Weitere Entscheidung unten: SG Speyer, 03.09.2014

Rechtsprechung
   BSG, 02.07.2014 - B 6 KA 30/13 R   

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https://dejure.org/2014,15196
BSG, 02.07.2014 - B 6 KA 30/13 R (https://dejure.org/2014,15196)
BSG, Entscheidung vom 02.07.2014 - B 6 KA 30/13 R (https://dejure.org/2014,15196)
BSG, Entscheidung vom 02. Juli 2014 - B 6 KA 30/13 R (https://dejure.org/2014,15196)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Vertragsärztliche Versorgung - Teilnahmeberechtigung der Krankenhäuser an der Notfallversorgung durch Krankenhausambulanzen - kein zweiter Versorgungsweg - keine Abrechnung von Positionen des EBM-Ä außerhalb der üblichen Sprechstunden

  • openjur.de

    Vertragsärztliche Versorgung; Teilnahmeberechtigung der Krankenhäuser an der Notfallversorgung durch Krankenhausambulanzen; kein zweiter Versorgungsweg; keine Abrechnung von Positionen des EBM-Ä außerhalb der üblichen Sprechstunden

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 75 Abs 1 S 2 SGB 5, § 76 Abs 1 S 2 SGB 5, § 87 SGB 5, Abschn 1.2 Nr 1 EBM-Ä 2008, Abschn 1.2 Nr 2 EBM-Ä 2008
    Vertragsärztliche Versorgung - Teilnahmeberechtigung der Krankenhäuser an der Notfallversorgung durch Krankenhausambulanzen - kein zweiter Versorgungsweg - keine Abrechnung von Positionen des EBM-Ä außerhalb der üblichen Sprechstunden

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütung vom Krankenhaus erbrachter Notfallleistungen; Abrechnung von Positionen des EBM-Ä außerhalb der üblichen Sprechstunden

  • rewis.io

    Vertragsärztliche Versorgung - Teilnahmeberechtigung der Krankenhäuser an der Notfallversorgung durch Krankenhausambulanzen - kein zweiter Versorgungsweg - keine Abrechnung von Positionen des EBM-Ä außerhalb der üblichen Sprechstunden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EBM-Ä (2008); SGB V § 75; SGB V § 76; SGB V § 87
    Vergütung vom Krankenhaus erbrachter Notfallleistungen; Abrechnung von Positionen des EBM-Ä außerhalb der üblichen Sprechstunden

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Angelegenheiten des Vertragsarztrechts und Angelegenheiten der Vertragsärzte

  • kvbb.de (Kurzinformation)

    Vergütung - Notfallambulanzen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kein höheres Honorar für Kliniken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 916
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 5/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Arzt im Notfalldienst - Erstversorgung -

    Auszug aus BSG, 02.07.2014 - B 6 KA 30/13 R
    Diese ist nach der Rechtsprechung des Senats dadurch gekennzeichnet, dass nur die ärztlichen Behandlungsmaßnahmen zu ergreifen sind, die in der jeweiligen gesundheitlichen Situation des Versicherten unverzichtbar sind (vgl dazu zuletzt BSG Urteil vom 12.12.2012 - B 6 KA 5/12 R - SozR 4-2500 § 115 Nr. 1 - Juris) ; die Inanspruchnahme des Not- oder Bereitschaftsdienstes ist kein Surrogat einer regelmäßigen vertragsärztlichen Behandlung (Urteil vom 17.9.2008 - B 6 KA 51/07 R - SozR 4-2500 § 75 Nr. 10 zu Nr. 19 BMÄ) .
  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

    Auszug aus BSG, 02.07.2014 - B 6 KA 30/13 R
    Mit dem gesetzlich vorgegebenen Vorrang der Vertragsärzte im Rahmen der ambulanten ärztlichen Versorgung (vgl nur BVerfG vom 17.8.2004, SozR 4-1500 § 54 Nr. 4, RdNr 15 ff) ist die faktische Eröffnung eines zweiten Versorgungsweges in den Krankenhausambulanzen unvereinbar.
  • BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 51/07 R

