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   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - L 19 AS 1972/13 B   

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https://dejure.org/2013,36618
LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - L 19 AS 1972/13 B (https://dejure.org/2013,36618)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.12.2013 - L 19 AS 1972/13 B (https://dejure.org/2013,36618)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Dezember 2013 - L 19 AS 1972/13 B (https://dejure.org/2013,36618)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 119
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - L 19 AS 1972/13
    Unter einem "Normalfall" ist ein Fall zu verstehen, in dem sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts unter Beachtung der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG nicht nach oben oder unten vom Durchschnitt aller sozialrechtlichen Fälle abhebt (BSG Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R, Rn. 24).

    Hinsichtlich der Überprüfung der Billigkeit einer Gebühr billigt die Rechtsprechung dem Rechtsanwalt einen Toleranzrahmen von bis zu 20 % zu (BSG Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R, Rn. 19 m.w.N).

    Zu dem kann das Abweichen eines Bemessungskriteriums von jedem anderen Bemessungskriterium kompensiert werden (BSG Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R, Rn. 38).

    Dabei sind die qualitativen Anforderungen an die Tätigkeit zu berücksichtigen, wobei nicht auf die subjektive Einschätzung des Rechtsanwalt, insbesondere nicht auf dessen Vorkenntnisse, abzustellen ist (BSG Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R, Rn. 32, 35), sondern es ist eine objektive Betrachtungsweise vorzunehmen.

    Erhebliche, sich üblicherweise nicht stellende (tatsächliche oder juristische) Probleme während des Mandats, die eine überdurchschnittliche Schwierigkeit begründen können (vgl. hierzu BSG Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R, Rn. 33-35), sind nicht belegt und werden auch von dem Beschwerdegegner nicht geltend gemacht.

    Bei der Beurteilung der Bedeutung der Angelegenheit ist auf die unmittelbare tatsächliche, ideelle, gesellschaftliche, wirtschaftliche oder rechtliche Bedeutung für den Auftraggeber, nicht aber für die Allgemeinheit abzustellen (vgl. BSG Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R, Rn. 37).

    Dabei wird Streitigkeiten über Leistungen, die das soziokulturelle Existenzminimum sichern, wie z. B. Leistungen nach dem SGB II, in der Regel überdurchschnittliche Bedeutung beigemessen, unabhängig davon, ob die Leistungen dem Grunde nach oder lediglich die Höhe umstritten ist (vgl. BSG Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R, Rn. 38).

    Die (leicht) überdurchschnittliche Bedeutung der Angelegenheit für die Auftraggeber wird durch deren unterdurchschnittliche Einkommens - und Vermögensverhältnisse mehr als kompensiert (vgl. zur Kompensation des Kriteriums einer überdurchschnittlichen Bedeutung der Angelegenheit durch das Kriterium unterdurchschnittliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse BSG Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R, Rn. 38).

    Bei Abwägung aller Kriterien des § 14 RVG, insbesondere auch der Tatsache, dass allein unterdurchschnittliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse die Herabbemessung der Mittelgebühr rechtfertigen können (BSG Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R, Rn. 38), kommt dem konkreten Verfahren allenfalls eine unterdurchschnittliche Bedetung zu.

    "Mitwirkung" meint dabei mehr als die bloße Einschaltung oder Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes; sie erfordert ein auf die Erledigung der Rechtssache gerichtetes Tätigwerden, das über die reine Verfahrenseinleitung, Klagebegründung und Abgabe von verfahrensbeendenden Erklärungen hinausgeht (vgl. BSG Urteile vom 18.11.2012, B 14 AS 62/12 R, Rn. 23 f m.w.N. und 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R, Rn. 42 m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2013 - L 12 AS 1102/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - L 19 AS 1972/13
    Die Beendigung eines Verfahrens durch die Annahme eines Teilanerkenntnisses und einer Teilrücknahme genügt nicht für den Anfall einer fiktiven Terminsgebühr (vgl. hierzu LSG Hessen Beschluss vom 03.05.2011 - L 2 SF 140/10 E; LSG Thüringen Beschluss vom 29.07.2009 - L 6 B 15/09 SF - m.w.N.; LSG Nordrhein-Westfalen Beschlüsse vom 21.10.2013 - L 12 AS 1102/13 B - und 26.04.2007 - L 7 B 36/07 AS, Beschluss des Senats vom 05.05.2008 - L 19 B 24/08 AS).

    Dabei genügt die schlichte Beratung über die weiteren Erfolgsausichten des Verfahrens nicht für den Anfall der Gebühr (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 21.10.2013 - L 12 AS 1102/13 B), vielmehr ist ein besonders Einwirken auf die Auftraggeber erforderlich.

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 62/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - L 19 AS 1972/13
    "Mitwirkung" meint dabei mehr als die bloße Einschaltung oder Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes; sie erfordert ein auf die Erledigung der Rechtssache gerichtetes Tätigwerden, das über die reine Verfahrenseinleitung, Klagebegründung und Abgabe von verfahrensbeendenden Erklärungen hinausgeht (vgl. BSG Urteile vom 18.11.2012, B 14 AS 62/12 R, Rn. 23 f m.w.N. und 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R, Rn. 42 m.w.N.).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - L 19 AS 1972/13
    Es handelt sich dabei um überschaubare Rechtsfragen, zu der höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. zu den Kosten einer Garage als Unterkunftskosten BSG Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R, Rn. 28) existiert.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2008 - L 19 B 24/08

    Höhe der Anwaltsgebühr bei einer Untätigkeitsklage, Voraussetzungen für das

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - L 19 AS 1972/13
    Die Beendigung eines Verfahrens durch die Annahme eines Teilanerkenntnisses und einer Teilrücknahme genügt nicht für den Anfall einer fiktiven Terminsgebühr (vgl. hierzu LSG Hessen Beschluss vom 03.05.2011 - L 2 SF 140/10 E; LSG Thüringen Beschluss vom 29.07.2009 - L 6 B 15/09 SF - m.w.N.; LSG Nordrhein-Westfalen Beschlüsse vom 21.10.2013 - L 12 AS 1102/13 B - und 26.04.2007 - L 7 B 36/07 AS, Beschluss des Senats vom 05.05.2008 - L 19 B 24/08 AS).
  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 155/10 R

    Erstattung von Kosten im Vorverfahren in sozialrechtlichen Angelegenheiten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - L 19 AS 1972/13
    Der Beschwerdegegner hat drei Auftraggeber in derselben Angelegenheit vertreten (vgl. zur Anwendung von Nr. 1008 VV RVG: BSG Urteil vom 27.09.2011 - B 4 AS 155/10 R m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2007 - L 7 B 36/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - L 19 AS 1972/13
    Die Beendigung eines Verfahrens durch die Annahme eines Teilanerkenntnisses und einer Teilrücknahme genügt nicht für den Anfall einer fiktiven Terminsgebühr (vgl. hierzu LSG Hessen Beschluss vom 03.05.2011 - L 2 SF 140/10 E; LSG Thüringen Beschluss vom 29.07.2009 - L 6 B 15/09 SF - m.w.N.; LSG Nordrhein-Westfalen Beschlüsse vom 21.10.2013 - L 12 AS 1102/13 B - und 26.04.2007 - L 7 B 36/07 AS, Beschluss des Senats vom 05.05.2008 - L 19 B 24/08 AS).
  • LSG Thüringen, 29.07.2009 - L 6 B 15/09

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; fiktive

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - L 19 AS 1972/13
    Die Beendigung eines Verfahrens durch die Annahme eines Teilanerkenntnisses und einer Teilrücknahme genügt nicht für den Anfall einer fiktiven Terminsgebühr (vgl. hierzu LSG Hessen Beschluss vom 03.05.2011 - L 2 SF 140/10 E; LSG Thüringen Beschluss vom 29.07.2009 - L 6 B 15/09 SF - m.w.N.; LSG Nordrhein-Westfalen Beschlüsse vom 21.10.2013 - L 12 AS 1102/13 B - und 26.04.2007 - L 7 B 36/07 AS, Beschluss des Senats vom 05.05.2008 - L 19 B 24/08 AS).
  • BSG, 27.08.2010 - B 4 AS 98/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - keine grundsätzliche Bedeutung - Anwaltskosten - kein

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - L 19 AS 1972/13
    Vorliegend ist neben Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts (bei denen es sich nicht um einen Bedarf handelt, der von den Regelungen des SGB II gedeckt ist vgl. hierzu BSG Beschluss vom 27.09.2010 - B 4 AS 98/10 B), die Übernahme von weiteren Unterkunftskosten in Höhe von 28, 00 EUR nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II für die Dauer von sechs Monaten Streitgegenstand des Verfahrens gewesen.
  • LSG Hessen, 03.05.2011 - L 2 SF 140/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Geltendmachung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - L 19 AS 1972/13
    Die Beendigung eines Verfahrens durch die Annahme eines Teilanerkenntnisses und einer Teilrücknahme genügt nicht für den Anfall einer fiktiven Terminsgebühr (vgl. hierzu LSG Hessen Beschluss vom 03.05.2011 - L 2 SF 140/10 E; LSG Thüringen Beschluss vom 29.07.2009 - L 6 B 15/09 SF - m.w.N.; LSG Nordrhein-Westfalen Beschlüsse vom 21.10.2013 - L 12 AS 1102/13 B - und 26.04.2007 - L 7 B 36/07 AS, Beschluss des Senats vom 05.05.2008 - L 19 B 24/08 AS).
  • SG Oldenburg, 02.04.2012 - S 10 SF 170/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Anfall einer fiktiven

  • SG Trier, 04.07.2012 - S 6 SB 362/08
  • SG Saarbrücken, 27.01.2012 - S 19 SF 5/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2015 - L 7/14 AS 64/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Begriff des

    b) Letztlich kann dies hier dahinstehen, denn für die Annahme eines Teilanerkenntnisses mit nachfolgender Erledigungserklärung fällt keine fiktive Terminsgebühr nach Ziffer 3106 Satz 2 Nr. 3 VV RVG an (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.12.2013 - L 19 AS 1972/13 B; Hessisches LSG, Beschluss vom 03.05.2011 - L 2 SF 140/10 E; Sächsisches LSG, Beschluss vom 09.09.2014 - L 8 AS 1192/12 B KO; Thüringer LSG, Beschluss vom 29.07.2009 - L 6 B 15/09 SF; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.03.2014 - L 5 SF 43/14 B E; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17.07.2008 - L 6 B 93/07).

