Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 24.02.2006 - 20 W 229/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 10 WoEigG, § 16 Abs 2 WoEigG, § 23 WoEigG
Wohnungseigentum: Sachlicher Grund zur Aufhebung eines Wohnungseigentümerbeschlusses bei Widerspruch des Erstbeschlusses zur Teilungserklärung im Hinblick auf die Kostentragung für eine Fenstererneuerung - Wolters Kluwer
(Wohnungseigentum: Sachlicher Grund zur Aufhebung eines Wohnungseigentümerbeschlusses bei Widerspruch des Erstbeschlusses zur Teilungserklärung im Hinblick auf die Kostentragung für eine Fenstererneuerung)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 10; WEG § 16 Abs. 2; WEG § 21; WEG § 23
Befugnis der Wohnungseigentümer zur Abänderung eines früheren im Widerspruch zur Teilungserklärung stehenden Beschlusses durch Zweitbeschluss - Kostentragung für Fenstererneuerung an Sondereigentum - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann ist "Zweitbeschluss" d. Wohnungseigentümer statthaft?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Befugnis der Wohnungseigentümer zum Zweitbeschluss; Im Widerspruch zur Teilungserklärung stehender Beschluss als sachlicher Grund; Widersprüchliche Regelungen zur Erneuerung von Fenstern als Voraussetzung eines Widerspruchs
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Zweitbeschluss zur Wiederherstellung der Geltung der Teilungserklärung (IMR 2006, 56)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt - 19 T 258/03
- OLG Frankfurt, 24.02.2006 - 20 W 229/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 304
- NZM 2007, 50
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2006 - 20 W 229/03
Deshalb habe diese Regelung in der Teilungserklärung nach der Grundsatzentscheidung des BGH vom 20.09.2000 (z. b. ZWE 2000, 518) nicht wirksam durch einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer abgeändert werden können. - BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01
Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2006 - 20 W 229/03
Auch der neue Beschluss muss also dem Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen und darf den ersten Beschluss nicht ohne sachlichen Grund ändern (BGHZ 113, 197, 200; 148, 335, 350;… Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 23 Rdnr. 76, 77;… Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 21, Rdnr. 29;… Weitnauer: WEG, 9. Aufl., § 23 Rdnr. 4). - BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90
Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2006 - 20 W 229/03
Auch der neue Beschluss muss also dem Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen und darf den ersten Beschluss nicht ohne sachlichen Grund ändern (BGHZ 113, 197, 200; 148, 335, 350;… Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 23 Rdnr. 76, 77;… Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 21, Rdnr. 29;… Weitnauer: WEG, 9. Aufl., § 23 Rdnr. 4). - OLG Frankfurt, 07.03.2003 - 20 W 431/00
Kostenverteilungsregelung in der Teilungserklärung: Auslegung des Begriffs …
Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2006 - 20 W 229/03
Umstände außerhalb der Erklärung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (…Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 10 Rdnr. 53;… Palandt/Bassenge: BGB, 65. Aufl., § 10 WEG, Rdnr. 8;… Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl. § 10, Rdnr. 15, jeweils mit weiteren Hinweisen; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Beschluss vom 07.03.2003 - 20 W 431/2000 -). - BayObLG, 28.04.1993 - 2Z BR 47/93
Tragung von Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen bei Vorliegen von …
- LG Frankfurt/Main, 15.12.2022 - 13 S 20/22
Terrassen- und Balkonsanierung: Spätere Änderung des Kostenverteilerschlüssels?
Denn zweifellos wäre auch eine Verteilung nach laufendem Meter sachgerecht, zumal auch schon wegen eines denkbaren Widerspruchs zur Teilungserklärung ein sachlicher Grund für einen Änderungsbeschluss vorliegen mag (vgl. OLG Frankfurt am Main NZM 2007, 50).