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Rechtsprechung
   KG, 21.07.1999 - 24 W 2613/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4999
KG, 21.07.1999 - 24 W 2613/98 (https://dejure.org/1999,4999)
KG, Entscheidung vom 21.07.1999 - 24 W 2613/98 (https://dejure.org/1999,4999)
KG, Entscheidung vom 21. Juli 1999 - 24 W 2613/98 (https://dejure.org/1999,4999)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG §§ 16 Abs. 2, 21 Abs. 3, 23 Abs. 1
    Keine Aufhebung eines Sonderumlagebeschlusses durch spätere Modifizierung der Ausführungsart der beschlossenen Sanierungsmaßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2 § 21 Abs. 3 § 23 Abs. 1
    Keine Aufhebung eines Sonderumlagebeschlusses durch spätere Modifizierung der Ausführungsart der beschlossenen Sanierungsmaßnahmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 553
  • ZMR 2000, 55
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus KG, 21.07.1999 - 24 W 2613/98
    Nach der neueren Rechtsprechung des BGH (NJW 1998, 3713 ) und des Senats (ZMR 1999, 354 = WE 1999, 219) sind Eigentümerbeschlüsse vom Rechtsbeschwerdegericht in eigener Kompetenz auszulegen, wenn keine weiteren Ermittlungen erforderlich sind.
  • BayObLG, 31.01.1992 - BReg. 2 Z 143/91

    Gültigkeit eines Eigentümerbeschlusses über eine Sonderumlage ohne Angabe eines …

    Auszug aus KG, 21.07.1999 - 24 W 2613/98
    Der Gesamtbetrag der Umlage ist in einem solchen Fall nach dem allgemein geltenden Schlüssel auf die einzelnen Miteigentümer zu verteilen (vgl. BayObLG, NJW 1993, 603 ).
  • KG, 20.01.1999 - 24 W 6942/98

    Keine Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschlussanfechtungsfrist nach …

    Auszug aus KG, 21.07.1999 - 24 W 2613/98
    Nach der neueren Rechtsprechung des BGH (NJW 1998, 3713 ) und des Senats (ZMR 1999, 354 = WE 1999, 219) sind Eigentümerbeschlüsse vom Rechtsbeschwerdegericht in eigener Kompetenz auszulegen, wenn keine weiteren Ermittlungen erforderlich sind.
  • OLG München, 27.09.2006 - 34 Wx 59/06

    Bestimmtheit eines Beschlusses zur Fassadensanierung

    Weil Beschlüsse auch gegenüber Sondernachfolgern gelten (§ 10 Abs. 3 WEG), ein Sondernachfolger sich jedoch zuverlässig in aller Regel nur aus den Niederschriften über die Eigentümerversammlung ein Bild von der Beschlusslage machen kann, sind derart in die Zukunft wirkende Beschlüsse auch für Einzelmaßnahmen aus sich heraus objektiv und normativ auszulegen (BGHZ 148, 345; 139, 288/292) und auch der vollständigen Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht zugänglich (KG NZM 2000, 553/554; siehe auch Bay- ObLG ZMR 2000, 115;… Weitnauer/Lüke § 23 Rn. 21).
  • OLG Köln, 21.11.2001 - 16 Wx 185/01

    Ungenaue Protokollierung der Anwesenheit in der Wohnungseigentümerversammlung

    Selbst ohne eine Vorgabe der Wohnungseigentümergemeinschaft ist eine solche Rückrechnung wegen ihrer Fehlerträchtigkeit rechtlich bedenklich und wird deshalb in der Rechtsprechung teilweise für unzulässig gehalten (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 2000, 55;… Wangemann/Drasdo, Die Eigentümerversammlung nach WEG, 2. Auflage, Rdn. 530 mit weiteren Nachweisen).
  • BayObLG, 20.01.2005 - 2Z BR 141/04

    Eigentümerbeschluss zur Abrechnung mit fehlerhaftem Kostenverteilungsschlüssel - …

    Seine Auslegung muss deshalb "aus sich heraus", normativ und objektiv vorgenommen werden (KG ZWE 2000, 218/219 f.;… siehe auch Müller Praktische Fragen des Wohnungseigentums 4.Aufl. Rn. 1354 m.w.N.).
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