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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 73/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2039
VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 73/99 (https://dejure.org/2000,2039)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 24.08.2000 - VerfGH 73/99 (https://dejure.org/2000,2039)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 24. August 2000 - VerfGH 73/99 (https://dejure.org/2000,2039)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 103; VvB Art. 15; BGB § 564 b
    Unterlassene Beweiserhebung über Eigenbedarf als Verfassungsverstoß; vorgeschobene Eigenbedarfskündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung eines Berufungsgerichts im Wiederaufnahmeverfahren; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Vorbringens; Bestreiten der Ernsthaftigkeit des Selbsnutzungswunsches ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 564 b Abs. 2 Nr. 2 ; GG Art. 103 Abs. 1
    Kündigung wegen Eigenbedarfs; Ernsthaftigkeit des Eigennutzungswunsches - Umfang der gerichtlichen Nachprüfung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1609
  • NZM 2001, 87
  • ZMR 2001, 87
  • JR 2002, 101
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (13)

  • LG Berlin, 30.09.1993 - 67 S 47/93
    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 73/99
    Das Urteil des Landgerichts Berlin vom 10. Juni 1999- 67 S 236/98 - verletzt die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Art. 15 Abs. 1 der Verfassung von Berlin , soweit im Rahmen der Neuverhandlung der Hauptsache das am 30. September 1993 verkündete Berufungsurteil des Landgerichts Berlin - 67 S 47/93 - aufrechterhalten worden ist.

    Im Berufungsverfahren bestätigte das Landgericht Berlin mit rechtskräftigem Urteil vom 30. September 1993 - 67 S 47/93 -, nachdem es in der mündlichen Verhandlung den Sohn der Vermieterin als Zeugen gehört hatte, die erstinstanzliche Entscheidung, soweit es um die Verurteilung der Beschwerdeführer zur Räumung der Wohnung ging.

    Rn. 21 3. Wegen des Verstoßes gegen Art. 15 Abs. 1 VvB ist das angegriffene Urteil nach § 54 Abs. 3 VerfGHG aufzuheben, soweit im Rahmen der Neuverhandlung der Hauptsache das am 30. September 1993 verkündete Berufungsurteil des Landgerichts Berlin - 67 S 47/93 - aufrechterhalten worden ist.

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 73/99
    Voraussetzung eines durchsetzungsfähigen Eigennutzungswunsches ist nicht nur, dass er vernünftig und nachvollziehbar ist (vgl. BGHZ 103, 91 ), er muss darüber hinaus auch ernsthaft verfolgt werden (vgl. BVerfGE 79, 292 ).

    Da vorgeschobene Kündigungen keinen Schutz verdienen (BVerfGE 79, 292 ) und von den Verfahrensbeteiligten bei der erneut erforderlichen Verhandlung der Hauptsache, dem dritten Abschnitt des Wiederaufnahmeverfahrens (§ 590 Abs. 1 ZPO), auch neue Behauptungen und Beweismittel vorgebracht werden können (vgl. BGH WM 1983, 959 ), muss sich das Gericht mit diesen, soweit sie entscheidungserheblich sind und nicht aus Gründen des formellen Rechts außer Betracht bleiben können oder müssen, auseinandersetzen.

  • BVerfG, 13.01.1995 - 1 BvR 1420/94

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 73/99
    Das Fachgericht, das mit einem Räumungsprozess wegen Eigenbedarfs befasst ist, muss daher sämtlichen vom Mieter geltend gemachten Gesichtspunkten nachgehen, die Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Selbstnutzungswunsches des Vermieters begründen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Januar 1995 - 1 BvR 1420/94 - NJW-RR 1995, 392 ).

    Da sich die übergangene Behauptung auf eine innere Tatsache - den ernsthaft verfolgten Wunsch zur Eigennutzung bzw. die Motivation zur Überlassung der Wohnung im Sommer 1995 - bezog, musste das Gericht dem Vorbringen und Beweisantrag der Beschwerdeführer selbst dann nachgehen, wenn die von ihnen aufgestellte Behauptung auf einer Vermutung beruht (vgl. BVerfG, NJW-RR 1995, 392 ; Beschluss vom 25. Oktober 1990 - 1 BvR 953/90 - NJW 1990, 3259 ).

