Rechtsprechung
| BGH, 02.03.2011 - VIII ZR 209/10 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
BGB § 536 Abs. 1 Satz 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wohnraummiete: Mietminderung wegen Wohnflächenabweichung einer möblierten Wohnung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 536 Abs 1 S 2 BGB
Wohnraummiete: Mietminderung wegen Wohnflächenabweichung einer möblierten Wohnung - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 536 Abs. 1 S. 2
Mietminderung wegen Wohnflächenabweichung bei möblierter Wohnung - Kanzlei Prof. Schweizer
Mietminderung wegen Wohnflächenabweichung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Minderung der Bruttomiete bei einer Wohnflächenabweichung um mehr als zehn Prozent gegenüber der vereinbarten Wohnfläche bei möblierter Vermietung
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 % stellt einen Mangel dar
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 536 Abs. 1 Satz 2, 812
Minderung wegen Minderfläche bei möbliert vermieteter Wohnung; vereinbarte Wohnfläche; Möblierungszuschlag; Vorauszahlung für Stromkosten - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Minderung der Bruttomiete bei einer Wohnflächenabweichung um mehr als zehn Prozent gegenüber der vereinbarten Wohnfläche bei möblierter Vermietung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Minderung bei Flächenabweichung auch bei möblierter Wohnung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (28)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Zur Mietminderung wegen Flächenunterschreitung bei einer möbliert vermieteten Wohnung
- lto.de (Kurzinformation)
Mietminderung wegen Größenabweichung auch bei möblierter Wohnung möglich
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mietminderung wegen Wohnflächenunterschreitung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Mietminderung wegen Flächenunterschreitung bei einer möbliert vermieteten Wohnung
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Mietminderung wegen zu kleiner Fläche einer möblierten Wohnung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Auch bei einer möbliert vermieteten Wohnung darf der Mieter die Miete kürzen, wenn die Wohnfläche zu klein ist
- Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)
Bruttomiete ist Ausgangspunkt für Minderung bei Wohnflächenabweichung auch bei möbliertem Wohnraum
- haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)
Die 10 %-Grenze bei der Wohnflächenabweichung gilt auch bei möbliert vermieteter Wohnung
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Flächenunterschreitung bei einer möbliert vermieteten Wohnung
- mein-mietrecht.de (Kurzinformation)
Flächenabweichung in vollständig möblierter Mietwohnung um mehr als 10 %
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Flächenunterschreitung bei möblierter Mietwohnung
- mietkaution.org (Kurzinformation)
Flächenunterschreitung berechtigt auch bei möbliert vermieteter Wohnung zur Mietminderung
- hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)
Mietminderung wegen Flächenunterschreitung auch bei einer möbliert vermieteten Wohnung
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Ob möbliert oder nicht - bei zu geringer Wohnfläche darf Miete gemindert werden
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Wohnflächenunterschreitung und Mietminderung: Keine Sonderberechnung bei möbliertem Wohnraum
- haufe.de (Kurzinformation)
Mieter kann auch bei möblierter Wohnung wegen zu geringer Wohnfläche mindern
- haufe.de (Kurzinformation)
Mieter kann auch bei möblierter Wohnung wegen zu geringer Wohnfläche mindern
- anwalt.de (Kurzinformation)
Die Rechte des Vermieters und des Mieters bei Wohnflächenunterschreitung von mehr als 10 %
- anwalt.de (Kurzinformation)
Flächenunterschreitung ist ein Wohnungsmangel
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mietminderung wegen Flächenabweichung bei einer möbliert vermieteten Wohnung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mietminderung wegen Flächenabweichung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mietminderung bei Wohnflächenunterschreitung
- infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)
Flächenunterschreitung bei einer möblierten Mietwohnung berechtigt zur Minderung
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Möblierte Mietwohnung - Wohnfläche ist zu hoch, falsch
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Minderung: Bei einer Wohnflächenabweichung/-unterschreitung um mehr als 10 % gegenüber der vereinbarten Wohnfläche mindert sich die Miete entsprechend
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Mietminderung möblierte Wohnung wegen falscher Wohnfläche
- 123recht.net (Kurzinformation)
Mietminderung wegen Flächenunterschreitung auch bei möblierter Wohnung zulässig
- 123recht.net (Kurzinformation)
Rechte des Vermieters und des Mieters bei Wohnflächenunterschreitung von mehr als 10 %
Besprechungen u.ä. (3)
- kanzlei-klumpe.de
, S. 10 (Entscheidungsbesprechung)
Zur Frage der Mietminderung wegen Flächenunterschreitung bei einer möbliert vermieteten Wohnung
- rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung)
Mietminderung bei möblierter Wohnung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Möblierte Wohnung: Auch hier Minderung bei Wohnflächenunterschreitung! (IMR 2011, 175)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 17.12.2009 - 211 C 334/09
- LG Berlin, 13.07.2010 - 65 S 28/10
- BGH, 02.03.2011 - VIII ZR 209/10
Papierfundstellen
- NJW 2011, 1282
- MDR 2011, 474
- NZM 2011, 309
- ZMR 2011, 542
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 347/04
Mietminderung bei Abweichung der im Mietvertrag angegebenen von der tatsächlichen …
Auszug aus BGH, 02.03.2011 - VIII ZR 209/10
Rn. 11 2. Bemessungsgrundlage der Minderung nach § 536 BGB ist grundsätzlich die Bruttomiete einschließlich einer Nebenkostenpauschale oder einer Vorauszahlung auf die Nebenkosten (Senatsurteil vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 347/04, NJW 2005, 2773 unter II 1 a). - BGH, 10.11.2010 - VIII ZR 306/09
Zur Mietminderung wegen Flächenunterschreitung bei ausdrücklichem Hinweis auf …
Auszug aus BGH, 02.03.2011 - VIII ZR 209/10
Rn. 9 1. Nach der Rechtsprechung des Senats - von der im Ansatz auch das Berufungsgericht ausgeht - stellt die Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 % einen Mangel der Mietsache dar, der den Mieter gemäß § 536 Abs. 1 Satz 2 BGB zur Minderung der Miete in dem Verhältnis berechtigt, in dem die tatsächliche Wohnfläche die vereinbarte Wohnfläche unterschreitet (…Senatsurteile vom 10. März 2010 - VIII ZR 144/09, NJW 2010, 1745 Rn. 8, 11 f.; vom 10. November 2010 - VIII ZR 306/09, NJW 2011, 220 Rn. 14; jeweils mwN). - BGH, 10.03.2010 - VIII ZR 144/09
Mietminderung wegen Wohnflächenunterschreitung: Keine zusätzliche …
Auszug aus BGH, 02.03.2011 - VIII ZR 209/10
Rn. 9 1. Nach der Rechtsprechung des Senats - von der im Ansatz auch das Berufungsgericht ausgeht - stellt die Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 % einen Mangel der Mietsache dar, der den Mieter gemäß § 536 Abs. 1 Satz 2 BGB zur Minderung der Miete in dem Verhältnis berechtigt, in dem die tatsächliche Wohnfläche die vereinbarte Wohnfläche unterschreitet (Senatsurteile vom 10. März 2010 - VIII ZR 144/09, NJW 2010, 1745 Rn. 8, 11 f.;… vom 10. November 2010 - VIII ZR 306/09, NJW 2011, 220 Rn. 14; jeweils mwN).
- AG Hamburg, 02.03.2016 - 49 C 91/13
Wohnraummiete: Mietminderung wegen Wohnflächenabweichung und Kellerfeuchtigkeit …
Einer zusätzlichen Darlegung des Mieters, dass infolge der Flächendifferenz die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch gemindert ist, bedarf es nicht (vgl. BGH NJW 2011, 1282; BGH NJW 2010, 2648; BGH NJW 2010, 292; BGH NJW 2010, 1745; BGH NJW 2005, 2773; BGH NJW 2004, 1947; BGH NJW 2005, 2152 (Gewerberaum) sowie AG Dortmund, Urteil v. 26.11.2013 zum Az.: 425 C 7773/12 bei juris).Rn. 39 Bemessungsgrundlage der Minderung nach § 536 BGB ist grundsätzlich die Brutto-Miete einschließlich der geschuldeten Nebenkostenvorauszahlungen (vgl. BGH NJW 2005, 2773; BGH, Urteil v. 12.03.2011 zum Az. VIII ZR 209/10, Rn. 11 zitiert nach juris).
