Rechtsprechung
| OLG Hamm, 11.03.2010 - I-21 U 148/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
DIN 4109 Beiblatt 9; BGB § 634
Anforderungen an den Schallschutz in einer Wohnungseigentumsanlage - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ansprüche bei mangelnder Schallisolierung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Anspruch auf Ersatz der Kosten für Schallschutzmaßnahmen bei störenden Badgeräuschen - Schallschutz bestimmt sich nach dem Notwendigen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an den Schallschutz in einer Wohnungseigentumsanlage
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verfolgung sekundärer Mängelansprüche durch einen einzelnen Wohnungseigentümer? (IMR 2010, 439)
Verfahrensgang
- LG Essen, 17.07.2009 - 17 O 362/07
- OLG Hamm, 11.03.2010 - I-21 U 148/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 14
- NZM 2011, 814
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05
Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft
Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2010 - 21 U 148/09
Das Wahlrecht zwischen ihnen einschließlich der erforderlichen Fristsetzung steht grundsätzlich nur der Eigentümergemeinschaft zu (zur Abgrenzung der Rechte siehe BGH NJW 2007, 1952 Tz 18ff.;… Palandt-Sprau, BGB, 69. Aufl., § 634 Rnrn. 14ff.). - BGH, 14.06.2007 - VII ZR 45/06
Anforderungen an den Schallschutz bei der Errichtung von Doppelhäusern
Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2010 - 21 U 148/09
Um die Qualität des geschuldeten Schallschutzes im Einzelfall zu bestimmen, bedarf es einer Gesamtabwägung, in die nicht nur der Vertragstext, sondern auch die erläuternden und präzisierenden Erklärungen der Vertragsparteien, die sonstigen vertragsbegleitenden Umstände, die konkreten Verhältnisse des Bauwerkes und seines Umfeldes, der qualitative Zuschnitt, der architektonische Anspruch und die Zweckbestimmung des Gebäudes einzubeziehen sind (BGH BauR 2007, 1570; BauR 2009, 1288). - BGH, 04.06.2009 - VII ZR 54/07
Vertragsauslegung als gebotenes Mittel zur Ermittlung des für die Errichtung von …
Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2010 - 21 U 148/09
Um die Qualität des geschuldeten Schallschutzes im Einzelfall zu bestimmen, bedarf es einer Gesamtabwägung, in die nicht nur der Vertragstext, sondern auch die erläuternden und präzisierenden Erklärungen der Vertragsparteien, die sonstigen vertragsbegleitenden Umstände, die konkreten Verhältnisse des Bauwerkes und seines Umfeldes, der qualitative Zuschnitt, der architektonische Anspruch und die Zweckbestimmung des Gebäudes einzubeziehen sind (BGH BauR 2007, 1570; BauR 2009, 1288).
- OLG Düsseldorf, 23.10.2012 - 23 U 112/11
Unwirksame Abnahmeklausel: Der Dauerbrenner im Bauträgervertrag!
Rn. 38 Entsprechendes gelte für ihre - durch das Urteil des OLG Hamm vom 11.03.2010(21 U 148/09, NJW-RR 2011, 14) bestätigte - Behauptung, dass eine Schalldämmung der Haustrennwände durch das nachträgliche Aufbringen von biegeweichen Vorsatzschalen nicht erreicht werden könne, wozu das LG den Sachverständigen M zumindest ergänzend habe befragen müssen.Rn. 80 Die Klägerin ist - insbesondere auch, soweit durch die Anbringung von Vorsatzschalen zur Herstellung vertragsgerechter Schalldämmaße Sondereigentum betroffen ist - auch unter Berücksichtigung des Urteils des OLG Hamm vom 11.03.2010 (21 U 148/09, NJW-RR 2011, 14) im Hinblick auf die Ermächtigung durch Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung vom 26.01.2010 (vgl. dazu 9/190 GA) bzw. vom 14.12.2010 (vgl. Anlage K12) berechtigt, Zahlung an sich zu verlangen.
Rn. 162 Ob der - auf das Urteil des OLG Hamm vom 11.03.2010 (21 U 148/09, NJW-RR 2011, 14) gestützte - erstinstanzliche Einwand der Beklagten in dem am 16.06.2011 kurz vor der mündlichen Verhandlung vom 20.06.2011 eingegangenen Schriftsatz vom 16.06.2011 (110 ff. GA, dort zu 5.), dass eine Schalldämmung der Haustrennwände durch das nachträgliche Aufbringen von biegeweichen Vorsatzschalen nicht (bzw. nicht hinreichend) erreicht werden könne, wozu das LG den Sachverständigen M zumindest ergänzend habe befragen müssen, vom LG zu Recht wegen grob sorgfaltswidriger, unentschuldigter Verspätung gemäß §§ 296 Abs. 2, 282 ZPO nicht berücksichtigt worden ist, kann dahinstehen, da dieser von der Berufung der Beklagten aufrechterhaltene Einwand jedenfalls nicht begründet wäre.
