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Rechtsprechung
   BayObLG, 13.11.2000 - 1Z RE-Miet 1/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2804
BayObLG, 13.11.2000 - 1Z RE-Miet 1/00 (https://dejure.org/2000,2804)
BayObLG, Entscheidung vom 13.11.2000 - 1Z RE-Miet 1/00 (https://dejure.org/2000,2804)
BayObLG, Entscheidung vom 13. November 2000 - 1Z RE-Miet 1/00 (https://dejure.org/2000,2804)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BGB § 541b Abs. 2 Satz 1

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 541 b Abs. 2 Satz 1
    Keine Angaben zur theoretischen Mietzinserhöhung bei Ankündigung einer Modernisierung

  • RA Kotz

    Muß ein Ankündigungsschreiben über beabsichtigte Modernisierungsarbeiten gemäß § 541b Abs. 2 BGB die Mitteilung einer theoretisch möglichen Mieterhöhung auch dann enthalten, wenn eine solche nach der Erklärung des Vermieters nicht beabsichtigt ist?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 541b Abs. 2 Satz 1
    Mietzinserhöhung infolge von Modernisierungsmaßnahmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Modernisierungsmaßnahme - immer über mögliche Mieterhöhung informieren?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mitteilung einer theoretisch möglichen Mieterhöhung in einem Ankündigungsschreiben über beabsichtigte Modernisierungsarbeiten ; Anforderungen an den Inhalt des Ankündigungsschreibens unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten; Sinn und Zweck der Mitteilungspflicht des ...

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Mietrecht; Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen ohne Mieterhöhung

Verfahrensgang

  • AG München - 462 C 23671/99
  • LG München I - 31 S 20093/99
  • BayObLG, 13.11.2000 - 1Z RE-Miet 1/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 300
  • MDR 2001, 264
  • NZM 2001, 89
  • ZMR 2001, 177
  • BayObLGZ 2000, 321
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 21.01.1985 - 3 REMiet 8/84

    Kündigungsrecht; Wohnungsbaugesellschaft; Vertragliche Beschränkung; …

    Auszug aus BayObLG, 13.11.2000 - REMiet 1/00
    Auf den von der Klägerin, einer Baugenossenschaft, mit dem Beklagten abgeschlossenen Dauernutzungsvertrag über eine Genossenschaftswohnung findet Mietrecht Anwendung; die Mitgliedschaft des Beklagten bei der Klägerin ändert nichts am Rechtscharakter des zwischen den Parteien bestehenden Mietverhältnisses (h.M.; vgl. OLG Karlsruhe ZMR 1985, 122/123 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen

    Auszug aus BayObLG, 13.11.2000 - REMiet 1/00
    Eine extensive Interpretation der Mitteilungspflicht als verfahrensrechtliche Voraussetzung für die Durchführung der Modernisierungsmaßnahme darf nicht den grundgesetzlich geschützten Anspruch des Vermieters auf gerichtliche Durchsetzung der gesetzlich zulässigen Maßnahme verkürzen; der Rechtsschutz darf nicht von einer unzumutbar strengen Handhabung der Verfahrensvorschriften abhängig gemacht werden (vgl. BVerfG NJW 1989, 969).
  • BayObLG, 12.10.1989 - REMiet 1/89
    Auszug aus BayObLG, 13.11.2000 - REMiet 1/00
    Der Senat faßt die Frage ohne Veränderung ihres rechtlichen Kerns neu (BayObLGZ 1989, 406/409) und beantwortet sie so, wie der Entscheidungssatz lautet.
  • BayObLG, 26.06.1998 - REMiet 2/98

    Beseitigung von Gebrauchsbeeinträchtigungen durch Taubenplage

    Auszug aus BayObLG, 13.11.2000 - REMiet 1/00
    Eine solche Tatsachenwertung hat der Senat grundsätzlich zu beachten (vgl. BayObLG NJW-RR 98, 1705).
  • BayObLG, 25.09.1991 - REMiet 3/91

    Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit Verweis auf vergleichbare Wohnungen

    Auszug aus BayObLG, 13.11.2000 - REMiet 1/00
    Die Vorlage an das Bayerische Oberste Landesgericht (vgl. BayObLGZ 1991, 348/350) ist statthaft (§ 541 Abs. 1 Satz 1 ZPO; BayObLGZ 1989, 319/321).
  • BayObLG, 26.07.1989 - REMiet 5/88
    Auszug aus BayObLG, 13.11.2000 - REMiet 1/00
    Die Vorlage an das Bayerische Oberste Landesgericht (vgl. BayObLGZ 1991, 348/350) ist statthaft (§ 541 Abs. 1 Satz 1 ZPO; BayObLGZ 1989, 319/321).
  • BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 242/10

    Zu den Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung gemäß § 554 Abs. 3 BGB

