Weitere Entscheidung unten: BSG, 20.07.1994

Rechtsprechung
   BSG, 05.07.1994 - 2 RU 24/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,878
BSG, 05.07.1994 - 2 RU 24/93 (https://dejure.org/1994,878)
BSG, Entscheidung vom 05.07.1994 - 2 RU 24/93 (https://dejure.org/1994,878)
BSG, Entscheidung vom 05. Juli 1994 - 2 RU 24/93 (https://dejure.org/1994,878)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,878) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2182
  • MDR 1995, 76
  • NZS 1995, 81
  • FamRZ 1995, 1573
  • VersR 1995, 484
  • BB 1994, 2209
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 08.12.1983 - 2 RU 81/82
    Auszug aus BSG, 05.07.1994 - 2 RU 24/93
    Eines persönlichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses bedarf es beim Tätigwerden nach § 539 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 RVO nicht (BSGE 5, 168, 171; 17, 211, 216; BSG SozR 2290 § 539 Nr. 123; BSG Urteil vom 8. Dezember 1983 - 2 RU 81/82 - USK83194; BSG Urteil vom 9. Dezember 1993 - 2 RU 54/92 - HV-Info 1994, 413; Brackmann a.a.O. S. 475mff. mwN; KassKomm-Ricke, § 539 RVO RdNrn 108ff.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kommt es für den Unfallversicherungsschutz nämlich auf das vom LSG im einzelnen gewürdigte Gesamtbild der ausgeübten Tätigkeit an (s BSG Urteil vom 8. Dezember 1983 - 2 RU 81/82 - USK 83194).

    In dem - auch von dem Beklagten angeführten - Urteil vom 8. Dezember 1983 (2 RU 81/82 - USK a.a.O.) hat der Senat den Versicherungsschutz für eine Frau verneint, die ihr Patenkind eigenverantwortlich und selbständig vier Wochen lang im eigenen Haushalt betreute und während dieser Betreuungstätigkeit einen Unfall erlitt.

    Hiervon ausgehend hat der Senat bisher einen Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 RVO verneint, soweit es sich um die Betreuung von Kindern durch Verwandte handelte (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 43; BSG Urteil vom 8. Dezember 1983 - 2 RU 81/82 - USK 83194).

  • BSG, 29.11.1990 - 2 RU 18/90

    Unfallversicherungsschutz bei der Pflege eines schwerbehinderten, volljährigen

    Auszug aus BSG, 05.07.1994 - 2 RU 24/93
    Zum Aufgabenbereich einer Haushaltung als Unternehmen im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung zählen sowohl die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten z.B. Kochen, Aufräumen der Wohnung, als auch alle sonstigen häuslichen Tätigkeiten, die mit der Haushaltung im inneren Zusammenhang stehen (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 2; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 6).

    Eine solche Betreuungstätigkeit ist nur dann als häusliche Betätigung nicht mehr anzusehen, wenn der einheitliche Zweck der Pflege den allgemeinen Zweck der Haushaltsführung in entscheidendem Maße überwiegt (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 6).

  • BSG, 27.06.1974 - 2 RU 307/73

    Unfallversicherungsschutz nach § 539 RVO - Schulveranstaltung - Hin- und Rückweg

    Auszug aus BSG, 05.07.1994 - 2 RU 24/93
    Zum Aufgabenbereich einer Haushaltung als Unternehmen im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung zählen sowohl die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten z.B. Kochen, Aufräumen der Wohnung, als auch alle sonstigen häuslichen Tätigkeiten, die mit der Haushaltung im inneren Zusammenhang stehen (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 2; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 6).

    Hierzu zählt auch die Betreuung der Kinder (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 2).

  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus BSG, 05.07.1994 - 2 RU 24/93
    § 539 Abs. 2 RVO hat insoweit ergänzende (subsidiäre) Bedeutung (BSGE 5, 168, 171 zu den inhaltsgleichen Vorschriften des § 537 Nrn 1 und 10 RVO aF; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl., S. 470c I und 477; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl., § 539 Anm. 99).

    Eines persönlichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses bedarf es beim Tätigwerden nach § 539 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 RVO nicht (BSGE 5, 168, 171; 17, 211, 216; BSG SozR 2290 § 539 Nr. 123; BSG Urteil vom 8. Dezember 1983 - 2 RU 81/82 - USK83194; BSG Urteil vom 9. Dezember 1993 - 2 RU 54/92 - HV-Info 1994, 413; Brackmann a.a.O. S. 475mff. mwN; KassKomm-Ricke, § 539 RVO RdNrn 108ff.).