Rn. 164 Insoweit ist es auch nicht entscheidungserheblich, dass der im von der Beklagten zitierten Verfahren OLG Hamm I-21 U 148/09 (…a.a.O., Rn 28) beauftragte Sachverständige dort dargelegt hat, dass sich ein im Einfamilienreihenhausbau übliches Schalldämmmaß von über 60 dB "normalerweise selbst mit biegeweichen Vorsatzschalen nicht erreichen lasse.".
- OLG Saarbrücken, 30.07.2020 - 4 U 11/14
Fertighaushersteller muss zum Schallschutzniveau beraten!
Die Werbeaussagen können daher nicht als konkretisierende und präzisierende Erklärungen der Vertragsparteien oder als sonstige vertragsbegleitende Umstände, die bestimmte Pflichten der Klägerin begründen könnten, angesehen werden (vgl. hierzu: OLG Hamm, Urt. v. 11.04.2010 - 21 U 148/09, NJW-RR 2011, 14 - 17, juris Rdn. 14). - OLG Köln, 02.03.2018 - 19 U 166/15
Anforderungen an den Schallschutz einer zu Wohnzwecken erworbenen Immobilie
Abweichende Entscheidungen etwa des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 11.3.2010 - 21 U 148/09, in: NJW-RR 2011, 14 ff.) oder des Landgerichts Bonn (Urteil vom 20.11.2013 - 13 O 335/12, abrufbar bei juris), die von stärkeren Einschränkungen für die Geltendmachung von das Gemeinschaftseigentum oder das Sondereigentum anderer Wohnungseigentümer betreffenden Mangelbeseitigungsansprüchen einzelner Erwerber ausgehen, stehen nicht mit der zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, in Einklang und sind auch nicht gerechtfertigt, weil sie - über die mit der Beteiligung an einer Wohnungseigentümergemeinschaft notwendigerweise verbundenen Beschränkungen hinaus - die individuellen Rechte des einzelnen Eigentümers im Verhältnis zu "seinem" Verkäufer zu weitreichend und ohne zwingende Notwendigkeit beschneiden würden.
- OLG Köln, 07.05.2014 - 16 U 217/12
Hemmung der Verjährung von der Eigentümergemeinschaft zustehenden …
Dies ist nur dann der Fall, wenn sich ein Mangel am Gemeinschaftseigentum ausschließlich im Sondereigentum auswirkt (BGH NJW 1990, 1663; OLG Hamm NJW-RR 2011, 14). - LG Ingolstadt, 20.02.2019 - 33 O 1812/17
Abgasskandal: Mängelgewährleistungsanspruch gegen den Händler
Die Höhe des Nutzungsersatzes ergibt sich aus der Multiplikation des Bruttokaufpreises und der zurückgelegten Fahrtstrecke geteilt durch die zu erwartende Gesamtlaufleistung des Fahrzeuges (vergleiche OLG Hamm NJW-RR 2011, 14 123). - LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 14e O 56/10
Geltendmachung der Rechte der Erwerber wegen Mängel an der Bausubstanz des …
Rn. 97 Gerade aber in einem solchen Fall, in dem der Erwerber nach den Umständen erwarten kann, dass die Wohnung/das Reihenhaus in Bezug auf den Schallschutz üblichen Qualitäts- und Komfortstandards entspricht, muss der Unternehmer, der hiervon vertraglich abweichen will, den Erwerber deutlich hierauf hinweisen und ihn über die Folgen einer solchen Bauweise für die Wohnqualität aufklären (BGH…, Urt. vom 04.06.2009, Az. VII ZR 54/07; OLG Hamm, Urt. vom 11.03.2010, Az. 21 U 148/09).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 18.08.2010 - 4 W 145/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Streitwertfestsetzung: Verpflichtung zur Zustimmung zum Verkauf von Wohnungseigentum
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 49a GKG; § 12 Abs. 1 Nr. 1 WEG; § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG; § 61 WEG
Geschäftswert eines Verfahrens auf Verpflichtung zur Zustimmung zur Veräußerung von Wohn- bzw. Teileigentum - zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kostenfestsetzung zur Zustimmung der Veräußerung von Wohnungseigentum bei 10-20 % des Kaufpreises
- rechtsportal.de
Geschäftswert eines Verfahrens auf Verpflichtung zur Zustimmung zur Veräußerung von Wohn- bzw. Teileigentum
- ibr-online
Verfahrensrecht - Zustimmung zur Wohneigentumsveräußerung: Geschäftswert
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Geschäftswert eines Verfahrens auf Verpflichtung zur Zustimmung zur Veräußerung von Wohn- bzw. Teileigentum
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Streitwert eines Verfahrens auf Erteilung einer Verwalterzustimmung gemäß § 12 WEG? (IMR 2010, 450)
Verfahrensgang
- AG Syke - 10 C 1832/08
- LG Lüneburg, 28.04.2010 - 5 S 79/09
- OLG Celle, 18.08.2010 - 4 W 145/10
Papierfundstellen
- NZM 2011, 814
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.07.2007 - VIII ZB 27/07
Begriff des nächsthöheren Gerichts
Auszug aus OLG Celle, 18.08.2010 - 4 W 145/10
Insbesondere ist auch eine Beschwerde gegen eine wie hier vom Landgericht als Berufungsgericht vorgenommene Streitwertfestsetzung von dem Oberlandesgericht zu entscheiden (BGH NJW-RR 2008, 151, ebenso auch Senat Beschluss vom 05.03.2008, 4 W 27/08). - OLG Frankfurt, 12.11.2007 - 20 W 395/07
Wohnungseigentumsverfahren: Geschäftswert eines Verfahrens auf Verpflichtung des …
Auszug aus OLG Celle, 18.08.2010 - 4 W 145/10
Vielmehr beträgt der Geschäftswert eines Verfahrens auf Verpflichtung zur Zustimmung zur Veräußerung von Wohn- bzw. Teileigentum nach überwiegender Auffassung 10 - 20 % des Verkaufspreises (OLG Frankfurt, 20 W 395/07, Beschluss vom 12. November 2007, Rdnr. 6 mit Überblick über den Meinungsstand;… ferner ebenso Hartmann, Kostengesetze, 39. Auflage, § 49 a GKG Rdnr. 8 m. w. N.).
