Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 09.03.1998 - 3 W 44/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Mit Katzennetzanbringung an Balkon als zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung - Nachahmerprävention
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Katzennetz am Balokn einer Eigentümergemeinschaft als zustimmungspflichtige bauliche Veränderung; §§ 22 Abs. 1 S. 1, 14 Nr. 1 WEG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anbringen eines Katzennetzes als unzulässige bauliche Veränderung von gemeinschaftlichem Eigentum; Begriff des Nachteils i. S. d. § 14 Nr. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG); Zustimmungserfordernis bei Veränderungen des optischen Erscheinungsbildes
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Katzennetz?
Verfahrensgang
- AG Speyer - 3 UR II 18/97
- LG Frankenthal, 12.01.1998 - 1 T 472/97
- OLG Zweibrücken, 09.03.1998 - 3 W 44/98
Papierfundstellen
- NZM 1998, 376
- FGPrax 1998, 99
- ZMR 1998, 464
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 82/96
Untersagung der Entnahme von Wasser zu gewerblichen Zwecken aus dem gemeindlichen …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.03.1998 - 3 W 44/98
Fehlt es an der nötigen Zustimmung, ist die bauliche Veränderung auf Verlangen wieder rückgängig zu machen (vgl. BGHZ 116, 392; BayObLG ZMR 1997, 152, 153 = WuM 1997, 186 = BayObLG R 1997, 18).Dies sei nur bei einer nicht ganz unerheblichen negativen Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage der Fall (ZMR 1997, 152 = WuM 1997, 186 = BayObLG R 1997, 18 mit weiteren Nachweisen;… in diesem Sinne auch Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl., § 22 Rdnr. 125;… zum Streitstand siehe auch Weitnauer, WEG, 8. Aufl., § 22 Rdnr. 14 m.w.N.).
- BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90
Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums - …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.03.1998 - 3 W 44/98
Fehlt es an der nötigen Zustimmung, ist die bauliche Veränderung auf Verlangen wieder rückgängig zu machen (vgl. BGHZ 116, 392; BayObLG ZMR 1997, 152, 153 = WuM 1997, 186 = BayObLG R 1997, 18). - BayObLG, 01.06.1995 - 2Z BR 34/95
Tatrichterliche Feststellung über die Nachteiligkeit einer Veränderung des …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.03.1998 - 3 W 44/98
So sind z.B. in der Rechtsprechung ästhetische Beeinträchtigungen bzw. Verschlechterungen des optischen Erscheinungsbildes durch ca. 15 cm vorstehende Rolladenkästen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1418), eine Ladenmarkise (KG NJW-RR 1995, 587) oder Balkonmarkise (BayObLG NJW-RR 1996, 266) anerkannt.
- OLG Düsseldorf, 10.07.1995 - 3 Wx 99/95
Zustimmung der Wohnungseigentümer zur Anbringung vorstehender Rolladenkästen
Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.03.1998 - 3 W 44/98
So sind z.B. in der Rechtsprechung ästhetische Beeinträchtigungen bzw. Verschlechterungen des optischen Erscheinungsbildes durch ca. 15 cm vorstehende Rolladenkästen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1418), eine Ladenmarkise (KG NJW-RR 1995, 587) oder Balkonmarkise (BayObLG NJW-RR 1996, 266) anerkannt. - OLG Düsseldorf, 20.01.1995 - 3 Wx 483/94
Rundumbalkonverglasung als Eingriff in den Bereich des Gemeinschaftseigentums
Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.03.1998 - 3 W 44/98
Diese Auffassung teilt die wohl herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur (…vgl. nur Palandt/Bassenge, BGB, 57. Aufl., § 22 WEG Rdnr. 9;… Münchner Kommentar/Roll, BGB, 3. Aufl., § 22 WEG Rdnrn. 32 und 33 - anders aber Rdnr. 21; KG WE 1992, 256; OLG Düsseldorf WE 1990, 203 und FGPrax 1995, 102; OLG Köln WE 1990, 172; OLG Celle WuM 1995, 338). - OLG Zweibrücken, 07.07.1987 - 3 W 58/87
