Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 14.11.1997

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.12.1997 - 15 W 384/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4062
OLG Hamm, 01.12.1997 - 15 W 384/97 (https://dejure.org/1997,4062)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.12.1997 - 15 W 384/97 (https://dejure.org/1997,4062)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Dezember 1997 - 15 W 384/97 (https://dejure.org/1997,4062)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 8, 10 Abs. 1 S. 2, Abs. 2, 15 Abs. 1; BGB § 158 Abs. 1
    Vorbehaltene Zuordnung von Sondernutzungsrechten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitigkeit um ein Sondernutzungsrecht an einer Terrassenfläche; Einseitige Begründung von Sondernutzungsrechten seitens des teilenden Alleineigentümers im Fall der Vorratsteilung; Hinreichende Bestimmtheit einer Teilungserklärung; Auslegung von Grundbucheintragungen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • AG Bochum - 71 II 83/94
  • LG Bochum - 7 T 58/95
  • OLG Hamm, 01.12.1997 - 15 W 384/97

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 673
  • FGPrax 1998, 49
  • ZMR 1998, 453
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.01.2012 - V ZR 125/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Vorbehalt der nachträglichen Begründung von

    2 Z 50/80">BayObLGZ 1985, 124, 128; BayObLG, Rpfleger 2001, 587; DNotZ 2005, 390, 391; OLG Hamm, NZM 1998, 673, 674; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1987, 1491, 1492).
  • OLG Hamm, 13.03.2000 - 15 W 454/99

    Rechtsfolgen fehlgeschlagener Begründung eines Sondernutzungsrechts

    2 Z 50/80">BayObLGZ 1985, 124, 127; Rpfleger 1990, 60; Senat FGPrax 1998, 49, 50 = NZM 1998, 673; NZM 1998, 921, 922).

    Der Fall einer gestreckten Sondernutzungsrechtsbegründung, in dem die übrigen Wohnungseigentümer bereits in der Teilungserklärung vom Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums ausgeschlossen werden und der teilende Eigentümer sich vorbehält, Sondernutzungsrechte bestimmten Miteigentümern zuzuordnen (vgl. BayObLGZ 1985, 378, 381; OLG Düsseldorf DNotZ 1988, 35 = Rpfleger 1988, 63; Senat NZM 1998, 673 = ZMR 1998, 453), liegt hier nicht vor.

  • OLG Hamm, 21.10.2008 - 15 Wx 140/08

    Gutgläubiger Erwerb eines Sondernutzungsrechts

    Das Landgericht ist ohne Rechtsfehler und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats davon ausgegangen, dass unter dem Sondernutzungsrecht für einen Wohnungs- oder Teileigentümer eine nach § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG vereinbarte Nutzungsregelung verstanden wird, die einem bestimmten Wohnungseigentümer hinsichtlich eines Teiles des gemeinschaftlichen Eigentums das ausschließliche Recht zum Gebrauch einräumt, den anderen Wohnungseigentümern also insoweit ihr Recht zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums nach § 13 Abs. 2 Satz 1 WEG nimmt (Senat FGPrax 1998, 49 = NZM 1998, 673; BayObLG Rpfleger 1990, 63).
  • OLG Nürnberg, 06.02.2018 - 15 W 1753/17

    Antrag auf Eintragung in das Grundbuch und Vollzug der

    Dazu gehört es, dass in der Teilungserklärung eine Vereinbarung getroffen worden ist, die einen bestimmten Inhalt hat (OLG Hamm, Beschluss vom 01.12.1997 - 15 W 384/97 -, juris Rn. 23; OLG München, Beschluss vom 28.09.2015 - 34 Wx 84/14 -, juris Rn. 25).
  • OLG Hamm, 19.09.2007 - 15 W 444/06

    Wirksamkeit von Vereinbarungen ggü. Sonderrechtsnachfolgern

    Die Regelung in der Teilungserklärung bewirkt, dass die Miteigentümer bis auf den durch die Zuordnungserklärung Begünstigten mit Eintritt der Bedingung vom Mitgebrauch des betreffenden gemeinschaftlichen Eigentums ausgeschlossen sind (vgl. BayObLGZ 1985, 378/381; OLG Düsseldorf DNotZ 1988, 35 = Rpfleger 1988, 63; Senat NZM 1998, 673 = ZMR 1998, 453).
  • OLG Hamm, 09.09.1999 - 15 W 157/99

