Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 22.12.1992

Rechtsprechung
   BayObLG, 21.05.1993 - 1St RR 19/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4126
BayObLG, 21.05.1993 - 1St RR 19/93 (https://dejure.org/1993,4126)
BayObLG, Entscheidung vom 21.05.1993 - 1St RR 19/93 (https://dejure.org/1993,4126)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Mai 1993 - 1St RR 19/93 (https://dejure.org/1993,4126)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 5; PflVG §§ 1, 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Wer auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ein vorläufig stillgelegtes Fahrzeug gebraucht, für welches ein Haftpflichtversicherungsschutz auf Grund einer Ruheversicherung nach AKB § 5 Abs 1 S 2, Abs 2 bis 6 besteht, macht sich nicht nach PflVG § 6 strafbar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Öffentliche Wege; Fahrzeug; Haftpflichtversicherungsschutz; Ruheversicherung

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 449
  • VersR 1994, 85
  • BayObLGSt 1993, 75
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.11.1983 - 4 StR 80/83

    Strafbarkeit nach § 6 PlfVG bei Kündigung der Haftpflichtversicherungsvertrag

    Auszug aus BayObLG, 21.05.1993 - 1St RR 19/93
    Der Tatbestand des § 6 Abs. 1 PflVG setzt den Gebrauch eines Fahrzeugs - oder dessen Gestattung - auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ohne zivilrechtlich wirksamen Haftpflichtversicherungsvertrag voraus (BGHSt 32, 152/156 f.; 33, 172/174 f KG VRS 67, 154; Müller/Rüth Straßenverkehrsrecht 22.Aufl. § 6 PflVG Rn.2 und 4).

    Die durch das 2. Verkehrssicherungsgesetz vom 26.11.1964 eingeführte Änderung der Strafvorschrift des § 6 (früher § 5 ) PflVG bezweckte lediglich, die Nachhaftung zum Schutz des geschädigten Dritten nach § 3 Nr. 5 PflVG (früher § 158 c Abs. 2 WG ) nicht auch dem zugute kommen zu lassen, der ohne Haftpflichtversicherungsvertrag auf öffentlichem Verkehrsgrund fährt (BGHSt 32, 152/156 f.; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 32.Aufl. vor § 29 a StVZO Rn. 17; Müller/Rüth aaO. Rn.2).

  • KG, 31.01.1984 - 5 Ss 315/83
    Auszug aus BayObLG, 21.05.1993 - 1St RR 19/93
    Der Tatbestand des § 6 Abs. 1 PflVG setzt den Gebrauch eines Fahrzeugs - oder dessen Gestattung - auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ohne zivilrechtlich wirksamen Haftpflichtversicherungsvertrag voraus (BGHSt 32, 152/156 f.; 33, 172/174 f KG VRS 67, 154; Müller/Rüth Straßenverkehrsrecht 22.Aufl. § 6 PflVG Rn.2 und 4).

    Bei der Neuregelung wurde also nur darauf abgestellt, ob für das Kraftfahrzeug zum Zeitpunkt seines Gebrauchs formell ein Versicherungsvertrag besteht (BayObLG vom 6.4.1984 RReg: 1 St 69/84; KG VRS 67, 154).

  • BGH, 16.04.1985 - 4 StR 755/84

    Strafbarkeit nach § 6 PflVG bei Kündigung der Haftpflichtversicherungsvertrag

    Auszug aus BayObLG, 21.05.1993 - 1St RR 19/93
    Der Tatbestand des § 6 Abs. 1 PflVG setzt den Gebrauch eines Fahrzeugs - oder dessen Gestattung - auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ohne zivilrechtlich wirksamen Haftpflichtversicherungsvertrag voraus (BGHSt 32, 152/156 f.; 33, 172/174 f KG VRS 67, 154; Müller/Rüth Straßenverkehrsrecht 22.Aufl. § 6 PflVG Rn.2 und 4).
  • BayObLG, 06.04.1984 - RReg. 1 St 69/84

    Probefahrt; Rote Nummern; Rotes Kennzeichen; Verwendung; Zulassung;

