Rechtsprechung
| BGH, 16.07.2003 - XII ZR 100/00 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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ZPO § 288 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 288 Abs. 1
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bindung des Gerichts durch eine anerkenntnisähnliche Parteierklärung; Umfang des Inhalts bzw. Gegenstands eines Geständnisses; Möglichkeit des Widerrufs der anerkenntnisähnlichen erstinstanzlichen Einlassung der beklagten Partei in Bezug auf ihre Passivlegitimation in ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 288 Abs. 1
Anforderungen an ein Geständnis im Sinne des § 288 ZPO - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Wann liegt gerichtliches Geständnis vor?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1578
- MDR 2003, 1433
- NZM 2003, 851
- FamRZ 2003, 1549
- WM 2004, 544
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (5)
- BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60
Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …
Auszug aus BGH, 16.07.2003 - XII ZR 100/00
Aufgrund der Säumnis der Revisionsbeklagten ist durch Versäumnisurteil zu erkennen, obwohl die Entscheidung inhaltlich nicht auf der Säumnisfolge beruht (vgl. BGHZ 37, 79, 82). - BGH, 14.04.1999 - IV ZR 289/97
Wirksamkeit und Widerruf eines Geständnisses
Auszug aus BGH, 16.07.2003 - XII ZR 100/00
Über diesen Vortrag haben die Parteien vor dem Landgericht am 23. November 1998 mündlich verhandelt (vgl. zur stillschweigenden Bezugnahme auf vorbereitende Schriftsätze in der mündlichen Verhandlung auch BGH, Urteil vom 14. April 1999 - IV ZR 289/97 - NJW-RR 1999, 1113). - BGH, 15.12.1993 - VIII ZR 197/92
Anforderungen an ein antezipiertes Geständnis im Zivilrechtsstreit
Auszug aus BGH, 16.07.2003 - XII ZR 100/00
Gegenstand eines Geständnisses können darüber hinaus aber auch juristisch eingekleidete Tatsachen sein; hierzu ist auch der Vortrag zu rechnen, wer Vertragspartei geworden sei (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1993 - VIII ZR 197/72 - NJW-RR 1994, 1405; dieser Entscheidung ist zu entnehmen, daß auch der Vortrag, ein Kaufvertrag sei "mit Herrn H selbst" - und nicht mit der Handelsagentur, für die er tätig war - zustande gekommen, geständnisfähig ist). - BGH, 29.11.1995 - VIII ZR 281/94
Vereinbarung eines Ausschließlichkeitsrechts zu Zeiten der ehemaligen DDR
Auszug aus BGH, 16.07.2003 - XII ZR 100/00
Der übereinstimmende Wille der Vertragsparteien bei Vertragsschluß ist aber auch dann maßgeblich, wenn er im Vertragstext keinen oder nur einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 1995 - VIII ZR 281/94 - ZIP 1996, 476 m. Anm. Kohler EWiR 1996, 557), und zwar auch dann, wenn § 6 GIW einschlägig ist, da dieser seinem wesentlichen Inhalt nach mit §§ 133, 157 BGB übereinstimmt. - BGH, 19.12.1973 - VIII ZR 197/72
Schadensersatzanspruch wegen unrichtiger Angaben über die Höhe einer …
Auszug aus BGH, 16.07.2003 - XII ZR 100/00
Gegenstand eines Geständnisses können darüber hinaus aber auch juristisch eingekleidete Tatsachen sein; hierzu ist auch der Vortrag zu rechnen, wer Vertragspartei geworden sei (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1993 - VIII ZR 197/72 - NJW-RR 1994, 1405; dieser Entscheidung ist zu entnehmen, daß auch der Vortrag, ein Kaufvertrag sei "mit Herrn H selbst" - und nicht mit der Handelsagentur, für die er tätig war - zustande gekommen, geständnisfähig ist).