    Für die Beendigung des Verfahrens ist eine weitere prozessuale Erklärung seitens des Klägers erforderlich, deren Abgabe seiner freien Disposition unterliegt (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.12.2013 - L 19 AS 1972/13 B; Sächsisches LSG, Beschluss vom 09.09.2014 - L 8 AS 1192/12 B KO).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2018 - L 20 SO 95/18

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren

    Es ist von vornherein nicht ersichtlich, dass die Beschwerdegegnerin im Anschluss an das Teilanerkenntnis der Beklagten etwa noch auf die Klägerin einwirken musste, sich mit dem erzielten Teilerfolg zufrieden zu geben (vgl. dazu etwa Loytved, jurisPR-SozR 8/2015 Anm. 5 zu C.; zu einem Fall, in dem ein Verzicht auf Weiterverfolgung weiterer als der anerkannten Ansprüche eine Erledigungsgebühr ausgelöst haben mag, siehe etwa LSG NRW, Beschluss vom 12.12.2013 - L 19 AS 1972/13 B Rn. 37; vgl. auch SG Cottbus, Beschluss vom 22.10.2015 - S 30 SF 186/15 E Rn. 19, wonach "das besondere Bemühen des Anwaltes zu einer Situation ähnlich der beim Abschluss eines Vergleiches führt", wozu jedoch nicht ausreiche, dass der Anwalt "ohne weiteres Zutun den Rechtsstreit für erledigt erklärt"); denn die Beschwerdeführerin selbst hielt das Teilanerkenntnis - wenn auch rechtsirrig - sogar für ein Vollanerkenntnis (Schriftsatz vom 25.08.2017) und ist hiervon erst nach gerichtlichem Hinweis vom 05.09.2017 abgerückt.

    (2) Die Rechtsprechung der Landessozialgerichte geht (soweit ersichtlich) hingegen einhellig und zutreffend davon aus, dass die Annahme eines Teilanerkenntnisses und Erledigterklärung des Rechtsstreits im Übrigen den Gebührentatbestand der Nr. 3106 Satz 1 Ziff. 3 VV RVG nicht erfüllt (siehe etwa LSG NRW, Beschlüsse vom 12.12.2013 - L 19 AS 1972/13 B Rn. 29, sowie vom 21.10.2013 - L 12 AS 1102/13 B Rn. 34; LSG Niedersachsen/Bremen, Beschluss vom 20.07.2015 - L 7/14 AS 64/14 B Rn. 32-35; LSG Thüringen, Beschluss vom 07.04.2015 - L 6 SF 145/15 B Rn. 17; LSG Sachsen, Beschlüsse vom 09.09.2014 - L 8 AS 1192/12 B KO Rn. 20, sowie vom 05.09.2014 - L 8 SGB 78/13 B KO Rn. 17; LSG Hessen, Beschluss vom 03.05.2011 - L 2 SF 140/10 E Rn. 18).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2020 - L 11 SF 118/18
    Ein Teilanerkenntnis mit abschließender (ggf. übereinstimmender) Erledigungserklärungen erfüllt diesen Tatbestand nicht (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 12.12.2013 - L 19 AS 1972/13 B - NZS 2014, 119 f.; Thüringer LSG, Beschluss v. 12. März 2019 - L 1 SF 136/18 B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 15. Juli 2019 - L 10 SF 1298/19 E-B; LSG Berlin, Beschluss v. 17. Januar 2020 - L 39 SF 91/17 B E; jeweils juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2015 - L 7/14 AS 70/14
    "Letztlich kann dies hier dahinstehen, denn für die Annahme eines Teilanerkenntnisses mit nachfolgender Erledigungserklärung fällt keine fiktive Terminsgebühr nach Ziffer 3106 Satz 2 Nr. 3 VV RVG an (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.12.2013 - L 19 AS 1972/13 B; Hessisches LSG, Beschluss vom 03.05.2011 - L 2 SF 140/10 E; Sächsisches LSG, Beschluss vom 09.09.2014 - L 8 AS 1192/12 B KO; Thüringer LSG, Beschluss vom 29.07.2009 - L 6 B 15/09 SF; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.03.2014 - L 5 SF 43/14 B E; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17.07.2008 - L 6 B 93/07).

    Für die Beendigung des Verfahrens ist eine weitere prozessuale Erklärung seitens des Klägers erforderlich, deren Abgabe seiner freien Disposition unterliegt (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.12.2013 - L 19 AS 1972/13 B; Sächsisches LSG, Beschluss vom 09.09.2014 - L 8 AS 1192/12 B KO).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2015 - L 7/14 AS 52/14
    aa) Für die Annahme eines Teilanerkenntnisses mit nachfolgender Erledigungserklärung fällt keine fiktive Terminsgebühr nach Ziffer 3106 Satz 2 Nr. 3 VV RVG an (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.12.2013 - L 19 AS 1972/13 B; Hessisches LSG, Beschluss vom 03.05.2011 - L 2 SF 140/10 E; Sächsisches LSG, Beschluss vom 09.09.2014 - L 8 AS 1192/12 B KO; Thüringer LSG, Beschluss vom 29.07.2009 - L 6 B 15/09 SF; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.03.2014 - L 5 SF 43/14 B E; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17.07.2008 - L 6 B 93/07; a.A.: Meyer in: Gerold/Schmidt/Müller-Rabe/Meyer/Burhoff, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Kommentar, 21. Auflage 2013, § 3 Rdnr. 54; Curkovic/Klipstein in: Bischof/Jungbauer/Bräuer/Curkovic/Klipstein/Klüsener/Uher, RVG Kommentar, 6. Auflage 2014, Nr. 3106 VV Rdnr. 14; Hartmann, Kostengesetze, Kommentar, 45. Auflage 2015, 3104 VV Rdnr. 32; SG Oldenburg, Beschluss vom 14.03.2012 - S 10 SF 170/11 E).

    Für die Beendigung des Verfahrens ist eine weitere prozessuale Erklärung seitens des Klägers erforderlich, deren Abgabe seiner freien Disposition unterliegt (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.12.2013 - L 19 AS 1972/13 B; Sächsisches LSG, Beschluss vom 09.09.2014 - L 8 AS 1192/12 B KO).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2015 - L 7/14 AS 53/14
    aa) Für die Annahme eines Teilanerkenntnisses mit nachfolgender Erledigungserklärung fällt keine fiktive Terminsgebühr nach Ziffer 3106 Satz 2 Nr. 3 VV RVG an (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.12.2013 - L 19 AS 1972/13 B; Hessisches LSG, Beschluss vom 03.05.2011 - L 2 SF 140/10 E; Sächsisches LSG, Beschluss vom 09.09.2014 - L 8 AS 1192/12 B KO; Thüringer LSG, Beschluss vom 29.07.2009 - L 6 B 15/09 SF; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.03.2014 - L 5 SF 43/14 B E; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17.07.2008 - L 6 B 93/07; a.A.: Meyer in: Gerold/Schmidt/Müller-Rabe/Meyer/Burhoff, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Kommentar, 21. Auflage 2013, § 3 Rdnr. 54; Curkovic/Klipstein in: Bischof/Jungbauer/Bräuer/Curkovic/Klipstein/Klüsener/Uher, RVG Kommentar, 6. Auflage 2014, Nr. 3106 VV Rdnr. 14; Hartmann, Kostengesetze, Kommentar, 45. Auflage 2015, 3104 VV Rdnr. 32; SG Oldenburg, Beschluss vom 14.03.2012 - S 10 SF 170/11 E).

    Für die Beendigung des Verfahrens ist eine weitere prozessuale Erklärung seitens des Klägers erforderlich, deren Abgabe seiner freien Disposition unterliegt (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.12.2013 - L 19 AS 1972/13 B; Sächsisches LSG, Beschluss vom 09.09.2014 - L 8 AS 1192/12 B KO).