Optische Beeinträchtigung durch Loggia-Verglasung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.03.1998 - 3 W 44/98
Der Schutz der Wohnungseigentümer erfordert es vielmehr, Veränderungen des optischen Eindrucks der Gesamtanlage schlechthin von ihrer Zustimmung abhängig zu machen, mag eine beabsichtigte Veränderung von einem Teil der Betrachter auch als nicht nachteilig oder gar vorteilhaft empfunden werden (Senat NJW-RR 1987, 1358). - KG, 11.01.1995 - 24 W 7039/94
Anbringung einer Ladenmarkise als unzulässige bauliche Veränderung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.03.1998 - 3 W 44/98
So sind z.B. in der Rechtsprechung ästhetische Beeinträchtigungen bzw. Verschlechterungen des optischen Erscheinungsbildes durch ca. 15 cm vorstehende Rolladenkästen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1418), eine Ladenmarkise (KG NJW-RR 1995, 587) oder Balkonmarkise (BayObLG NJW-RR 1996, 266) anerkannt. - OLG Celle, 15.02.1995 - 4 W 295/94
Zumutbarkeit von baulichen Veränderungen für eine Wohneigentumsgemeinschaft
Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.03.1998 - 3 W 44/98
Diese Auffassung teilt die wohl herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur (…vgl. nur Palandt/Bassenge, BGB, 57. Aufl., § 22 WEG Rdnr. 9;… Münchner Kommentar/Roll, BGB, 3. Aufl., § 22 WEG Rdnrn. 32 und 33 - anders aber Rdnr. 21; KG WE 1992, 256; OLG Düsseldorf WE 1990, 203 und FGPrax 1995, 102; OLG Köln WE 1990, 172; OLG Celle WuM 1995, 338). - KG, 10.02.1992 - 24 W 402/91
Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.03.1998 - 3 W 44/98
Diese Auffassung teilt die wohl herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur (…vgl. nur Palandt/Bassenge, BGB, 57. Aufl., § 22 WEG Rdnr. 9;… Münchner Kommentar/Roll, BGB, 3. Aufl., § 22 WEG Rdnrn. 32 und 33 - anders aber Rdnr. 21; KG WE 1992, 256; OLG Düsseldorf WE 1990, 203 und FGPrax 1995, 102; OLG Köln WE 1990, 172; OLG Celle WuM 1995, 338).
- BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04
Begriff der Beeinträchtigung im WEG -Verfahren
So soll nicht nur die Anbringung von Außenspiegeln (…Engelhardt, a.a.O., Stichwort "Außenspiegel"), Regenrinnen (…Engelhardt, a.a.O., Stichwort "Balkon - Brüstung"), Balkonverglasungen (…BayObLG, NJW-RR 1993, S. 337 f.), Katzennetzen (OLG Zweibrücken, NZM 1998, S. 376 f.) und Markisen (…BayObLG, NJW-RR 1986, S. 178) an der Fassade zustimmungsbedürftig sein, sondern im Garten auch die Aufstellung von Gartenhäuschen (…BayObLG NJW-RR 1988, S. 591;… NJW-RR 1992, S. 975 ) und Geräteschuppen (…Engelhardt, a.a.O., Stichwort "Garten - Geräteschuppen"), die Errichtung eines 60 cm hohen Jägerzaunes (…OLG Düsseldorf, NJWE-MietR 1997, S. 111), das Anbringen von grünen Sichtschutzmatten an einen Maschendrahtzaun zwischen zwei Sondernutzungsflächen (…BayObLG, NJW-RR 2000, S. 1324 f.;… siehe auch OLG Köln, NZM 1999, S. 178 f., zur Zustimmungsbedürftigkeit der Errichtung einer Sichtschutzwand an der Grenze zweier in Sondernutzung befindlicher Gartenflächen) und schließlich die Verlegung von Trittplatten (…Engelhardt, a.a.O., Stichwort "Garten - Trittplatten"). - OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02
Wohnungseigentum: Feststellung einer nachteiligen baulichen Veränderung durch …
Sie kann vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüft werden, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. Senat OLGR 1998, 209, 210; BayObLG ZMR 1997, 152, 153; ZWE 2000, 575).(1) Geht es um die Veränderung des optischen Gesamteindrucks, ist es im Grundsatz nicht zu beanstanden, wenn anstelle eines Ortstermins für die Beurteilung des Objektes auf zu den Akten gereichte Lichtbilder abgestellt wird (vgl. Senat OLGR 1998, 209, 210; BayObLG NJW-RR 1992, 975; OLG Hamm DWE 1995, 158).