  • BSG, 25.10.1989 - 2 RU 4/89

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall

    Auszug aus BSG, 05.07.1994 - 2 RU 24/93
    Ein Versicherungsschutz nach dieser Vorschrift ist aber nicht gegeben, wenn die unter Verwandten vorgenommene Gefälligkeitshandlung im wesentlichen durch die familiären Beziehungen zwischen den Verwandten geprägt ist (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 134; BSG Urteil vom 21. August 1991 - 2 RU 2/91 - HV-Info 1991, 2234).
  • BSG, 31.07.1962 - 2 RU 110/58

    Anspruch auf Gewährung von Sterbegeld und Witwenrente aus der Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 05.07.1994 - 2 RU 24/93
    Eines persönlichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses bedarf es beim Tätigwerden nach § 539 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 RVO nicht (BSGE 5, 168, 171; 17, 211, 216; BSG SozR 2290 § 539 Nr. 123; BSG Urteil vom 8. Dezember 1983 - 2 RU 81/82 - USK83194; BSG Urteil vom 9. Dezember 1993 - 2 RU 54/92 - HV-Info 1994, 413; Brackmann a.a.O. S. 475mff. mwN; KassKomm-Ricke, § 539 RVO RdNrn 108ff.).
  • BSG, 09.12.1993 - 2 RU 54/92

    Unfallversicherung - Bauvorhaben - Sportverein

    Auszug aus BSG, 05.07.1994 - 2 RU 24/93
    Eines persönlichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses bedarf es beim Tätigwerden nach § 539 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 RVO nicht (BSGE 5, 168, 171; 17, 211, 216; BSG SozR 2290 § 539 Nr. 123; BSG Urteil vom 8. Dezember 1983 - 2 RU 81/82 - USK83194; BSG Urteil vom 9. Dezember 1993 - 2 RU 54/92 - HV-Info 1994, 413; Brackmann a.a.O. S. 475mff. mwN; KassKomm-Ricke, § 539 RVO RdNrn 108ff.).
  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 38/92

    Versicherungsschutz - Unentgeltliche Mitarbeit - Nahe Familienangehörige -

    Auszug aus BSG, 05.07.1994 - 2 RU 24/93
    Dabei sind die gesamten Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu beachten, insbesondere Art, Umfang und Zeitdauer der verrichteten Tätigkeiten sowie die Stärke der verwandtschaftlichen Beziehungen (BS SozR 3-2200 § 539 Nr. 25).
  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 2/91

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls - Arbeitsunfall bei verwandschaftlichen

    Auszug aus BSG, 05.07.1994 - 2 RU 24/93
    Ein Versicherungsschutz nach dieser Vorschrift ist aber nicht gegeben, wenn die unter Verwandten vorgenommene Gefälligkeitshandlung im wesentlichen durch die familiären Beziehungen zwischen den Verwandten geprägt ist (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 134; BSG Urteil vom 21. August 1991 - 2 RU 2/91 - HV-Info 1991, 2234).
  • BSG, 26.01.1978 - 2 RU 9/77

    Versicherungsschutz - Beaufsichtigung eines Kindes - Verwandtschaft - Familiäre

    Auszug aus BSG, 05.07.1994 - 2 RU 24/93
    Hiervon ausgehend hat der Senat bisher einen Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 RVO verneint, soweit es sich um die Betreuung von Kindern durch Verwandte handelte (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 43; BSG Urteil vom 8. Dezember 1983 - 2 RU 81/82 - USK 83194).
  • BSG, 19.06.2018 - B 2 U 2/17 R

    Kein Unfallschutz bei Oma-Enkel-Betreuung

    Überdies kann sie zumindest behaupten, dass ihre Haftung nach § 104 Abs. 1 S 1 SGB VII iVm § 2 Abs. 1 Nr. 9 Alt 2 SGB VII als unentgeltlich in der Wohlfahrtspflege tätige selbstständige Unternehmerin oder nach § 106 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII iVm § 2 Abs. 2 S 1 SGB VII als betriebsangehörige Wie-Beschäftigte eines Unternehmens (§ 121 Abs. 1 SGB VII) iS des § 129 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII (elterlicher Haushalt, vgl dazu BSG vom 5.7.1994 - 2 RU 24/93 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 20 und vom 27.6.2000 - B 2 U 21/99 R - SozR 3-2200 § 548 Nr. 37) beschränkt ist.
  • BSG, 20.03.2018 - B 2 U 16/16 R

    Keine Erstattung von Behandlungskosten einer gesetzlichen Krankenkasse durch den

    Für die Arbeitnehmerähnlichkeit einer Tätigkeit spricht, wenn die in Betracht kommende Person nach Art der Tätigkeit auch als Arbeitnehmer hätte beschäftigt werden können (s BSG vom 5.7.1994 - 2 RU 24/93 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 20 = NZS 1995, 81) .