    Auszug aus BayObLG, 21.05.1993 - 1St RR 19/93
    Bei der Neuregelung wurde also nur darauf abgestellt, ob für das Kraftfahrzeug zum Zeitpunkt seines Gebrauchs formell ein Versicherungsvertrag besteht (BayObLG vom 6.4.1984 RReg: 1 St 69/84; KG VRS 67, 154).
  • OLG Celle, 08.08.2013 - 31 Ss 20/13

    Erfüllung des objektiven Tatbestands des § 6 Abs. 1 PflVG im Fall einer Fahrt vor

    Die Verletzung einer Obliegenheitspflicht im Rahmen eines bestehenden Versicherungsverhältnisses kann aber nicht die Strafbarkeit nach § 6 Abs. 1 PflVG begründen (OLG Hamm StraFo 2007, 172; BayObLGSt 1993, 75; Dauer aaO Vor § 23 FZV Rn. 16; Heinzlmeier aaO).
  • OLG Oldenburg, 16.06.2017 - 1 Ss 115/17

    Begriff des Führens eines nicht versicherten Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen;

    Denn ein solcher Ruhevertrag ist ein Vertrag im Sinne des § 6 PflVG, da er die Haftpflichtrisiken des § 1 PflVG umfassend abdeckt (vgl. BayObLG, Urteil vom 21. Mai 1993 - 1 St RR 19/93 -, juris; Erbs/Kohlhass - Lampe, Strafrechtliche Nebengesetze, Stand 2013. EL März 2017, § 6 PflVG Rn. 6).
  • OLG Hamm, 18.12.2006 - 2 Ss 533/06

    Rotes Kennzeichen; Überführungsfahrt; Probefahrt; Einkaufsfahrt

    Entgegen dem früherem Recht kommt es nicht allein auf das Bestehen eines Haftpflichtversicherungsschutzes an, sondern vor allem darauf, ob dieser Schutz auf Grund eines während des Gebrauchs des Kraftfahrzeugs wirksam bestehenden Haftpflichtversicherungsvertrages gewährt ist (vgl. BayObLGSt 1993, 75 = NZV 1993, 449).
  • OVG Hamburg, 14.08.2001 - 3 Bf 385/00

    Betriebserlaubnis - Kennzeichenmissbrauch - Kfz-Versicherung allgemein -

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.12.1992 - 5 Ss (OWi) 51/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5678
OLG Celle, 22.12.1992 - 5 Ss (OWi) 51/92 (https://dejure.org/1992,5678)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.12.1992 - 5 Ss (OWi) 51/92 (https://dejure.org/1992,5678)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Dezember 1992 - 5 Ss (OWi) 51/92 (https://dejure.org/1992,5678)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 449
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 20.10.2009 - 2 Ss OWi 367/09

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen Fehlens der Urteilsgründe

    Die dem Oberlandesgericht Celle (NZV 1993, 449), dem Bayerischen Obersten Landesgericht (Leitsatz in NZV 1996, 378) sowie dem Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (NStZ-RR 2009, 57 f.) zugrundeliegenden Sachverhaltskonstellationen unterscheiden sich von der vorliegenden, so dass auch vor diesem Hintergrund eine Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts nicht in Betracht kommt.
  • OLG Hamm, 03.09.2009 - 2 Ss OWi 611/09

    Urteilsabsetzungsfrist; Erkankung; Bußgeldrichter; Zulassung; Rechtsbeschwerde;

    Soweit das Oberlandesgericht Celle in einem Beschluss vom 22.12.1992 (5 Ss OWi 51/92, veröffentlicht in NZV 1993, 449) die Rechtsbeschwerde für zulässig erklärt hat, wenn die Urteilsabsetzungsfrist nach dem Ablauf von vier Monaten nicht eingehalten worden ist, gibt diese Entscheidung zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlass.
  • BayObLG, 28.02.1996 - 1 ObOWi 76/96
    Gerade in Bußgeldsachen über Verkehrsordnungswidrigkeiten mit ihren vielfach gleichgelagerten, wenig einprägsamen Sachverhalten besteht eine solche Gefährdung der Zuverlässigkeit, mit der die schriftlichen Urteilsgründe das Verhandlungsergebnis beurkunden (BayObLG aaO.; OLG Koblenz aaO.; OLG Celle NZV 1993, 449 ; OLG Koblenz VRS 65, 451, 452).
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