    Vertragsärztlicher Notfalldienst - keine Abrechnung der Erhebung einer

    Auszug aus BSG, 02.07.2014 - B 6 KA 30/13 R
    Diese ist nach der Rechtsprechung des Senats dadurch gekennzeichnet, dass nur die ärztlichen Behandlungsmaßnahmen zu ergreifen sind, die in der jeweiligen gesundheitlichen Situation des Versicherten unverzichtbar sind (vgl dazu zuletzt BSG Urteil vom 12.12.2012 - B 6 KA 5/12 R - SozR 4-2500 § 115 Nr. 1 - Juris) ; die Inanspruchnahme des Not- oder Bereitschaftsdienstes ist kein Surrogat einer regelmäßigen vertragsärztlichen Behandlung (Urteil vom 17.9.2008 - B 6 KA 51/07 R - SozR 4-2500 § 75 Nr. 10 zu Nr. 19 BMÄ) .
  • BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 34/12 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Nichtvertragsarzt - Abzug eines

    Auszug aus BSG, 02.07.2014 - B 6 KA 30/13 R
    Ob dies im Wege eines Vorwegabzuges erfolgt und damit bei wirtschaftlicher Betrachtung von allen Vertragsärzten finanziert wird, oder in erster Linie die Ärzte, die am Notdienst teilnehmen, die Kosten über eine Umlage aufbringen (dazu Senatsurteil vom 17.07.2013 - B 6 KA 34/12 R - SozR 4-2500 § 81 Nr. 6 zur Rechtmäßigkeit eines Abzugs von 35 % der Vergütung im Notfalldienst für Betriebskosten) , spielt unter dem Aspekt der Gleichbehandlung von Notfallambulanzen der Krankenhäuser und vertragsärztlichen Notfallpraxen keine Rolle.
  • BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 8/13 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Vergütungsanspruch der Krankenhäuser oder

    Auszug aus BSG, 02.07.2014 - B 6 KA 30/13 R
    Jedenfalls darf hinsichtlich des Punktwertes für die Vergütung von Notfallbehandlungen in Krankenhäusern danach differenziert werden, ob die Behandlung zu Zeiten durchgeführt worden ist, in der die Vertragsärzte die betroffenen Patienten versorgen können (Beschluss vom 17.7.2013 - B 6 KA 8/13 B - RdNr 10) .
  • BSG, 11.09.2019 - B 6 KA 6/18 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsprüfung - Behandlung in Notfallambulanz

    Allein der Wunsch eines Versicherten nach einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus verbunden mit der Geltendmachung akuten Behandlungsbedarfs stellt zu Zeiten regulärer vertragsärztlicher Sprechstunden keinen "Notfall" iS des § 76 Abs. 1 Satz 2 SGB V dar (BSG Urteil vom 2.7.2014 - B 6 KA 30/13 R - SozR 4-2500 § 76 Nr. 2 RdNr 13) .
  • BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 12/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Vergütungspauschale des ärztlichen

    Die Notfallbehandlungen in den Ambulanzen der Krankenhäuser dürfen also grundsätzlich nicht schlechter honoriert werden als entsprechende Leistungen der Vertragsärzte im organisierten Notdienst (vgl zB BSG Urteil vom 2.7.2014 - B 6 KA 30/13 R - SozR 4-2500 § 76 Nr. 2 RdNr 10 f; BSG Beschluss vom 17.7.2013 - B 6 KA 8/13 B - Juris RdNr 10; BSG Urteil vom 12.12.2012 - B 6 KA 3/12 R - SozR 4-2500 § 75 Nr. 13, jeweils mwN) .

    Vielmehr leisten Notfallambulanzen der Krankenhäuser einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung; in diesen Zeiten ist ihr Versorgungsangebot nicht in dem Sinne subsidiär, dass die Versicherten in Notfällen die Krankenhausambulanzen nur aufsuchen dürften, wenn sie Einrichtungen des organisierten vertragsärztlichen Notdienstes nicht in zumutbarer Zeit erreichen können (BSG Urteil vom 2.7.2014 - B 6 KA 30/13 R - SozR 4-2500 § 76 Nr. 2 RdNr 10) .