  • LSG Sachsen, 05.09.2014 - L 8 SB 78/13

    Streit über die Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Vergütung eines im

    An der entsprechenden Rechtsprechung des Sächsischen LSG (vgl. etwa Beschluss vom 27.03.2012 - L 6 AS 75/11 B KO - nicht veröffentlicht; ebenso Hessisches LSG, Beschluss vom 03.05.2011 RdNr. 18 - L 2 SF 140/10 E; Thüringer LSG, Beschluss vom 29.07.2009 - L 6 B 15/09 SF - juris RdNr. 2; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.12.2013 - L 19 AS 1972/13 B - juris RdNr. 29) hält der Senat fest.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.08.2016 - L 7 SO 94/15
    Für die Annahme eines Teilanerkenntnisses mit nachfolgender Erledigungserklärung fällt keine fiktive Terminsgebühr nach Ziffer 3106 Satz 2 Nr. 3 VV RVG an (Senatsbeschluss vom 06.10.2015 - L 7/14 AS 52/14 B; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.12.2013 - L 19 AS 1972/13 B; Hessisches LSG, Beschluss vom 03.05.2011 - L 2 SF 140/10 E; Sächsisches LSG, Beschluss vom 09.09.2014 - L 8 AS 1192/12 B KO; Thüringer LSG, Beschluss vom 29.07.2009 - L 6 B 15/09 SF; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.03.2014 - L 5 SF 43/14 B E; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17.07.2008 - L 6 B 93/07; a.A.: Meyer in: Gerold/Schmidt/Müller-Rabe/Meyer/Burhoff, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Kommentar, 21. Auflage 2013, § 3 Rdnr. 54; Curkovic/Klipstein in: Bischof/Jungbauer/Bräuer/Curkovic/Klipstein/Klüsener/Uher, RVG Kommentar, 6. Auflage 2014, Nr. 3106 VV Rdnr. 14; Hartmann, Kostengesetze, Kommentar, 45. Auflage 2015, 3104 VV Rdnr. 32; SG Oldenburg, Beschluss vom 14.03.2012 - S 10 SF 170/11 E).

    Für die Beendigung des Verfahrens ist eine weitere prozessuale Erklärung seitens des Klägers erforderlich, deren Abgabe seiner freien Disposition unterliegt (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.12.2013 - L 19 AS 1972/13 B; Sächsisches LSG, Beschluss vom 09.09.2014 - L 8 AS 1192/12 B KO).

  • SG Stuttgart, 26.01.2015 - S 4 SF 5570/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Keine fiktive

    Denn nur dann tritt der vom Gesetzgeber gewollte Entlastungseffekt für die Gerichte ein (siehe auch Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.12.2013, L 19 AS 1972/13 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2018 - L 7 AS 1/17
    Für die Annahme eines Teilanerkenntnisses mit nachfolgender Erledigungserklärung fällt keine fiktive Terminsgebühr nach Ziffer 3106 Satz 2 Nr. 3 VV RVG an (LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 20. Juli 2015 - L 7/14 AS 64/14 B - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.12.2013 - L 19 AS 1972/13 B - Hessisches LSG, Beschluss vom 03.05.2011 - L 2 SF 140/10 E - Sächsisches LSG, Beschluss vom 09.09.2014 - L 8 AS 1192/12 B KO - Thüringer LSG, Beschluss vom 29.07.2009 - L 6 B 15/09 SF - LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.03.2014 - L 5 SF 43/14 B E - LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17.07.2008 - L 6 B 93/07 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2018 - L 7 SB 3/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2018 - L 7 AS 82/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2018 - L 7 AS 2/17
  • SG Osnabrück, 16.12.2015 - S 40 SF 71/14
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 06.11.2013 - L 15 SF 191/11 B E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,33745
LSG Bayern, 06.11.2013 - L 15 SF 191/11 B E (https://dejure.org/2013,33745)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06.11.2013 - L 15 SF 191/11 B E (https://dejure.org/2013,33745)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06. November 2013 - L 15 SF 191/11 B E (https://dejure.org/2013,33745)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 119
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (15)

  • LSG Bayern, 02.07.2012 - L 15 SF 12/12

    Entschädigung von Beteiligten im sozialgerichtlichen Verfahren; Ermittlung der

    Auszug aus LSG Bayern, 06.11.2013 - L 15 SF 191/11
    Für die Reise von und nach A-Stadt sind unter Zugrundelegung der sich aus im Internet jedermann zugänglichen Routenplanern (z.B. von Falk) ergebenden Informationen insgesamt 134 km (für die schnellste Strecke, auch wenn diese nicht die kürzeste ist [vgl. Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12]) anzusetzen und damit 33, 50 EUR zu entschädigen, wie dies das SG im angegriffenen Beschluss zutreffend gemacht hat.

    Was objektiv erforderlich ist, ist unter Berücksichtigung des aus dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (in Bayern: Art. 7 Bayerische Haushaltsordnung), der im Bereich des gesamten Kostenrechts, also auch der Entschädigung von Zeugen, Sachverständigen, Dritten, ehrenamtlichen Richtern und Beteiligten gilt, resultierenden Gebots der Kostendämpfung und Kostenminimierung (vgl. Beschluss des Senats vom 24.05.2012, Az.: L 15 SF 24/12 B; Thüringer Landessozialgericht - LSG -, Beschluss vom 27.09.2005, Az.: L 6 SF 408/05; Meyer/Höver/Bach, JVEG, 25. Aufl. 2011, Rdnr. 5.3; Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl. 2013, § 5 JVEG, Rdnr. 2) zu ermitteln (vgl. Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12).

    Weitere Ausnahmen sind dann zu akzeptieren, wenn die höheren Kosten durch besondere Umstände gerechtfertigt sind, z.B. Unzumutbarkeit der kürzesten bzw. schnellsten Strecke oder Umwege durch Straßensperrungen (vgl. Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12).

    Bei der Ermittlung der Streckenlänge stützt sich der Senat auf die im Internet jedermann zugänglichen Routenplaner (vgl. Bayer. LSG, Beschlüsse vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12, und vom 20.07.2009, Az.: L 15 SF 152/09).

    Es kann ihr daher nicht zum Nachteil gereichen, dass sie im Antrag zur Zeitversäumnis keine Angaben gemacht hat (vgl. Beschlüsse des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12, und vom 24.04.2013, Az: L 15 SF 62/13).

  • LSG Bayern, 18.06.2012 - L 15 SF 307/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vergütung von Auslagen - Fahrtkostenersatz -

    Auszug aus LSG Bayern, 06.11.2013 - L 15 SF 191/11
    Lediglich dann, wenn sich aus den eigenen Angaben des Antragstellers ergibt, dass er die Zeit nicht anderweitig sinnvoll verwendet hätte, oder wenn offensichtlich ist, dass ein Nachteil nicht eingetreten ist, wobei von ersterem dann auszugehen sein wird, wenn ein Antragsteller im Antrag nichts angibt, was auf eine Zeitversäumnis hindeutet und nicht einmal durch Ankreuzen der entsprechenden Stelle im Antragsformular zu erkennen gibt, dass ihm eine Zeitversäumnis entstanden ist, hat eine Entschädigung für Zeitversäumnis nicht zu erfolgen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse des Senats vom 18.06.2012, Az.: L 15 SF 307/11, vom 30.07.2012, Az.: L 15 SF 439/11, und vom 24.04.2013, Az.: L 15 SF 62/13),.

    Zwar hat die Beschwerdeführerin im Antragsformular zur Frage der Zeitversäumnis keinerlei Angaben gemacht, was darauf hindeuten könnte, dass sie die Zeit, die sie für den Gerichtstermin aufgewandt hat, nicht anderweitig zweckvoll und nutzbringend hätte verwenden können (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 18.06.2012, Az.: L 15 SF 307/11).

  • LSG Bayern, 24.05.2012 - L 15 SF 24/12

    Wegen Entschädigung gem. § 4 JVEG

    Auszug aus LSG Bayern, 06.11.2013 - L 15 SF 191/11
    Was objektiv erforderlich ist, ist unter Berücksichtigung des aus dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (in Bayern: Art. 7 Bayerische Haushaltsordnung), der im Bereich des gesamten Kostenrechts, also auch der Entschädigung von Zeugen, Sachverständigen, Dritten, ehrenamtlichen Richtern und Beteiligten gilt, resultierenden Gebots der Kostendämpfung und Kostenminimierung (vgl. Beschluss des Senats vom 24.05.2012, Az.: L 15 SF 24/12 B; Thüringer Landessozialgericht - LSG -, Beschluss vom 27.09.2005, Az.: L 6 SF 408/05; Meyer/Höver/Bach, JVEG, 25. Aufl. 2011, Rdnr. 5.3; Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl. 2013, § 5 JVEG, Rdnr. 2) zu ermitteln (vgl. Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12).

    Dies ist dann der Fall, wenn bei der tatsächlich erfolgten weiteren Anreise andere, sonst erstattungsfähige Kosten reduziert worden sind, sodass bei Berücksichtigung der entstehenden Gesamtkosten die Anreise vom weiter entfernten Ort der Staatskasse nicht "teurer gekommen ist" (vgl. so zu den Kosten der Inanspruchnahme einer Begleitperson, die bei einem anderen Beförderungsmittel nicht nötig gewesen wäre: Beschluss des Senats vom 24.05.2012, Az.: L 15 SF 24/12 B).

