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Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 16.01.2003

Rechtsprechung
   OLG München, 13.12.2002 - 21 U 1938/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4666
OLG München, 13.12.2002 - 21 U 1938/02 (https://dejure.org/2002,4666)
OLG München, Entscheidung vom 13.12.2002 - 21 U 1938/02 (https://dejure.org/2002,4666)
OLG München, Entscheidung vom 13. Dezember 2002 - 21 U 1938/02 (https://dejure.org/2002,4666)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Zahlung restlicher Pachtzinsen und abgerechneter Nebenkosten aus einem beendeten Pachtverhältnis; Überschreitung des ortsüblichen Pachtzinses; Sittenwidrigkeit von Mietverträgen und Pachtverträgen bei auffälligem Missverhältnis zwischen Leistung und ...

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Mietrecht; Wuchergrenze bei gewerblichem Pachtverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 867
  • NZM 2003, 510
  • NZM 2003, 519 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.04.1999 - XII ZR 150/97

    Bewertung einer Gaststättenpacht

    Auszug aus OLG München, 13.12.2002 - 21 U 1938/02
    Miet- und Pachtverträge sind, wie sonstige Rechtsgeschäfte, gem. § 138 BGB sittenwidrig und damit nichtig, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen und weitere sittenwidrige Umstände hinzutreten, wie etwa eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten, Ausnutzung der Unerfahrenheit des Partners u.a. Bei Miet- oder Pachtverhältnissen ist grundsätzlich der Verkehrswert und damit die ortsübliche Marktmiete bzw. der ortsübliche Pachtzins zum Vergleich heranzuziehen (BGH NJW 1999, 3187/3189 f. m.w.N.).

    Dieses Privatgutachten wurde unter Anwendung der EOP-Methode (an der Ertragskraft orientierte Pachtwertfindung) erstellt, die nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht geeignet ist, ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bei der Bewertung einer Gaststättenpacht zu bestimmen (BGH NJW 1999, 3187/3189).

  • BGH, 24.01.1979 - VIII ZR 56/78

    Anforderungen an die Auslegung eines Mietvertrages - Voraussetzungen für das …

    Auszug aus OLG München, 13.12.2002 - 21 U 1938/02
    Zwar besteht auch ohne ausdrückliche Vereinbarung grundsätzlich eine Verpflichtung des Verpächters, seinen Vertragspartner vor Wettbewerbern zu schützen (vgl. BGH NJW 1979, 1404; Düsseldorf NZM 2001, 1033), doch waren die Beklagten vor Abschluss des Pachtvertrages darüber informiert worden, dass das benachbarte Objekt ebenfalls zum Betrieb einer Gastwirtschaft verpachtet werden sollte.
  • BGH, 10.07.2002 - XII ZR 314/00

    Ermittlung des Marktwerts der Nutzungsüberlassung nach der indirekten …

    Auszug aus OLG München, 13.12.2002 - 21 U 1938/02
    Auch eine indirekte Vergleichwertmethode ist nach Auffassung des BGH aus Rechtsgründen nicht geeignet, den zum Vergleich heranzuziehenden objektiven Mietwert zu ermitteln (BGH NJW-RR 2002, 1521/1522).
  • BGH, 23.03.1983 - VIII ZR 336/81

    Außerordentliche Kündigung eines Pachtverhältnisses - Folgen eines zu langen …

    Auszug aus OLG München, 13.12.2002 - 21 U 1938/02
    Die Kündigung des Pachtverhältnisses wegen schuldhafter Vertragsstörung ist zwar an keine Frist gebunden, ein langes Zuwarten berechtigt indessen zu der Feststellung, dass die Fortsetzung des Vertrages zumutbar ist (BGH WM 1983, 660).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2000 - 24 U 34/00

    Fristlose Kündigung eines "Umsatzpacht"-Vertrages wegen unrichtiger Angaben über …

    Auszug aus OLG München, 13.12.2002 - 21 U 1938/02
    Zwar besteht auch ohne ausdrückliche Vereinbarung grundsätzlich eine Verpflichtung des Verpächters, seinen Vertragspartner vor Wettbewerbern zu schützen (vgl. BGH NJW 1979, 1404; Düsseldorf NZM 2001, 1033), doch waren die Beklagten vor Abschluss des Pachtvertrages darüber informiert worden, dass das benachbarte Objekt ebenfalls zum Betrieb einer Gastwirtschaft verpachtet werden sollte.
  • KG, 22.01.2001 - 12 U 5939/99

    Vereinbarung eines überhöhten Mietzinses für Gewerberäume

    Auszug aus OLG München, 13.12.2002 - 21 U 1938/02
    Bei gewerblichen Miet- und Nutzungsverhältnissen wird ab einer Überschreitung von knapp 100 % des ortsüblichen Miet- oder Pachtzinses aus den objektiven Umständen auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten geschlossen (…BGH aaO; BGH NZM 2002, 69; Senat ZMR 2001, 708/709; KG ZMR 2001, 614).
  • BGH, 31.10.2001 - XII ZR 159/99