    Auch ist unerheblich, ob die in Betracht kommenden Personen von dem Unternehmen üblicherweise beschäftigt werden, sondern es genügt, dass sie nach Art der Tätigkeit beschäftigt werden könnten (s BSG vom 5.7.1994 - 2 RU 24/93 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 20 = NZS 1995, 81) .

  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 21/99 R

    Unfallversicherungsschutz bei täglicher Kinderbetreuung durch die Großmutter

    Schließlich habe das Bundessozialgericht (BSG) im Urteil vom 5. Juli 1994 (SozR 3-2200 § 548 Nr. 20) bei einem ähnlich gelagerten Sachverhalt eine Unentgeltlichkeit iS des § 541 Abs. 1 Nr. 5 Buchst a RVO bei einer monatlichen Zahlung von 400 DM verneint, bei der ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge und pauschale Lohnsteuer nicht abgeführt worden seien und die betreffende Großmutter noch weitere Betreuungsaufgaben als die Klägerin im vorliegenden Fall übernommen gehabt habe.

    Auch insoweit unterscheide sich der vorliegende Fall von dem des Urteils vom 5. Juli 1994 (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 20).

    Auch schließt Verwandtschaft bei Freundschafts- oder Gefälligkeitsdiensten einen Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 RVO nicht von vornherein aus (BSG SozR 2200 § 539 Nrn 55 und 134; BSG SozR 3-2200 § 657 Nr. 1; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 20 mwN).

    Je enger die verwandtschaftliche Beziehung ist, um so eher scheint die Annahme gerechtfertigt, daß es sich um Gefälligkeitsdienste handelt, die ihr Gepräge allein durch die familiären Beziehungen erhalten und deshalb nicht mehr als arbeitnehmerähnlich angesehen werden können (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 20 mwN).

    Dagegen hat er in seinem Urteil vom 5. Juli 1994 (SozR 3-2200 § 548 Nr. 20) die mehrjährige Betreuung eines Kindes durch seine Großmutter zur Entlastung der zunächst sich in Berufsausbildung befindlichen und dann berufstätigen Tochter nicht mehr als unversicherte, rein familiäre Hilfe angesehen.

    Die Bewertung der Betreuungstätigkeit der Klägerin als nicht arbeitnehmerähnlich steht auch nicht im Widerspruch zum genannten Urteil des Senats vom 5. Juli 1994 (SozR 3-2200 § 548 Nr. 20).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG, 20.07.1994 - 3/12 RK 38/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2147
BSG, 20.07.1994 - 3/12 RK 38/93 (https://dejure.org/1994,2147)
BSG, Entscheidung vom 20.07.1994 - 3/12 RK 38/93 (https://dejure.org/1994,2147)
BSG, Entscheidung vom 20. Juli 1994 - 3/12 RK 38/93 (https://dejure.org/1994,2147)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,2147) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1995, 81 (Ls.)
  • BB 1995, 1749
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 01.10.1991 - 12 RK 7/90

    Feststellung der Verpflichtung von Unternehmern zur Künstlersozialabgabe durch

    Auszug aus BSG, 20.07.1994 - 12 RK 38/93
    Die Beklagte durfte dies durch den angefochtenen sog. Erfassungsbescheid dem Grunde nach feststellen (dazu BSGE 69, 259, 260 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1 m.w.N.).

    Musikschulen sind auch nach der Neufassung abgabepflichtige Unternehmen, und das BSG hat die Abgabepflicht einer kommunalen Musikschule bejaht, ohne die Erzielung von Einnahmen ausdrücklich zu erwähnen (vgl. BSGE 69, 259, 262 und 263 = SozR aaO.).

    Das BSG hat inzwischen außerdem geklärt, daß eine Ausbildungseinrichtung für künstlerische Tätigkeiten sogar dann gegeben ist, wenn nur Laienunterricht erteilt wird, wie es etwa an Musikschulen der Fall ist (BSGE 69, 259 = SozR aaO.).