  • BGH, 26.01.2012 - VII ZB 60/09

    Entschädigung der Prozesspartei: Anspruch auf Zeitversäumnisentschädigung für die

    Auszug aus LSG Bayern, 06.11.2013 - L 15 SF 191/11
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 26.01.2012, Az.: VII ZB 60/09 - mit weitergehenden Erläuterungen und Hinweisen auf die Gesetzesmaterialien).
  • LSG Bayern, 30.07.2012 - L 15 SF 439/11

    Entschädigung Beteiligter im sozialgerichtlichen Verfahren; Übernahme der Kosten

    Auszug aus LSG Bayern, 06.11.2013 - L 15 SF 191/11
    Lediglich dann, wenn sich aus den eigenen Angaben des Antragstellers ergibt, dass er die Zeit nicht anderweitig sinnvoll verwendet hätte, oder wenn offensichtlich ist, dass ein Nachteil nicht eingetreten ist, wobei von ersterem dann auszugehen sein wird, wenn ein Antragsteller im Antrag nichts angibt, was auf eine Zeitversäumnis hindeutet und nicht einmal durch Ankreuzen der entsprechenden Stelle im Antragsformular zu erkennen gibt, dass ihm eine Zeitversäumnis entstanden ist, hat eine Entschädigung für Zeitversäumnis nicht zu erfolgen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse des Senats vom 18.06.2012, Az.: L 15 SF 307/11, vom 30.07.2012, Az.: L 15 SF 439/11, und vom 24.04.2013, Az.: L 15 SF 62/13),.
  • LSG Bayern, 19.12.2012 - L 15 SB 123/12

    Behinderung, Erwerbsminderung, Vergleichsangebot, Zusatzgutachten

    Auszug aus LSG Bayern, 06.11.2013 - L 15 SF 191/11
    Denn die Befugnis zur Ausübung des Ermessens ist in vollem Umfang auf das Beschwerdegericht übergegangen (vgl. Beschluss des Senats vom 19.12.2012, Az.: L 15 SB 123/12 B - mit ausführlichen und grundsätzlichen Ausführungen zum Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts bei Ermessensentscheidungen gemäß § 109 SGG des erstinstanzlichen Gerichts).
  • LSG Bayern, 09.10.2009 - L 15 SF 289/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung für Verdienstausfall - Erfordernis

    Auszug aus LSG Bayern, 06.11.2013 - L 15 SF 191/11
    69 Der Kostensenat des Bayer. LSG hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass ein Ausgleich im Rahmen des Gleitzeitkontos oder ein bezahlter Urlaub entschädigungsrechtlich als Verlust von Freizeit anzusehen ist (vgl. Beschlüsse vom 16.05.2007, Az. L 15 SB 118/06. Ko, vom 06.12.2007, Az.: L 15 SF 79/07 R KO, vom 23.10.2008, Az.: L 15 SF 191/08 SB KO, und vom 09.10.2009, Az.: L 15 SF 289/09).
  • LSG Bayern, 23.10.2008 - L 15 SF 191/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung für Verdienstausfall -

    Auszug aus LSG Bayern, 06.11.2013 - L 15 SF 191/11
    69 Der Kostensenat des Bayer. LSG hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass ein Ausgleich im Rahmen des Gleitzeitkontos oder ein bezahlter Urlaub entschädigungsrechtlich als Verlust von Freizeit anzusehen ist (vgl. Beschlüsse vom 16.05.2007, Az. L 15 SB 118/06. Ko, vom 06.12.2007, Az.: L 15 SF 79/07 R KO, vom 23.10.2008, Az.: L 15 SF 191/08 SB KO, und vom 09.10.2009, Az.: L 15 SF 289/09).
  • OLG Brandenburg, 05.06.2009 - 6 W 68/09
    Auszug aus LSG Bayern, 06.11.2013 - L 15 SF 191/11
    Wenn das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) im Beschluss vom 05.06.2009, Az.: 6 W 68/09, demgegenüber die Ansicht vertritt, dass das Beschwerdegericht nur feststellen könne, ob der Richter in der mit der Beschwerde angefochtenen Entscheidung die Grenzen seines pflichtgemäßen Ermessens überschritten habe, kann sich der Senat dem nicht anschließen.
  • BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R

    Haftungsbegründende Kausalität im sozialen Entschädigungsrecht

    Auszug aus LSG Bayern, 06.11.2013 - L 15 SF 191/11
    Vollbeweis bedeutet, dass die erforderlichen Tatsachen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen sein müssen (vgl. Urteil des Senats vom 19.07.2011, Az.: L 15 VS 7/10; Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 15.12.1999, Az.: B 9 VS 2/98 R).
  • BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R

    Keine Beweiserleichterung in der Gewaltopferentschädigung

  • LSG Thüringen, 27.09.2005 - L 6 SF 408/05

    Auslagenvergütung für Beteiligte im sozialgerichtlichen Verfahren nach Ladung zur

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2011 - L 2 SF 319/11

    Verteuerung der Anreise - Taxikosten - Mitteilungspflicht

  • LSG Bayern, 19.07.2011 - L 15 VS 7/10

    Ob das mehrmalige schnelle Aufstehen und Hinknien bei einer Schießübung, nach der

  • LSG Bayern, 20.07.2009 - L 15 SF 152/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Erstattung der notwendigen Auslagen für eine

  • OLG Celle, 01.07.2020 - 4 StE 1/17

    Antrag auf allgemeine Zeugenerstattung umfasst auch Zeitversäumnis; Zumutbarkeit

    Wenn aber dem Zeugen von der Justizverwaltung ein solches Formular - das nach dem obenstehenden nicht zu beanstanden ist - ausgehändigt wird, darf ihm, wenn er dieses im Vertrauen darauf, mit dem vollständigen Ausfüllen des Formulars seine Rechte umfassend geltend zu machen, ausgefüllt einreicht, erst recht eine Entschädigung für Zeitversäumnis nicht mit dem Argument versagt werden, er habe eine solche Entschädigung nicht ausdrücklich beantragt (zur abweichenden rechtlichen Beurteilung, wenn ein Formular ein Ankreuzfeld für eine Entschädigung für Zeitversäumnis vorsieht, der Antragsteller dieses aber nicht angekreuzt hat, vgl. LSG Bayern, Beschluss vom 6. November 2013 - L 15 SF191/11 B E, BeckRS 2013, 74227; LSG Bayern, Beschluss vom 4. November 2014 - L 15 SF 198/14, BeckRS 2014, 74010).
  • LSG Bayern, 04.11.2014 - L 15 SF 198/14

    Übernachtungskosten

    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Senats zu kostenerhöhenden Faktoren, so zur Erstattung von Kosten einer Begleitperson (vgl. Beschlüsse vom 24.05.2012, Az.: L 15 SF 24/12 B, und vom 03.06.2014, Az.: L 15 SF 402/13 E), zu einer weiteren Anreise (vgl. Beschluss des Senats vom 06.11.2013, Az.: L 15 SF 191/11 B E) und zu Taxikosten (vgl. Beschluss vom 08.05.2014, Az.: L 15 SF 42/12), kommt die Erstattung von Übernachtungskosten, wenn nicht schon eine objektive Notwendigkeit zu bejahen ist, auch aus Vertrauensschutzgesichtspunkten und Wirtschaftlichkeitsüberlegungen in Betracht, wobei sich letzteres hier wohl auf ganz besondere Einzelfälle beschränken dürfte.

    Dabei ist auch der haushaltsrechtliche Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (in Bayern: Art. 7 Bayerische Haushaltsordnung), der im Bereich des gesamten Kostenrechts, also auch der Entschädigung von Zeugen, Sachverständigen, Dritten, ehrenamtlichen Richtern und Beteiligten gilt, und das daraus resultierende Gebot der Kostendämpfung und Kostenminimierung (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 27.09.2005, Az.: L 6 SF 408/05; Landgericht Meiningen, Beschluss vom 01.09.2009, Az.: 2 Qs 138/09; Hartmann, a.a.O., § 5 JVEG, Rdnr. 2) zu beachten (ständige Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 06.11.2013, Az.: L 15 SF 191/11 B E).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 24.05.2012, Az.: L 15 SF 24/12 B, und vom 03.06.2014, Az.: L 15 SF 402/13 E - zu den Kosten einer Begleitperson, vom 06.11.2013, Az.: L 15 SF 191/11 B E - zur Anreise von einem weiter entfernt liegenden Ort; vom 08.05.2014, Az.: L 15 SF 42/12 - zu Taxikosten) ist ein Umstand, der isoliert betrachtet zusätzliche oder höhere Kosten verursacht, ausnahmsweise über die Regelungen des JVEG hinaus, die die objektive Notwendigkeit oder Wirtschaftlichkeit dieses Umstands voraussetzen, aus Vertrauensschutzgesichtspunkten kostenrechtlich beachtlich.