    Sittenwidrigkeit eines Mietvertrages wegen wucherisch überhöhten Mietzinses

    Auszug aus OLG München, 13.12.2002 - 21 U 1938/02
    Bei gewerblichen Miet- und Nutzungsverhältnissen wird ab einer Überschreitung von knapp 100 % des ortsüblichen Miet- oder Pachtzinses aus den objektiven Umständen auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten geschlossen (…BGH aaO; BGH NZM 2002, 69; Senat ZMR 2001, 708/709; KG ZMR 2001, 614).
  • OLG München, 27.04.2001 - 21 U 5046/00
    Auszug aus OLG München, 13.12.2002 - 21 U 1938/02
    Bei gewerblichen Miet- und Nutzungsverhältnissen wird ab einer Überschreitung von knapp 100 % des ortsüblichen Miet- oder Pachtzinses aus den objektiven Umständen auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten geschlossen (…BGH aaO; BGH NZM 2002, 69; Senat ZMR 2001, 708/709; KG ZMR 2001, 614).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 16.01.2003 - 2 W 139/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4595
OLG Schleswig, 16.01.2003 - 2 W 139/02 (https://dejure.org/2003,4595)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16.01.2003 - 2 W 139/02 (https://dejure.org/2003,4595)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16. Januar 2003 - 2 W 139/02 (https://dejure.org/2003,4595)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 23; ; ZPO § 270 Abs. 3 a. F.

  • rechtsportal.de

    WEG § 23; ZPO § 270 Abs. 3 (a.F.)
    Rechtzeitige Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • prewest.de PDF (Leitsatz)

    Beschlussanfechtungsverfahren - demnächstige Zustellung - Gerichtskostenvorschuss - Verwirkung des Anfechtungsrechts

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verzögerte Einzahlung eines Gerichtskostenvorschusses; Zustellung einer Antragsschrift im Beschlussanfechtungsverfahren; Verwirkung des Anfechtungsrechts; Zurechnung der Bearbeitungsdauer des Gerichtes; Problematik der "demnächst erfolgenden" Zustellung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 951
  • NZM 2003, 519
  • FGPrax 2003, 114
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 06.12.2000 - 2Z BR 103/00

    Beschlußanfechtungsverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.01.2003 - 2 W 139/02
    Diese Fragen sind in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt; sie werden in den bisher veröffentlichten Entscheidungen überwiegend verneint (vgl. dazu grundsätzlich BayObLG ZMR 2001, 294; Pfälz. OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 246 - jeweils m.w.N.).

    Die Beteiligten zu 1. und 2. haben ihr Anfechtungsrecht auch nicht verwirkt (zur Verwirkung vgl. grundsätzlich KG NJW-RR 1998, 370; BayObLG, ZMR 2001, 294).

  • BGH, 17.09.1998 - V ZB 14/98

    Wahrung der Beschlußanfechtungsfrist

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.01.2003 - 2 W 139/02
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 17. September 1998 (NJW 1998, 3648) lediglich ausgeführt, die Frist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG werde mit der Einreichung des Beschlussanfechtungsantrags bei Gericht gewahrt, sofern dieser bestimmt sei und die Zustellung demnächst erfolge.
  • BGH, 11.12.1991 - XII ZR 269/90

    Kurze Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Kfz-Mieter bei …

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.01.2003 - 2 W 139/02
    Das Merkmal "demnächst" ist erfüllt, wenn die Zustellung innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist vorgenommen worden ist; auch längere Fristen können angemessen sein, wenn die Verzögerung auf Versäumnisse des Gerichts und nicht auf eine vorwerfbare Nachlässigkeit der Beteiligten oder ihrer Prozessbevollmächtigten zurückzuführen ist (vgl. BGH NJW 1991, 1745; 1992, 1820).
  • BGH, 21.03.1991 - III ZR 94/89

    Formularmäßiger Ausschlußfrist in Teilnahmebedingungen für Rennquintett; …

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.01.2003 - 2 W 139/02
    Das Merkmal "demnächst" ist erfüllt, wenn die Zustellung innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist vorgenommen worden ist; auch längere Fristen können angemessen sein, wenn die Verzögerung auf Versäumnisse des Gerichts und nicht auf eine vorwerfbare Nachlässigkeit der Beteiligten oder ihrer Prozessbevollmächtigten zurückzuführen ist (vgl. BGH NJW 1991, 1745; 1992, 1820).
  • OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01

    Fristgerechte Anfechtung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.01.2003 - 2 W 139/02
    Der Senat hat sich bereits in seinem - den Beteiligten bekannten - Beschluss vom 10. Oktober 2001 (2 W 53/2001 - MDR 2002, 449) grundlegend mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen in Wohnungseigentumsverfahren angenommen werden kann, dass eine eingetretene Verzögerung bei der Zustellung der Antragsschrift auf einer vorwerfbaren Nachlässigkeit eines nicht anwaltlich Beteiligten beruht.
  • BGH, 11.10.1984 - VII ZR 355/83

