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Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 02.12.1999

Rechtsprechung
   BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 160/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4386
BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 160/99 (https://dejure.org/1999,4386)
BayObLG, Entscheidung vom 18.11.1999 - 2Z BR 160/99 (https://dejure.org/1999,4386)
BayObLG, Entscheidung vom 18. November 1999 - 2Z BR 160/99 (https://dejure.org/1999,4386)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG § 43; ZPO § 42
    Richterablehnung; Vorabkontakt mit dem Richter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 43; ZPO § 42
    Befangenheit des Richters in Wohnungseigentumssachen nach vorheriger Befragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmung des Zeitpunkts für den Eintritt einerVerpflichtung zur Hausgeldzahlung für den Eigentümer des Sondernutzungsrechtes am Dachgeschoß; Telefonische Befragung des zuständigen Wohnungseigentumsrichters hinsichtlich des Zeitpunkts für den Eintritt einer ...

Verfahrensgang

  • AG München - 483 UR II 406/99
  • LG München I - 13 AR 15677/99
  • BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 160/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 748
  • NZM 2000, 295
  • ZMR 2000, 117
  • Rpfleger 2000, 151
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 26.08.1985 - BReg. 3 Z 25/85

    Sofortige Beschwerde im Richterablehnungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 160/99
    Abgesehen davon können im Ablehnungsverfahren mit der sofortigen Beschwerde keine neuen Ablehnungsgründe, also solche, die erst nach der Entscheidung des Landgerichts über das Ablehnungsgesuch entstanden sind, geltend gemacht werden (BayObLGZ 1985, 307).
  • BayObLG, 21.01.1988 - BReg. 3 Z 193/87
    Auszug aus BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 160/99
    Ein solcher kann aber ein Ablehnungsgesuch nicht ohne weiteres begründen (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 743).
  • BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 49/00

    Verhältnis zwischen Akteneinsicht und Ablehnung des Richters

    Dabei muß es sich um einen objektiven Grund handeln, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken kann, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber; rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen und Gedankengänge des Gesuchstellers scheiden daher aus (ständige Rechtsprechung, z.B. BayObLG WE 1989, 110; 1998, 153; ZMR 2000, 117).

    Solche vermögen zwar nicht ohne weiteres ein Ablehnungsgesuch zu begründen (BayObLG FamRZ 1988, 743; ZMR 2000, 117).

  • OLG Karlsruhe, 07.01.2002 - 14 Wx 75/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Verfahren der Richterablehnung

    Die gemäß § 46 Abs. 2 ZPO statthafte sofortige Beschwerde - zur entsprechenden Anwendbarkeit der §§ 42 ff. ZPO im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit und damit auch im Wohnungseigentumsverfahren vgl. BayObLG, NJW-RR 2000, S. 748 ff.; Zimmermann, in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl. 1999, Rnr. 39 zu § 6; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl. 2000, Rnr. 52 zu § 44 - ist zulässig, da die Nichteinhaltung der Notfrist von zwei Wochen zur Einlegung des Rechtsmittels (§ 22 Abs. 1 Satz 1 FGG;… dazu, daß sich die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den das Befangenheitsgesuch zurückweisenden Beschluß nach den Vorschriften des FGG richtet, vgl. die Nachweise bei BayObLGZ 1974, S. 446 ff., 447) vom Beschwerdeführer infolge Fehlens einer Rechtsmittelbelehrung nicht verschuldet war, so daß dem Beschwerdeführer auf seinen Antrag (As. 295) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren war (§ 22 Abs. 2 Satz 1 FGG).
  • LG Hamburg, 14.07.2006 - 351 O 2/06
    Vorläufige Meinungsäußerungen, auch Äußerungen zu den Erfolgsaussichten eines Antrages oder zum Verfahrensausgang, bilden nach ständiger Rechtsprechung keinen Ablehnungsgrund, solange sich der betroffene Entscheidungsträger noch nicht abschließend festgelegt hat (…Zöller/Volkommer, ZPO, 25. Aufl., § 42 Rn 26 unter Hinweis auf BayObLG DRiZ 80, 432; BayObLG Rpfleger 2000, 151; BVerwG NJW 1979, 1316; BFH NJW 96, 216).
  • LG Konstanz, 20.12.2006 - 62 T 26/06