Vorbau zu einer nicht ganz unerheblichen nachteiligen Veränderung des optischen Gesamteindrucks geführt hat (vgl. Senat OLGR 1998, 209, 210; BayObLG WE 1991, 294, 295).
Wie der Senat (OLGR 1998, 209, 210) unter Hinweis auf die Rechtsprechung bereits entschieden hat, gelten bei der Gestaltung einer Gebäudefassade strenge Anforderungen.
- AG Berlin-Spandau, 01.10.2012 - 6 C 281/12
Vermieter muss einem Pavillon auf der Terrasse nicht zustimmen!
Diese Voraussetzungen sind bereits erfüllt, wenn der Mieter ein sichtbares Katzennetz anbringt (…vgl. Eisenschmid a.a.O.;… AG Neukölln a.a.O.; AG Wiesbaden, Urteil vom 17. Dezember 1999 - 93 C 3460/99 [NJW-RR 2001, 1031]; zur ähnlichen Problematik bei der Wohnungseigentümergemeinschaft: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 9. März 1998 - 3 W 44/98 [NZM 1998, 376]). - OLG Zweibrücken, 12.01.1999 - 3 W 193/98
Wohnungseigentum
Das Landgericht verkennt ferner nicht, dass die Zustimmung der Miteigentümer in diesen Fällen entbehrlich ist, wenn ihnen kein Nachteil erwächst oder der Nachteil über das bei geordnetem Zusammenleben unvermeidliche Maß nicht hinausgeht (vgl. BGH NJW 1992, 978, 979; Senat NJW-RR 1987, 1358 und OLGR 1998, 209; KG NJW 1992, 1232; OLG Düsseldorf NJW-RR 277; BayObLG zuletzt NZM 1998, 795 f jew. m.w.N. zur ständigen Rechtsprechung).Zuletzt konnte der Senat die Frage offenlassen (vgl. OLGR 1998, 209, 210 m.w.Nw. zur Rechtsprechung und Literatur).
Für das weitere Verfahren vor dem Landgericht weist der Senat schließlich darauf hin, dass u.U. auch zu berücksichtigen sein wird, ob die Duldung der von der Beteiligten zu 1) beabsichtigen Maßnahme der Beginn einer völligen Umgestaltung der Fassade durch ähnliche Maßnahmen anderer Wohnungseigentümer sein könnte (vgl. hierzu Senat OLGR 1998, 209, 210; NJW-RR 1992, 2899, 2900; Beschluss vom 2. Februar 1996 - 3 W 271/95 - BayObLG …
- AG Oberhausen, 10.05.2011 - 34 C 130/10
Errichtung eines Katzennetzes inklusive Ständerwerk auf einem Balkon als eine …
Dort ist schon vor längerer Zeit entschieden worden, dass das Anbringen eines Katzennetzes eine zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung darstellt und auch - weil deutlich sichtbar - schon begrifflich nicht mehr als geringfügig oder vernachlässigbar eingestuft werden kann (OLG Zweibrücken, NZM 1998, 376).
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