    Von ersterem ist dann auszugehen, wenn ein Antragsteller im Antrag nichts angibt, was auf eine Zeitversäumnis hindeutet und nicht einmal durch Ankreuzen der entsprechenden Stelle im Antragsformular zu erkennen gibt, dass ihm eine Zeitversäumnis entstanden ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 06.11.2013, Az.: L 15 SF 191/11 B E, und vom 08.05.2014, Az.: L 15 SF 42/12).

  • LSG Bayern, 03.06.2014 - L 15 SF 402/13

    Voraussetzungen für die Erstattung von Kosten für eine Begleitperson

    Dabei ist auch der haushaltsrechtliche Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (in Bayern: Art. 7 Bayerische Haushaltsordnung), der im Bereich des gesamten Kostenrechts, also auch der Entschädigung von Zeugen, Sachverständigen, Dritten, ehrenamtlichen Richtern und Beteiligten gilt, und das daraus resultierende Gebot der Kostendämpfung und Kostenminimierung (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 27.09.2005, Az.: L 6 SF 408/05; Landgericht Meiningen, Beschluss vom 01.09.2009, Az.: 2 Qs 138/09; Hartmann, a.a.O., § 5 JVEG, Rdnr. 2) zu beachten (ständige Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 06.11.2013, Az.: L 15 SF 191/11 B E).

    Sinngemäß mit der Frage, wann ein dem Gericht zuzurechnender Vertrauenstatbestand erfüllt ist, und damit mit der Konkretisierung der vorgenannten Ziff. 3. hat sich der Senat bereits im Beschluss vom 06.11.2013, Az.: L 15 SF 191/11 B E, dort unter dem Aspekt, wann eine Anreise von einem weiter entfernt liegenden Ort als dem Ladungsort bei der Entschädigung zu berücksichtigen ist, befasst.

    Beides sind Umstände, die die Anreise zum Gericht verteuern und die das Gericht bei Kenntnis möglicherweise veranlasst hätten, vom persönlichen Erscheinen abzusehen (vgl. die ausführlichen Überlegungen im Beschluss vom 06.11.2013, Az.: L 15 SF 191/11 B E).

    Die Nichtbeantwortung könnte der Beschwerdeführerin daher nicht mit der Begründung zum Nachteil gereichen, dass sie es dem Gericht der Hauptsache nicht ermöglicht habe, die Entscheidung über die Anordnung des persönlichen Erscheinens aus Kostengründen zu überdenken (vgl. zum Gesichtspunkt der durch die Anordnung des persönlichen Erscheinens entstehenden Kosten: Beschluss des Senats vom 06.11.2013, Az.: L 15 SF 191/11 B E).

  • LSG Bayern, 08.05.2014 - L 15 SF 42/12

    Zur Kostenerstattung bei Benutzung eines Taxis:

    Über den Wortlaut des Gesetzes hinaus sind zudem Fälle denkbar, in denen wegen eines vom Gericht geschaffenen oder ihm zurechenbaren Vertrauenstatbestands eine Kostenerstattung zu erfolgen hat (ähnlich zu den Kosten einer Begleitperson: Beschluss des Senats vom 24.05.2012, Az.: L 15 SF 24/12 B. Nichts Anderes als der Gesichtspunkt eines Vertrauenstatbestands ist auch der Hintergrund der Regelung in § 5 Abs. 5 JVEG, sofern danach die Kosten einer Anreise von einem weiter entfernt liegendem Ort als dem Ladungsort erstattungsfähig sind, wenn nur die Anzeige an das Gericht unverzüglich erfolgt ist - vgl. Beschluss des Senats vom 06.11.2013, Az.: L 15 SF 191/11 B E).

    Von ersterem ist dann auszugehen, wenn ein Antragsteller im Antrag nichts angibt, was auf eine Zeitversäumnis hindeutet und nicht einmal durch Ankreuzen der entsprechenden Stelle im Antragsformular zu erkennen gibt, dass ihm eine Zeitversäumnis entstanden ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 06.11.2013, Az.: L 15 SF 191/11 B E).

  • LSG Bayern, 11.11.2016 - L 15 RF 26/16

    Höhe des Entschädigungsanspruchs wegen des Erscheinens bei einem Gerichtstermin

    Von ersterem ist dann auszugehen, wenn ein Antragsteller im Antrag nichts angibt, was auf eine Zeitversäumnis hindeutet und nicht einmal durch Ankreuzen der entsprechenden Stelle im Antragsformular zu erkennen gibt, dass ihm eine Zeitversäumnis entstanden ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Beschluss vom 06.11.2013, Az.: L 15 SF 191/11 B E).
  • LSG Bayern, 01.03.2016 - L 15 RF 28/15

    Keine Entschädigung für Verdienstausfall bei selbstständiger Tätigkeit von nur

    Eine Entschädigung für Zeitversäumnis ist regelmäßig dann zu gewähren, wenn - wie hier - zwar eine - finanziell höherwertigere - Entschädigung für Verdienstausfall beantragt worden ist, diese aber am Nachweis des Verdienstausfalls scheitert (ständige Rspr. des Senats, vgl. z. B. Beschluss vom 06.11.2013, Az.: L 15 SF 191/11 B E).

    Dabei ist auch der haushaltsrechtliche Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (in Bayern: Art. 7 Bayerische Haushaltsordnung), der im Bereich des gesamten Kostenrechts, also auch der Entschädigung von Zeugen, Sachverständigen, Dritten, ehrenamtlichen Richtern und Beteiligten gilt, und das daraus resultierende Gebot der Kostendämpfung und Kostenminimierung (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 27.09.2005, Az.: L 6 SF 408/05; Landgericht Meiningen, Beschluss vom 01.09.2009, Az.: 2 Qs 138/09; Hartmann, a. a. O., § 5 JVEG, Rdnr. 2) zu beachten (ständige Rspr. des Senats, vgl. z. B. Beschluss vom 06.11.2013, Az.: L 15 SF 191/11 B E).

  • LSG Bayern, 14.01.2015 - L 15 SF 239/12

    Kein nachträglicher Verdienstausfall, Flugreise und JVEG

    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Senats zu kostenerhöhenden Faktoren auch im Zusammenhang mit § 5 Abs. 3 JVEG, so zur Erstattung von Kosten einer Begleitperson (vgl. Beschlüsse vom 24.05.2012, Az.: L 15 SF 24/12 B, und vom 03.06.2014, Az.: L 15 SF 402/13 E), zu einer Anreise von einem weiter als dem Ladungsort entfernt liegenden Ort (vgl. Beschluss vom 06.11.2013, Az.: L 15 SF 191/11 B E), zu Taxikosten (vgl. Beschluss vom 08.05.2014, Az.: L 15 SF 42/12) und zu Übernachtungskosten (vgl. Beschluss vom 04.11.2014, Az.: L 15 SF 198/14), hat die Erstattung von Reisekosten, die über den in § 5 Abs. 1 JVEG gesetzten Rahmen hinausgehen, gemäß § 5 Abs. 3 JVEG dann und insoweit zu erfolgen, als entweder eine objektive Notwendigkeit für die darüber hinausgehenden Kosten zu bejahen ist oder Vertrauensschutzgesichtspunkte oder Wirtschaftlichkeitsüberlegungen (Wirtschaftlichkeit des teureren Beförderungsmittels im Gesamtvergleich) eine Erstattung gebieten.
  • LSG Bayern, 17.12.2013 - L 15 SF 275/13

    Vergütung, Gutachtenkosten, Orthopädie, Rechnungskürzung, Kopierkosten

    Es ist zwar richtig, dass die Regelungen des JVEG auch unter dem Eindruck des haushaltsrechtlichen Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (in Bayern: Art. 7 Bayerische Haushaltsordnung) und dem daraus resultierenden Gebot der Kostendämpfung und Kostenminimierung zu sehen sind (wiederholte Rechsprechung des Senats, z.B. Beschluss vom 06.11.2013, Az.: L 15 SF 191/11 B E).
  • LSG Bayern, 18.11.2013 - L 15 SF 121/11

    Eine Entschädigung für Verdienstausfall eines Selbständigen kann nicht erfolgen,

    Grundsätzlich sind der Ermittlung der Fahrtkostenentschädigung eine An- und Rückreise vom bzw. zum Ladungsort zugrunde zu legen (vgl. Grundsatzbeschluss vom 06.11.2013, Az.: L 15 SF 191/11 B E, der auch die Konstellationen benennt, die eine Berücksichtigung der Reisekosten von einem weiter entfernten Ort zulassen).

    Grund dafür ist nicht, dass eine der im Beschluss vom 06.11.2013, Az.: L 15 SF 191/11 B E, aufgezeigten Konstellationen vorliegt, sondern dass die Ladung des Antragstellers an eine Adresse erfolgt ist, für die sich aus den Akten kein Grund entnehmen lässt.

    Es kann ihm in einem solchen Fall nicht zum Nachteil gereichen, dass er im Antrag zur Zeitversäumnis keine Angaben gemacht hat (vgl. Beschlüsse des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12, vom 24.04.2013, Az: L 15 SF 62/13, und vom 06.11.2013, Az.: L 15 SF 191/11 B E).

