Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 29.03.2000 - 2 W 7/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG §§ 10, 15
Ladengeschäft; Teilungserklärung; Eisdiele; Nutzungsart; Zweckbestimmung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG §§ 10 15
Festlegung der Nutzungsart in der Teilungserklärung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Teilungserklärung: Eisdielen sind keine Ladengeschäfte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eisdiele; Ladengeschäft; Teilungserklärung; Wohnungseigentum
Verfahrensgang
- AG Kiel - 105 II 14/99
- LG Kiel - 3 T 357/99
- OLG Schleswig, 29.03.2000 - 2 W 7/00
Papierfundstellen
- MDR 2000, 759
- NZM 2000, 1237
- FGPrax 2000, 139
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 103/99
Imbissstube ist kein "Laden"
Auszug aus OLG Schleswig, 29.03.2000 - 2 W 7/00
Bei der Bezeichnung des Teileigentums des Beteiligten zu 23. in der Teilungserklärung als "Ladengeschäft" handelt es sich um eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter i. S. d. §§ 10 Abs. 1 S. 2, 15 Abs. 2 WEG (BayObLG ZMR 2000, 53 f), auf die sich der einzelne Erwerber von Wohnungseigentum oder Teileigentum verlassen kann, jedenfalls insoweit, als keine Nutzung zugelassen wird, die mehr als ein Ladengeschäft stört oder sonst beeinträchtigt (vgl. etwa BayObLG NJW-RR 1989, 719 f). - BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 2 Z 16/89
Auszug aus OLG Schleswig, 29.03.2000 - 2 W 7/00
Bei der Bezeichnung des Teileigentums des Beteiligten zu 23. in der Teilungserklärung als "Ladengeschäft" handelt es sich um eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter i. S. d. §§ 10 Abs. 1 S. 2, 15 Abs. 2 WEG (BayObLG ZMR 2000, 53 f), auf die sich der einzelne Erwerber von Wohnungseigentum oder Teileigentum verlassen kann, jedenfalls insoweit, als keine Nutzung zugelassen wird, die mehr als ein Ladengeschäft stört oder sonst beeinträchtigt (vgl. etwa BayObLG NJW-RR 1989, 719 f). - KG, 18.11.1998 - 24 W 8659/97
Auszug aus OLG Schleswig, 29.03.2000 - 2 W 7/00
Der Beschreibung als Laden - oder hier "Ladengeschäft" - ist eine Nutzungsbeschränkung jedenfalls dahingehend zu entnehmen, daß die Räume grundsätzlich nur als Laden während der normalen (gegenwärtig allerdings in einer Ausweitung begriffenen) Öffnungszeiten genutzt werden dürfen und demzufolge etwa ein Gaststättengebrauch mit Publikumsverkehr außerhalb der gewöhnlichen Ladenschlußzeiten ausscheidet (KG, FG Prax 1999, 93 = MDR 1999, 991 = NZM 1999, 425).
- BGH, 25.10.2019 - V ZR 271/18
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Unterlassung der Nutzung einer vermieteten …
Hinzu kommt, dass Eisdielen vor allem bei sommerlichem Wetter und dabei wiederum vornehmlich an den Wochenenden besonders stark frequentiert werden (vgl. OLGR Schleswig 2000, 267), d.h. zu Zeiten, zu denen typischerweise auch die Wohnungseigentümer zuhause sind und sich auf Balkonen aufhalten bzw. ihre Fenster geöffnet haben, so dass die von den Gästen der Eisdiele erzeugte Geräuschkulisse für die Wohnungseigentümer verstärkt wahrnehmbar ist. - OLG Hamburg, 16.05.2003 - 2 Wx 44/00
Schranken für die Nutzung von in einer Wohnungseigentumsanlage befindlichen , im …
Die Vorinstanzen haben den in der Teilungserklärung enthaltenen Begriff "Laden" zutreffend als eine die Nutzung einschränkende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter im Sinne der §§ 15 Abs. 1,10 Abs. 2 WEG aufgefasst (vgl. BayObLGZ 1983, 73, 78; ZMR 93, 427; ZMR 2000, 53 und 775; OLG Düsseldorf ZMR 93, 122; OLG Schleswig WuM 2000, 318; HansOLG ZMR 2002, 455), die durch die Eintragung im Grundbuch dinglichen Charakter erhält und damit Inhalt und die durch die Rechte der übrigen Miteigentümer gemäß § 7 WEG sich ergebende Beschränkung des Eigentums der Antragsgegnerin bestimmt.Ohne Rechtsfehler hat das Landgericht ferner der Beschreibung des Teileigentums der Antragsgegnerin als Laden eine Nutzungsbeschränkung dahingehend entnommen, dass keine gewerbliche Nutzung zugelassen wird, die mehr stört oder beeinträchtigt als ein Laden (…vgl. BayObLGZ 1983 a.a.O.; ZMR 1993, 427; OLG Schleswig WuM 2000, 318, HansOLG ZMR 2002, 455).