- BGH, 04.04.2006 - X ZR 155/03
Haftetikett
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die unbeschränkte Inanspruchnahme einer Diensterfindung durch den Arbeitgeber zu den tatsächlichen Tatumständen, juristisch eingekleideten Tatsachen oder präjudiziellen Rechtsverhältnissen gehört, die nach herrschender Meinung (vgl. BGH, Urt. v. 16.07.2003 - XII ZR 100/00, MDR 2003, 1433) Gegenstand eines Geständnisses sein können, und ob die Geständnisfähigkeit mit der vom Berufungsgericht gegebenen Begründung verneint werden könnte. - BGH, 30.04.2015 - IX ZR 1/13
Insolvenzanfechtung: Übersehene Tatbestandsvoraussetzungen der Verjährung als …
Einem Geständnis zugänglich sind darüber hinaus auch juristisch eingekleidete Tatsachen (BGH, Urteil vom 16. Juli 2003 - XII ZR 100/00, WM 2004, 544, 545;… vom 18. Juni 2007 - II ZR 89/06, WM 2007, 1662 Rn. 16;… vom 22. Februar 2011 - XI ZR 261/09, NJW 2011, 2130 Rn. 12).Grundsätzlich können auch präjudizielle Rechtsverhältnisse Gegenstand eines Geständnisses sein (BGH, Urteil vom 16. Juli 2003, aaO).
- BGH, 23.09.2004 - IX ZR 137/03
Zustandekommen eines Anwaltsvertrages im Rahmen der Prozesskostenhilfe; Haftung …
Gegenstand eines Geständnisses können auch juristisch eingekleidete Tatsachen sein; hierzu ist auch der Vortrag zu rechnen, wer Vertragspartei geworden sei (vgl. BGH, Urt. v. 16. Juli 2003 - XII ZR 100/00, NJW-RR 2003, 1578, 1579).
- OLG Hamm, 15.03.2018 - 21 U 22/17
Haftung eines Architekten wegen fehlerhafter Ermittlung der Kosten eines Bauwerks
Rn. 207 Insofern ist unerheblich, ob es sich bei der Erklärung um ein echtes prozessuales Geständnis im Sinne von § 288 ZPO handelte, das nur nach Maßgabe des § 290 ZPO widerrufen werden könnte (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1578, 1579), wobei der Kläger die Voraussetzungen eines solchen Widerrufs - insbesondere hinsichtlich eines Irrtums - nicht dargetan hat. - OLG Saarbrücken, 18.04.2013 - 4 U 52/12
Gebrauchtwagenkaufvertrag: Rücktritt nach einem Nachbesserungsversuch
Rn. 27 (2) Dieses Geständnis hat durch stillschweigende Bezugnahme der Beklagten auf ihre vorbereitenden Schriftsätze und damit auch auf das darin enthaltene Geständnis (§ 137 Abs. 3 Satz 1 ZPO) in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht am 07.09.2011 (Bl. 72 d. A.) Wirksamkeit erlangt (vgl. BGH NJW-RR 1999, 1113; 2003, 1578, 1579; OLG Zweibrücken OLGR 2005, 98, 99).Die - hier nicht erfolgte - Protokollierung des Geständnisses (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 ZPO) ist nur vor dem beauftragten oder ersuchten Richter, nicht aber vor dem Prozessgericht Wirksamkeitsvoraussetzung (BGH NJW-RR 2003, 1578, 1579; OLG Zweibrücken OLGR 2005, 98, 99).
Hält die beklagte Partei nur geänderten, für ihre Prozesssituation günstigeren Vortrag, so legt sie damit schon keinen Irrtum dar (BGH NJW-RR 2003, 1578, 1579;… Musielak/Huber, aaO § 290 Rn. 2).