- AG Frankfurt/Main, 04.06.2020 - 33 C 3546/18 Eine zu geringe Fläche begründet nämlich nach ständiger Rechtsprechung des BGH nur dann einen Sachmangel, wenn sie mehr als 10 % beträgt (BGH NJW 2004, 1947; NJW 2004, 2230; NJW 2004, 3115; NZM 2004, 456; NZM 2005, 861; NZM 2006, 375; NJW 2010, 292; NJW 2011, 1282 Rn. 9;… NJW 2016, 239 Rn. 9).
- AG Paderborn, 23.09.2020 - 58a C 111/19
Mietminderung bei abweichender Wohnungsgröße von 10%
Dass die Wohnung teilmöbliert war führt auch nicht zu einer anderen rechtlichen Bewertung, denn auch wenn eine Wohnung möbliert vermietet ist, ist die Bruttomiete bei einer Wohnflächenabweichung um mehr als 10 % gegenüber der vereinbarten Wohnfläche im Verhältnis der Wohnflächenabweichung gemindert (vgl. BGH, Urteil vom 02.03.2011, VIII ZR 209/10). - VGH Bayern, 13.12.2022 - 4 ZB 22.1319
Zweitwohnungssteuer für eine möblierte Ferienwohnung
Es kann offenbleiben, ob nach zivilrechtlichem Verständnis der Begriff der "Nettokaltmiete" stets nur den Mietanteil für die vermietete Fläche ohne einen Möblierungszuschlag umfasst (vgl. dazu BGH, U.v. 2.3.2011 - VIII ZR 209/10 - NJW 2011, 474 Rn. 11).
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Rechtsprechung
| BGH, 19.01.2011 - VIII ZR 87/10 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
BGB § 558 Abs. 5
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Mieterhöhungsverlangen bei Wohnraummiete: Vermieterpflicht zur Angabe öffentlicher Förderungsmittel
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 558 Abs 5 BGB, § 559a Abs 1 BGB
Mieterhöhungsverlangen bei Wohnraummiete: Vermieterpflicht zur Angabe öffentlicher Förderungsmittel - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 558 Abs. 5
Förderungszweck entscheidet, ob öffentliche Förderungsmittel zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens führen können - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Maßgeblichkeit des im Förderungsvertrag angegebenen Förderungszwecks für die Beurteilung von öffentlichen Förderungsmitteln als Zuschüsse zu Modernisierungsmaßnahmen und damit als Grundlage eines Mieterhöhungsverlangens
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Mieterhöhungsverlangen und öffentliche Förderungsmittel
- grundeigentum-verlag.de
BGB § 558 Abs. 5
Angabe von Drittmitteln im Mieterhöhungsverlangen; maßgeblicher im Förderungsvertrag angegebener Förderungszweck; Kürzungsbeträge; Mieterhöhung bei mit öffentlichen Mitteln geförderter Modernisierung; ModInstRL Berlin; geförderte Instandsetzung; Instandsetzungsförderung; ... - ra.de
- rechtsportal.de
BGB § 558 Abs. 5; BGB § 559a
Maßgeblichkeit des im Förderungsvertrag angegebenen Förderungszwecks für die Beurteilung von öffentlichen Förderungsmitteln als Zuschüsse zu Modernisierungsmaßnahmen und damit als Grundlage eines Mieterhöhungsverlangens - ibr-online
Wohnraummietrecht - Fördermittel in Mieterhöhungsverlangen anzugeben?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (18)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Zur Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens bei öffentlicher Förderung von Instandsetzungsarbeiten
- lto.de (Kurzinformation)
Mieterhöhungsverlangen muss nicht immer auf erhaltene Förderung hinweisen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mieterhöhung für öffentlich geförderte Instandsetzungsarbeiten
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens bei öffentlicher Förderung von Instandsetzungsarbeiten
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Angabe öffentlicher Fördermittel
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Mieterhöhungsverlangen wirksam - Vermieterin musste öffentliche Fördermittel für Instandsetzungsarbeiten nicht angeben
- haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)
Eine öffentliche Förderung von Instandsetzungsarbeiten ist im Rahmen eines Mieterhöhungsverlangens nicht zu berücksichtigen
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Mieterhöhungsverlangen bei öffentlicher Förderung von Instandsetzungsarbeiten
- mein-mietrecht.de (Kurzinformation)
Mieterhöhungsverlangen und öffentliche Förderungsmittel
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Anrechnung von Fördergeldern bei Modernisierung
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Gericht erleichtert erneut Mieterhöhungen
- hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)
Zur Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens bei öffentlicher Förderung von Instandsetzungsarbeiten
- haufe.de (Kurzinformation)
Vermieter muss Zuschuss für Instandsetzung bei Mieterhöhung nicht angeben
- haufe.de (Kurzinformation)
Vermieter muss Zuschuss für Instandsetzung bei Mieterhöhung nicht angeben
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Zur Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens bei öffentlicher Förderung von Instandsetzungsarbeiten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mieterhöhungsverlangen infolge öffentlich geförderter Instandsetzung
- 123recht.net (Kurzinformation)
Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens bei öffentlicher Förderung von Instandsetzungsarbeiten
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Mieterhöhung auch nach öffentlicher Förderung von Instandsetzungsarbeiten zulässig
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Öffentliche Fördermittel: Der Zuschussgeber entscheidet, was er fördern will! (IMR 2011, 86)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte, 19.05.2009 - 5 C 545/08
- LG Berlin, 12.03.2010 - 63 S 314/09
- BGH, 19.01.2011 - VIII ZR 87/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 446
- MDR 2011, 286
- NZM 2011, 309
- ZMR 2011, 449
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.02.2004 - VIII ZR 116/03
Anforderungen an die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens bei Inanspruchnahme …
Auszug aus BGH, 19.01.2011 - VIII ZR 87/10
Rn. 16 1. Nach der zum Teil noch unter der Geltung der §§ 2, 3 MHG ergangenen Rechtsprechung des Senats erfordert die Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens nach § 558 BGB, dass der Vermieter Kürzungsbeträge auf Grund der Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel zum Zwecke der Wohnungsmodernisierung einschließlich der zugrundeliegenden Berechnungspositionen in das Erhöhungsverlangen aufnimmt (…Senatsurteile vom 1. April 2009 - VIII ZR 179/08, NJW 2009, 1737 Rn. 10; vom 12. Mai 2004 - VIII ZR 235/03, WuM 2004, 406 unter II; vom 25. Februar 2004 - VIII ZR 116/03, NJW-RR 2004, 947 unter II 1).Andernfalls würde er gegenüber dem Vermieter ungerechtfertigt besser gestellt, der die Modernisierungsmaßnahmen aus eigenem Vermögen finanziert hat (Senatsurteil vom 25. Februar 2004 - VIII ZR 116/03, aaO unter II 2 a).
- BGH, 12.05.2004 - VIII ZR 235/03
Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen
Auszug aus BGH, 19.01.2011 - VIII ZR 87/10
Rn. 16 1. Nach der zum Teil noch unter der Geltung der §§ 2, 3 MHG ergangenen Rechtsprechung des Senats erfordert die Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens nach § 558 BGB, dass der Vermieter Kürzungsbeträge auf Grund der Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel zum Zwecke der Wohnungsmodernisierung einschließlich der zugrundeliegenden Berechnungspositionen in das Erhöhungsverlangen aufnimmt (…Senatsurteile vom 1. April 2009 - VIII ZR 179/08, NJW 2009, 1737 Rn. 10; vom 12. Mai 2004 - VIII ZR 235/03, WuM 2004, 406 unter II; vom 25. Februar 2004 - VIII ZR 116/03, NJW-RR 2004, 947 unter II 1).Werden Fördermittel undifferenziert zum Zwecke der Instandsetzung und Modernisierung gewährt, muss dem Mieter jedenfalls mitgeteilt werden, wann der Vermieter welche öffentlichen Mittel zu welchem Zweck - Modernisierung oder Instandsetzung - erhalten hat, um den Mieter in die Lage zu versetzen, gegebenenfalls substantiierte Einwendungen gegen das Erhöhungsverlangen vorbringen zu können (Senatsurteil vom 12. Mai 2004 - VIII ZR 235/03, aaO).
- BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05
Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs …
Auszug aus BGH, 19.01.2011 - VIII ZR 87/10
Zwar kann der Senat die Auslegung von Vertragserklärungen durch den Tatrichter lediglich darauf überprüfen, ob dieser sich mit dem Prozessstoff umfassend und widerspruchsfrei auseinander gesetzt hat und ob dabei gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze, allgemein anerkannte Auslegungsregeln, allgemeine Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt worden sind (…vgl. Senatsurteile vom 5. März 2008 - VIII ZR 37/07, NJW 2008, 1439 Rn. 19; vom 7. Juni 2006 - VIII ZR 209/05, BGHZ 168, 64 Rn. 12; jeweils mwN). - BGH, 05.03.2008 - VIII ZR 37/07
Rauchen in Mietwohnungen kann vertragswidrig sein und Schadensersatzpflichten der …
Auszug aus BGH, 19.01.2011 - VIII ZR 87/10
Zwar kann der Senat die Auslegung von Vertragserklärungen durch den Tatrichter lediglich darauf überprüfen, ob dieser sich mit dem Prozessstoff umfassend und widerspruchsfrei auseinander gesetzt hat und ob dabei gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze, allgemein anerkannte Auslegungsregeln, allgemeine Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt worden sind (vgl. Senatsurteile vom 5. März 2008 - VIII ZR 37/07, NJW 2008, 1439 Rn. 19;… vom 7. Juni 2006 - VIII ZR 209/05, BGHZ 168, 64 Rn. 12; jeweils mwN). - BGH, 01.04.2009 - VIII ZR 179/08
Mieterhöhungen im Zeitraum der Förderung von Modernisierungsmaßnahmen eines …
Auszug aus BGH, 19.01.2011 - VIII ZR 87/10
Rn. 16 1. Nach der zum Teil noch unter der Geltung der §§ 2, 3 MHG ergangenen Rechtsprechung des Senats erfordert die Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens nach § 558 BGB, dass der Vermieter Kürzungsbeträge auf Grund der Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel zum Zwecke der Wohnungsmodernisierung einschließlich der zugrundeliegenden Berechnungspositionen in das Erhöhungsverlangen aufnimmt (Senatsurteile vom 1. April 2009 - VIII ZR 179/08, NJW 2009, 1737 Rn. 10; vom 12. Mai 2004 - VIII ZR 235/03, WuM 2004, 406 unter II; vom 25. Februar 2004 - VIII ZR 116/03, NJW-RR 2004, 947 unter II 1).