- VG Karlsruhe, 15.06.2026 - 2 K 13142/25
Eisdiele; Nachbar; Nachbarschutz; Gebietserhaltungsanspruch; Rücksichtnahmegebot; …
Dennoch ist es bei lebensnaher Betrachtung nicht unüblich, dass Kunden beim Verkauf des Eises nach außen insbesondere bei gutem Wetter für eine gewisse Zeit im Umkreis der Eisdiele verweilen (…vgl. in anderem Zusammenhang BGH, Urt. v. 25.10.2019 - V ZR 271/18 -, BGHZ 223, 305 = juris Rn. 25; OLG Schleswig-Holsteinisch, Beschl. v. 29.03.2000 - 2 W 7/00 -, MDR 2000, 759 = juris Rn. 6). - OLG Schleswig, 21.01.2004 - 2 W 52/03
Vereinbarkeit der Einrichtung einer "Heißen Theke" mit der Zweckbestimmung …
Weiter hat das Landgericht mit Recht angenommen, daß es sich bei der Bezeichnung des Teileigentums des Beteiligten zu 1. in der Teilungserklärung als "Laden" um eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter im Sinne der §§ 10 Abs. 1 Satz 2; 15 Abs. 1 WEG handelt (Senat, Beschluß vom 29.03.2000, WuM 2000, 318).
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Rechtsprechung
| BayObLG, 31.08.2000 - 2Z BR 83/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de
WEG § 15 Abs. 3; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2
Voraussetzungen der Unterlassung der zweckbestimmungswidrigen Nutzung eines Kellerraums - ibr-online
Wohnungseigentum
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Musizieren; Keller; Zweckbestimmte Nutzung; Schallisolierung
Verfahrensgang
- AG Würzburg - UR II 63/94
- LG Würzburg - 3 T 1040/95
- BayObLG, 31.08.2000 - 2Z BR 83/00
Papierfundstellen
- NZM 2000, 1237
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 22.05.1997 - 2Z BR 15/97
Nutzungsänderung von Sondereigentum - Kein Ausschluß des betroffenen …
Auszug aus BayObLG, 31.08.2000 - 2Z BR 83/00
Ein Eigentümerbeschluss vom 18.5.1995, durch den einer Nutzungsänderung des Kellerraums zu einem Musikzimmer unter Berücksichtigung der Ruhezeiten gemäß der Hausordnung zugestimmt wurde, ist für ungültig erklärt worden (vgl. BayObLG WuM 1997, 565).(2) Aus der Entscheidung des Senats vom 22.5.1997 in dieser Sache (WuM 1997, 565) können die Antragsteller nichts für sich herleiten.
- BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98
Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß
Auszug aus BayObLG, 31.08.2000 - 2Z BR 83/00
c) Auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Wohnungseigentümer durch einen Mehrheitsbeschluß das Musizieren regeln können (vgl. dazu OLG Stuttgart WuM 1998, 330; OLG Hamburg WuM 1999, 230; BGH ZMR 1999, 41), braucht hier nicht eingegangen zu werden, weil ein solcher Beschluß nicht Gegenstand des Verfahrens ist. - BayObLG, 07.09.1994 - 2Z BR 65/94
Beurteilung der Glaubwürdigkeit eine Beteiligten oder Zeugen durch das …
Auszug aus BayObLG, 31.08.2000 - 2Z BR 83/00
Der Senat kann demnach nur überprüfen, ob das Landgericht den Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) und bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 25 FGG), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungsgrundsätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt worden sind (BayObLG NJW-RR 1995, 653/654 m.w.N. und ständige Rechtsprechung). - OLG Hamburg, 07.09.1998 - 2 Wx 48/95
Anfechtung einer Hausordnung; Rechtmäßigkeit der Festlegung absoluter Ruhezeiten; …
Auszug aus BayObLG, 31.08.2000 - 2Z BR 83/00
c) Auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Wohnungseigentümer durch einen Mehrheitsbeschluß das Musizieren regeln können (vgl. dazu OLG Stuttgart WuM 1998, 330; OLG Hamburg WuM 1999, 230; BGH ZMR 1999, 41), braucht hier nicht eingegangen zu werden, weil ein solcher Beschluß nicht Gegenstand des Verfahrens ist.
- OLG Frankfurt, 02.11.2005 - 20 W 378/03
Wohnungseigentum: Auslegung der Teilungserklärung zur Zweckbestimmung eines …
Damit dürfen die Räume grundsätzlich nur als Kellerräume genutzt werden; zulässig ist aber auch eine andere Nutzung, sofern sie nicht mehr stört oder beeinträchtigt als eine Nutzung als Keller (vgl. etwa BayObLG WuM 1992, 490; WE 1998, 398; NZM 2000, 1237; ZWE 2000, 122; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 907; OLG Saarbrücken NZM 1999, 265).Die Rechtsprechung hat demgemäß unter den oben genannten einschränkenden Voraussetzungen etwa die Nutzung von Kellerräumen zu Hobbyzwecken (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 907) oder gar als Musikzimmer (vgl. BayObLG NZM 2000, 1237) für zulässig erachtet (…vgl. im Einzelnen auch Köhler/Bassenge/Kümmel, Anwaltshandbuch Wohnungseigentumsrecht, Teil 11 Rz. 295).
Das Rechtsbeschwerdegericht kann die vom Tatrichter getroffenen Feststellungen und seine Beweiswürdigung nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler nachprüfen (vgl. dazu BayObLG NZM 2000, 1237).
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