    Errichtung einer Garage

    Der Inhaber eines Sondernutzungsrechtes ist daher nicht berechtigt, die Dachterrasse auszubauen (OLG Frankfurt ZWE 2006, 243), ein Gartenhäuschen zu errichten (BayObLG WuM 22004, 117; 1986, 287; OLG Zweibrücken ZMR 2000, 256; aA BayObLG ZMR 2000, 117 soweit kein Nachteil), die Fläche einzuzäunen (KG WuM 1994, 101; ZMR 1997, 315, 316; WuM 1988, 96), die Gartenfläche mit Marmorplatten zu versiegeln (OLG Düsseldorf WE 1990, 24).
  • BayObLG, 31.10.2001 - 2Z BR 153/01

    Richterablehnung im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Dabei muss es sich um einen objektiven Grund handeln, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken kann, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber; rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen und Gedankengänge des Gesuchstellers scheiden daher aus (ständige Rechtsprechung; z.B. BayObLG WE 1998, 153; ZMR 2000, 117; NJW-RR 2001, 642).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 02.12.1999 - 2Z BR 161/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5138
BayObLG, 02.12.1999 - 2Z BR 161/99 (https://dejure.org/1999,5138)
BayObLG, Entscheidung vom 02.12.1999 - 2Z BR 161/99 (https://dejure.org/1999,5138)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Dezember 1999 - 2Z BR 161/99 (https://dejure.org/1999,5138)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    FGG § 22; WEG § 45; ZPO § 212a
    Pflicht der Rechtsmittelbelehrung im Wohnungseigentumsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 484 UR II 702/98
  • LG München I - 1 T 8215/99
  • BayObLG, 02.12.1999 - 2Z BR 161/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 606
  • NZM 2000, 295
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BayObLG, 02.12.1999 - 2Z BR 161/99
    Auch unter Beachtung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20.6.1995 (NJW 1995, 3173 ff.) hält der Senat an seiner in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. WE 1996, 148) ausgesprochenen Auffassung fest, daß im Wohnungseigentumsverfahren für das Gericht keine Pflicht zur Rechtsmittelbelehrung besteht.
  • BVerfG, 27.03.2001 - 2 BvR 2211/97

    Verwerfung eines angeblich verspäteten Einspruchs wegen Zweifeln am richtigen …

    Der Gegenbeweis ist vollständig erst dann erbracht, wenn die Beweiswirkungen des § 212 a ZPO entkräftet sind und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angabe auf dem Empfangsbekenntnis richtig sein könnte (…vgl. BGH, NJW 1996, S. 2514; BayObLG, NJW-RR 2000, S. 606).
  • BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01

    Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG

    Es vertritt unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsansicht (vgl. BayObLG, NJW-RR 2000, 606) die Auffassung, der Antragsgegner habe die Versäumung der ihm unbekannten Frist nicht verschuldet, weil ihn keine Obliegenheit getroffen habe, sich alsbald nach Zustellung der nicht mit einer Rechtsmittelbelehrung versehenen Entscheidung des Beschwerdegerichts nach Form und Frist des beabsichtigten Rechtsmittels zu erkundigen.
  • OLG Frankfurt, 05.02.2007 - 20 W 409/05

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde eines …

    Als Anschlussbeschwerde könnte sie schon nicht ausgelegt werden, weil die Beteiligten zu 4) bis 10) gerade nicht Verfahrensgegner des Hauptbeschwerdeführers, also der Beteiligten zu 3), waren; eine zusätzliche gleichgerichtete Beschwerde eines anderen Beteiligten wäre keine Anschlussbeschwerde (BayObLG ZWE 2000, 131;… Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 45 WEG Rz. 25;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 45 Rz. 10).
  • BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 197/03

    Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Registergerichts im Rahmen des § 66 Abs. 5 …

    Zwar ist in der Regel mangelnde Vertrautheit mit den Vorschriften über Form und Frist der Rechtsmittel nicht unverschuldet, denn grundsätzlich ist jeder, der ein Rechtsmittel einlegen will, für die Einhaltung der Förmlichkeiten selbst verantwortlich (BayObLG NJW-RR 2000, 606;… Bassenge § 22 Rn. 18;… Keidel/Sternal § 22 Rn. 63).
  • BayObLG, 24.10.2001 - 2Z BR 132/01

