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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.02.1992 - 27 U 197/91   

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https://dejure.org/1992,5485
OLG Hamm, 25.02.1992 - 27 U 197/91 (https://dejure.org/1992,5485)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.02.1992 - 27 U 197/91 (https://dejure.org/1992,5485)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Februar 1992 - 27 U 197/91 (https://dejure.org/1992,5485)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Alleinige Haftung eines Kraftfahrers; Beschleunigungsstreifen; Autobahnauffahrt; Überholspur; Zusammenstoß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG §§ 7, 17; StVO § 18

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 320
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Naumburg, 06.06.2008 - 10 U 72/07

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn mit unmittelbar

    Der Anscheinsbeweis ist hier bereits deshalb ausgeräumt, weil die erstinstanzliche Beweisaufnahme ergeben hat, dass sich der Auffahrunfall in einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang zu dem Fahrstreifenwechsel des Drittwiderbeklagten zutrug (vgl. OLG Jena NZV 2006, 147, 148; Saarländisches OLG Saarbrücken MDR 2006, 329 - 330 zitiert nach juris; OLG Schleswig NZV 1993, 152 - 153 zitiert nach juris; OLG Hamm NZV 1992, 320; OLG Naumburg NJW-RR 2003, 809, 810; OLG Köln VersR 1978, 143 ; KG DAR 2006, 322, 323; OLG Düsseldorf Schadens-Praxis 2003, 335 - 336 zitiert nach juris).

    Da der Drittwiderbeklagte unmittelbar nach dem Einfahren auf die Autobahn bereits zum Überholen ansetzte, trafen ihn gesteigerte Sorgfaltsanforderungen (vgl. BGH NJW 1986, 1044 ; OLG Hamm NZV 1992, 320), denen er indessen nicht in vollem Umfang zu genügen vermocht hat.

    Da auf den Bundesautobahnen in der Regel - so auch im Streitfall - eine Begrenzung der Geschwindigkeit bei übersichtlichen Straßenverhältnissen nicht besteht, muss der Einbiegende bei normalen Straßen- und Sichtverhältnissen zugleich damit rechnen, dass im Hochgeschwindigkeitsbereich gefahren wird (vgl. BGH NJW 1986, 1044 ; OLG Hamm NZV 1992, 320).

  • OLG Naumburg, 15.09.2006 - 10 U 16/06

    Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile an Kollision beim Einfädeln

    Muss hingegen der durchgehende, fließende Verkehr vor dem Einfahrenden abbremsen, so hat dieser seine Wartepflicht verletzt (vgl. OLG Koblenz DAR 1987, 158; KG NZV 2000, 43 - 45 zitiert nach juris; OLG Hamm NZV 1992, 320; OLG Celle DAR 1992, 219, 220; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 8 StVO Rdn. 34 b; ders. § 18 StVO Rdn. 17 m.w.N.).
  • LG Aachen, 08.01.2010 - 6 S 168/09

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall und ungeklärtem Spurwechsel

    Allein das Kerngeschehen eines "Heckanstoßes" als solches reicht dann als Grundlage eines Anscheinsbeweises nicht aus, wenn weitere Umstände des Unfallereignisses bekannt sind, die als Besonderheiten gegen die bei derartigen Fallgestaltungen gegebene Typizität sprechen (vgl. OLG Jena NZV 2006, 147; OLG Saarbrücken MDR 2006, 329; OLG Schleswig NZV 1993, 152; OLG Hamm NZV 1992, 320; OLG Köln VersR 1978, 143; KG Berlin DAR 2006, 322; OLG Düsseldorf SP 2003, 335).
  • OLG Koblenz, 28.06.2004 - 12 U 748/01

    Haftung für einen Auffahrunfall auf der Überholspur der Autobahn nach direktem

    Ein Kraftfahrer, der beim Einfahren auf die Autobahn unmittelbar vom Beschleunigungsstreifen auf die Überholspur wechselt, wo er mit einem mit 160 km/h herannahenden Pkw kollidiert, trägt das Alleinverschulden an dem Auffahrunfall, da sein Verursachungsbeitrag jedenfalls bei weitem überwiegt (OLG Hamm NZV 1992, 320; 1994, 229 f.).
  • LG Kempten, 05.11.2015 - 53 S 1209/15

    Pflicht des auf die Autobahn Einfahrenden zum Einfügen in den Verkehrsfluss auf

    Zum Überholen darf er nicht ansetzen, solange nicht die Gewissheit besteht, dass sich ihm kein schnelleres Fahrzeug nähert, das durch das Überholen gefährdet werden könnte (OLG Hamm NZV 1992, 320).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.12.1991 - 2 U 71/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,16217
OLG Köln, 18.12.1991 - 2 U 71/91 (https://dejure.org/1991,16217)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.12.1991 - 2 U 71/91 (https://dejure.org/1991,16217)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Dezember 1991 - 2 U 71/91 (https://dejure.org/1991,16217)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 320
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Ansbach, 13.07.2015 - 1 C 1724/13

    Verkehrsunfall, Schadensersatzansprüche, Pkw, Vorfahrtsverletzung,

    Auch die weitere Entscheidung zur Kollision zwischen einem 10-jährigem Radfahrer, dem die volle Haftung zugewiesen wurde, der aus einem verkehrsberuhigten Bereich bei einem mit anderen Kindern veranstalteten Verfolgungsrennen mit Blick nach hinten plötzlich auf eine Vorfahrtstraße fuhr, und einem dort von links kommenden Pkw (vgl. OLG Köln v. 18.12.1991, Az 2 U 71/91 = NZV 1992, 320, siehe Grüneberg Rn. 365) scheint durch die Einfügung des § 3 Abs. 2a StVO rechtlich und wertungsmäßig überholt.
  • LG Bielefeld, 27.04.2004 - 20 S 7/04

    Haftungsverteilung bei grobem Verschulden eines Jugendlichen

    Auch wenn eine Alleinverantwortung des Jugendlichen selbst bei grobem Verschulden nur ausnahmsweise vorliegen wird, ist sie insbesondere mit steigendem Alter des Jugendlichen nicht von vornherein ausgeschlossen (Lemcke, ZfS 2002, 318, 324; vgl. auch OLG Brandenburg, NZV 2000, 122: 12-jähriger Radfahrer fährt hinter auf seiner Fahrbahnseite stehenden Fahrzeugen ohne Ankündigung und ohne auf den Verkehr zu achten auf die Gegenfahrbahn; OLG Braunschweig, NZV 1998, 27: 12-jähriger Radfahrer fährt mit unverminderter Geschwindigkeit über den Bordstein seitlich auf die Fahrbahn einer bevorrechtigten Bundesstraße, ohne auf den Verkehr zu achten; OLG Köln, NZV 1992, 320: 10-jähriger Radfahrer fährt im Rahmen eines Verfolgungsrennens mit unverminderter Geschwindigkeit auf eine bevorrechtigte Straße, wobei er nach hinten schaut).
  • OLG Celle, 05.06.2018 - 14 U 5/18

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall aus übergegangenem Recht;

    Vielmehr bejahen zahlreiche Gerichte bei eklatanten Verkehrsverstößen durch 10- bis 12-jährige Kinder auch deren alleinige Haftung (vgl. nur OLG Köln, NZV 1992, 320; OLG Nürnberg, VersR 2006, 1513 [OLG Nürnberg 14.07.2005 - 13 U 901/05] ; Senat, Beschluss vom 8. Juni 2011, Az. 14 W 13/11 - juris Rn. 8, 11).
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