    Zuweisung von Sondernutzungsrechten durch den teilenden Eigentümer

    Die Regelung in der Teilungserklärung bewirkt, daß die Miteigentümer bis auf den durch die Zuordnungserklärung Begünstigten mit Eintritt der Bedingung vom Mitgebrauch des betreffenden gemeinschaftlichen Eigentums ausgeschlossen sind (vgl. Bay0bLGZ 1985, 378, 381; OLG Düsseldorf DNotZ 1988, 35 Rpfleger 1988, 63; Senat NZM 1998, 673 = ZMR 1998, 453).
  • OLG Hamm, 12.06.2012 - 15 Wx 99/11

    Wirksamkeit der Begründung eines Sondernutzungsrechts durch den teilenden

    Es ist allgemein anerkannt, dass sich der teilende Eigentümer die Zuordnung von Sondernutzungsrechten auch in der Weise vorbehalten kann, dass die übrigen Wohnungseigentümer bereits in der Teilungserklärung aufschiebend bedingt (§ 158 Abs. 1 BGB) durch die Zuordnungserklärung des teilenden Eigentümers vom Mitgebrauch eines Teils des gemeinschaftlichen Eigentums ausgeschlossen werden (negative Komponente); diese Regelung, die auch durch Bezugnahme im Grundbuch eingetragen werden kann und damit dinglicher Inhalt der Wohnungs- und Teileigentumsrechte wird, bewirkt, dass die Wohnungseigentümer bis auf den durch die Zuordnungserklärung Begünstigten mit Eintritt der Bedingung vom Mitgebrauch des betreffenden gemeinschaftlichen Eigentums ausgeschlossen sind; ihr Sondereigentum wird durch die (positive) Begründung des Sondernutzungsrechts zugunsten des Begünstigten nicht mehr (zusätzlich) verändert; deshalb ist die Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer der Wohnanlage sowie der Grundpfandgläubiger in diesem Fall bei der Eintragung des Sondernutzungsrechts im Grundbuch entbehrlich (BGH, Beschluss vom 20.01.2012, V ZR 125/11, veröffentlicht bei juris; Senat FGPrax 1998, 49; Senat FGPrax 2009, 57 = DNotZ 2009, 383; BayObLG …
  • LG München I, 25.06.2015 - 36 S 8340/14

    Zuständigkeitsbereich des Wohnungseigentumsgerichts

    Ebenso wie die Begründung des Sondernutzungsrechts muss eine derartige Ermächtigung den sachenrechtlichen Bestimmtheitserfordernissen des Grundbuchrechts genügen (BGH, a. a. O.; BGH, ZWE 2012, 377, 378; OLG Hamm, NZM 1998, 673 ff,; OLG München, ZWE 2014, 121, 122 Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, a. a. O., § 13, Rdnr. 42).
  • LG Bochum, 07.04.2008 - 7 T 77/08
    Sind die übrigen Wohnungseigentümer bereits in der Teilungserklärung vom Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums ausgeschlossen worden (negative Komponente) und hat sich der teilende Eigentümer durch Zuordnungserklärung vorbehalten, Sondernutzungsrechte bestimmten Wohnungseigentümern zuzuordnen, so stellt sich diese Regelung der Teilungserklärung im Hinblick auf die negative Komponente des Sondernutzungsrechts als aufschiebende Bedingung im Sinne des § 158 Abs. 1 BGB dar (OLG Hamm, NZM 1998, 673; BayObLGZ 1985, 378).
  • KG, 19.08.2015 - 1 W 512/15

    Grundbucheintragung eines nachträglich zugeordneten Sondernutzungsrechts:

    2 Z 119/84|OLG Stuttgart; 07.11.1985; 8 REMiet 3/84">NJW-RR 1986, 93 f; OLG Hamm NZM 1998, 673 f; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht 15. Aufl., RdNr. 2913a).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.11.1997 - 16 Wx 275/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2326
OLG Köln, 14.11.1997 - 16 Wx 275/97 (https://dejure.org/1997,2326)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.11.1997 - 16 Wx 275/97 (https://dejure.org/1997,2326)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. November 1997 - 16 Wx 275/97 (https://dejure.org/1997,2326)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 Nr. 1
    Verpflichtung zu besonderen Schallschutzmaßnahmen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1312
  • NZM 1998, 673
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 195/11

