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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 04.09.2002

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.07.2003 - I-3 Wx 77/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4042
OLG Düsseldorf, 11.07.2003 - I-3 Wx 77/03 (https://dejure.org/2003,4042)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.07.2003 - I-3 Wx 77/03 (https://dejure.org/2003,4042)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Juli 2003 - I-3 Wx 77/03 (https://dejure.org/2003,4042)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2; WEG § 28 Abs. 1; WEG § 28 Abs. 5
    Wohnungseigentum: Fortgeltung des Wirtschaftsplans und Vorschusspflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Fortgeltung des Wirtschaftsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstimmige Genehmigung der von der Verwaltung vorgelegten Wirtschaftspläne durch die Wohnungseigentümer; Gültigkeit des jeweiligen Wirtschaftsplans bis zur Verabschiedung eines neuen ; Auf die betreffende Wirtschaftsperiode begrenzte Vorschusspflicht der Eigentümer ...

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1595
  • NZM 2003, 810
  • FGPrax 2003, 253
  • ZMR 2003, 862
  • ZMR 2003, U 3
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 104/02

    Entlastung des Verwalters durch Eigentümerbeschluss

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2003 - 3 Wx 77/03
    Auf den Wirtschaftsplan für das Kalenderjahr 2001 können Zahlungsansprüche grundsätzlich auch nur für dieses Jahr gestützt werden, denn ein Wirtschaftsplan begründet mangels anderweitiger Regelung in der Teilungserklärung oder im Beschluss selbst nur eine auf die betreffende Wirtschaftsperiode begrenzte Vorschusspflicht, also nicht auch stets darüber hinaus bis zur Verabschiedung eines neuen Wirtschaftsplanes (vgl. KG WE 1988, 167; BayObLG WE 1989, 107, ZMR 2003, 280).

    Rechtlich zulässig ist es lediglich, bei Beschlussfassung über einen konkreten Wirtschaftsplan dessen Fortgeltung bis zur Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan zu bestimmen, nur ein solcher Beschluss übersteigt nicht die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft (vgl. KG ZMR 2002, 460, 462; BayObLG ZMR 2003, 280; Merle, DWE 2001, 45; Bielefeld DWE 2001, 11).

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2003 - 3 Wx 77/03
    Ein solcher Beschluss, der unabhängig von einem konkreten Wirtschaftsplan generell die Fortgeltung eines jeden Wirtschaftsplanes - bis zur Verabschiedung eines neuen - zum Gegenstand hat, überschreitet aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes - Beschluss vom 20.09.2000 (NJW 2000, 3500 = VZM 2000, 1184 = ZMR 2000, 711) - die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer und ist deshalb nichtig.
  • KG, 27.02.2002 - 24 W 16/02

    Fortgeltungsklausel im Wirtschaftsplan

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2003 - 3 Wx 77/03
    Rechtlich zulässig ist es lediglich, bei Beschlussfassung über einen konkreten Wirtschaftsplan dessen Fortgeltung bis zur Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan zu bestimmen, nur ein solcher Beschluss übersteigt nicht die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft (vgl. KG ZMR 2002, 460, 462; BayObLG ZMR 2003, 280; Merle, DWE 2001, 45; Bielefeld DWE 2001, 11).
  • LG Itzehoe, 17.09.2013 - 11 S 93/12

    Verwalter muss Belege rechtzeitig zur Verfügung stellen!

    Der streitgegenständliche Beschluss über den Wirtschaftsplan 2012 hat folgenden Wortlaut: "Es wurde mit zwei Enthaltungen beschlossen, dass der derzeitige Wirtschaftsplan mit den laufenden Wohngeldern solange unverändert fortgeltend und insoweit Rechtsgrund für künftige Wohngeldzahlungen bleiben soll, bis auf einer zukünftigen Eigentümerversammlung ein neuer Beschluss gefasst wird." Ein Beschluss über die generelle Fortgeltung eines beschlossenen Wirtschaftsplans ist bis zum Beschluss über einen neuen Wirtschaftsplan mangels Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer nichtig (Jennißen, a. a. O., § 28 Rdnr. 35, OLG Düsseldorf, WuM 2003, 590 ff).
  • LG Saarbrücken, 21.06.2013 - 5 S 141/12

