Rechtsprechung
OLG Hamm, 11.09.2014 - III-3 Ws 303/14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Burhoff online
StPO § 111a; StPO § 304
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Revisionsverfahren, Beschwerde - openjur.de
Beschwerde vorläufige Entziehung Fahrerlaubnis Prüfungskompetenz Revision
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Beschwerde vorläufige Entziehung Fahrerlaubnis Prüfungskompetenz Revision
- verkehrslexikon.de
Zur Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis im Revisionsverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde gegen die vorläufige Fahrerlaubnisentziehung durch das Berufungsgericht während des laufenden Revisionsverfahrens
- blutalkohol
, S. 53
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 111a, § 304
Beschwerde gegen die vorläufige Fahrerlaubnisentziehung durch das Berufungsgericht während des laufenden Revisionsverfahrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
Verfahrensgang
- LG Detmold - 35 Js 332/14
- LG Detmold - 4 Ns 125/14
- OLG Hamm, 11.09.2014 - III-3 Ws 303/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 384
- NZV 2015, 355
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 02.11.2016 - 2 Ws 325/16
Strafverfahren: Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis in …
Der in Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Köln VRS 105, 343 ff.; Brandenburgisches Oberlandesgericht NStZ-RR 1996, 170 f.; OLG Düsseldorf DAR 1995, 1252) und Kommentarliteratur (…KK-StPO/Bruns, StPO, 7. Aufl. 2013, § 111a, Rn. 22) vertretenen Ansicht, ein Beschluss nach § 111a StPO, der mit oder nach einem die Maßregel nach § 69 StGB anordnenden Urteil ergangen ist, könne aus systematischen Gründen nicht gesondert angefochten werden, vermag der Senat nicht zu teilen (so bereits Senat…, Beschluss vom 26.10.1998, 2 WS 247/98, NZV 1999, 345 f., Rn. 3 (juris); OLG Karlsruhe DAR 2004, 408; OLG Hamm NZV 2015, 355; Thüringer Oberlandesgericht VRS 115, 353 ff.; KG VRS 100, 443 f.; OLG Düsseldorf NZV 2000, 383; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 205 f.;… LR-Hauck, StPO, 126 Aufl., § 111a, Rn. 92 mwN). - KG, 08.02.2017 - 3 Ws 39/17
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Entscheidungsbefugnis des Landgerichts …
Das Beschwerdegericht ist grundsätzlich gehalten, sich ihr anzuschließen, sofern die Urteilsgründe nicht offensichtlich fehlerhaft sind oder neue Tatsachen eine abweichende Beurteilung gebieten (vgl. HansOLG Hamburg…, Beschluss vom 8. März 2007 - 2 Ws 43/07 -, juris Rn. 9 ff. mit Nachweisen zum Streitstand; OLG Jena…, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 1 Ws 54/06 -, juris Rn. 9; für das Revisionsverfahren: OLG Hamm NStZ-RR 2014, 384, 385; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 2. Dezember 2009 - 1 Ws 229/09 -, juris Rn. 8;… vgl. auch Meyer-Goßner/ Schmitt a.a.O., § 111a Rn. 19).
Rechtsprechung
KG, 10.03.2014 - 3 Ws (B) 78/14 - 122 Ss 31/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Geldbuße, Erhöhung, rechtlicher Hinweis, Verfahrensrüge, Begründung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 17 OWiG, § 46 OWiG, § 265 StPO, § 267 StPO
Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Hinweispflicht des Bußgeldrichters bei beabsichtigter Erhöhung der im Bußgeldbescheid festgesetzten Geldbuße; notwendige Begründung einer Abweichung des Tatrichters vom Bußgeldkatalog
- verkehrslexikon.de
Zur Hinweispflicht des Gerichts vor Erhöhung der Geldbuße
- IWW
- Wolters Kluwer
Erteilung eines Hinweises durch den Bußgeldrichter bei Beabsichtigung der Erhöhung der im Bußgeldbescheid festgesetzten Geldbuße; Begründung der Abweichung des Bußgeldrichters vom Bußgeldkatalog
- rechtsportal.de
StPO § 265; OWiG § 17 Abs. 3; BKatVO
Begründung bei Verhängung einer von der BKatVO abweichenden Geldbuße - rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Erhöhung der Geldbuße - rechtlicher Hinweis erforderlich?
- beck-blog (Kurzinformation)
Rechtlicher Hinweis bei erhöhter Geldbuße: Wohl nicht!
- beck-blog (Kurzinformation)
Kein rechtlicher Hinweis notwendig bei Geldbußenerhöhung
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 01.10.2013 - 290 OWi 762/13
- KG, 10.03.2014 - 3 Ws (B) 78/14 - 122 Ss 31/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 23
- NZV 2015, 355
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Hamm, 10.07.2019 - 3 RBs 82/19
Abweichung von Regelgeldbuße bei außergewöhnlich guten wirtschaftlichen …
Grundlage der Bußgeldbemessung bleiben auch im Anwendungsbereich eines Bußgeldkataloges die Kriterien des § 17 Abs. 3 OWiG (KG Berlin, Beschluss vom 10. März 2014 - 3 Ws (B) 78/14, juris). - KG, 25.08.2022 - 3 Ws (B) 187/22
Mitteilung der Einlassung des Betroffenen bei Anwendung der BKatV
c) Zwar bilden auch unter dem Regime der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) die Kriterien des § 17 Abs. 3 OWiG die Grundlage für die Bußgeldbemessung (Senat DAR 2021, 99 und Beschluss vom 10. März 2014 - 3 Ws (B) 78/14 -, juris). - KG, 27.04.2020 - 3 Ws (B) 49/20
Wirtschaftliche Verhältnisse bei erlaubter Abwesenheit des Betroffenen
(1) Grundlage für die Bußgeldbemessung bleiben auch unter dem Regime der Bußgeldkatalog-Verordnung (nachfolgend: BKatV) die Kriterien des § 17 Abs. 3 OWiG (Senat, Beschluss vom 10. März 2014 - 3 Ws (B) 78/14 -, juris).
- OLG Naumburg, 07.12.2021 - 1 Ws 204/21
Keine Hinweispflicht des Gerichts auf Erhöhung der Geldbuße Hinweispflicht des …
Dass der Bußgeldrichter entsprechend § 265 StPO einen Hinweis erteilen muss, wenn er beabsichtigt, die im Bußgeldbescheid festgesetzte Geldbuße zu erhöhen (so Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 22. Mai 2007 - 1 Ss 346/06; OLG Hamm, Beschluss vom 13. November 2009, 3 Ss OWi 622/09; differenzierend Beschluss vom 09. August 2016, III-1 RBs 181/15 - alle zitiert nach juris), zweifelt der Senat schon deshalb an (ebenso vgl. BayObLG, Beschluss vom 19. August 2019, 202 ObOWi 1446/19; KG Berlin, Beschluss vom 10. März 2014 - 3 Ws (B) 78/14; OLG Bamberg, Beschluss vom 11. Oktober 2010, 3 Ss OWi 1380/10; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. Juni 2010, 5 Ss 321/10; OLG Dresden, Beschluss vom 29. November 2002, Ss (OWi) 599/02 - alle zitiert nach juris), weil es eines derartigen Hinweises nicht einmal bedarf, wenn der Strafrichter in der auf den Einspruch gegen den Strafbefehl anberaumten mündlichen Verhandlung die Tagessatzhöhe oder -anzahl zum Nachteil des Angeklagten ändern will (…vgl. Meyer-Goßner, StPO 64. Aufl., § 411 Rn 11).Letztendlich muss die Rechtsfrage, ob ein Hinweis auf eine mögliche Erhöhung der Geldbuße erforderlich ist, hier aber dahinstehen, weil die ordnungsgemäße Erhebung der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs vorliegend auch der Darlegung der mit dem Bußgeldbescheid übermittelten Rechtsbehelfsbelehrung bedurft hätte (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 10. März 2014 - 3 Ws (B) 78/14; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08. Mai 2013 - 4a SsRs 66/13 - beide zitiert nach juris).
- KG, 09.10.2015 - 3 Ws (B) 403/15
Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Voraussetzungen des …
Es gibt auch keinen Anhaltspunkt für die Befürchtung, dass das Amtsgericht an einer unrichtigen Rechtsauffassung festhalten oder sein Beschluss Vorbildfunktion für andere Gerichte haben und damit zu einer uneinheitlichen Rechtsprechung führen könnte (vgl. Senat, Beschluss vom 10. März 2014 - 3 Ws (B) 78/14 -, juris). - BayObLG, 19.08.2019 - 202 ObOWi 1446/19
Gehörsverstoß - Deutliche Erhöhung der Geldbuße gegenüber Bußgeldbescheid
Selbst wenn im Übrigen die Erhöhung der Geldbuße im angefochtenen Urteil nicht hinreichend tragfähig begründet wäre, handelte es sich bei einem etwaigen Mangel um einen Rechtsfehler im Einzelfall, der weder unter dem Gesichtspunkt der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung noch zur Fortbildung des Rechts (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG) die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen könnte (vgl. KG NZV 2015, 355). - KG, 12.07.2017 - 3 Ws (B) 166/17
Anforderungen an die Urteilsgründe bei Nachweis einer …
a) Soweit der Betroffene rügt, er sei von der ausgeurteilten Höhe der Geldbuße - im Vergleich zu der im Bußgeldbescheid festgesetzten Höhe - "völlig überrascht" worden, weil ein rechtlicher Hinweis auf die Möglichkeit der Erhöhung der Geldbuße im gerichtlichen Verfahren zuvor nicht ergangen sei, so hätte es im Rahmen der ordnungsgemäßen Erhebung der Verfahrensrüge der Darlegung bedurft, dass die mit dem Bußgeldbescheid übermittelte Rechtsbehelfsbelehrung keinen entsprechenden Hinweis enthielt (vgl. OLG Stuttgart VRR 2013, 473; Senat, Beschluss vom 3. März 2016 - 3 Ws (B) 108/16 -, juris und NZV 2015, 355 ). - KG, 31.01.2019 - 3 Ws (B) 40/19
Hinweispflicht bei Geldbußenerhöhung
Denn grundsätzlich bedarf es bei der Verhängung einer höheren als im Bußgeldbescheid festgesetzten Geldbuße in der Regel keines Hinweises an den Betroffenen (vgl. Senat, Beschluss vom 3. März 2016 - 3 Ws (B) 108/16 - NZV 2015, 355; VRS 113, 293; OLG Hamm NStZ 2017, 592). - KG, 20.09.2018 - 3 Ws (B) 234/18
Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen "Sicherung einer einheitlichen …
Hierfür hätte es insbesondere einer konkreten Darlegung der mit dem erlassenen Bußgeldbescheid übermittelten Rechtsbehelfsbelehrung bedurft (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Juli 2017 - 3 Ws (B) 166/17 - und vom 3. März 2016 - 3 Ws (B) 108/16 - Senat NZV 2015, 355; OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. Mai 2013 - 4a SsRs 66/13 - [juris]).