    Klage eines Wohnungseigentümers gegen den Eigentümer der darüber liegenden

    Voraussetzung hierfür ist, dass der Gemeinschaftsordnung Regelungen zum Schallschutz zu entnehmen sind, die über den Mindeststandard hinausgehen (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1998, 1312), oder dass die Wohnanlage aufgrund tatsächlicher Umstände, wozu etwa die bei ihrer Errichtung vorhandene Ausstattung oder das Wohnumfeld zählen, ein besonderes Gepräge erhalten hat (vgl. OLG München, NJW 2008, 592 f.; Klein in Bärmann, aaO, § 14 Rn. 13; Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 14 Rn. 13; Timme/Dötsch, WEG, § 14 Rn. 21).
  • OLG München, 09.01.2008 - 34 Wx 114/07

    Wohnungseigentum: Erforderliche Trittschalldämmung bei nachteiliger Veränderung

    Als Anhaltspunkte zur Bestimmung des Gepräges können die Baubeschreibung (vgl. OLG München NZM 2005, 509), Regelungen in der Gemeinschaftsordnung (OLG Köln NJW-RR 1998, 1312; auch BayObLG NZM 2002, 493; vgl. Hogenschurz MDR 2003, 201/203) und das tatsächliche Wohnumfeld bilden.

    Derartige Klauseln sind, auf die hiesige Frage bezogen, als Vereinbarung eines erhöhten Schallschutzes zu interpretieren, weil sie auf die Wahrung des baulich vorgegebenen Standards abzielen (vgl. OLG Köln NJW-RR 1998, 1312; Hogenschurz MDR 2003, 201/203).

  • OLG Köln, 30.08.2000 - 16 Wx 115/00

    Einbau eines Elektromotors zum Betrieb der Rolläden

    Zum einen sind für die Erheblichkeit einer Lärmbelästigung die - vom Landgericht rechtsfehlerfrei gewürdigten - Umstände des Einzelfalles maßgebend, wobei einschlägigen DIN-Normen, also privaten technischen Regeln mit Empfehlungscharakter (vgl. BGH MDR 1998, 1026) nur erhebliches Gewicht mit einer Art Indizwirkung zukommt (vgl. BayObLG NZM 2000, 504 = ZMR 2000, 311 = ZWE 2000, 174; Senat NZM 1998, 673 = WuM 1998, 238 zum Trittschall für den Fall eines nach der Gemeinschaftsordnung vorgegebenen höheren Standards; Palandt/Bassenge, BGB 59. Auflage, § 906 Rdn. 17 m. w. Nachw.).
  • OLG Hamm, 15.03.2001 - 15 W 39/01

    Wohnungseigentum - Ersetzung des Bodenbelags durch Fliesen - Verringerung des

    Eine erhebliche Verschlechterung des Trittschallschutzes durch die Art und Weise des in der Wohnung der Beteiligten zu 2) verlegten Fliesenbodens wird darüber hinaus nur festgestellt werden können, wenn Trittschallmessungen in Vergleichswohnungen der Anlage durchgeführt und ausgewertet worden sind (vgl. OLG Köln NJW-RR 1998, 1312).
  • OLG Köln, 04.12.2002 - 16 Wx 180/02

    Änderung des Trittschalls durch Veränderung des Bodenbelages

    Es ist deshalb zur Definition der Anforderung des Schallschutzes nicht auf die maßgeblichen DIN-Vorschriften abzustellen, die nur einen Mindeststandard sichern, sondern Maßstab ist ausschließlich das in der konkreten Wohnungseigentumsanlage vorhandene bauliche Niveau (vgl. Beschluss des Senats 14.11.1997 - 16 Wx 275/97).
  • OLG Köln, 28.09.2001 - 16 Wx 206/01
    bereits in seiner Entscheidung vom 14.11.1997 - 16 Wx 275/97 - festgestellt hatte.
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