    Die Verwirklichung dieses ergänzenden Schutzes darf deshalb - wovon auch der Gesetzgeber ausgegangen ist (…BT-Drucks. 14/4553, aaO) - nicht so weit gehen, dass einem Vermieter die Durchführung gesetzlich zulässiger Modernisierungsmaßnahmen durch eine Handhabung der Mitteilungsanforderungen erschwert wird, die über das zum Schutz des Mieters gebotene Maß hinausgeht und auf diese Weise den Modernisierungsanspruch des Vermieters unvertretbar verkürzt (BayObLG, NZM 2001, 89;… MünchKommBGB/Bieber, aaO, Rn. 36; jeweils unter Hinweis auf BVerfGE 79, 80, 84 f.).
  • BGH, 24.09.2008 - VIII ZR 275/07

    Duldungspflicht des Mieters bei Anschluss einer Wohnung an das aus Anlagen der …

    Zur Mitteilungspflicht nach § 541b Abs. 2 BGB ist aus den Gesetzesmaterialien ersichtlich und entsprach es einhelliger Auffassung, dass im Duldungsverlangen als zu erwartende Mieterhöhung (nur) der nach den Grundsätzen des § 3 MHG (bzw. bei preisgebundenem Wohnraum nach den verschiedenen Preisvorschriften) zu berechnende absolute Erhöhungsbetrag anzugeben ist (…BT-Drs. 9/2079, S. 13; BayObLGZ 2000, 321, 324 m.w.N.).
  • LG Berlin, 10.11.2017 - 65 S 151/17

    Modernisierungsankündigung - Inhalt und Duldungspflicht

    Auf der anderen Seite ist aber auch zu berücksichtigen, dass die in § 554 Abs. 3 S. 1 BGB geregelte Mitteilungspflicht nicht darauf abzielt, die in § 554 Abs. 2 BGB näher geregelte sachliche Befugnis des Vermieters zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen einzuschränken, sondern dass sie dem Mieter lediglich einen ergänzenden Schutz bei der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen gewähren soll (vgl. Senatsurteil vom 19. September 2007 - VIII ZR 6/07 Rn. 15. Die Verwirklichung dieses ergänzenden Schutzes darf deshalb - wovon auch der Gesetzgeber ausgegangen ist (BT-Drucks. 14/4553, aaO) - nicht so weit gehen, dass einem Vermieter die Durchführung gesetzlich zulässiger Modernisierungsmaßnahmen durch eine Handhabung der Mitteilungsanforderungen erschwert wird, die über das zum Schutz des Mieters gebotene Maß hinausgeht und auf diese Weise den Modernisierungsanspruch des Vermieters unvertretbar verkürzt (BayObLG, NZM 2001, 89;… MünchKommBGB/Bieber, aaO, Rn. 36; jeweils unter Hinweis auf BVerfGE 79, 80,84f.)".
  • AG Dresden, 02.10.2008 - 145 C 5372/08

    Modernisierende Mängelbeseitigung durch Vermieter - Laminatfußboden statt …

    Denn für diesen Fall hätte der Beklagte dies in seinem Antwortschreiben an die Kläger vom 07.02.2008 unmissverständlich zum Ausdruck bringen müssen (BayObLG, Rechtsentscheid vom 13.11.2000 - RE-Miet 1/00, zitiert nach Juris).
  • LG Berlin, 05.01.2018 - 65 S 100/17

    Wohnraummiete: Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung; …

    Rn. 13 Auf der anderen Seite ist aber auch zu berücksichtigen, dass die in § 554 Abs. 3 S. 1 BGB geregelte Mitteilungspflicht nicht darauf abzielt, die in § 554 Abs. 2 BGB näher geregelte sachliche Befugnis des Vermieters zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen einzuschränken, sondern dass sie dem Mieter lediglich einen ergänzenden Schutz bei der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen gewähren soll (vgl. Senatsurteil vom 19. September 2007 - VIII ZR 6/07 Rn. 15. Die Verwirklichung dieses ergänzenden Schutzes darf deshalb - wovon auch der Gesetzgeber ausgegangen ist (BT-Drucks. 14/4553, aaO) - nicht so weit gehen, dass einem Vermieter die Durchführung gesetzlich zulässiger Modernisierungsmaßnahmen durch eine Handhabung der Mitteilungsanforderungen erschwert wird, die über das zum Schutz des Mieters gebotene Maß hinausgeht und auf diese Weise den Modernisierungsanspruch des Vermieters unvertretbar verkürzt (BayObLG, NZM 2001, 89;… MünchKommBGB/Bieber, aaO, Rn. 36; jeweils unter Hinweis auf BVerfGE 79, 80,84f.)".
  • LG Berlin, 14.09.2007 - 63 S 207/06

    Verpflichtung einer Partei zur Duldung des Anschlusses der Heizung und der …

    Anzugeben ist dabei der nach den Grundsätzen des § 559 BGB n.F. bzw. § 3 MHG a.F. zu berechnende absolute Erhöhungsbetrag (BayObLG GE 2001, 55 m.w.N.).
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