  • BGH, 20.01.1988 - VIII ARZ 4/87

    Eigenbedarf des Vermieters

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 73/99
    Voraussetzung eines durchsetzungsfähigen Eigennutzungswunsches ist nicht nur, dass er vernünftig und nachvollziehbar ist (vgl. BGHZ 103, 91 ), er muss darüber hinaus auch ernsthaft verfolgt werden (vgl. BVerfGE 79, 292 ).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 73/99
    Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör ergibt sich jedoch keine Verpflichtung der Gerichte, der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen (vgl. BVerfGE 87, 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.10.1990 - 1 BvR 953/90

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtbeachtung eines Beweisangebots im …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 73/99
    Da sich die übergangene Behauptung auf eine innere Tatsache - den ernsthaft verfolgten Wunsch zur Eigennutzung bzw. die Motivation zur Überlassung der Wohnung im Sommer 1995 - bezog, musste das Gericht dem Vorbringen und Beweisantrag der Beschwerdeführer selbst dann nachgehen, wenn die von ihnen aufgestellte Behauptung auf einer Vermutung beruht (vgl. BVerfG, NJW-RR 1995, 392 ; Beschluss vom 25. Oktober 1990 - 1 BvR 953/90 - NJW 1990, 3259 ).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 73/99
    Selbst wenn sich hier Bedenken ergäben, würde dies nicht zu einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör führen (vgl. BVerfGE 67, 90 ; 70, 288 ).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 73/99
    Selbst wenn sich hier Bedenken ergäben, würde dies nicht zu einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör führen (vgl. BVerfGE 67, 90 ; 70, 288 ).
  • VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94

    Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 73/99
    Rn. 12 Der Anspruch auf rechtliches Gehör, der in Art. 15 Abs. 1 VvB in Übereinstimmung mit Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet wird, verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 m.w.N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 112/96

    Haftung des Mieters wegen schlechter Ausführung von Schönheitsreparaturen; …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 73/99
    Denn sie haben nicht dargelegt, was sie bei Erfüllung der richterlichen Hinweis- und Aufklärungspflicht über ihr Prozessvorbringen hinaus noch vorgetragen hätten (vgl. zur Darlegungslast etwa Beschluss vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 m.w.N.).
  • VerfGH Berlin, 22.05.1996 - VerfGH 34/96

    Keine Verletzung des Rechts auf Menschenwürde iSv Verf BE Art 6 durch unter …

  • BGH, 13.06.1983 - II ZR 211/81

    Zulässigkeit einer Restitutionsklage - Bestehen eines Wiederaufnahmegrundes - …

  • LG Berlin, 10.06.1999 - 67 S 236/98
  • VerfGH Berlin, 19.09.2005 - VerfGH 115/02
    Denn Art. 15 Abs. 1 VvB gewährt keinen Schutz dagegen, daß das Gericht Vorbringen der Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt läßt (Beschluß vom 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - NJW-RR 2000, 1609).

    Art. 15 Abs. 1 VvB gewährt allerdings keinen Schutz dagegen, daß das Gericht Vorbringen der Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt läßt, und das Gericht muß sich in den Entscheidungsgründen auch nicht mit jedem Einzelvorbringen auseinandersetzen (Beschluß vom 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - NJW-RR 2000, 1609).

  • VerfGH Berlin, 27.09.2002 - VerfGH 63/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch fachgerichtliche Außerachtlassung besonderer …

    Eine Verletzung dieses Prozessgrundrechts ist jedoch dann feststellbar, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen oder Rechtsausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden sind; ein solcher Umstand ist gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (…vgl. Beschlüsse vom 16. November 1995, a.a.O., S. 116 f., vom 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 und vom 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - NZM 2001, 87, 88 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 01.06.2010 - VerfGH 13/10

    Verletzung rechtlichen Gehörs iSv

    Ein Eingehen des Landgerichts auf den Vortrag der Beschwerdeführerin zu dem Kinderwunsch der Vermieterin wäre aber umso erforderlicher gewesen, als das Fachgericht nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts sämtlichen vom Mieter vorgetragenen Gesichtspunkten nachgehen muss, die Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Selbstnutzungswunsches des Vermieters begründen, da vorgeschobene Kündigungen keinen Schutz verdienen (Beschluss vom 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - Rn. 17; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG NJW-RR 1995, 392 ).
  • VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 31/05

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Dass ein Gericht seine Pflicht verletzt hat, Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, kann der Verfassungsgerichtshof nur dann feststellen, wenn sich dies aus den Umständen des einzelnen Falls eindeutig ergibt (vgl. Beschlüsse vom 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 und 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - NZM 2001, 87 f.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, NJW-RR 1995, 1033 ).

