Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 19.05.2000 - 7 U 169/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Notarielle Beurkundung eines Provisionsversprechens gegenüber Makler
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 652 § 654 § 518 Abs. 1
Anforderungen an die Form eines selbständigen Provisionsversprechens; Pflicht des Maklers zur Offenbarung von Kenntnissen über die Ansiedlung von Konkurrenzunternehmen
Verfahrensgang
- LG Wuppertal - 4 O 418/98
- OLG Düsseldorf, 19.05.2000 - 7 U 169/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1134
- NZM 2001, 482
Wird zitiert von ... (4)
- LG Düsseldorf, 29.10.2021 - 15 O 226/20 Im Rahmen einer erlaubten Doppeltätigkeit hat ein "ehrlicher Makler" der Gefahr von Interessenkollisionen jedenfalls durch strenge Unparteilichkeit entgegenzuwirken (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 1967 - VIII ZR 215/66, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Mai 2000 - 7 U 169/99, juris).
Der doppelbeauftragte Makler muss seinen Auftraggeber über all das aufklären, was Grundlage für dessen Entscheidung sein kann und was dieser wissen muss, um sich vor Schaden zu bewahren (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 1967 - VIII ZR 215/66, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Mai 2000 - 7 U 169/99, juris).
- LG Berlin, 23.09.2004 - 5 O 412/03
Provisionsansprüche des Maklers bei unzureichender Aufklärung über den Inhalt …
So wurde in der Rechtsprechung die Voraussetzung einer zur Verwirkung des Maklerlohnes führenden Treuepflichtverletzung beispielsweise dann bejaht, wenn der Makler falsches Angaben über die Zahl der Hotelzimmer und -betten eines zum Kauf vermittelten Hotels macht (BGH WM 1981, 590); wenn der Makler bei Vermittlung eines Apothekenkaufes nicht darüber aufklärt, dass in unmittelbarer Nähe ein Konkurrenzbetrieb möglich ist (OLG Frankfurt NJW-RR 1986, 601); wenn der Makler ein ihm bekanntes Gutachten, das zahlreiche Mängel des Objektes dokumentiert, vorsätzlich nicht an seinen Auftraggeber weiterleitet (OLG Naumburg NJW-RR 2002, 1208); und wenn der Makler die Wohnfläche bewusst wahrheitswidrig angibt (OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 848; weitere Entscheidungen zur Verletzung der Informationspflicht des Maklers: OLG Hamm, NJW-RR 1993, 506; OLG Düsseldorf, NZM 2001, 482). - OLG Koblenz, 14.01.2008 - 12 U 1326/06
Maklervertrag: Annahme eines erfolgsunabhängigen Provisionsversprechens in …
Wenn es - wie hier - an jeder Gegenleistung fehlt, dann kann die Provisionszusage als Schenkungsversprechen aufgefasst werden (vgl. BGH NJW 1987, 1075, 1077; 2007, 55, 56; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1134), für das § 518 BGB gilt. - OLG Frankfurt, 02.02.2004 - 19 U 190/03
Maklervertrag: Formbedürftigkeit eines selbständigen Provisionsversprechens
Als Schenkungsversprechen gemäß § 518 Abs. 1 Satz 1 BGB wurde eine Provisionsvereinbarung gewertet, wenn keinerlei Nachweis- oder Vermittlungsleistung erbracht wurden und sich die zusätzliche Zahlung der Provision für den Schuldner lediglich als hingenommene Erhöhung des Kaufpreises darstellte (KG Berlin 10 U 2146/99 vom 27.04.2000; OLG Düsseldorf 7 U 169/99 vom 19.05.2000 = NJW-RR 2001, 1134, 1135 = NZM 2001, 482, 483;… Zopfs, Das Maklerrecht in der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung, 3. Aufl., Seite 56, Rn 51 m.w.N. ).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 17.03.2000 - 7 U 123/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 652 § 276
Pflichtverletzung eines Maklers
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - 8 O 391/96
- OLG Düsseldorf, 17.03.2000 - 7 U 123/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1135
- NZM 2001, 482
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