- OLG Düsseldorf, 13.02.2025 - 2 U 54/23
Arbeitnehmererfinder; offene Teilklage; Arbeitnehmererfindervergütung; …
Rn. 130 Zu den Tatsachen, die nach § 288 Abs. 1 ZPO Gegenstand eines Geständnisses sein können, gehören auch juristisch eingekleidete Tatsachen; darüber hinaus können grundsätzlich auch präjudizielle Rechtsverhältnisse Gegenstand eines Geständnisses sein (BGH, NJW-RR 2003, 1578, 1579;… GRUR 2006, 754 Rn. 28 - Haftetikett;… NJW-RR 2015, 1321 Rn. 15;… Stein/Jonas/Thole, 23. Aufl. 2018, § 288 Rn. 13 ff.;… Musielak/Voit/Huber/Röß, ZPO, 21. Aufl. 2024, § 288 Rn. 4).Ein Beispiel für ein präjudizielles Rechtsverhältnis stellt bei einer auf Räumung und Zahlung gerichteten Klage das Bestehen eines Nutzungsvertrags zwischen den Parteien dar, das Gegenstand einer gesonderten Feststellungsklage hätte sein können (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 1578, 1579).
Rn. 133 Gemäß § 288 Abs. 1 ZPO kann das Geständnis als einseitige Erklärung, die gemäß Absatz 2 keiner Annahme bedarf, unter anderem in der mündlichen Verhandlung vor dem erkennenden Gericht abgegeben werden; einer Protokollierung (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 ZPO) bedarf es dann nicht (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 1578, 1579;… LG Düsseldorf, Urt. v. 31.05.2012 - 4b O 157/06, BeckRS 2012, 215261 Rn. 29).
Rn. 138 Einen in diesem Sinne verstandenen Irrtum legt die Klägerin nicht dar, sondern trägt nur eine geänderte, für ihre Prozesssituation (nunmehr) günstigere Rechtsansicht vor (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 1578, 1579).
- BGH, 18.06.2007 - II ZR 89/06
Zulässiger Gegenstand eines gerichtlichen Geständnisses; Auslegung einer …
Einem Geständnis zugänglich sind darüber hinaus auch juristisch eingekleidete Tatsachen (…BGH, Urt. v. 6. Oktober 2005 - III ZR 367/04, NJW-RR 2006, 281, 282; Urt. v. 16. Juli 2003 - XII ZR 100/00, NJW-RR 2003, 1578, 1579; BGHZ 135, 92, 95;… Sen.Urt. v. 4. November 1991 - II ZR 26/91, WM 1992, 610, 611).Dies genügt, um die Geständniswirkung des § 288 ZPO herbeizuführen (st. Rspr., vgl. BGH, Urt. v. 16. Juli 2003 - XII ZR 100/00, NJW-RR 2003, 1578, 1579;… Urt. v. 14. April 1999 - IV ZR 289/97, NJW-RR 1999, 1113).
- OLG Düsseldorf, 13.02.2025 - 2 U 55/23
Arbeitnehmererfinder; offene Teilklage; Arbeitnehmererfindervergütung; …
Rn. 130 Zu den Tatsachen, die nach § 288 Abs. 1 ZPO Gegenstand eines Geständnisses sein können, gehören auch juristisch eingekleidete Tatsachen; darüber hinaus können grundsätzlich auch präjudizielle Rechtsverhältnisse Gegenstand eines Geständnisses sein (BGH, NJW-RR 2003, 1578, 1579;… GRUR 2006, 754 Rn. 28 - Haftetikett;… NJW-RR 2015, 1321 Rn. 15;… Stein/Jonas/Thole, 23. Aufl. 2018, § 288 Rn. 13 ff.;… Musielak/Voit/Huber/Röß, ZPO, 21. Aufl. 2024, § 288 Rn. 4).Ein Beispiel für ein präjudizielles Rechtsverhältnis stellt bei einer auf Räumung und Zahlung gerichteten Klage das Bestehen eines Nutzungsvertrags zwischen den Parteien dar, das Gegenstand einer gesonderten Feststellungsklage hätte sein können (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 1578, 1579).
Rn. 133 Gemäß § 288 Abs. 1 ZPO kann das Geständnis als einseitige Erklärung, die gemäß Absatz 2 keiner Annahme bedarf, unter anderem in der mündlichen Verhandlung vor dem erkennenden Gericht abgegeben werden; einer Protokollierung (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 ZPO) bedarf es dann nicht (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 1578, 1579;… LG Düsseldorf, Urt. v. 31.05.2012 - 4b O 157/06, BeckRS 2012, 215261 Rn. 29).
Rn. 138 Einen in diesem Sinne verstandenen Irrtum legt der Kläger nicht dar, sondern trägt nur eine geänderte, für seine Prozesssituation (nunmehr) günstigere Rechtsansicht vor (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 1578, 1579).
- BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 285/08
Blitzwechsel in eine Gastmitgliedschaft ohne Tarifbindung
Ein Geständnis kann nach § 288 Abs. 1 ZPO nur die Behauptung von Tatsachen zum Gegenstand haben, zu denen nur die tatsächlichen Grundlagen der Auslegung (…Stein/Jonas/Leipold ZPO 21. Aufl. Bd. 2 § 288 Rn. 10) einschließlich der inneren Tatsachen wie eine Willensrichtung gehören können (BGH 16. Juli 2003 - XII ZR 100/00 - zu 3 der Gründe, NJW-RR 2003, 1578), nicht aber die Auslegung der Willenserklärung selbst. - BGH, 06.10.2005 - III ZR 367/04
Rechtsfolgen der Vorlage eines Vertrages im Prozess
Trägt der Kläger unter Vorlage einer von ihm und dem Beklagten unterzeichneten Vertragsurkunde - die dazu, ob der Beklagte den Vertrag in eigenem Namen oder im Namen eines Dritten abschließen wollte, auslegungsbedürftig und -fähig ist - vor, der betreffende Vertrag sei zwischen ihm und dem Beklagten abgeschlossen worden, so kann dieser Vortrag Gegenstand eines gerichtlichen Geständnisses des Beklagten sein (Anschluss an BGH, Urteil vom 16. Juli 2003 - XII ZR 100/00 - NJW-RR 2003, 1578).Anerkanntermaßen ist der übereinstimmende Wille der Vertragsparteien bei Vertragsschluss selbst dann maßgeblich, wenn er im Vertragstext keinen oder nur einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat (st. Rspr.; vgl. nur BGHZ 20, 109, 110; BGH, Urteile vom 7. Dezember 2001 - V ZR 65/01 - NJW 2002, 1038, 1039 und vom 16. Juli 2003 - XII ZR 100/00 - NJW-RR 2003, 1578, 1580).
Dazu sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs indessen auch juristisch eingekleidete Tatsachen zu zählen, wie etwa der Vortrag, wer Vertragspartei geworden sei (BGH, Urteil vom 16. Juli 2003 - XII ZR 100/00 - NJW-RR 2003, 1578, 1579; vgl. auch Senatsurteil vom 15. Dezember 1993 - III ZR 197/92 - NJW-RR 1994, 1405).
- BGH, 25.11.2004 - I ZR 49/02
Kehraus
- OLG Stuttgart, 25.02.2015 - 4 U 114/14
Erwerbsvertrag über Wohnungseigentum: Wirksamkeit einer Klausel über die bereits …
- BAG, 17.11.2021 - 4 AZR 77/21
Höhergruppierungsantrag nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund - Geltendmachung von …
- OLG Brandenburg, 02.04.2008 - 3 U 80/07
Langfristiger Gewerberaummietvertrag: Schriftformerfordernis für ein …
- OLG Schleswig, 25.02.2026 - 12 U 22/24
"Richtiger" Klagegegner im Konzerndschungel?