    Wohnungseigentum: Frage der Nichtigkeit eines einen abgelaufenen Wirtschaftsplan …

    Rn. 25 Insbesondere ist den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz eingeräumt sowohl für die Billigung des Wirtschaftsplanes (vgl. § 28 Abs. 5 WEG), als auch für die Verlängerung seiner ursprünglichen Geltungsdauer (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss vom 22.06.1989 - 15 W 209/89 -, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 1595 - 1596, juris, Rdnr. 24; KG ZMR 2002, 460, 462; BayObLG, ZMR 2003, 280;… KG ZMR 2005, 221 - 223, juris, Rdnr. 11).

    Die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer fehlt nur dann, wenn eine generelle Fortgeltung aller künftigen Wirtschaftspläne mehrheitlich beschlossen werden soll (…vgl. dazu KG Berlin, ZMR 2005, 221 - 223, juris, Rdnr. 11; BayObLG, ZMR 2003, 279; OLG Düsseldorf, ZMR 2003, 862, juris, Rdnr. 24).

  • OLG Frankfurt, 07.06.2005 - 20 W 135/05

    Wohnungseigentum: Begründung der Verbindlichkeit eines Wohnungseigentümers

    Vorschusszahlungen für das folgende Wirtschaftsjahr oder gar für weitere folgende Wirtschaftsjahre setzen neue Pläne und deren Genehmigung durch die Gemeinschaft für diese Jahre voraus (vgl. etwa OLG Köln WuM 1995, 733; BayObLG WuM 2003, 293; OLG Düsseldorf WuM 2003, 590).

    Der vom Amtsgericht vorgebrachte Umstand, dass es grundsätzlich dem Interesse von Wohnungseigentümern entspreche, dass die Weiterzahlung der Vorschüsse gewährleistet ist, auch wenn das Wirtschaftsjahr, für das ein Wirtschaftsplan beschlossen ist, bereits verstrichen ist, rechtfertigt dies nämlich grundsätzlich nicht (vgl. OLG Düsseldorf WuM 2003, 590).

  • OLG Frankfurt, 15.06.2005 - 20 W 17/03

    Wohnungseigentum: Anwendbarkeit der Vorschriften des WEG entsprechend auf die …

    Vorschusszahlungen für das folgende Wirtschaftsjahr oder gar für weitere folgende Wirtschaftsjahre setzen neue Pläne und deren Genehmigung durch die Gemeinschaft für diese Jahre voraus (vgl. etwa OLG Köln WuM 1995, 733; BayObLG WuM 2003, 293; OLG Düsseldorf WuM 2003, 590).
  • KG, 07.01.2004 - 24 W 326/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Ordnungsmäßigkeit der Regelung der Fälligkeit von …

    Erst eine mehrheitlich beschlossene generelle Fortgeltung aller künftigen Wirtschaftspläne übersteigt die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft (BayObLG ZMR 2003, 279; OLG Düsseldorf ZMR 2003, 862 = NZM 2003, 810).
  • AG Kerpen, 28.11.2003 - 15 II 54/03

    WEG-Verwalter hat auch bei ordnungsgemäßer Verwaltung keinen Anspruch auf …

    Eine solche Beschlußfassung entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung (vgl. KG, ZMR 2002, 460 "Fortgeltung I"; vgl. auch OLG Düsseldorf, ZMR 2003, 862).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.09.2002 - 16 Wx 114/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3560
OLG Köln, 04.09.2002 - 16 Wx 114/02 (https://dejure.org/2002,3560)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.09.2002 - 16 Wx 114/02 (https://dejure.org/2002,3560)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. September 2002 - 16 Wx 114/02 (https://dejure.org/2002,3560)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de

    WEG § 26 Abs. 3
    Gerichtliche Bestellung eines WEG -Notverwalters

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis für ein Vorgehen zur gerichtlichen Verwalterbestellung ; Vorliegen eines dringenden Falls als Voraussetzung für die Bestellung eines Notverwalters; Einberufung der Wohnungseigentümerversammlung