  • BSG, 20.04.1994 - 12 RK 66/92

    Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BSG, 20.07.1994 - 12 RK 38/93
    Diese Rechtsprechung ist dahingehend zusammenzufassen, daß es genügt, wenn die Kunstverwertung im Zusammenhang mit der Erfüllung von Aufgaben steht, die aus Haushaltszuweisungen, Beiträgen oder anderen Einnahmen finanziert werden (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 20. April 1994 - 3/12 RK 66/92 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Gemeint ist damit lediglich, daß die Inanspruchnahme der Künstler nicht nur gelegentlich erfolgt, sondern im Rahmen einer Erwerbstätigkeit oder einer sonstigen nachhaltigen Tätigkeit geschieht, wozu auch die Verfolgung öffentlicher Aufgaben oder gemeinnütziger Zwecke ausreicht (vgl. Urteil des Senats vom 20. April 1994, aaO.).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BSG, 20.07.1994 - 12 RK 38/93
    Der Begriff "Vermarkter" hat zwar in der Entstehungsgeschichte des Gesetzes (BT-Drucks 9/26 S. 17) und auch in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts [BVerfG] (BVerfG SozR 5425 § 1 Nr. 1 = NJW 1987, 3115) eine Rolle gespielt, um die Bedeutung der als Mittler zwischen dem Künstler und dem Endverbraucher stehenden Personen oder Institutionen zum Ausdruck zu bringen.
  • BSG, 08.12.1988 - 12 RK 1/86

    Künstlersozialkasse - Abgabepflicht - Feststellung - Orchester - Rechtsform

    Auszug aus BSG, 20.07.1994 - 12 RK 38/93
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat den Unternehmensbegriff in ständiger Rechtsprechung in Anlehnung an die Begründung zum Entwurf des KSVG (BT-Drucks 9/26 S. 16) als eine auf die Erzielung von Einnahmen ausgerichtete, nachhaltige (nicht nur gelegentliche) Tätigkeit definiert (vgl. BSGE 64, 221, 224 = SozR 5425 § 24 Nr. 2).
  • BSG, 23.02.1994 - 10 RKg 18/93

    Studienordnung - Fachstudium - Lehrveranstaltung - Berufsausbildung

    Auszug aus BSG, 20.07.1994 - 12 RK 38/93
    Der Senat ist nicht durch § 162 des Sozialgerichtsgesetzes ( SGG ) gehindert, diese landesrechtliche Vorschrift auszulegen, da sich das LSG mit ihrer Auslegung nicht befaßt hat (vgl. zur erstmaligen Anwendung von Landesrecht durch das Revisionsgericht BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 23 m.w.N.).
  • BSG, 28.09.2017 - B 3 KS 2/16 R

    Künstlersozialversicherung - gemeinnütziger eingetragener Verein - Veranstalter

    Der 3. Senat des BSG hat das in § 24 Abs. 1 S 1 KSVG nicht wörtlich enthaltene, aber stets mit zu prüfende Merkmal der "Professionalität" ständig im Sinne von "nicht nur gelegentlich" oder "nachhaltig" ausgelegt (vgl BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 8 S 44; Nr. 16 S 103 f) .
  • BSG, 20.03.1997 - 3 RK 17/96

    Künstlersozialabgabepflicht von Karnevalsgesellschaften

    Er bildet auch kein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des in § 24 Abs. 1 S 1 KSVG 1989 verwendeten Begriffs des Unternehmens (vgl BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 8).

    Ausreichend ist vielmehr, daß die Inanspruchnahme künstlerischer Leistungen im Rahmen einer sonstigen nachhaltigen Tätigkeit geschieht, mit der Einnahmen erzielt werden (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 8).

    Die vom Gesetz geforderte Vergleichbarkeit mit Theater-, Konzert- und Gastspieldirektionen setzt, jedenfalls bis zur Rechtsänderung durch das WFG vom 25. September 1996, nicht voraus, daß die Aufführung künstlerischer Werke oder die Darbietung künstlerischer Leistungen alleiniger oder zumindest wesentlicher Zweck des Unternehmens ist (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 8).

  • BSG, 21.06.2012 - B 3 KS 2/11 R

    Künstlersozialversicherung - Senatsverwaltung bzw Senatskanzlei für Wissenschaft,

    Es genügt insoweit, dass die Kunstverwertung im Zusammenhang mit Aufgaben steht, die aus Haushaltszuweisungen, aus Beiträgen oder aus anderen Einnahmen finanziert werden (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 6 S 33 f - Mitgliederzeitschrift; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 8 S 42 f - pädagogische Hochschule; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 15 S 97 f - öffentliche Künstlerförderung durch Sozialhilfeträger; BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 4 RdNr 7 - Bürgerfunk) .
  • BSG, 08.10.2014 - B 3 KS 1/13 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - Standesorganisation eines bestimmten

    Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts finanziert sich durch Beiträge oder Haushaltszuweisungen, die sie zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erhält (BSGE 111, 94 = SozR 4-5425 § 24 Nr. 11, RdNr 29; BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 4 RdNr 7; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 15 S 97 f; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 8 S 42 f).
  • BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 39/02 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - Hochschule - Architekt -

    Bei pädagogischen Hochschulen mit umfassendem Fächerangebot hat es die Abgabepflicht allein deshalb bejaht, weil die Ausbildung zu Musik- und Kunstlehrern als eigenständige Studiengänge angeboten wurden und insoweit die spätere Lehrtätigkeit nach der Wertung des Gesetzgebers als künstlerische Tätigkeit einzuordnen war (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 8).
  • BSG, 20.03.1997 - 3 RK 22/96

    Heranziehung zur Künstlersozialabgabe für einen eingetragenen Karnevalsverein;

    Er bildet auch kein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des in § 24 Abs. 1 Satz 1 KSVG 1989 verwendeten Begriffs des Unternehmens (vgl BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 8).

    Ausreichend ist vielmehr, daß die Inanspruchnahme künstlerischer Leistungen im Rahmen einer sonstigen nachhaltigen Tätigkeit geschieht, mit der Einnahmen erzielt werden (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 8).

    Die vom Gesetz geforderte Vergleichbarkeit mit Theater-, Konzert- und Gastspieldirektionen setzt, jedenfalls bis zur Rechtsänderung durch das WFG vom 25. September 1996, nicht voraus, daß die Aufführung künstlerischer Werke oder die Darbietung künstlerischer Leistungen alleiniger oder zumindest wesentlicher Zweck des Unternehmens ist (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 8).

  • BSG, 22.04.2015 - B 3 KS 7/13 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - Bundesverband der

    Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts finanziert sich durch Beiträge oder Haushaltszuweisungen, die sie zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erhält (BSGE 111, 94 = SozR 4-5425 § 24 Nr. 11, RdNr 29; BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 4 RdNr 7; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 15 S 97 f; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 8 S 42 f).
  • BSG, 10.10.2000 - B 3 KR 31/99 R

    Fortwirkung der Künstlersozialabgabepflicht beim Rechtsnachfolger, Abgabepflicht

    Der Kläger übersieht, daß zumindest seit der Reform des KSVG durch das zum 1. Januar 1989 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des KSVG (KSVG-ÄndG) vom 20. Dezember 1988 (BGBl I S 2606) der entscheidende Anknüpfungspunkt für die Abgabepflicht eines Unternehmers nicht mehr der Betrieb eines publizistische oder künstlerische Leistungen und Werke "vermarktenden", sondern solche Produkte "verwertenden" Unternehmens ist (so bereits BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 8; vgl auch BT-Drucks 11/2964 S 13 und 18).
  • BSG, 14.12.1994 - 12 RK 62/93

    Versicherungspflicht - Lehrerin - Eurythmie - Künstlersozialversicherung -

    Der Senat hat diese Frage bislang offengelassen (vgl Urteil vom 20. Juli 1994 - 3/12 RK 38/93 - betreffend die Abgabepflicht einer pädagogischen Hochschule).
  • BSG, 14.12.1994 - 12 RK 80/92

    Künstlersozialversicherung - Musiklehrer - Musikschule - Musikalische

    Für ihre gegenteilige Auffassung bezieht sich die Revision zu Unrecht auf das Urteil des Senats vom 20. Juli 1994 - 3/12 RK 38/93 - (zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LSG Sachsen, 20.08.2010 - L 1 KR 118/09

    Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung bei Organisierung und Mitwirkung an

  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 6/03 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Landesmedienanstalt - betreiben eines

  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2007 - L 5 KR 4654/05

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Unternehmereigenschaft - örtlicher

  • BSG, 10.10.2000 - B 3 KR 30/99 R

    Versicherungspflicht - Künstlersozialversicherungsgesetz - Waldorfschule -

  • LSG Bayern, 26.10.2000 - L 4 KR 147/98

    Streot über die Abgabepflicht des Klägers (eingetragener Verein, der sich dem

  • BSG, 06.11.1996 - 3 BK 15/95

    Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die

  • SG Münster, 11.07.2019 - S 14 BA 32/18

    Keine Künstlersozialabgabe für das Projekt "Schaltschränke" im Münsteraner

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2002 - L 16 KR 203/01

    Krankenversicherung

  • SG Leipzig, 04.06.2009 - S 8 KR 3/09
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht