Rechtsprechung
| BGH, 12.11.2003 - VIII ZR 41/03 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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MHG § 10 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
MHG § 10 Abs. 1
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vereinbarung einer Staffelmiete; Präklusionswirkung verspäteten Vorbringens; Mieterhöhung nach Durchführung einer Baumaßnahme; Ausschluss des Mieterhöhungsverlangens nach Abschluss eines Fördervertrages mit der Kommune
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)
"Vorläufiger Mietverzicht"
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 557, 557 a, 558, 559
Zeitweiser Mietverzicht nach öffentlicher Förderung; vereinbarte Mieterhöhung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MHG § 10 Abs. 1
Zulässigkeit eines Mietverzichts mit anschließender Erhöhung im öffentlich geförderten Wohnungsbau - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vorläufiger Mietverzicht bei öffentlich geförderten Baumaßnahmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)
Mietverzicht wegen öffentlichen Modernisierungsmitteln
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 518
- MDR 2004, 325
- NZM 2004, 136
- ZMR 2004, 174
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 07.09.1989 - REMiet 1/89
Auszug aus BGH, 12.11.2003 - VIII ZR 41/03
Zu Recht nimmt das Berufungsgericht deshalb an, daß die von der Klägerin ausbedungene Regelung mit § 2 MHG schon deshalb nicht zu vereinbaren ist, weil der Vermieter nach § 2 MHG lediglich die Zustimmung des Mieters zu einem berechtigten Erhöhungsverlangen beanspruchen, nicht aber die Mietzinserhöhung einseitig festlegen kann (vgl. auch OLG Stuttgart, NJW-RR 1989, 1357).
- BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 261/10
Wohnraummiete im sozialen Wohnungsbau: Mieterhöhung bei Erhöhung der auf Grund …
Rn. 16 Entgegen der Auffassung der Revision folgt aus dem Senatsurteil vom 12. November 2003 (VIII ZR 41/03, NJW-RR 2004, 518) nichts anderes. - LG Berlin, 26.03.2015 - 67 S 77/15
Wohnraummiete: Vereinbarung einer einkommensabhängigen Miethöhe
Alldies verkennt die Berufung, die zudem der unzutreffenden Auffassung ist, ihre Rechtsvorgängerin habe für den Zeitraum der Förderung einen gemäß § 557 Abs. 4 BGB unbedenklichen und nunmehr wieder aufgelebten anteiligen Mietverzicht geübt (vgl. dazu BGH, Urt. v. 12. November 2003 - VIII ZR 41/03, ZMR 2004, 174;… Kammer, a.a.O.). - AG Berlin-Lichtenberg, 29.08.2007 - 3 C 183/07
Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Einseitige Mieterhöhung für eine nicht …
Dabei sind Regelungen, die Einfluss auf die künftige Miethöhe haben und dazu führen, dass der Vermieter einseitig und unter Außerachtlassung der §§ 557 ff. BGB die Miete erhöhen kann, unwirksam (vgl. BGH, NZM 2005, 735; BGH, NZM 2004, 136; LG Berlin, GE 2003, 394).
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