Rechtsprechung
| BayObLG, 10.06.1998 - 2Z BR 15/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vergleich über die Nutzung seiner Wohnung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Individualanspruch jedes Wohnungseigentümers ohne Ermächtigung durch die übrigen anderen Wohnungseigentümer auf Unterlassung des vereinbarungswidrigen Gebrauchs; Zivilrechtlicher Vergleich als gesetzlich geregelter Sonderfall des Fehlens der Geschäftsgrundlage bei nicht ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - UR II 1143/96
- LG München I, 12.12.1997 - 1 T 9825/97
- BayObLG, 10.06.1998 - 2Z BR 15/98
Papierfundstellen
- NZM 1998, 773
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (16)
- BayObLG, 20.12.1990 - BReg. 2 Z 154/90
Wohnungsmiteigentümer als Störer bei vertragswidriger Nutzung durch Dritte; …
Auszug aus BayObLG, 10.06.1998 - 2Z BR 15/98
g) Die Vermietung der Wohnung der Antragsgegnerin an deren Ehemann und die Nutzung durch diesen ändern nichts daran, daß sich der Unterlassungsanspruch gegen die Antragsgegnerin als Wohnungseigentümerin richtet (vgl. BayObLG WUM 1991, 208; BayObLG MittBayNot 1997, 369, jeweils m.w.N.).Die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten der zur Nutzungsunterlassung verpflichteten Antragsgegnerin offenstehen, um die unzulässige Nutzung durch ihren Ehemann zu beenden, ist gegebenenfalls im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach § 45 Abs. 3 WEG , § 890 ZPO zu prüfen (vgl. BGH NJW 1996, 714 ; BayObLG WuM 1991, 208/209).
- BayObLG, 23.05.1997 - 2Z BR 44/97
Unterlassungsanspruch bei zweckwidriger Nutzung von Teileigentum trotz Vermietung …
Auszug aus BayObLG, 10.06.1998 - 2Z BR 15/98
Nach § 15 Abs. 3 WEG kann jeder Wohnungseigentümer einen vereinbarungsgemäßen Gebrauch der im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile verlangen; daraus folgt, daß es sich um einen Individualanspruch handelt und daß jeder einzelne Wohnungseigentümer ohne Ermächtigung durch die übrigen von einem anderen Wohnungseigentümer die Unterlassung des vereinbarungswidrigen Gebrauchs fordern kann (vgl. BayObLG WuM 1995, 674 f.; BayObLG MittBayNot 1997, 369, jeweils m.w.N.).g) Die Vermietung der Wohnung der Antragsgegnerin an deren Ehemann und die Nutzung durch diesen ändern nichts daran, daß sich der Unterlassungsanspruch gegen die Antragsgegnerin als Wohnungseigentümerin richtet (vgl. BayObLG WUM 1991, 208; BayObLG MittBayNot 1997, 369, jeweils m.w.N.).
- BGH, 19.06.1957 - IV ZR 214/56
Nutznießung am Allodialvermögen
Auszug aus BayObLG, 10.06.1998 - 2Z BR 15/98
Durch die Vorschrift soll der Inhaber des Vermögens, der oft keine sichere Vorstellung über den Umfang der von ihm eingegangenen Verpflichtung hat, vor übereilten und unüberlegten Handlungen geschützt werden (BGHZ 25, 1/4).§ 311 BGB ist weiter nicht anwendbar, wenn sich die Verpflichtung wie hier auf einen bestimmten, einzeln aufgeführten Vermögensgegenstand bezieht; dies gilt selbst dann, wenn der Gegenstand das ganze oder nahezu das ganze Vermögen des Betroffenen ausmacht (vgl. BGHZ 25, 1/4 f.; BGH JZ 1991, 723 ;… Staudinger/Wufka BGB 13. Aufl. § 311 Rn. 3).
- BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89
Bürgschaftsverträge
Auszug aus BayObLG, 10.06.1998 - 2Z BR 15/98
(4) Die Einwände, die die Antragsgegnerin unter Anknüpfung an den von ihr zitierten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19.10.1993 (BVerfGE 89, 214 = NJW 1994, 36 ) erhebt, sind nicht stichhaltig. - BGH, 29.11.1995 - XII ZR 230/94
Kündigung des Mietvertrages wegen Unzulässigkeit der Vermietung von Teileigentum
Auszug aus BayObLG, 10.06.1998 - 2Z BR 15/98
Die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten der zur Nutzungsunterlassung verpflichteten Antragsgegnerin offenstehen, um die unzulässige Nutzung durch ihren Ehemann zu beenden, ist gegebenenfalls im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach § 45 Abs. 3 WEG , § 890 ZPO zu prüfen (vgl. BGH NJW 1996, 714 ; BayObLG WuM 1991, 208/209). - BayObLG, 24.06.1993 - 2Z BR 121/92
Ausübung eines jedem Wohnungseigentümer einer Wohnanlage eingeräumten …
Auszug aus BayObLG, 10.06.1998 - 2Z BR 15/98
In der Bezeichnung der Räume der Antragsgegnerin als Wohnung in der Teilungserklärung und im Grundbuch und nochmals in § 1 Nr. 3 GO ist eine vereinbarte Zweckbestimmung zu sehen; sie bedeutet nach der ständigen Rechtsprechung des Senats und anderer Obergerichte, daß die Räume nur als Wohnung oder sonst in einer Weise genutzt werden dürfen, die nicht mehr stört oder beeinträchtigt als eine bestimmungsgemäße Nutzung (BayObLG WuM 1993, 697/699 m.w.N.; BayObLG WE 1997, 319). - BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94
Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts; …
Auszug aus BayObLG, 10.06.1998 - 2Z BR 15/98
(1) Da die Antragsgegnerin die Unzuständigkeit der Wohnungseigentumsgerichte im ersten Rechtszug nicht gerügt hat, ist die Frage der Zuständigkeit nach dem hier entsprechend anwendbaren § 17a Abs. 5 GVG nicht mehr zu prüfen (vgl. BGHZ 130, 159/162; BayObLGZ 1991, 186/188 f). - BGH, 30.10.1990 - IX ZR 9/90
Bedingtheit einer Sicherungsübereignung
Auszug aus BayObLG, 10.06.1998 - 2Z BR 15/98
§ 311 BGB ist weiter nicht anwendbar, wenn sich die Verpflichtung wie hier auf einen bestimmten, einzeln aufgeführten Vermögensgegenstand bezieht; dies gilt selbst dann, wenn der Gegenstand das ganze oder nahezu das ganze Vermögen des Betroffenen ausmacht (vgl. BGHZ 25, 1/4 f.; BGH JZ 1991, 723 ;… Staudinger/Wufka BGB 13. Aufl. § 311 Rn. 3). - BGH, 19.06.1986 - IX ZR 141/85
Durchsetzung eines durch Prozeßvergleich begründeten Anspruchs auf Abgabe einer …
Auszug aus BayObLG, 10.06.1998 - 2Z BR 15/98
Dies gilt aber nicht, wenn der Vergleich oder die vollstreckbare Urkunde ihrem Inhalt nach unklar sind, die Auslegung Schwierigkeiten bereitet und/oder mit Einwendungen des Antragsgegners und Schuldners gegen die Wirksamkeit des Vollstreckungstitels oder gegen die Durchführung der Zwangsvollstreckung zu rechnen ist, die dieser möglicherweise mit einer Feststellungsklage, mit dem Antrag im früheren Verfahren, die Unwirksamkeit des Vergleichs festzustellen, oder mit der Vollstreckungsabwehrklage geltend macht (vgl. BGH MDR 1958, 215; BGH NJW 1977, 583 f.; 1986, 2704 f.;… Stein/Jonas/Münzberg ZPO 21. Aufl. Rn. 31 vor § 704 und § 794 Rn. 102). - BGH, 04.11.1976 - VII ZR 6/76
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage - …
Auszug aus BayObLG, 10.06.1998 - 2Z BR 15/98
Dies gilt aber nicht, wenn der Vergleich oder die vollstreckbare Urkunde ihrem Inhalt nach unklar sind, die Auslegung Schwierigkeiten bereitet und/oder mit Einwendungen des Antragsgegners und Schuldners gegen die Wirksamkeit des Vollstreckungstitels oder gegen die Durchführung der Zwangsvollstreckung zu rechnen ist, die dieser möglicherweise mit einer Feststellungsklage, mit dem Antrag im früheren Verfahren, die Unwirksamkeit des Vergleichs festzustellen, oder mit der Vollstreckungsabwehrklage geltend macht (vgl. BGH MDR 1958, 215; BGH NJW 1977, 583 f.; 1986, 2704 f.;… Stein/Jonas/Münzberg ZPO 21. Aufl. Rn. 31 vor § 704 und § 794 Rn. 102). - BGH, 13.08.1996 - XI ZR 218/95
Erforderliche Auslegung einer Urkunde trotz an sich eindeutigen Inhalts
- BayObLG, 13.07.1995 - 2Z BR 15/95
Umfang eines Anspruchs auf Beseitigung einer Beeinträchtigung durch …
- BayObLG, 23.05.1991 - BReg. 2 Z 55/91
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …
- BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 46/90
- BGH, 03.12.1957 - I ZR 157/56
Rechtsmittel
- BayObLG, 11.10.1990 - BReg. 2 Z 101/90
- OLG Frankfurt, 28.01.2004 - 20 W 124/03
Wohnungseigentümergemeinschaft: Nachprüfung einer relativen …
Es muss vielmehr dem Vollstreckungsverfahren nach §§ 45 Abs. 3 WEG, 890 ZPO überlassen bleiben, zu prüfen, ob der Antragsgegner alles zur Erfüllung seiner Verpflichtung getan hat, die unzulässige Nutzung zu unterbinden (OLG Köln WuM 1997, 636; OLG Zweibrücken NJW-MietR 1997, 255; BayObLG ZMR 1994, 25 und NZM 1998, 773, 775;… Palandt/Bassenge, aaO., § 15, Rdnr. 24; Gottschalg DWE 2000, 50, 53). - OLG Hamm, 23.07.2007 - 15 W 205/06
Auslegung der Nutzungsbestimmung einer Teilungserklärung - Pflicht zur Einhaltung …
Die Auslegung eines Vergleichs, auch eines "Prozessvergleichs", ist - jedenfalls soweit materiell-rechtliche Rechtsfolgen in Frage stehen - Sache des Tatrichters (BayObLG NZM 1998, 773f; NJOZ 2003, 435f). - BayObLG, 16.06.2000 - 2Z BR 178/99
Zulässige gewerbliche Nutzung von Teileigentum
d) Der Unterlassungsanspruch wegen bestimmungswidriger Nutzung ihres Teileigentums richtet sich gegen die Antragsgegnerin als Eigentümerin (BayObLG NZM 1998, 773/775). - OLG Hamm, 01.03.2005 - 15 W 195/04
Sonnenstudio darf nicht in einem als Ladenlokal ausgewiesenen Teileigentum …
Die Auslegung eines Vergleichs, auch eines,,Prozessvergleichs",ist -jedenfallS soweit materiell-rechtliche Rechtsfolgen in Frage stehen- Sache des TatrichterS (BayObLG NZM 1998, 773f; NJOZ 2003, 435f).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".