  • ibr-online

    Rechtschutzbedürfnis für gerichtliche Verwalterbestellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 810
  • ZMR 2003, 380
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 20.03.1998 - 16 Wx 27/98

    Einberufung der Eigentümerversammlung durch den zurückgetretenen Verwalter

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2002 - 16 Wx 114/02
    Dahinstehen kann deshalb hier, ob zudem das Vorhandensein eines wirksamen Verwaltervertrages konstitutive Voraussetzung zur Erlangung dieser Organstellung ist (…so die herrschende Meinung, z.B. Bärmann/Pick/Merle, WEG, § 26 Rn. 25 und 192 mwN; Senat OLGR 98, 241).
  • OLG Köln, 29.10.2001 - 16 Wx 180/01

    Nutzungsänderung mit Zustimmung des Verwalters

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2002 - 16 Wx 114/02
    Mit dieser Stimmenmehrheit wäre also eine Abänderung möglich, wenn hierfür - wie der Senat unlängst entschieden hat - ein sachlicher Grund vorliegt und einzelne Wohnungseigentümer gegenüber dem bis dahin bestehenden Rechtszustand nicht unbillig benachteiligt werden (Senat ZMR 2002, 467 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 19.04.2000 - 3 Wx 51/00

    Ermessensausübung bei Auswahl gerichtlich bestellter Notverwalter

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2002 - 16 Wx 114/02
    Ob Umstände für eine Dringlichkeit schon insbesondere daraus hergeleitet werden könnten, dass es seit 1999 keine Jahresabrechnung der Bewirtschaftungskosten mehr gegeben hat, weil die zerstrittenen Beteiligten sich auf den anzuwendenden Verteilungsschlüssel bei der Abrechnung bestimmter Kosten nicht einigen können, dass seitdem ebenso wenig eine ordentliche Eigentümerversammlung stattgefunden hat, kann dahinstehen (bejahend OLG Düsseldorf NZM 2000, 833, 834).
  • BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 169/98

    Ersetzung eines fehlerhaften Negativbeschlusses durch einen positiven Beschluss …

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2002 - 16 Wx 114/02
    Damit liegen auch die Voraussetzungen des § 21 Abs. 4 WEG nicht vor, wonach ein Wohnungseigentümer in Verwirklichung seines Anspruchs auf eine ordnungsgemäße Verwaltung in den Fall, dass der Verwalter fehlt und er keine Mehrheit in der Versammlung zur Verwalterbestellung finden wird, die Bestellung eines Verwalters durch das Gericht beantragen kann (h.M., vgl. BayObLG NZM 99, 713 und NJW-RR 1989, 461; OLG Frankfurt NJW-RR 93, 845;… Gottschalg aaO S. 247 mwN).
  • BayObLG, 12.12.1988 - BReg. 2 Z 49/88

    Antrag auf Abberufung eines Verwalters von gemeinschaftlichem Wohneigentum; …

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2002 - 16 Wx 114/02
    Damit liegen auch die Voraussetzungen des § 21 Abs. 4 WEG nicht vor, wonach ein Wohnungseigentümer in Verwirklichung seines Anspruchs auf eine ordnungsgemäße Verwaltung in den Fall, dass der Verwalter fehlt und er keine Mehrheit in der Versammlung zur Verwalterbestellung finden wird, die Bestellung eines Verwalters durch das Gericht beantragen kann (h.M., vgl. BayObLG NZM 99, 713 und NJW-RR 1989, 461; OLG Frankfurt NJW-RR 93, 845;… Gottschalg aaO S. 247 mwN).
  • KG, 27.08.1986 - 24 W 1747/86

    Zulässigkeit der Einberufung einer Eigentümerversammlung durch einen …

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2002 - 16 Wx 114/02
    2 Z 75/80|LG Frankfurt/Main; 06.10.1981; 11 S 48/81">MDR 82, 323; OLG Hamm OLGR 92, 194; KG NJW 87, 386; Bärmann/Pick/Merle, WEG § 24 Rdnr. 24; Palandt/Bassenge, BGB, 60. Aufl., § 24 WEG Rn. 2.).
  • OLG Frankfurt, 28.01.1993 - 20 W 31/93