    Geringfügigkeit einer Verzögerung der Zustellung

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.01.2003 - 2 W 139/02
    Die Einlösung des Schecks war zur Fristwahrung nicht erforderlich (…vgl. Zöller/Greger, ZPO, 22. Aufl., § 270 Rn. 8; BGH WM 1985, 36).
  • OLG Zweibrücken, 19.07.2002 - 3 W 131/02

    Wohnungseigentum: Verspätete Einzahlung eines Kostenvorschusses im …

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.01.2003 - 2 W 139/02
    Diese Fragen sind in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt; sie werden in den bisher veröffentlichten Entscheidungen überwiegend verneint (vgl. dazu grundsätzlich BayObLG ZMR 2001, 294; Pfälz. OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 246 - jeweils m.w.N.).
  • KG, 25.04.1997 - 24 W 8686/96

    Verwirkung des Anfechtungsrechts in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.01.2003 - 2 W 139/02
    Die Beteiligten zu 1. und 2. haben ihr Anfechtungsrecht auch nicht verwirkt (zur Verwirkung vgl. grundsätzlich KG NJW-RR 1998, 370; BayObLG, ZMR 2001, 294).
  • OLG Schleswig, 02.11.2005 - 2 W 169/05

    Betreuung: Bestellung eines Betreuers trotz Vorsorgevollmacht

    Ein solches Bedürfnis ergibt sich nicht allein daraus, dass der Betroffene nach Erteilung einer Vorsorgevollmacht nicht mehr in der Lage ist, diese zu kontrollieren (Fortführung der Senatsentscheidungen vom 13.11.2003 - 2 W 4/03 [FGPrax 2004, 70] und vom 27.11.2002 - 2 W 197/02 [SchlHA 2003, 171]).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Umfang oder die Schwierigkeit der zu besorgenden Geschäfte oder ein vorangegangenes Verhalten des Bevollmächtigten eine Überwachung angezeigt erscheinen lässt (Senatsbeschlüsse vom 13.11.2003 - 2 W 4/03, FGPrax 2004, 70 und vom 27.11.2002 - 2 W 197/02, SchlHA 2003, 171).

  • OLG Hamm, 23.12.2004 - 15 W 107/04

    Beschlußanfechtungsfrist, Kostenvorschuß

    OLG FGPrax 2003, 114 = NJW-RR 2003, 951; a.A. Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG, § 23 Rdn. 194).
  • OLG Schleswig, 13.11.2003 - 2 W 4/03

    Keine Bestellung eines Betreuers bei Einräumung einer

    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Umfang oder die Schwierigkeit der zu besorgenden Geschäfte oder ein vorangegangenes Verhalten des Bevollmächtigten eine Überwachung angezeigt erscheinen lassen (Senatsbeschluss vom 27.11.2002 SchlHA 2003, 171).
  • KG, 24.05.2004 - 24 W 83/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Verwirkung des Beschlussanfechtungsrechts; …

    Es kann auch dahinstehen, inwieweit die Nichtzahlung der Gerichtskostenvorschüsse für das Beschlussanfechtungsverfahren erheblich ist (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 1998, 244 und ZMR 1998, 302; BayObLGZ 2000, 340 = NZM 2001, 143 = ZMR 2001, 294; OLG Zweibrücken ZMR 2003, 451) oder das WEG-Gericht auch einen anwaltlich vertretenen Beteiligten deutlich auf die möglichen Rechtsfolgen einer verzögerten Einzahlung des Vorschusses hinweisen muss (OLG Schleswig NZM 2002, 960 = ZMR 2002, 865; NZM 2003, 519 = NJW-RR 2003, 951).
  • OLG Hamm, 17.06.2004 - 15 W 415/03

    Erklärung der Ungültigkeit von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung

    OLG FGPrax 2003, 114 = NJW-RR 2003, 951; a.A. Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG, § 23 Rdn. 194).
  • AG Düsseldorf, 08.07.2005 - 291 II 5/04

    Wahrung der Monatsfrist des § 23 Absatz 4 Satz 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG); …

    Rn. 28 Die Monatsfrist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG ist mit der ganz herrschenden zutreffenden Auffassung nur dann gewahrt, wenn der Antrag bei Gericht innerhalb dieser Frist eingeht, hinreichend bestimmt ist und die Zustellung demnächst erfolgt (so ausdrücklich der BGH in NJW 1998, Seite 3648; OLG Schleswig NZM 2002, Seite 960 ff., NZM 2003, Seite 519 ff.; OLG Zweibrücken NZM 2002, Seite 960;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 23 Rn. 194;… Staudinger/Wenzel, WEG, 12. Aufl., § 43 Rn. 42;… Staudinger/Bub, a.a.O., § 23, Rn. 301; abweichend u. a. Gottschalk, NZM 2000, Seite 273 ff.).
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