  • LSG Bayern, 21.10.2015 - L 15 RF 38/15

    Kosten einer Begleitung durch den Ehegatten

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschluss vom 06.11.2013, Az.: L 15 SF 191/11 B E) davon aus, dass ein Anspruch auf Entschädigung für Zeitversäumnis nicht besteht, wenn sich aus den eigenen Angaben des Antragstellers ergibt, dass er die Zeit nicht anderweitig sinnvoll verwendet hätte, oder wenn offensichtlich ist, dass ein Nachteil nicht eingetreten ist.
  • LSG Bayern, 21.05.2014 - L 15 SF 137/13

    Kostenfestsetzung, Fahrtkostenersatz, Taxibenutzung, Kostenminimierungspflicht

  • LSG Bayern, 27.07.2016 - L 15 RF 9/16

    Höhe der Entschädigung wegen der Teilnahme an einem Gerichtstermin

  • LSG Bayern, 18.02.2016 - L 15 SF 208/15

    Keine Entschädigung für Verdienstausfall bei selbstständiger Tätigkeit von

  • LSG Bayern, 19.02.2015 - L 15 SF 239/12

    Kein nachträglicher Verdienstausfall, Flugreise und JVEG

  • LSG Bayern, 14.09.2015 - L 15 RF 25/15

    Keine Entschädigung für Nachteil bei der Haushaltsführung bei Bezug von SGB II

  • LSG Bayern, 15.05.2014 - L 15 SF 118/14

    Anträge auf richterliche Festsetzung § 4 JVEG § 189 Abs. 2 SGG

  • LSG Bayern, 18.07.2016 - L 15 SF 176/16

    Erstattung von Kosten für die Begleitperson

  • LSG Bayern, 09.12.2014 - L 15 SF 313/14

    Kosten einer Begleitung durch den Ehegatten

  • LSG Bayern, 24.11.2016 - L 15 RF 31/16

    Kostenfreiheit des Verfahrens nach JVEG

  • SG Karlsruhe, 02.08.2016 - S 1 KO 2507/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines Beteiligten für seine

  • LSG Bayern, 22.10.2015 - L 15 RF 24/15

    Keine Entschädigung für Verdienstausfall bei selbständiger Tätigkeit von

  • LSG Bayern, 14.05.2014 - L 15 SF 122/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vergütung von Auslagen - Fahrtkostenersatz für

  • LSG Bayern, 09.05.2016 - L 15 RF 4/16

    Zur Beurteilung von Verdienstausfall

  • LSG Bayern, 16.04.2015 - L 15 SF 330/14

    Keine Entschädigung für Verdienstausfall bei selbständiger Tätigkeit von nur

  • LSG Bayern, 01.10.2015 - L 15 RF 32/15

    Für das Kostengericht bindende Festlegungen des Hauptsacheverfahrens

  • SG Karlsruhe, 02.08.2016 - S 1 SF 2507/16

    Entschädigung für die Anreise zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung von

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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 16.09.2013 - L 8 U 3192/13 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,24779
LSG Baden-Württemberg, 16.09.2013 - L 8 U 3192/13 B (https://dejure.org/2013,24779)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.09.2013 - L 8 U 3192/13 B (https://dejure.org/2013,24779)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. September 2013 - L 8 U 3192/13 B (https://dejure.org/2013,24779)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verschuldenskosten gem § 192 Abs 4 SGG - Unterlassen erkennbarer und notwendiger Ermittlungen im Verwaltungsverfahren - Ausnahme

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Auferlegung von Gerichtskosten im sozialgerichtlichen Verfahren; Verschuldenskosten wegen Unterlassen erkennbarer und notwendiger Ermittlungen im Verwaltungsverfahren

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 192 Abs 4 SGG, § 197a SGG, § 202 SGG, § 407 ZPO, § 407a Abs 2 ZPO
    Sozialgerichtliches Verfahren - Verschuldenskosten gem § 192 Abs 4 SGG - Unterlassen erkennbarer und notwendiger Ermittlungen im Verwaltungsverfahren - Ausnahme

  • rechtsportal.de

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Auferlegung von Gerichtskosten im sozialgerichtlichen Verfahren; Verschuldenskosten wegen Unterlassen erkennbarer und notwendiger Ermittlungen im Verwaltungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 119
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 36/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.09.2013 - L 8 U 3192/13
    Ein Gericht, welches unter Verzicht auf Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens zulässigerweise ein bereits im Verwaltungsverfahren eingeholtes Gutachten (§ 21 Abs. 1 S 2 Nr. 2, Abs. 3 SGB X) im Wege des Urkundenbeweises verwerten will, hat lediglich sicherzustellen, dass die für die Einholung eines Gutachtens durch die Verwaltung geltenden Grundsätze gemäß § 21 SGB X, die den nach § 118 Abs. 1 SGG i.V.m. §§ 402 ff ZPO einzuhaltenden Grundsätzen entsprechen, beachtet wurden (vgl. BSG, Beschluss vom 17.04.2013 - 9 V 36/12 B -, SozR 4-1500 § 118 Nr. 3).

    Diese Verpflichtung darf der ernannte Verwaltungsgutachter auch nicht auf einen anderen übertragen, denn § 407 a Abs. 2 ZPO ist entsprechend anwendbar (BSG, Beschluss vom 17.04.2013, a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2009 - L 4 KR 108/09

    Übernahme von Kosten für ein von einem Sozialgericht eingeholten Gutachten durch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.09.2013 - L 8 U 3192/13
    Auf die Rechtsfrage, ob die ohne Übergangsvorschrift ergangene prozessuale Kostenregelung auch auf vor dem 01.04.2008 abgeschlossene Verwaltungsverfahren Anwendung findet (bejahend Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.08.2009 - L 4 KR 108/09 B-; verneinend Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 16.03.2009 - L 1 B 201/08 U -), kommt es nicht an.

    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des 9. Senats an (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.03.2011 - L 9 U 1083/10 B - juris, www.sozialgerichtsbarkeit.de; a. A. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.08.2009 a.a.O.; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 16.03.2009, a.a.O.).

  • LSG Thüringen, 16.03.2009 - L 1 B 201/08

    Auferlegung von Verfahrenskosten im sozialgerichtlichen Verfahren auf die Behörde

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.09.2013 - L 8 U 3192/13
    Auf die Rechtsfrage, ob die ohne Übergangsvorschrift ergangene prozessuale Kostenregelung auch auf vor dem 01.04.2008 abgeschlossene Verwaltungsverfahren Anwendung findet (bejahend Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.08.2009 - L 4 KR 108/09 B-; verneinend Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 16.03.2009 - L 1 B 201/08 U -), kommt es nicht an.

    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des 9. Senats an (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.03.2011 - L 9 U 1083/10 B - juris, www.sozialgerichtsbarkeit.de; a. A. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.08.2009 a.a.O.; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 16.03.2009, a.a.O.).

  • BSG, 25.10.1989 - 2 RU 38/89
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.09.2013 - L 8 U 3192/13
    Mit dem öffentlich-rechtlichen Akt der Ernennung entsteht ein öffentlich-rechtliches Rechte- und Pflichtverhältnis, das die Pflicht zur Gutachtenserstattung, dessen unparteiische Durchführung und die Möglichkeit der Vereidigung und die strafrechtliche Verantwortlichkeit des gerichtlichen Sachverständigen (§§ 153, 154 StGB) begründet (vgl. BSG, Urteil vom 25.10.1989 - 2 RU 38/89 -, juris).

    Eine wirksame Bestellung zum Sachverständigen kann deshalb vom Gericht nicht dadurch erfolgen, dass das von einem Arzt, der nicht durch vorherige Ernennung zum Sachverständigen bestimmt worden war, verfasste Gutachten nachträglich durch das Gericht genehmigt wird (BSG, Urteil vom 25.10.1989, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 8 U 2815/10

    Sozialrechtsdatenschutz gem § 200 Abs 2 Halbs 2 SGB 7 iVm § 76 Abs 2 SGB 10 -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.09.2013 - L 8 U 3192/13
    Beim Rügeverzicht ist auch nach der Rechtsprechung des Senats nur über die Sondervorschrift des § 202 SGG i.V.m. § 295 ZPO ein ursprünglich gegebenes Beweisverwertungsverbot unbeachtlich geworden, wenn der Kläger die Verfahrenshandlung des Sozialgerichts, nämlich die Beiziehung der das unverwertbare Gutachten enthaltende und damit zum Verfahrensgegenstand werdende Akte des beklagten Versicherungsträgers, hingenommen und sich sachlich zu dem Gutachten in der mündlichen Verhandlung vor dem Sozialgericht eingelassen hat, obgleich ihm der behauptete Verfahrensmangel der Gutachtenserstellung bekannt war oder hätte bekannt sein müssen (Urteil des Senats vom 25.02.2011 - L 8 U 2815/10 -, juris, www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.03.2011 - L 9 U 1083/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verschuldenskosten - Auferlegung von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.09.2013 - L 8 U 3192/13
    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des 9. Senats an (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.03.2011 - L 9 U 1083/10 B - juris, www.sozialgerichtsbarkeit.de; a. A. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.08.2009 a.a.O.; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 16.03.2009, a.a.O.).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2024 - L 8 SB 2584/23
    Der Beklagte ist in einem solchen Verfahren nicht kostenprivilegiert, weil am Verfahren keine nach § 183 SGG privilegierte Person (mehr) beteiligt ist (Senatsbeschluss vom 16.09.2013 - L 8 U 3192/13 B - juris, Rn. 24; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.12.2020 - L 3 SB 2455/20 B - juris, Rn. 39 m.w.N.; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.03.2017 - L 18 KN 92/16 B - juris, Rn. 14; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.03.2011 - L 9 U 1083/10 B - juris, Rn. 23).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.06.2017 - L 8 U 729/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verwertbarkeit eines nachträglich genehmigten und

    Liegen Gründe vor, die unter Berücksichtigung der besonderen Pflichtenbindung des Sachverständigen eine nachträgliche Genehmigung gerechtfertigt erscheinen lassen, ist ein solchermaßen fehlerhaft zustandegekommenes Gutachten durch die nachträgliche Genehmigung verwertbar (Fortführung Senatsbeschluss vom 16.09.2013 - L 8 U 3192/13 B - juris, www.sozialgerichtsbarkeit.de).

