Rechtsprechung
| BayObLG, 22.03.2001 - 2Z BR 20/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
- Kanzlei Prof. Schweizer
Blumenkästen auf Balkonbrüstung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG § 15 Abs. 1, 2
Sondernutzungsrecht; Hausordnung; Blumenkasten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 15 Abs. 1, 2
Beschränkung und Ausformung eines Sondernutzungsrechts durch Eigentümerbeschluss - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine Blumenkästen außen am Balkon
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Balkonbrüstung; Blumenkästen; Sondernutzungsrecht
Verfahrensgang
- AG München - 482 UR II 577/00
- BayObLG, 22.03.2001 - 2Z BR 20/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 13 (Ls.)
- NZM 2002, 259 (Ls.)
- ZMR 2001, 819
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus BayObLG, 22.03.2001 - 2Z BR 20/01
a) Ohne Rechtsfehler sind die Vorinstanzen zu dem Ergebnis gelangt, dass der Eigentümerbeschluss über die Hausordnung, soweit er Gegenstand des Beschlussanfechtungsverfahrens ist, nicht deshalb nichtig ist, weil er in unzulässiger Weise in das Sondernutzungsrecht des Antragstellers eingreife (vgl. BGH NJW 2000, 3500).
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Rechtsprechung
| BayObLG, 05.12.2001 - 2Z BR 126/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- archive.org
§ 15 WEG; § 242 BGB
Überlassung von Kfz-Stellplätzen gegen Ausgleichszahlung - rechtsportal.de
WEG § 15; BGB § 242
Überlassung von Stellplätzen an Wohnungseigentümer gegen angemessenen Ausgleich - ibr-online
Besteht eine überlassungspflicht für KFZ- Stellplätze?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- jurpage.net (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wohnungseigentum; Baugenehmigung; Parkplatz; Sondernutzungsrecht; Ausgleichszahlung
Verfahrensgang
- AG Landsberg/Lech - 1 UR II 12/00
- BayObLG, 05.12.2001 - 2Z BR 126/01
- LG Augsburg, 18.11.2003 - 7 T 1317/01
- BayObLG, 09.03.2004 - 2Z BR 259/03
Papierfundstellen
- NZM 2002, 259 (Ls.)
- FGPrax 2002, 57
- ZMR 2002, 368
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- KG, 25.01.1999 - 24 W 1394/98
Ausgleichsanspruch des Wohnungseigentümers gegenüber den anderen Miteigentümern …
Auszug aus BayObLG, 05.12.2001 - 2Z BR 126/01
Nach Treu und Glauben ist er somit gehalten, die Stellplätze den Antragstellern zu überlassen (vgl. KG WuM 1999, 714 f.).c) Die Grundsätze von Treu und Glauben rechtfertigen es jedoch nicht, dass der Antragsgegner die Sondernutzungsfläche der Gemeinschaft ohne Zahlung eines Ausgleichs zu überlassen hat (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 876; NZM 2000, 509 f.; KG WuM 1999, 714 f.).
Der dem Antragsgegner zustehende Ausgleichsanspruch hat sich zunächst als Ausgangspunkt an der Höhe des Verkehrswerts der Gebrauchsvorteile für die Antragsteller zu orientieren (vgl. KG WuM 1999, 714/716).
- BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77
Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen
Auszug aus BayObLG, 05.12.2001 - 2Z BR 126/01
Das Sondernutzungsrecht ist vom Konkursverwalter auch wirksam auf den Antragsgegner übertragen worden (vgl. BGHZ 73, 145/148). - BayObLG, 12.03.1998 - 2Z BR 174/97
Herausgabe von Gebrauchsvorteilen nach dem Widerruf der Gestattung einer …
Auszug aus BayObLG, 05.12.2001 - 2Z BR 126/01
c) Die Grundsätze von Treu und Glauben rechtfertigen es jedoch nicht, dass der Antragsgegner die Sondernutzungsfläche der Gemeinschaft ohne Zahlung eines Ausgleichs zu überlassen hat (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 876; NZM 2000, 509 f.; KG WuM 1999, 714 f.). - BayObLG, 24.02.2000 - 2Z BR 147/99
Widerspruch von Lageplan und Größenangaben bei Sondernutzungsflächen
Auszug aus BayObLG, 05.12.2001 - 2Z BR 126/01
c) Die Grundsätze von Treu und Glauben rechtfertigen es jedoch nicht, dass der Antragsgegner die Sondernutzungsfläche der Gemeinschaft ohne Zahlung eines Ausgleichs zu überlassen hat (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 876; NZM 2000, 509 f.; KG WuM 1999, 714 f.).
