP 1999, 1536) und das LG Baden-Baden (ZIP 1999, 1138, dazu EWiR 2000, 185 (Johlke) ) im Sinne der hier getroffenen Entscheidung befunden.
- BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Folglich sind in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ungekürzt auch Gegenstände einzubeziehen, die mit Aus- oder Absonderungsrechten belastet sind, soweit der Verwalter mit bezug auf diese Rechte tätig geworden ist (ebenso OLG Zweibrücken ZInsO 2000, 398, 400; BayObLG ZIP 2000, 2122, 2123; LG Chemnitz ZInsO 2000, 509, 510; vgl. LG Bonn NZI 2000, 550 f; a.M. LG Karlsruhe ZInsO 2000, 230). - OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 3 W 58/00
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Vor diesem Hintergrund ist die in § 10 InSVV angeordnete entsprechende Geltung des § 1 Abs. 1 InsVV so zu verstehen, dass die Berechnungsgrundlage nach dem Wert des Vermögens bestimmt wird, das der vorläufige Insolvenzverwalter im Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung verwaltet hat (vgl. LG Bonn ZIP 2000, 629 = ZInsO 2000; 239;… LG Frankfurt ZIP 1999 aaO; AG Göttingen NZI 1999, 382; AG Bonn ZIP 1999, 2167;… Kirchhof in HK-InsO § 22 Rdn. 49;… Eickmann in HK-InsO § 63 Rdn. 17;… Nerlich/Römermann/Mönning, InsO § 22 Rdn. 227;… Schmerbach in FK-InsO aaO § 21 Rdn. 52;… Kübler/Prütting/Eickmann aaO § 11 InsVV Rdn.;… Hess, InsO § 11 InsVV Rdn. 11;… Haarmeyer/Wutzke/Förster aaO § 11 InsVV Rdn. 38; zur Sequestervergütung nach altem Recht vgl. auch LG Frankenthal RPfleger 1997, 38, 39;… LG Baden-Baden aaO; LG Potsdam ZIP 1999, 1536, 1537;… LG Magdeburg RPfleger 1996 aaO und ZInsO 1998, 91; Eickmann ZIP 1982, 21, 23;… Kuhn/Uhlenbruck, KO 11. Aufl. § 106 Rdn. 22 c; Uhlenbruck ZIP 1996, 1889, 1891; a.A. wohl LG Karlsruhe ZInsO 2000, 230, jeweils m.w.N.). - OLG Jena, 18.09.2000 - 6 W 291/00
Vorläufige Verwaltung; Verwaltervergütung
Nach überwiegender Ansicht, der der Senat ebenfalls folgt, sind bei der Ermittlung dieser Berechnungsgrundlage auch solche Gegenstände einzubeziehen, die mit einem Aus- oder Absonderungsrecht belastet sind (…vgl. OLG Zweibrücken, a.a.O. für Absonderungsrechte; LG Bonn, ZIP 2000, 629; LG Wuppertal, ZinsO 1999, 421; LG Frankfurt am Main, ZIP 1999, 1686; LG Baden-Baden, NZI 1999, 159;… Haarmeyer/Wutzke/Förster, § 11 InsVV, Rn. 42 jeweils m.w.N.;… a. A. LG Karlsruhe a.a.O.). - LG Chemnitz, 12.04.2000 - 11 T 5255/99
Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters nach Wert des …
Ebenso: LG Bonn ZIP 2000, 629. - LG Kaiserslautern, 31.08.2001 - 1 T 290/00
Die regelmäßige Vergütung des vorläufigen Treuhänders beträgt ein Viertel von 15 …
Die Anwendung des § 11 InsVV erscheint zum einen problematisch, da die üblicherweise bestehenden Sicherungsrechte im Verbraucherinsolvenzverfahren zu wesentlich höheren Ansätzen führen können, die mit den Regelsätzen des § 13 InsVV nicht in Übereinstimmung zu bringen wären (Kothe, EWIR 2000, 585, 586; Keller, ZIP 2000, 914, 919 f.).
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