- BGH, 19.07.2023 - VIII ZR 416/21
Mieterhöhungserklärung nach Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen
Rn. 21 Die Anrechnungspflicht soll sicherstellen, dass dem Vermieter solche Maßnahmen nicht zugutekommen, zu deren Durchführung er öffentliche Mittel in Anspruch genommen hat, da er anderenfalls gegenüber einem Modernisierungsmaßnahmen aus dem eigenen Vermögen finanzierenden Vermieter ungerechtfertigt besser gestellt würde (vgl. Senatsurteile vom 25. Februar 2004 - VIII ZR 116/03, NJW-RR 2004, 947 unter II 2 a [zu § 3 MHRG]; vom 19. Januar 2011 - VIII ZR 87/10, NZM 2011, 309 Rn. 16). - BGH, 13.06.2012 - VIII ZR 310/11
Modernisierungserhöhung bei Wohnraummiete: Angabepflicht für Drittmittel aus …
Ohne diese Angaben ist der Mieter nicht in der Lage, die Berechtigung des Mieterhöhungsverlangens zu überprüfen, denn nach § 558 Abs. 5 BGB in Verbindung mit § 559a Abs. 1 BGB sind Kosten für Modernisierungsmaßnahmen, die durch Zuschüsse öffentlicher Haushalte gedeckt werden, bei der Berechnung der erhöhten Miete in Anrechnung zu bringen (Senatsurteil vom 19. Januar 2011 - VIII ZR 87/10, NJW-RR 2011, 446 Rn. 16 mwN). - BGH, 13.06.2012 - VIII ZR 311/11
Modernisierungserhöhung bei Wohnraummiete: Angabepflicht für Drittmittel aus …
Ohne diese Angaben ist der Mieter nicht in der Lage, die Berechtigung des Mieterhöhungsverlangens zu überprüfen, denn nach § 558 Abs. 5 BGB in Verbindung mit § 559a Abs. 1 BGB sind Kosten für Modernisierungsmaßnahmen, die durch Zuschüsse öffentlicher Haushalte gedeckt werden, bei der Berechnung der erhöhten Miete in Anrechnung zu bringen (Senatsurteil vom 19. Januar 2011 - VIII ZR 87/10, NJW-RR 2011, 446 Rn. 16 mwN).
- BGH, 19.01.2011 - VIII ZR 12/10
Mieterhöhung der Wohnraum: Pflicht zur Angabe von Fördermitteln für …
Rechtsirrig meint das Berufungsgericht jedoch, § 1 des Förderungsvertrages entnehmen zu können, dass die Zuschüsse (auch) der Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen dienen sollten, hingegen die Regelung in § 4 Abs. 7 des Förderungsvertrages, wonach die Fördermittel ausschließlich zur Deckung unrentierlicher Kosten für Instandsetzungsarbeiten bestimmt seien, allein den Zweck verfolge, den Vermieter von der Anrechnung der Drittmittel bei Mieterhöhungen freizustellen (vgl. für einen gleich gelagerten Fall Senatsurteil vom 19. Januar 2011 - VIII ZR 87/10, zur Veröffentlichung bestimmt, zu einer wortgleichen Vertragsbestimmung)..Damit betrafen die Zuschüsse ausschließlich Instandsetzungsmaßnahmen; hierfür gewährte Drittmittel führen jedoch nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht zu einer Kürzung der neu verlangten Miete (vgl. Senatsurteil vom 19. Januar 2011, aaO).
- LG Berlin, 29.09.2011 - 67 S 548/10
I.R.d. Begründung der Erhöhung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete muss …
a) Der Bundesgerichtshof hat dies in seinem Urteil vom 19. Januar 2011 - VIII ZR 87/10 - nochmals zum Ausdruck gebracht, in dem er folgendes ausgeführt hat:.Dies hat der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 19. Januar 2011 - VIII ZR 87/10 - zum Ausdruck gebracht, indem er dort ausführt: "Damit betrafen die Zuschüsse ausschließlich Instandsetzungsmaßnahme; hierfür gewählte Drittmittel führen jedoch nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht zu einer Kürzung der neu verlangten Miete und sind deshalb auch nicht in einem Mieterhöhungsverlangen anzugeben.".
- LG Berlin, 01.11.2012 - 67 S 88/12
Rückzahlung der mit den Betriebskostenabrechnungen geltend gemachten …
Sofern die Beklagt die Ansicht vertritt, dass sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Januar 2011 - VIII ZR 87/10 ergebe, dass Förderungsverträge zwischen dem Eigentümer und einem öffentlichen Förderungsgeber keine drittschützende Wirkung entfalten, vermag dies nicht zu überzeugen.
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