    Davor schützt Art. 15 Abs. 1 VvB nicht (vgl. Beschluss vom 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - a. a. O.).

  • VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 12/01
    Eine Verletzung dieses Prozessgrundrechts ist deshalb nur dann feststellbar, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen oder Rechtsausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden sind; ein solcher Umstand ist gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz des Parteivortrages in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (vgl. Beschluss vom 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - NZM 2001, 87 m. w. N.).

    Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör ergibt sich jedoch keine Verpflichtung der Gerichte, der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen (vgl. Beschluss vom 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 71/03
    Die aus Art. 15 Abs. 1 VvB folgende Pflicht des Gerichts, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen (Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 ; st. Rspr.), gewährt jedoch keinen Schutz dagegen, dass das Gericht Vorbringen der Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt lässt, und das Gericht muss sich in den Entscheidungsgründen auch nicht mit jedem Einzelvorbringen auseinandersetzen (Beschluss vom 24. August 2000 - VerfGH 73/99 -).
  • VerfGH Berlin, 29.08.2003 - VerfGH 101/03

    Räumungsurteil wegen Zahlungsverzugs aufgrund schuldhaft überhöhter …

    Eine Verletzung dieses Prozessgrundrechts ist jedoch dann feststellbar, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen oder Rechtsausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden sind; ein solcher Umstand ist gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (…vgl. Beschlüsse vom 16. November 1995, a.a.O., S. 116 f., vom 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 und vom 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - NZM 2001, 87 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 5/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch mangelnde zivilgerichtliche …

    Eine Verletzung dieses Prozessgrundrechts ist jedoch dann feststellbar, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen oder Rechtsausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden sind; ein solcher Umstand ist gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (vgl. Beschlüsse vom 16. November 1995, a. a. 0., S. 116 f., 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 , 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - NZM 2001, 87 m. w. N. und 27. September 2002 - VerfGH 63/02, 63 A/02 - LVerfGE 13, 53 ).
  • VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 195/03

    Teilweise aus Subsidiaritätsgründen unzulässige, im Übrigen wegen Verletzung des …

    Eine Verletzung dieses Prozessgrundrechts ist jedoch dann feststellbar, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen oder Rechtsausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden sind; ein solcher Umstand ist gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (vgl. Beschlüsse vom 16. November 1995, a. a. O., S. 116 f., vom 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 , vom 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - NZM 2001, 87, 88 m. w. N. und vom 27. September 2002 - VerfGH 63/02, 63 A/02 - LVerfGE 13, 53 ).
  • VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 53/00
    Eine Verletzung dieses Prozessgrundrechts ist jedoch dann feststellbar, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen oder Rechtsausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden sind; ein solcher Umstand ist gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (vgl. Beschlüsse vom 16. November 1995, a. a. O., S. 116 f., vom 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 , vom 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - NZM 2001, 87, 88 m. w. N. und vom 27. September 2002 - VerfGH 63/02, 63 A/02 - LVerfGE 13, 53 ).
  • VerfGH Berlin, 01.09.2006 - VerfGH 70/05

    Wegen fehlender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen …

  • VerfGH Berlin, 23.08.2004 - VerfGH 96/01
  • VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 180/07

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung mangels Erhebung einer Anhörungsrüge gem § …

  • VerfGH Berlin, 26.02.2008 - VerfGH 103/05

    Teils unzulässige, teils wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör iSv …

  • VerfGH Berlin, 31.10.2003 - VerfGH 9/03
  • VerfGH Berlin, 19.02.2007 - VerfGH 84/05

    Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE durch fachgerichtliche …

  • VerfGH Berlin, 19.01.2005 - VerfGH 66/99

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch fehlende fachgerichtliche Auseinandersetzung …

  • VerfGH Berlin, 01.09.2006 - VerfGH 78/05

    Darlegungsanforderungen an die Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf Gewährung …

  • VerfGH Berlin, 14.02.2006 - VerfGH 215/03

    Teils unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen …

  • VerfGH Berlin, 20.03.2007 - VerfGH 7/05

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE …

  • LG Aachen, 24.04.2014 - 2 S 410/13

    Kündigung eines Mietvertrages wegen Eigenbedarf; Darlegung eines ernsthaften …

  • VerfGH Berlin, 17.12.2007 - VerfGH 113/03

    Im Hinblick auf die Willkürrüge iSv Art 10 Abs 1 Verf BE aus …

  • VerfGH Berlin, 21.03.2002 - VerfGH 130/00
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