    Die Anwendung dieser Grundsätze gelten nicht vorbehaltlos für die Beweiserhebung durch Gutachten im Verwaltungsverfahren (noch offenlassend Beschluss des Senats vom 16.09.2013 - L 8 U 3192/13 B - juris, www.sozialgerichtsbarkeit.de).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.09.2014 - L 5 AS 1005/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschluss der isolierten Beschwerde gegen die

    Bei dem Beschwerdeverfahren handelt es sich um ein selbstständiges, nicht kontradiktorisches und mit eigener Kostenentscheidung zu versehendes Verfahren im Rahmen des von den Beteiligten betriebenen Hauptsacheverfahrens (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5. April 2012 - L 11 AS 160/12 B; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. Januar 2012 - L 5 AS 228/11 B, juris, Rn. 12, zu § 192 Abs. 4 SGG; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. September 2013 - L 8 U 3192/13 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2017 - L 18 KN 92/16

    Auferlegung von Kosten eines Sachverständigen; Beschwerde; Unterlassen objektiv

    Die im Beschwerderechtszug anfallenden Gerichtskosten (Nr. 7504 des Kostenverzeichnisses (KV) zum Gerichtskostengesetz (GKG)) sind folglich von der Beschwerdeführerin zu tragen, weil ihr Rechtsmittel ohne Erfolg geblieben ist (Senatsbeschluss vom 18.11.2013, Az L 18 KN 83/13 B; LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 16.9.2013, Az L 8 U 3192/13 B und vom 11.03.2011, Az L 9 U 1083/10 B; so auch: Straßfeld in: Jansen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2013 - L 18 KN 83/13
    Die im Beschwerderechtszug anfallenden Gerichtskosten (Nr. 7504 des Kostenverzeichnisses (KV) zum Gerichtskostengesetz (GKG)) sind folglich von der Beschwerdeführerin zu tragen, nachdem ihr Rechtsmittel ohne Erfolg war (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 16.9.2013, Az L 8 U 3192/13 B und vom 11.03.2011, Az L 9 U 1083/10 B; so auch: Straßfeld in: Jansen.
  • SG Freiburg, 18.10.2018 - S 16 AS 5378/15

    Sozialgerichtliches Verfahren â€" Auferlegung von Kosten bei unterlassenen

    Ihr pflichtgemäßes Ermessen verletzt die Behörde dann, wenn sie einen Beweis nicht erhebt, der sich ihr bei vernünftiger Überlegung als für die Entscheidung bedeutsam hätte aufdrängen müssen (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.9.2013 - L 8 U 3192/13 B - juris).
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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2013 - L 19 AS 1057/13 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,29684
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2013 - L 19 AS 1057/13 B (https://dejure.org/2013,29684)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.10.2013 - L 19 AS 1057/13 B (https://dejure.org/2013,29684)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Oktober 2013 - L 19 AS 1057/13 B (https://dejure.org/2013,29684)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 119
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 58/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsrücknahmefiktion - Klagerücknahmefiktion

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2013 - L 19 AS 1057/13
    Ein den Namen abkürzendes Handzeichen (Paraphe) - wie im vorliegenden Fall - genügt nicht als Unterschrift (BSG Urteil vom 01.07.2010 - B 13 R 58/09 R, Rn 49).

    Die Verletzung der Sollvorschriften des § 92 Abs. 1 S. 3, 4 SGG, wonach die Klageschrift einen bestimmten Klageantrag und die zur Begründung der Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel enthalten soll, führt nicht zur Unzulässigkeit der Klage (Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl., § 92 Rn 16; BSG Urteil vom 01.07.2010 - B 13 R 58/09 R zu den Folgen einer fehlenden Klage- und Berufungsbegründung).

  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10

    Zu den Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2013 - L 19 AS 1057/13
    Ist der Prozesskostenhilfeantrag noch nicht bewilligungsreif (vgl. zum Begriff der Bewilligungsreife BVerfG Beschluss vom 14.04.2010 - 1 BvR 362/10), muss ggf. zuerst eine Frist nach § 73a Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO zur Glaubhaftmachung der Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, Substantiierung der Prozesskostenhilfeantrags oder Beantwortung bestimmter Fragen gesetzt werden; bei fruchtlosem Verstreichen der Frist ist der Prozesskostenhilfeantrag abzulehnen.

    Nach § 117 Abs. 1 S. 2 ZPO erfordert ein bewilligungsreifer Prozesskostenhilfeantrag, das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darzustellen (BVerfG Beschluss vom 14.04.2010 - 1 BvR 362/10).

  • BVerfG, 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11

    Zu den Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren - Befugnis des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2013 - L 19 AS 1057/13
    Insoweit hat ein Rechtschutzsuchender eine Darlegungsobliegenheit, die auch unter Berücksichtigung des Amtermittlungsgrundsatzes im sozialgerichtlichen Verfahren gilt (BVerfG Beschluss vom 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11).

    Die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsausichten setzt u. a. eine Kenntnis der tatsächlichen Grundlage des Rechtschutzbegehrens voraus (BVerfG Beschluss vom 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 KR 605/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Betreibensaufforderung:

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2013 - L 19 AS 1057/13
    Mithin ist die Betreibensaufforderung nicht wirksam, so dass vorliegend offen bleiben kann, unter welchen Voraussetzungen eine Betreibensaufforderung zur Abgabe einer Klagebegründung bzw Stellung eines Klageantrags zulässig ist (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg Urteil vom 17.04.2013 - L 5 KR 605/12).

    Vor der Entscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag kann einem Beteiligten das Betreiben des Gerichtsverfahrens nicht aufgegeben werden (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg Urteil vom 17.04.2013 - L 5 KR 605/12).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.04.2009 - L 8 SO 4/09
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2013 - L 19 AS 1057/13
    Er muss die hinreichende Erfolgsaussicht anhand konkret bezeichnender und darzulegender Tatsachen schlüssig und substantiiert unter Angabe der Beweismittel aufzeigen (LSG Sachsen-Anhalt Beschlüsse vom 05.03.2010 - L 5 AS 344/09 B - und 29.04.2009 - L 8 SO 4/09 B; vgl. zu den Anforderungen an die Antragsbegründung auch: Burkiczak, SGb 2011, 326 (328)).

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, sich im Prozesskostenhilfeverfahren die zur Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage maßgeblichen tatsächlichen Aspekte selbst zu erarbeiten (LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 29.04.2009 - L 8 SO 4/09 B m.w.N.) Auch im sozialgerichtlichen Verfahren sind nach § 92 SGG der Streitgegenstand und die zur Begründung des Klagebegehrens dienende Tatsachen und Beweismittel anzugeben.