- OLG Düsseldorf, 16.08.2007 - 10 U 6/07
Abgrenzung zwischen Vertragsstrafe und Schadenspauschalierung - Auslegung …
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2009 - 11 Sa 663/08
Geständnis iSd § 288 ZPO über Arbeitgebereigenschaft - Verdachtskündigung - …
- OLG Brandenburg, 22.04.2014 - 11 U 234/12
Krankentagegeldversicherung: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung künftiger …
- OLG Brandenburg, 24.03.2010 - 3 U 117/09
Gewerberaummiete: Formerfordernis bei der rechtsgeschäftlichen Vereinbarung des …
- KG, 26.02.2004 - 19 U 61/03
Löschung von DDR-Aufbauhypotheken: Nachweis der Valutierung von Aufbaukrediten …
- LG Coburg, 11.03.2005 - 23 O 349/04
Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Pferd; Charakterfehler bzw. …
- OLG Brandenburg, 01.10.2007 - 3 U 28/07
Abschluss des Mietvertrages durch GmbH-Geschäftsführer, Verwirkung von …
- OLG Düsseldorf, 19.09.2013 - 2 U 100/07
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein analytisches System betreffend …
- OLG Frankfurt, 28.11.2019 - 3 U 225/18
- BGH, 13.04.2011 - IX ZR 129/10
Durch die Stellung der Anträge und anschließendes Verhandeln wird der gesamte, …
- OLG Saarbrücken, 03.03.2004 - 5 U 313/03
Prüfungsumfang des Berufungsgerichts: Bindungswirkung von erstinstanzlichen …
- OLG Brandenburg, 01.10.2007 - 3 U 28/06
Ansprüche des Erben eines Verpächters eines gewerblichen Objekts nach Beendigung …
- OLG Dresden, 09.08.2005 - 5 U 399/05
- OLG Zweibrücken, 14.07.2004 - 1 U 97/03
Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall: Reichweite des Zugestehens des …
- OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 2 U 61/06
Lasergravur (Arbeitnehmererf.)
- OLG Brandenburg, 27.10.2004 - 3 W 37/04
Mietzinsanspruch für Gewerberäume; Aufrechnung mit Gegenforderungen aus …
- OLG Frankfurt, 11.03.2026 - 14 U 128/25
Autorisierung eines Zahlungsvorgangs im Push-TAN-Verfahren auf telefonisches …
- OLG Brandenburg, 10.08.2006 - 3 U 10/04
Flächenunterschreitung beim Gewerberaummietvertrag: Mietzinsreduzierung aufgrund …
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Rechtsprechung
| AG Witten, 14.02.2002 - 2 C 427/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen des Anspruchs auf Rechnungslegung; Anforderungen an die Berechnung des Streitwertes in einem Streitschlichtungsverfahren
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZM 2003, 851 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- LG Stuttgart, 20.04.1988 - 2 T 238/88
Auszug aus AG Witten, 14.02.2002 - 2 C 427/01
Hat der Mieter zum Beispiel auf der Grundlage früherer Abrechnungen einen bestimmten Betrag errechnet, so beträgt der Streitwert in der Regel 25 % des behaupteten Zahlungsanspruchs ( vgl. Landgericht Stuttgart WuM 1989, 434).