    Damit übereinstimmend hat der Senat Regelungen im EBM-Ä nicht beanstandet, die die Krankenhäuser von der Vergütung für Leistungen ausschließen, die von Vertragsärzten nur außerhalb des organisierten Notdienstes abgerechnet werden können (zu den sog Unzeitzuschlägen für besondere Leistungen eines Vertragsarztes, der seine Patienten außerhalb einer Inanspruchnahme im organisierten Notfalldienst, aber gleichwohl außerhalb seiner regulären Sprechstundenzeiten behandelt, vgl BSG Urteil vom 2.7.2014 - B 6 KA 30/13 R - SozR 4-2500 § 76 Nr. 2 RdNr 12) .

  • BSG, 13.05.2020 - B 6 KA 6/19 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Aufhebung eines angefochtenen Verwaltungsakts und

    Allein der Wunsch eines Versicherten nach einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus verbunden mit der Geltendmachung akuten Behandlungsbedarfs stellt zu Zeiten regulärer vertragsärztlicher Sprechstunden keinen "Notfall" iS des § 76 Abs. 1 Satz 2 SGB V dar (BSG Urteil vom 2.7.2014 - B 6 KA 30/13 R - SozR 4-2500 § 76 Nr. 2 RdNr 13; BSG Urteil vom 26.6.2019 - B 6 KA 68/17 R - juris RdNr 21, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .
  • BSG, 26.06.2019 - B 6 KA 68/17 R

    Kassenärztliche Vereinigung - sachlich-rechnerische Richtigstellung einer

    Allein der Wunsch eines Versicherten nach einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus verbunden mit der Geltendmachung akuten Behandlungsbedarfs stellt zu Zeiten regulärer vertragsärztlicher Sprechstunden keinen "Notfall" im iS des § 76 Abs. 1 S 2 SGB V dar (BSG Urteil vom 2.7.2014 - B 6 KA 30/13 R - SozR 4-2500 § 76 Nr. 2 RdNr 13) .

    Auf der anderen Seite hat der Senat bezogen auf die Behandlung außerhalb der regulären Sprechstundenzeiten bereits entschieden, dass die Vergütung einer Notfallbehandlung durch ein Krankenhaus nicht davon abhängig gemacht werden darf, dass ein Vertragsarzt oder eine vertragsärztliche Notfallpraxis nicht in zumutbarer Zeit aufgesucht werden konnten, weil die Mitarbeiter von Notfallambulanzen mit solchen Ermittlungen vielfach überfordert würden (BSG Urteil vom 2.7.2014 - B 6 KA 30/13 R - SozR 4-2500 § 76 Nr. 2 RdNr 10) .

    Ferner ist das Anliegen, eine Inanspruchnahme der Notfallambulanzen von Krankenhäusern zu den üblichen Sprechstundenzeiten nach Möglichkeit zu vermeiden, vom Senat bereits wiederholt als berechtigt bewertet worden (BSG Urteil vom 17.9.2008 - B 6 KA 46/07 R - SozR 4-2500 § 75 Nr. 8 RdNr 30; BSG Beschluss vom 17.7.2013 - B 6 KA 8/13 B - Juris RdNr 10) , auch weil die Eröffnung eines zweiten Versorgungswegs in den Krankenhausambulanzen mit dem gesetzlich geregelten Vorrang der Vertragsärzte und der MVZ im Rahmen der ambulanten Versorgung nicht vereinbar wäre (BSG Urteil vom 2.7.2014 - B 6 KA 30/13 R - SozR 4-2500 § 76 Nr. 2 RdNr 13) .

    Diese können nur durch den Gesetzgeber geschaffen werden (vgl dazu bereits BSG Urteil vom 2.7.2014 - B 6 KA 30/13 R - SozR 4-2500 § 76 Nr. 2 RdNr 10) .

  • BSG, 03.04.2019 - B 6 KA 67/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bewertungsausschuss - gleichheitswidriger