    Wiedereinsetzung bei unterbliebener Rechtsmittelbelehrung in …

    Der erkennende 2. Zivilsenat hat noch am 2.12.1999 (NZM 2000, 295) an seiner bisherigen Rechtsprechung auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts festgehalten und ausgeführt, eine gesetzliche Pflicht zur Rechtsmittelbelehrung bestehe nicht, eine solche Pflicht lasse sich auch nicht unmittelbar aus der Verfassung ableiten; Rechtsirrtum und Rechtsunkenntnis seien in der Regel nicht unverschuldet, weil grundsätzlich jeder, der ein Rechtsmittel einlegen wolle, für die Einhaltung der Förmlichkeiten selbst verantwortlich sei und sich gegebenenfalls erkundigen müsse.
  • OLG Köln, 18.06.2001 - 16 Wx 1/01

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Adoptionsverfahren

    Eine Rechtsmittelbelehrung ist vorliegend - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - gesetzlich nicht vorgeschrieben (vgl. Senat, Beschluss vom 29.05.2000 - 16 Wx 72/00 - ; BayObLG FamRZ 2000, 493; BayObLG NZM 2000, 295 = ZWE 2000, 131; OLG Celle OLGR 1999, 2, OLG Frankfurt OLGR 1998, 278; OLG Zweibrücken, OLGR 2000, 472 LS; kritisch Demharter FGPrax 1995, 217 unter Bezugnahme auf die zum Zivilprozess ergangene Entscheidung BverfG NJW 1995, 3173).
  • OLG Hamm, 22.04.2008 - 15 W 183/07

    Zur Zulässigkeit einer Teilnahme eines Rechtsanwalts an einer …

    Keine Anschlussbeschwerde ist nämlich die zu­ sätzliche gleichgerichtete Beschwerde eines anderen Beteiligten (OLG Frankfurt NZM 2007, 568, 569; BayObLG NJW-RR 2000, 606;… Bärmann - Merle, WEG, 9. Aufl., § 45 Rn. 110;… Staudinger/Wenzel, BGB, Stand 2005, § 45 WEG Rn. 25).
  • BayObLG, 13.03.2001 - 2Z BR 23/01

    Rechtsmittelbelehrung in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Der 2. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat in anderer Besetzung am 2.12.1999 (2Z BR 161/99 = NZM 2000, 295) in einer Wohnungseigentumssache an dieser Rechtsprechung auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts festgehalten und ausgeführt, eine gesetzliche Pflicht zur Rechtsmittelbelehrung bestehe nicht, eine solche Pflicht lasse sich auch nicht unmittelbar aus der Verfassung ableiten; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wurde versagt.
  • BayObLG, 22.11.2001 - 2Z BR 125/01

    Rechtsmittelfrist nach Bekanntmachung eines Berichtigungsbeschlusses in …

    Die abschließende Entscheidung des Senats stammt vom 2.12.1999 (2Z BR 161/99 = NJW-RR 2000, 606).
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.01.2025 - 6 K 6131/24

    Zur Zustellung gegen Empfangsbekenntnis - Zeichnung des Empfangsbekenntnis durch …

    Dies ist erst dann der Fall, wenn jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angabe auf dem Empfangsbekenntnis richtig sein könnte (BayObLG, Urteil vom 2. Dezember 1999 - 2 Z BR 161/99, NJW-RR 2000, 606; BGH, Urteil vom 13. Juni 1996 - VII ZB 12/96, NJW 1996, 2514).
  • AG München, 08.10.2020 - 484 C 22248/19

    Mangel, Zustellung, Streitwert, Vollmacht, Nachweis, Anlage, Zeitpunkt, …

  • KG, 27.06.2003 - 25 W 58/02

    Gerichtliches Freiheitsentziehungsverfahren: Erforderlichkeit einer …

  • BayObLG, 12.07.2001 - 2Z BR 92/01

    Unverschuldete Unkenntnis über Form und Frist bei Belehrung in früherem Verfahren

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