- AG Brandenburg, 28.09.2018 - 31 C 68/16
Feststellungsklage auf Nichtbestehen einer Zahlungsverpflichtung gegenüber …
Bei Fehlen konkreter Anhaltspunkte zur Höhe eines zu erwartenden Rückzahlungsanspruchs so wie hier - richtet sich der Streitwert jedoch nach einem Bruchteil der geleisteten Vorauszahlungen und ist regelmäßig auf 1/5 des Jahres-Vorauszahlungs-Betrages zu bemessen (LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 14.02.2000, Az.: 2-17 T 12/00, u.a. in: NZM 2000, Seiten 759 f.; LG Stuttgart, Beschluss vom 20.04.1988, Az.: 2 T 238/88, u.a. in: WuM 1989, Seite 434; AG Witten, Urteil vom 14.02.2002, Az.: 2 C 427/01, u.a. in: NZM 2003, Seite 851; AG Konstanz, Beschluss vom 04.05.1992, Az.: 4 C 137/92, u.a. in: WuM 1992, Seiten 494 f.;… Schneider, in: Spielbauer/Schneider, Mietrecht, 2. Aufl. 2018, § 556 BGB, Vereinbarungen über Betriebskosten, Rn. 563). - BGH, 10.01.2017 - VIII ZR 98/16
Berufung: Bemessung des Beschwerdegegenstands bei Begehren des verklagten Mieters …
Maßgebend für die Bemessung des Wertes des geltend gemachten Zurückbehaltungsrechts gemäß § 3 ZPO ist vielmehr das Interesse der Beklagten an einem sich nach ordnungsgemäßer Abrechnung möglicherweise ergebenden Rückzahlungsanspruch, der gegebenenfalls nach Erfahrungswerten zu schätzen und mangels konkreter Anhaltspunkte in der Regel nur mit einem Bruchteil der geleisteten Vorauszahlungen anzusetzen ist (vgl. LG Landau, WuM 1990, 86; LG Freiburg, WuM 1991, 504, 505; LG Frankfurt am Main, NZM 2000, 759, 760; AG Witten, Urteil vom 14. Februar 2002 - 2 C 427/01, juris Rn. 13; Schneider in Spielbauer/Schneider, Mietrecht, § 556 Rn. 563; Langenberg/Zehelein, Betriebskosten und Heizkostenrecht, 8. Aufl., J Rn. 94; vgl. auch Staudinger/Weitemeyer, BGB, Neubearb. - AG München, 06.09.2010 - 155 C 34596/09
Rechtsanwaltskosten: Gegenstandswert für die außergerichtliche Überprüfung einer …
Rn. 8 "Der Streitwert einer Klage auf Abrechnung der Betriebskosten bemißt sich nicht nach der Summe der abzurechnenden Vorauszahlungen, sondern nach dem erfahrungsgemäß denkbaren Rückzahlungsanspruch des Mieters (LG Landau/Pfalz WuM 1990, 86; AG Witten NZM 2003, 851; ähnl LG Frankfurt aM NZM 2000, 759)." (…Staudinger-Weitemeyer, BGB § 556 Rn. 145). - AG München, 06.09.2010 - 155 C 34595/09
Rechtsanwaltsgebühr: Gegenstandswert für die außergerichtliche Überprüfung einer …
Rn. 7 "Der Streitwert einer Klage auf Abrechnung der Betriebskosten bemißt sich nicht nach der Summe der abzurechnenden Vorauszahlungen, sondern nach dem erfahrungsgemäß denkbaren Rückzahlungsanspruch des Mieters (LG Landau/Pfalz WuM 1990, 86; AG Witten NZM 2003, 851; ähnl LG Frankfurt aM NZM 2000, 759)." (…Staudinger-Weitemeyer, BGB § 556 Rn. 145). - LG Kiel, 20.07.2021 - 1 T 77/21
Kostenbeschwerde gegen Streitwerfestsetzung
Maßgebend für die Bemessung des Wertes gemäß § 3 ZPO ist das Interesse der Beklagten an einem sich nach ordnungsgemäßer Abrechnung möglicherweise ergebenden Rückzahlungsanspruch, der gegebenenfalls nach Erfahrungswerten zu schätzen und mangels konkreter Anhaltspunkte in der Regel nur mit einem Bruchteil der geleisteten Vorauszahlungen anzusetzen ist (vgl. LG Landau, WuM 1990, 86; LG Freiburg, WuM 1991, 504, 505; LG Frankfurt am Main, NZM 2000, 759, 760; AG Witten, Urteil vom 14. Februar 2002 - 2 C 427/01; Schneider in Spielbauer/Schneider, Mietrecht, § 556 Rn. 563; Langenberg/Zehelein, Betriebskosten und Heiz-kostenrecht, 8. Aufl., J Rn. 94; vgl. auch Staudinger/Weitemeyer, BGB, Neubearb.
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