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Rechtsprechung
   BGH, 16.12.2004 - IX ZB 72/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,274
BGH, 16.12.2004 - IX ZB 72/03 (https://dejure.org/2004,274)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2004 - IX ZB 72/03 (https://dejure.org/2004,274)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - IX ZB 72/03 (https://dejure.org/2004,274)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    InsO § 4a Abs. 1 Satz 4, § 290 Abs. 1 Nr. 5

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 697
  • MDR 2005, 711
  • NZI 2005, 232
  • WM 2005, 472
  • DB 2005, 1793
  • Rpfleger 2005, 274
 
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Wird zitiert von ... (76)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.07.2003 - IX ZB 539/02

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Insolvenzverfahren; Statthaftigkeit der …

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - IX ZB 72/03
    Hinweis auf Restschuldbefreiung">20 Abs. 1 InsO hat der Schuldner dem Insolvenzgericht die Angaben zu machen, welche dieses zur Beurteilung benötigt, ob das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreicht, um die anfallenden Kosten zu decken (BGHZ 156, 92, 93 f; BGH, Beschl. v. 22. April 2004 - IX ZB 64/03, ZVI 2004, 281 f m.w.N.).
  • BGH, 12.12.2002 - IX ZB 426/02

    Anforderungen an den Eröffnungsantrag des Schuldners; Hinweispflicht des …

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - IX ZB 72/03
    Unterläßt er dies, obwohl das Insolvenzgericht auf die Mängel konkret aufmerksam gemacht und dem Schuldner aufgegeben hat, diese binnen angemessener Frist zu beheben, ist die Stundung bereits deshalb zu versagen, weil der Antrag des Schuldners unzulässig (vgl. BGHZ 153, 205, 207) oder unbegründet ist.
  • BGH, 25.09.2003 - IX ZB 459/02

    Anspruch des Insolvenzschuldners auf Stundung der Verfahrenskosten; …

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - IX ZB 72/03
    Komplizierte Prüfungen, die zudem schon im Ansatz mit Unsicherheiten tatsächlicher Art behaftet sind, würden das Verfahren verzögern, Rechtsmittel im Eröffnungsverfahren herausfordern und dem Anliegen des Gesetzgebers zuwiderlaufen, mittellosen Personen den Zugang zu dem Verfahren unter zumutbaren Bedingungen zu ermöglichen (BGH, Beschl. v. 25. September 2003 - IX ZB 459/02, NJW 2003, 3780).
  • BGH, 22.04.2004 - IX ZB 64/03

    Ermittlungspflicht des Insolvenzgerichts in einem Verbraucher-Insolvenzverfahren

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - IX ZB 72/03
    Hinweis auf Restschuldbefreiung">20 Abs. 1 InsO hat der Schuldner dem Insolvenzgericht die Angaben zu machen, welche dieses zur Beurteilung benötigt, ob das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreicht, um die anfallenden Kosten zu decken (BGHZ 156, 92, 93 f; BGH, Beschl. v. 22. April 2004 - IX ZB 64/03, ZVI 2004, 281 f m.w.N.).
  • LG Göttingen, 24.04.2002 - 10 T 11/02

    Zulässigkeit der Zurückweisung des Antrages des Schuldners auf Eröffnung des …

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - IX ZB 72/03
    Erklärt sich hingegen der Schuldner im Eröffnungsverfahren zu dem Stundungsantrag nicht hinreichend über seine wirtschaftlichen Verhältnisse, ist es weder erforderlich noch gerechtfertigt, den Anwendungsbereich dieser Bestimmung auf den Stundungsantrag auszudehnen (a.A. LG Göttingen NZI 2002, 389;… Nerlich/Römermann/Becker § 4a Rn. 34).
  • AG Siegen, 24.09.2002 - 25 IN 203/01

    Restschuldbefreiung: von der Erteilung ausgenommene Abgabenschuld wegen …

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - IX ZB 72/03
    Eine Stundung braucht auch dann nicht gewährt zu werden, wenn die Restschuldbefreiung aus anderen Gründen, die nicht unter § 290 InsO fallen, offensichtlich nicht erreicht werden kann (…Kübler/Prütting/Wenzel, § 4a InsO Rn. 38a), etwa weil der Schuldnerantrag unzulässig ist (AG Köln NZI 2002, 618) oder die wesentlichen am Verfahren teilnehmenden Forderungen gemäß § 302 InsO von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind (AG Siegen ZInsO 2003, 478; AG Marburg ZVI 2002, 275; AG München ZVI 2003, 369, 370).
  • LG Berlin, 22.05.2002 - 86 T 267/02

    Versagung einer Stundung der Insolvenzverfahrenskosten nicht wegen fehlenden …

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - IX ZB 72/03
    Die Stundung nach § 4a Abs. 1 Satz 3 und 4 InsO ist nicht nur bei Vorliegen eines der in § 290 Abs. 1 Nr. 1 und 3 InsO genannten Versagungsgründe für die Restschuldbefreiung, sondern auch in anderen Fällen des § 290 Abs. 1 InsO ausgeschlossen, sofern sie bereits in diesem Verfahrensstadium zweifelsfrei gegeben sind (LG München ZVI 2003, 301, 302;… Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 4a Rn. 10;… Nerlich/Römermann/Becker, InsO § 4a Rn. 32 ff; a.A. LG Berlin ZInsO 2002, 680, 681; Ahrens ZVI 2003, 268, 269;… Kübler/ Prütting/Wenzel, InsO § 4a Rn. 38).
  • AG Köln, 19.09.2002 - 71 IN 292/02

    Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung i.R.e. Insolvenzverfahrens

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - IX ZB 72/03
    Eine Stundung braucht auch dann nicht gewährt zu werden, wenn die Restschuldbefreiung aus anderen Gründen, die nicht unter § 290 InsO fallen, offensichtlich nicht erreicht werden kann (…Kübler/Prütting/Wenzel, § 4a InsO Rn. 38a), etwa weil der Schuldnerantrag unzulässig ist (AG Köln NZI 2002, 618) oder die wesentlichen am Verfahren teilnehmenden Forderungen gemäß § 302 InsO von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind (AG Siegen ZInsO 2003, 478; AG Marburg ZVI 2002, 275; AG München ZVI 2003, 369, 370).
  • AG München, 16.01.2003 - 1502 IN 1870/02

    Keine Verfahrenskostenstundung bei Vorhersehbarkeit unzureichender RSB auf Grund …

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - IX ZB 72/03
    Eine Stundung braucht auch dann nicht gewährt zu werden, wenn die Restschuldbefreiung aus anderen Gründen, die nicht unter § 290 InsO fallen, offensichtlich nicht erreicht werden kann (…Kübler/Prütting/Wenzel, § 4a InsO Rn. 38a), etwa weil der Schuldnerantrag unzulässig ist (AG Köln NZI 2002, 618) oder die wesentlichen am Verfahren teilnehmenden Forderungen gemäß § 302 InsO von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind (AG Siegen ZInsO 2003, 478; AG Marburg ZVI 2002, 275; AG München ZVI 2003, 369, 370).
  • LG München I, 21.02.2003 - 14 T 2121/03

    Berücksichtigung des Versagungsgrundes der verletzten Auskunfts- oder …

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - IX ZB 72/03
    Die Stundung nach § 4a Abs. 1 Satz 3 und 4 InsO ist nicht nur bei Vorliegen eines der in § 290 Abs. 1 Nr. 1 und 3 InsO genannten Versagungsgründe für die Restschuldbefreiung, sondern auch in anderen Fällen des § 290 Abs. 1 InsO ausgeschlossen, sofern sie bereits in diesem Verfahrensstadium zweifelsfrei gegeben sind (LG München ZVI 2003, 301, 302;… Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 4a Rn. 10;… Nerlich/Römermann/Becker, InsO § 4a Rn. 32 ff; a.A. LG Berlin ZInsO 2002, 680, 681; Ahrens ZVI 2003, 268, 269;… Kübler/ Prütting/Wenzel, InsO § 4a Rn. 38).
  • AG Marburg, 19.06.2002 - 23 IK 1/01

    Keine Verfahrenskostenstundung bei gesetzlicher Versagung der Restschuldbefreiung …

  • BGH, 23.02.2005 - XII ZR 114/03

    Obliegenheit des Unterhalstsschuldners, zur Sicherung der Unterhaltsansprüche …

    Für die Stundung der Verfahrenskosten verlangt § 4 a InsO deswegen zunächst nur eine summarische Prüfung, ob Versagungsgründe der beantragten Restschuldbefreiung entgegenstehen (BGH Beschluß vom 16. Dezember 2004 - IX ZB 72/03 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 04.05.2017 - IX ZB 92/16

    Neuantrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung und Kostenstundung ohne …

    § 4a Abs. 1 Satz 4 InsO regelt die Versagung der Stundung danach nicht abschließend (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2004 - IX ZB 72/03, NZI 2005, 232;… vom 19. Mai 2011 - IX ZB 142/11, ZInsO 2011, 1223 Rn. 3;… vom 25. Juni 2015 - IX ZB 60/14, ZVI 2015, 458 Rn. 7).
  • BGH, 21.09.2006 - IX ZB 24/06

    Versagung der Stundung der Verfahrenskosten wegen herbeigeführter …

    a) Mit Beschlüssen vom 16. Dezember 2004 (IX ZB 72/03, ZInsO 2005, 207, 208) und vom 27. Januar 2005 (IX ZB 270/03, WM 2005, 527, 528) hat der Senat entschieden, dass die Stundung nach § 4a Abs. 1 Satz 3 und 4 InsO nicht nur bei Vorliegen eines der in § 290 Abs. 1 Nr. 1 und 3 InsO genannten Versagungsgründe für die Restschuldbefreiung, sondern auch in anderen Fällen des § 290 Abs. 1 InsO ausgeschlossen ist, sofern sie bereits in diesem Verfahrensstadium zweifelsfrei gegeben sind.

    So hat der Senat auch keine Bedenken getragen, den von den genannten Autoren ebenfalls ausgeklammerten Versagungsgrund des § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO in diesem Zusammenhang anzuwenden (BGH, Beschl. v. 16. Dezember 2004 aaO; v. 27. Januar 2005 - IX ZA 20/04).

    c) Allerdings hat der Senat (BGH, Beschl. v. 16. Dezember 2004 aaO) anerkannt, dass § 4a Abs. 1 Satz 4 InsO auch sonst keine abschließende Regelung trifft.

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