  • BSG, 04.12.2007 - B 2 U 165/06 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2013 - L 19 AS 1057/13
    Nur deshalb hat die vom Sozialgericht gewählte Verfahrensweise - Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag erst nach Ablauf der Frist des § 102 Abs. 2 S. 1 SGG und angenommener Erledigung des Verfahrens - nicht zu einer Verletzung des rechtlichen Gehörs der Klägerin geführt (vgl. hierzu BSG Beschluss vom 04.12.2007 - B 2 U 165/06 B).
  • BVerfG, 20.10.1993 - 1 BvR 1686/93

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren - Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2013 - L 19 AS 1057/13
    Ein Rechtschutzsuchender muss wenigstens im Kern deutlich machen, auf welche Beanstandung er seine Klage stützt (BVerfG Beschluss vom 20.10.1993 - 1 BvR 1686/93).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.03.2010 - L 5 AS 344/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Fehlen hinreichender

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2013 - L 19 AS 1057/13
    Er muss die hinreichende Erfolgsaussicht anhand konkret bezeichnender und darzulegender Tatsachen schlüssig und substantiiert unter Angabe der Beweismittel aufzeigen (LSG Sachsen-Anhalt Beschlüsse vom 05.03.2010 - L 5 AS 344/09 B - und 29.04.2009 - L 8 SO 4/09 B; vgl. zu den Anforderungen an die Antragsbegründung auch: Burkiczak, SGb 2011, 326 (328)).
  • SG Dortmund, 29.11.2016 - S 32 AS 4478/16

    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung

    Es ist das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darzustellen und wenigstens im Kern deutlich zu machen, auf welche Beanstandung die Klage gestützt wird (vgl. hierzu LSG NRW, Beschluss vom 16.10.2013 - L 19 AS 1057/13 B - juris (Rn. 15) m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11 - NZS 2012, 739 = juris; BVerfG, Beschluss vom 14.04.2010 - 1 BvR 362/10 - juris; BVerfG, Beschluss vom 20.10.1993 - 1 BvR 1686/93 - juris; vgl. auch Burkiczak, NZS 2011, 326 (328)).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2014 - L 19 AS 73/14
    Daher besteht - auch vor dem Hintergrund der Senatsrechtsprechung zur Verpflichtung des Gerichts, über die Prozesskostenhilfe vor Erledigung der Hauptsache zu entscheiden und ggf. auf fehlende Unterlagen hinzuweisen (Beschluss des Senats vom 16.10.2013 - L 19 AS 1057/13 B) - im vorliegenden Fall kein Anlass, die Verpflichtung zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe auch nach Erledigung der Hauptsache (hierzu für Eilverfahren z.B. Breitkreuz in Breitkreuz/Fichte, SGG, 3. Aufl. § 73a Rn. 13) zu erwägen, zumal die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse immer noch nicht eingereicht wurde.
  • SG Dortmund, 29.11.2016 - S 32 AS 4477/16

    Anspruch eines bulgarischen Staatsangehörigen auf Gewährung von Leistungen zur

    Es ist das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darzustellen und wenigstens im Kern deutlich zu machen, auf welche Beanstandung die Klage gestützt wird (vgl. hierzu LSG NRW, Beschluss vom 16.10.2013 - L 19 AS 1057/13 B - juris (Rn. 15) m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11 - NZS 2012, 739 = juris; BVerfG, Beschluss vom 14.04.2010 - 1 BvR 362/10 - juris; BVerfG, Beschluss vom 20.10.1993 - 1 BvR 1686/93 - juris; vgl. auch Burkiczak, NZS 2011, 326 (328)).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2019 - L 7 AS 550/19

    Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe im

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, sich im Prozesskostenhilfeverfahren die zur Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage maßgeblichen tatsächlichen Aspekte selbst zu erarbeiten (Beschluss des Senats vom 06.07.2016 - L 7 AS 1210/16 B; LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 29.04.2009 - L 8 SO 4/09 B mwN; zusammenfassend LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 16.10.2013 - L 19 AS 1057/13 B).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.08.2017 - L 7 R 825/17

    Folgen der Einfügung des § 102 Abs 2 S 6 SGB 6 durch das RVAltGrAnpG

    Die im vorliegenden PKH-Verfahren vorzunehmende summarische Prüfung kann sich an diesem Vortrag und den Einwendungen des Klägers orientieren (vgl. §§ 73a SGG, 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO; vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. November 2013 - 1 BvR 2544/12 - juris Rdnr. 7; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. September 2014 - L 2 AS 1029/13 B - juris Rdnr. 13; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Oktober 2013 - L 19 AS 1057/13 B - juris Rdnr. 16).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2016 - L 7 AS 1210/16

    PKH-Verfahren; Darstellung des Streitverhältnisses; Hinreichende Erfolgsaussicht;

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, sich im Prozesskostenhilfeverfahren die zur Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage maßgeblichen tatsächlichen Aspekte selbst zu erarbeiten (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.04.2009 - L 8 SO 4/09 B mwN; zusammenfassend LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.10.2013 - L 19 AS 1057/13 B).
  • LSG Sachsen, 26.03.2015 - L 2 AS 1398/14

    Betreibensaufforderung; Empfangsbekenntnis; Nichtbetreiben; Rechtsanwalt;

    Der Berichterstatter hatte Verfügung und Ausgangsschreiben unterschrieben; die Verfügung war also nicht nur paraphiert und auch das Ausgangsschreiben nicht nur mit dem Zusatz "Auf richterliche Anordnung" von einem Geschäftsstellenmitarbeiter unterzeichnet (zu diesem Erfordernis s. BSG, Urteil vom 01.07.2010 - B 13 R 58/09 R - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.10.2013 - L 19 AS 1057/13 B -, beide in Juris).
  • SG Münster, 25.01.2021 - S 11 AS 164/20
    Das gilt im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren erst recht (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 16.10.2013, Az.: L 19 AS 1057/13 B).
  • SG Münster, 14.01.2021 - S 11 AS 220/20

    Grundsicherung - Verwertungspflicht eines selbstgenutzten Hausgrundstücks

    Das gilt im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren erst recht (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 16.10.2013, Az.: L 19 AS 1057/13 B).
  • SG Wiesbaden, 11.06.2019 - S 26 SO 112/18
    Das Gericht ist aufgrund des Amtsermittlungsgrundsatzes jedoch nicht verpflichtet, aufgrund eines inhaltlich unbestimmten Vortrags von der Notwendigkeit weiterer Sachverhaltsaufklärung auszugehen und allein deswegen Prozesskostenhilfe zu gewähren (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Oktober 2013 - L 19 AS 1057/13 B).
  • SG Münster, 17.07.2020 - L 11 AS 211/20
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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2013 - L 19 AS 1507/12 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,28999
LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2013 - L 19 AS 1507/12 B (https://dejure.org/2013,28999)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.10.2013 - L 19 AS 1507/12 B (https://dejure.org/2013,28999)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Oktober 2013 - L 19 AS 1507/12 B (https://dejure.org/2013,28999)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 119
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.09.2008 - V ZB 32/08

    Verschulden an der Versäumung einer Frist bei Erkrankung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2013 - L 19 AS 1507/12
    Nur wenn der Anwalt aufgrund einer plötzlich auftretenden, nicht vorhersehbaren Erkrankung an der fristgebundenen Erledigung von Schriftsätzen oder Bestellung des Vertreters gehindert war, kann eine Fristversäumnis unverschuldet sein (BGH Beschlüsse vom 06.07.2009 - II ZB 1/09; 18.09.2008 - V ZB 32/08).
  • BGH, 06.07.2009 - II ZB 1/09

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist i.F.d.

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2013 - L 19 AS 1507/12
    Nur wenn der Anwalt aufgrund einer plötzlich auftretenden, nicht vorhersehbaren Erkrankung an der fristgebundenen Erledigung von Schriftsätzen oder Bestellung des Vertreters gehindert war, kann eine Fristversäumnis unverschuldet sein (BGH Beschlüsse vom 06.07.2009 - II ZB 1/09; 18.09.2008 - V ZB 32/08).
  • BSG, 16.02.2010 - B 2 U 318/09 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Fristversäumnis -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2013 - L 19 AS 1507/12
    Eine derartige Verpflichtung ist insbesondere dann gegeben, wenn der Rechtsanwalt seine Kanzlei allein betreibt und nicht ständig über eingearbeitetes, zum selbständigen Handeln befähigtes Personal verfügt (BSG Beschluss vom 16.02.2010 - B 2 U 318/09 B; Urteil vom 12.07.1990 - 5 BJ 113/89; BGH Urteil vom 24.10.1985 - VII ZB 16/85).
  • BGH, 24.10.1985 - VII ZB 16/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2013 - L 19 AS 1507/12
    Eine derartige Verpflichtung ist insbesondere dann gegeben, wenn der Rechtsanwalt seine Kanzlei allein betreibt und nicht ständig über eingearbeitetes, zum selbständigen Handeln befähigtes Personal verfügt (BSG Beschluss vom 16.02.2010 - B 2 U 318/09 B; Urteil vom 12.07.1990 - 5 BJ 113/89; BGH Urteil vom 24.10.1985 - VII ZB 16/85).
  • BSG, 12.07.1990 - 5 BJ 113/89
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2013 - L 19 AS 1507/12
    Eine derartige Verpflichtung ist insbesondere dann gegeben, wenn der Rechtsanwalt seine Kanzlei allein betreibt und nicht ständig über eingearbeitetes, zum selbständigen Handeln befähigtes Personal verfügt (BSG Beschluss vom 16.02.2010 - B 2 U 318/09 B; Urteil vom 12.07.1990 - 5 BJ 113/89; BGH Urteil vom 24.10.1985 - VII ZB 16/85).
  • VGH Bayern, 16.01.2015 - 7 ZB 14.2138

    Wiedereinsetzungsantrag; Erkrankung eines Rechtsanwalts; Rehabilitationsmaßnahme;

    Nur wenn der Anwalt aufgrund einer plötzlich auftretenden, nicht vorhersehbaren Erkrankung an der fristgebundenen Erledigung oder Bestellung eines Vertreters gehindert war, kann eine Fristversäumnis unverschuldet sein (stRspr vgl. BGH, B.v. 18.5.1994 - XII ZB 62/94 - juris; B.v. 5.4.2011 - VIII ZB 81/10 - juris; LSG NRW, B.v. 7.10.2013 - L 19 AS 1507/12 - juris).
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