- BGH, 23.03.2018 - V ZR 65/17
Wohnungseigentum: Voraussetzungen eines Anspruchs der übrigen Wohnungseigentümer …
Eine solche Verpflichtung wird etwa angenommen, wenn die Inanspruchnahme der Sondernutzungsfläche zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Anforderungen, etwa für einen Stellplatznachweis oder einen Kinderspielplatz zwingend erforderlich ist (vgl. KG, ZWE 2000, 138, 139; BayObLG, WuM 2002, 225). - LG Köln, 09.02.2017 - 29 S 223/15
Eigenhändige Unterschrift unter der Berufungsschrift als bestimmender Schriftsatz …
Der Sondernutzungsberechtigte ist zur Duldung von Baumaßnahmen auf seiner Sondernutzungsfläche verpflichtet, wenn die Inanspruchnahme der Sondernutzungsfläche erforderlich ist, um öffentlich-rechtlichen Vorgaben - wie hier die Erstellung eines baugenehmigungskonformen Zustandes - zu genügen (vgl. KG Berlin Beschluss vom 25.1.1999 - 24 W 1394/98- juris; BayObLG Beschluss vom 12.3.1998 - 2Z BR 174/97- juris; Beschluss vom 5.12.2001 - 2Z BR 126/01- juris); Jennißen-Grziwotz, WEG, § 5 Rn.60a; Spielbauer/Then-Spielbauer, WEG, § 13 Rn.43).Aus der Entscheidung des BayObLG (Beschluss vom 5.12.2001 - 2Z BR 126/01) sowie der Entscheidung des (KG Beschluss vom 25.1.1999 - 24 W 1394/98- juris), die die (teilweise) Überlassung einer Sondernutzungsfläche zur Nutzung für Zwecke der Gemeinschaft (Schaffung von Besucherstellplätzen, Anlage eines Kinderspielplatzes) zum Gegenstand haben, lässt sich nicht entnehmen, dass vorab eine Änderung der Gemeinschaftsordnung/Teilungserklärung vorzunehmen wäre.
Diese Auffassung entspricht der einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. vgl. KG Berlin Beschluss vom 25.1.1999 - 24 W 1394/98- juris; BayObLG Beschluss vom 12.3.1998 - 2Z BR 174/97- juris; Beschluss vom 5.12.2001 - 2Z BR 126/01- juris; Jennißen-Grziwotz, WEG, § 5 Rn.60a; Spielbauer/Then-Spielbauer, WEG, § 13 Rn.43).
- LG Frankfurt/Main, 13.03.2025 - 13 S 8/24
Gemeinschaftliche Heizungsanlage im Keller eines Sondereigentümers?
Hierfür kann er ggf. eine angemessene Entschädigung verlangen (vgl. BayObLG ZWE 2002, 270 - für Parkplätze auf einem Sondernutzungsrecht). - AG Köln, 10.11.2015 - 215 C 148/13
Verpflichtung des Wohnungseigentümers zum Bereitstellen der Sondernutzungsfläche …
Rn. 44 Ein Wohnungseigentümer ist nach Treu und Glauben gehalten, seinen Sondernutzungsbereich der WEG zu überlassen, wenn nur hierdurch ermöglicht werden kann, die Verpflichtung zur Bereitstellung von Parkplätzen zu erfüllen (vgl. BayObLG Beschl. v. 05.12.2001 - 2Z BR 126/01). - BayObLG, 09.03.2004 - 2Z BR 259/03
Folgen der Pflicht zur Gebrauchsüberlassung
Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller hat der Senat mit Beschluss vom 5.12.2001 (NZM 2002, 259) den Beschluss des Landgerichts vom 26.7.2001 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 14.01.2002 - I-3 Wx 336/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
- rechtsportal.de
WEG § 15 Abs. 1 § 15 Abs. 3
Wohnungseigentum: Vereinbarkeit der Vermietung eines Teileigentums an eine städtische Methadon-Abgabestelle mit der Zweckbestimmung der Ausübung eines "beliebigen Gewerbes" - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Teilungserklärung; Kellergeschoss; Nutzung der Teileigentumseinheiten; Einrichtung einer städtischen Methadon-Abgabestelle; Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter; Daseinsvorsorge
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf - 291 II 359/00
- LG Düsseldorf - 25 T 447/01
- OLG Düsseldorf, 04.01.2002 - 3 Wx 336/01
- OLG Düsseldorf, 14.01.2002 - I-3 Wx 336/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 518
- NZM 2002, 259
- FGPrax 2002, 62
- ZMR 2002, 446
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- KG, 18.11.1998 - 24 W 8659/97
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2002 - 3 Wx 336/01
Dabei ist auch auf den Charakter der Wohnanlage und die diesen prägenden örtlichen Verhältnisse abzustellen (BayObLGZ 94; 48; KG NZM 99, 425).Ist eine Wohnungseigentumsanlage - wie hier - in einem innerstädtischen Bereich angesiedelt, so sind die für diesen Bereich typischen Unannehmlichkeiten hinzunehmen (vgl. KG NZM 99, 425, Drogencafe als "Ladenwohnung").
- BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90
Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2002 - 3 Wx 336/01
Für die Auslegung ist deshalb der für Grundbucheintragungen geltende Grundsatz maßgebend, wonach auf Wortlaut und Sinn abzustellen ist, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (BGH ZMR 91, 230). - BayObLG, 18.06.1993 - 2Z BR 50/93
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2002 - 3 Wx 336/01
Ob das der Fall ist, ist nach einer typisierenden Betrachtungsweise zu beurteilen (vgl. nur BayObLG WuM 93, 490; NZM 98, 335). - BayObLG, 17.02.1998 - 2Z BR 161/97
Pizza-Liefer-Service als Laden
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2002 - 3 Wx 336/01
Ob das der Fall ist, ist nach einer typisierenden Betrachtungsweise zu beurteilen (vgl. nur BayObLG WuM 93, 490; NZM 98, 335).
- BGH, 27.10.2017 - V ZR 193/16
Nutzung einer Teileigentumseinheit als Flüchtlingsunterkunft
Rn. 31 a) Allerdings soll sich nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte aus dem Charakter der Anlage und den diesen prägenden örtlichen Verhältnissen ergeben können, dass eine Nutzung, die sich formal im Rahmen der Zweckbestimmung hält, unterbleiben muss (BayObLG, FGPrax 2005, 11, 13; KG, NJW-RR 1989, 140 f.; OLG Düsseldorf, NZM 2002, 259 f.; unter Anwendung von § 14 Nr. 1 WEG: BayObLGZ 1994, 237, 242). - BayObLG, 10.11.2004 - 2Z BR 169/04
Nutzung gewerblichen Teileigentums zur Unterbringung psychisch kranker …
c) Ob eine Nutzung zu Wohnzwecken mehr stört als die der Zweckbestimmung gemäße Nutzung als gewerbliche Räume, bemisst sich anhand einer typisierenden Betrachtungsweise (BayObLG NZM 1998, 335; OLG Düsseldorf ZMR 2002, 446/447).Zu berücksichtigen sind schließlich der Charakter der Wohnanlage und die diesen prägenden örtlichen Verhältnisse (BayObLGZ 1994, 237/242; BayObLG ZfIR 2001, 59; KG NZM 1999, 425; NJW-RR 1989, 140; OLG Düsseldorf ZMR 2002, 446).
- LG Stuttgart, 12.03.2019 - 19 S 31/18
Unterlassungsklage gegen einen Wohnungseigentümer wegen zweckwidriger Nutzung …
Hierbei ist der im konkreten Einzelfall beabsichtigte oder vorgenommene Gebrauch nach seiner Art und Durchführung sowie der damit verbundenen Folgen zu konkretisieren, mit der erlaubten bestimmungsgemäßen Nutzung abzuwägen und auf die örtlichen Gegebenheiten und zeitlichen Verhältnisse zu beziehen (LG München I, Endurteil vom 02. März 2015 - 1 S 5273/13 WEG m.w.N.), wobei auch der Charakter der Wohnanlage und die diesen prägenden örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen sind (BayObLG, Beschluss vom 19. August 1994 - 2 Z BR 45/94; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Januar 2002 - 3 Wx 336/01; LG München I, Urteil vom 02. März 2015 - 1 S 5273/13 WEG m.w.N.). - LG München I, 02.03.2015 - 1 S 5273/13
Erlaubnis der Nutzung eines Restaurants als Spielhalle
Dabei sind auch der Charakter der Wohnanlage und die diesen prägenden örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen (BayObLGZ 1994, 237/242; OLG Düsseldorf ZMR 2002, 446). - LG München I, 02.01.2012 - 1 S 21470/09
Wohnungseigentum: Vereinbarkeit der Nutzung von Teileigentum als Spielothek mit …
Rn. 26 Dabei sind zwar der Charakter der Wohnanlage und die diesen prägenden örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen (BayObLGZ 1994, 237/242; OLG Düsseldorf ZMR 2002, 446).
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