    Die Notfallbehandlungen in den Ambulanzen der Krankenhäuser dürfen also grundsätzlich nicht schlechter honoriert werden als entsprechende Leistungen der Vertragsärzte im organisierten Notdienst (vgl zB BSG Urteil vom 2.7.2014 - B 6 KA 30/13 R - SozR 4-2500 § 76 Nr. 2 RdNr 10 f; BSG Beschluss vom 17.7.2013 - B 6 KA 8/13 B - Juris RdNr 10; BSG Urteil vom 12.12.2012 - B 6 KA 3/12 R - SozR 4-2500 § 75 Nr. 13 RdNr 27; BSG Urteil vom 6.9.2006 - B 6 KA 31/05 R - SozR 4-2500 § 75 Nr. 4 RdNr 15) .
  • BSG, 15.07.2020 - B 6 KA 13/19 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Aber auch zB die Tätigkeit des Arztes in einer Notfallambulanz (vgl dazu BSG Urteil vom 2.7.2014 - B 6 KA 30/13 R - SozR 4-2500 § 76 Nr. 2 RdNr 12) ist - ähnlich einer Sprechstunde - reguläre Dienstzeit des Arztes, der sich dort gerade aufhält, um Patienten außerhalb der üblichen Sprechstundenzeiten zu behandeln, sodass es - abgesehen davon, dass die GOP 01100 EBM-Ä nach der Leistungslegende nicht neben der Notfallpauschale nach GOP 01210 EBM-Ä oder den Notfallkonsultationspauschalen nach GOP 01214, 01216, 01218 EBM-Ä abrechenbar ist - an der unvorhergesehenen Inanspruchnahme fehlt.
  • LSG Bayern, 16.12.2015 - L 12 KA 209/14

    Vergütung von ambulanten Notfallbehandlungen im Krankenhaus - Erfolgreiche

    Die Klägerin hat mit Schriftsatz vom 21.10.2014 geltend gemacht, dass die Rechtsprechung des BSG mit Urteilen vom 02.07.2014, Az.: B 6 KA 30/13 R, vom 12.12.2012, Az.: B 6 KA 4/12 R und BSGE 102, 134 das Klagebegehren voll umfänglich stützen würde.

    Es bestehe faktisch eine dominierende Inanspruchnahme der Notfallambulanzen der Krankenhäuser (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 02.07.2014, Az.: B 6 KA 30/13 R).

    Des Weiteren hat das BSG (vgl. Urteil vom 02.07.2014, Az.: B 6 KA 30/13 R) klargestellt, dass das Gleichbehandlungsgebot sich nur auf vertragsärztliche Leistungen bezieht, die im organisierten Notfalldienst erbracht werden, nicht aber darüber hinaus.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2021 - L 10 KR 776/20

    Anspruch auf Vergütung einer Krankenhausbehandlung in der gesetzlichen

    Allein der Wunsch eines Versicherten nach einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus verbunden mit der Geltendmachung akuten Behandlungsbedarfs stellt daher zu Zeiten regulärer vertragsärztlicher Sprechstunden keinen "Notfall" iS des § 76 Abs. 1 Satz 2 SGB V dar (BSG Urteil vom 2.7.2014 - B 6 KA 30/13 R - juris Rn 13).
  • LSG Hamburg, 25.02.2015 - L 5 KA 29/11

    Neubescheidung einer ärztlichen Honorarabrechnung

    In der Sache habe das Bundessozialgericht durch Urteil vom 2. Juli 2014 (Az. B 6 KA 30/13 R, NZS 2014, 916, vorgesehen für SozR 4-2500 § 76 Nr. 2) entschieden, dass die Tätigkeit eines Vertragsarztes in der Notfallambulanz eines Krankenhauses nicht schlechter vergütet werden dürfe als die in seiner Praxis erbrachten Leistungen.

    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 2. Juli 2014 (Az. B 6 KA 30/13 R, NZS 2014, 916, vorgesehen für SozR 4-2500 § 76 Nr. 2) den Schluss gezogen wissen möchte, dass die Tätigkeit eines Vertragsarztes in der Notfallambulanz eines Krankenhauses nicht schlechter vergütet werden dürfe als die in seiner Praxis erbrachten Leistungen, vermag der Senat dies der Entscheidung des Bundessozialgerichts nicht zu entnehmen.

    Das Bundessozialgericht hat im Fall eines an der Notfallversorgung teilnehmenden Krankenhauses entschieden, dass die Abrechnung der sog. "Unzeitzuschläge" für die Leistungen im Krankenhaus zur Notfallversorgung von vornherein ausscheide (BSG, Urteil vom 2. Juli 2014, B 6 KA 30/13 R, SozR 4-2500 § 76 Nr. 2 = juris, Rn. 12).

  • LSG Hessen, 19.12.2018 - L 4 KA 20/15

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Die Beklagte ist der Rechtsauffassung, dass die Leistungspositionen 01210 bis 01218 EBM-Ä abgesehen von spezifischen diagnostischen oder therapeutischen Leistungen abschließend die Vergütung von Notfallbehandlungen regelten und deshalb eine Sperrwirkung entfalteten (Hinweis auf BSG, Urteil vom 2. Juli 2015 - B 6 KA 30/13 R -, juris Rn. 12).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 19.10.2017 - L 5 KA 1/17

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Notfallambulanz - Vergütung - Rechtmäßigkeit

  • BSG, 14.07.2020 - B 6 KA 13/19 R
  • BSG, 12.12.2018 - B 6 KA 38/18 B

    Honorar für ambulante Notfallbehandlungen

  • BSG, 03.05.2019 - B 6 KA 42/18 B

    Umfang einer erteilten Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen

  • SG Marburg, 21.05.2021 - S 12 KA 315/19
  • LSG Hamburg, 25.02.2015 - L 5 KA 39/11

    Neubescheidung einer ärztlichen Honorarabrechnung

  • LSG Hamburg, 25.02.2015 - L 5 KA 31/11
  • LSG Hamburg, 25.02.2015 - L 5 KA 30/11

    Neubescheidung einer Honorarabrechnung

  • SG Marburg, 06.04.2021 - S 12 KA 199/19

    Vertragsarztrecht

  • LSG Hamburg, 25.02.2015 - L 5 KA 38/11
  • LSG Hamburg, 25.02.2015 - L 5 KA 34/11

    Neubescheidung einer Honorarabrechnung

  • LSG Hamburg, 25.02.2015 - L 5 KA 37/11

    Sachlich-rechnerische Richtigstellung von Honorarforderungen

  • LSG Hamburg, 25.02.2015 - L 5 KA 35/11
  • LSG Hamburg, 25.02.2015 - L 5 KA 32/11

    Neubescheidung einer Honorarabrechnung

  • LSG Hamburg, 25.02.2015 - L 5 KA 33/11

    Neubescheidung einer Honorarabrechnung

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Rechtsprechung
   SG Speyer, 03.09.2014 - S 1 AL 13/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,31502
SG Speyer, 03.09.2014 - S 1 AL 13/14 (https://dejure.org/2014,31502)
SG Speyer, Entscheidung vom 03.09.2014 - S 1 AL 13/14 (https://dejure.org/2014,31502)
SG Speyer, Entscheidung vom 03. September 2014 - S 1 AL 13/14 (https://dejure.org/2014,31502)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 56 Abs 1 SGB 3 vom 20.12.2011, § 57 Abs 1 SGB 3 vom 20.12.2011, § 3 Abs 2 Nr 1 BBiG 2005
    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - Förderungsfähigkeit - dualer Studiengang - ausbildungsintegrierter Studiengang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Förderungsfähigkeit einer im Rahmen eines dualen Studiengangs durchgeführten Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 916
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BSG, 21.06.2023 - B 7 AS 11/22 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten bei

    Teilweise wird die Förderungsfähigkeit bejaht (SG Speyer vom 3.9.2014 - S 1 AL 13/14 - info also 2015, 17; zustimmend Geiger, info also 2015, 18; Petzold in Hauck/Noftz, § 56 SGB III RdNr 8, Stand September 2020) oder differenziert beurteilt (Sächsisches LSG vom 30.11.2017 - L 3 AL 192/15 - juris RdNr 40 ff; Bienert, info also 2017, 258, 261 f) .
  • LSG Rheinland-Pfalz, 28.04.2016 - L 1 AL 84/14

    Beihilfe zur Berufsausbildung; Studium im dualen Studiengang Weinbau und

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 03.09.2014 - S 1 AL 13/14 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 03.09.2014 - S 1 AL 13/14 -aufzuheben und die Klage abzuweisen,.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2021 - L 6 AS 947/21

    Keine SGB II-Leistungen für duales Studium

    Die Frage, ob eine im Rahmen eines ausbildungsintegrierten (dualen) Studiengangs durchgeführte Berufsausbildung förderungsfähig im Sinne des§ 57 SGB III ist (ablehnend etwa LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.08.2017, L 14 AL 35/16; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.05.2017, L 3 AL 15/15; Bayerisches LSG, Beschluss vom 15.03.2016, L 9 AL 284/15 B ER; auf eine wertende Betrachtung abstellend Sächsisches LSG, Urteil vom 30.11.2017, L 3 AL 192/15; die Förderungsfähigkeit bejahend hingegen SG Speyer, Urteil vom 03.09.2014, S 1 AL 13/14; zum Meinungsstand vgl. auch Herbst in jurisPK-SGB III, Stand: 22.03.2021, § 57 Rn. 48; Brecht-Heitzmann in Gagel, SGB III, § 56 SGB III, Stand: 66. EL Juni 2017, Rn. 17 sowie Bienert, NZS 2017 S. 258 ff.), kann daher vorliegend offen bleiben.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2017 - L 14 AL 35/16

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - förderungsfähige Berufsausbildung -

    Hierbei könne offen bleiben, ob die in das Studium integrierte Ausbildung wegen der Eintragung ins Ausbildungsregister als regulärer Ausbildungsgang mit BAB gefördert werden könne (vgl. zur Förderungsfähigkeit der Berufsausbildung bei dualem Studium Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 11. September 2013, L 2 AL 86/10; SG Speyer, Urteil vom 3. September 2014, S 1 AL 13/14; beide Juris).

    Zwar vertritt das SG Speyer die Auffassung, dass eine berufliche Ausbildung, die in einem nach dem BBiG anerkannten Ausbildungsberuf und nach den vorgeschriebenen Formen des BBiG erfolge, auch dann eine mit BAB förderungsfähige Ausbildung i.S.d. § 57 Abs. 1 SGB III sei, wenn sie im Rahmen eines dualen Studienganges durchgeführt werde (vgl. Urteil vom 3. September 2014, S 1 AL 13/14, juris; info also 2015 m. Anm. Geiger).

  • LSG Bayern, 15.03.2016 - L 9 AL 284/15

    Keine Berufsausbildungsbeihilfe nach SGB III bei Anspruch nach BAföG

    Bei ausbildungsintegrierten Studiengängen, wie vorliegend dem Verbundstudium BWL-Tourismusmanagement, im Rahmen des dualen Studiums, bei denen parallel ein Studium und ein Ausbildungsverhältnis nach dem BBiG betrieben würden, gelten die Ausschlussvorschrift des § 3 Abs. 2 Nr. 1 BBiG nicht (vgl. BSG vom 01.12.2009; Az. B 12 R 4/08 R; LSG Hamburg vom 11.09.2013, Az. L 2 AL 86/10; SG Speyer vom 03.09.2014, Az. S 1 AL 13/14; SG A-Stadt vom 13.07.2010, Az. S 5 AL 1205/08).
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.05.2017 - L 3 AL 15/15

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - förderungsfähige Berufsausbildung -

    Nach anderer Auffassung findet die Ausschlussvorschrift des § 3 Abs. 2 Nr. 1 BBiG nur bei sog. praxisintegrierten Studiengängen Anwendung (so SG Speyer, Urteil vom 3. September 2014 - S 1 AL 13/14 -, Rn. 17, juris mit zustimmender Anmerkung Geiger in info also 2015, 17 sowie Petzold in Hauck/Noftz, 10/2016, SGB III, § 56).
  • LSG Sachsen, 30.11.2017 - L 3 AL 192/15
    Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass die Ausschlussvorschrift des § 3 Abs. 2 Nr. 1 BBiG nur bei praxisintegrierten Studiengängen greifen soll (vgl. SG Speyer, Urteil vom 3. September 2014 - S 1 AL 13/14 - info also 2015, 17 [18] = juris Rdnr. 17; Petzold, in: Hauck/Noftz, SGB III [Stand: 4/17, Okt. 2017], § 56 Rdnr. 8; zur Einbeziehung ausbildungsintegrierter Studiengänge in den Geltungsbereich des BBiG auch Koch-Rust/Rosentreter, NJW 2009, 3005 [3007], Wohlgemuth, in: Wohlgemuth [Hrsg.], Berufsbildungsgesetz [2011], § 3 Rdnr. 7, m. w. N.; im Ergebnis ebenso: Benecke, in: Benecke / Hergenröder, Berufsbildungsgesetz [2009], § 3 Rdnr. 5).
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