    Gerichtliche Bestellung eines Notverwalters

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2002 - 16 Wx 114/02
    Damit liegen auch die Voraussetzungen des § 21 Abs. 4 WEG nicht vor, wonach ein Wohnungseigentümer in Verwirklichung seines Anspruchs auf eine ordnungsgemäße Verwaltung in den Fall, dass der Verwalter fehlt und er keine Mehrheit in der Versammlung zur Verwalterbestellung finden wird, die Bestellung eines Verwalters durch das Gericht beantragen kann (h.M., vgl. BayObLG NZM 99, 713 und NJW-RR 1989, 461; OLG Frankfurt NJW-RR 93, 845;… Gottschalg aaO S. 247 mwN).
  • OLG Frankfurt, 27.09.2004 - 20 W 513/01

    Wohnungseigentum: Erfordernis der gerichtlichen Ermächtigung eines …

    1b Z 13/89">WuM 1990, 320; OLG Köln ZMR 2003, 380; KG NJW 1987, 386; vgl. auch Senat OLGZ 1985, 142).

    Darüber hinaus wäre eine Einberufung etwa auch durch alle Wohnungseigentümer durchaus möglich (vgl. OLG Köln ZMR 2003, 380; BayObLG ZWE 2001, 590).

  • OLG Zweibrücken, 16.09.2010 - 3 W 132/10

    Wohnungseigentum: Verfahrensart bei gerichtlicher Ermächtigung eines …

    Rn. 5 Soweit auch in der Rechtsprechung die vorliegende Fallkonstellation über eine analoge Anwendung der genannten Vorschriften bejaht worden ist (vgl. z.B. OLG Frankfurt, OLGR 2005, 95; OLG Köln, NZM 2003, 810 m.w.N), stammen diese Entscheidungen alle aus einer Zeit vor Inkrafttreten (1.7.2007) des Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes vom 26.3.2007 (BGBl I 2007, 370) und somit aus einer Zeit, in der das gesamte WEG - Verfahren ohnehin ein solches der freiwilligen Gerichtsbarkeit war.
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2007 - 3 Wx 85/07

    Gerichtliche Bestellung eines Notverwalters für eine …

    Jedoch ist sie für die Annahme eines dringenden sachlichen Bedürfnisses nur dann unzureichend, wenn trotz der Zerstrittenheit konkret ernstlich damit zu rechnen ist, dass in einer Eigentümerversammlung, die von einem hierzu durch vorangegangene gerichtliche Entscheidung entsprechend § 37 Abs. 2 BGB ermächtigten Eigentümer einberufen worden ist, ein Verwalter ordnungsgemäß bestellt werden kann (OLG Köln ZMR 2003, S. 380 ff.;… BayObLG ZMR 2005, S. 559 ff.;… Senat ZMR 2000, S. 554 f.;… Staudinger-Bub, BGB, 13. Bearb. 2005, § 26 WEG Rdnr. 493 m.w.N.).
  • OLG Köln, 12.02.2003 - 16 Wx 204/02

    Teilungserklärungsändernde Vereinbarung im gerichtlichen Vergleich

    Voraussetzung dafür wäre allerdings, dass - worauf der Senat in seinem Beschluss vom 4.9.2002 - 16 Wx 114/02 - die Beteiligten schon hingewiesen hat -ein sachlicher Grund dafür vorliegt und einzelne Wohnungseigentümer gegenüber dem bestehenden Rechtszustand nicht unbillig benachteiligt werden (ebenso Senat in ZMR 2002, 467 mwN).
  • LG München I, 07.05.2013 - 36 T 7524/13

    WEG-Klage: Rechtspfleger nicht zuständig!

    Die in Bezug genommene Rechtsprechung hierfür (etwa BayObLG WuM 1990, 320; OLG-R Frankfurt 2005, 95; OLG Köln NZM 2003, 810) stammt ausnahmslos aus der Zeit vor Inkrafttreten (1.7.2007) des Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes vom 26.3.2007 (BGBl, 2007, 370) und somit aus einer Zeit, in der das gesamte WEG-Verfahren ohnehin ein solches der freiwilligen Gerichtsbarkeit war.
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