- BGH, 18.01.2018 - V ZR 71/17
Wohnungseigentumssache: Streitwert einer Klage auf Erteilung der Zustimmung zur …
Nach anderer Ansicht ist lediglich ein Bruchteil von 10 % bis 20 % des Kaufpreises anzusetzen (vgl. KG, Grundeigentum 2017, 1228;… Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., Nach § 50 Rn. 13 "Veräußerungszustimmung";… BeckOK WEG/Elzer, Stand 1.10.2017, § 43 Rn. 223 "Veräußerungszustimmung";… Riecke/Schmid/Schneider, WEG, 4. Aufl., § 12 Rn. 163;… Hartmann, Kostengesetze, 47. Aufl., §§ 49a, 50 GKG Rn. 11 "Veräußerung"; zu § 30 KostO aF vgl. OLG Frankfurt, NZM 2009, 624; OLG Celle, ZWE 2011, 93, 94). - KG, 21.04.2016 - 4 W 9/16
Wohnungseigentum: Streitwert einer Klage auf Zustimmung zur Veräußerung einer …
Zur Begründung führt es aus, es folge der Rechtsmeinung des OLG Celle vom 18. August 2010 - 4 W 145/10, das es auch unter Zugrundelegung des § 49a GKG für sachgerecht halte, nur einen Bruchteil des Verkehrswertes für den Streitwert in Ansatz zu bringen.Rn. 17 Die vom Landgericht für die gegenteilige Auffassung zitierten Entscheidungen des OLG Celle (NZM 2011, 814), des BayObLG (BayObLGZ 1990, 24 = WuM 1990, 165) und KG (ZMR 1990, 68) könnten nicht verwertet werden; denn sie stützten sich entweder auf § 30 KostO, der von "freiem Ermessen" spreche, oder auf § 48 WEG, und bezögen sich damit auf die Zeit, als das WEG noch Teil der freiwilligen Gerichtsbarkeit gewesen sei.
Insoweit ist zum einen zu berücksichtigen, dass diverse Vertreter der Ansicht, die auch schon bisher eine Festsetzung des Geschäftswerts eines Verfahrens auf Verpflichtung zur Zustimmung zur Veräußerung eines Wohn- bzw. Teileigentums mit einem Bruchteil von 10 % bis 20 % des Kaufpreises angenommen haben, dies weder mit § 30 KO noch § 48 WEG begründet haben, sondern vielmehr lediglich das klägerische Interesse an der Erlangung der Zustimmung bewertet haben (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 18. August 2010 - 4 W 145/10).
- OLG Hamm, 14.04.2015 - 15 Wx 112/15
Streitwert einer Klage auf Zustimmung des Verwalters einer WEG -Anlage zur …
Rn. 12 Die vom Landgericht für die gegenteilige Auffassung zitierten Entscheidungen des OLG Celle (NZM 2011, 814), des BayObLG (BayObLGZ 1990, 24 = WuM 1990, 165) und KG (ZMR 1990, 68) hier nicht verwertet werden; denn sie stützen sich entweder auf § 30 KostO, der von "freiem Ermessen" spricht, oder auf § 48 WEG, und beziehen sich damit auf die Zeit, als das WEG noch Teil der freiwilligen Gerichtsbarkeit war. - LG Frankfurt/Main, 04.04.2016 - 9 T 592/15
Streitwert für Klage auf Verwalterzustimmung
Der Beschluss des OLG Celle vom 18.08.2010 (4 W 145/10, ZWE 2011, 93), auf den sich die Beklagte beruft, ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar. - LG Itzehoe, 05.10.2015 - 11 T 33/15
Streitwert bei der Zustimmung zur Schenkung von Sondereigentum?
Steht die Zustimmung zu einer Veräußerung eines Miteigentumsanteils in Streit, weil nach § 12 WEG vereinbart ist, dass die Veräußerung der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten bedarf, wurde der Streitwert vor der WEG-Reform regelmäßig mit 10 - 20 % des Kaufpreises bewertet (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.11.2007 - 20 W 395/07; OLG Celle, Beschluss vom 18.8.2010 - 4 W 145/10).
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