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   OLG Düsseldorf, 23.04.1997 - 5 Ss 92/97 - 21/97 I   

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OLG Düsseldorf, 23.04.1997 - 5 Ss 92/97 - 21/97 I (https://dejure.org/1997,2491)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.04.1997 - 5 Ss 92/97 - 21/97 I (https://dejure.org/1997,2491)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. April 1997 - 5 Ss 92/97 - 21/97 I (https://dejure.org/1997,2491)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2765
  • NStZ 1997, 494
  • NZV 1997, 364
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.09.1993 - 1 StR 553/93

    Besorgnis der künftigen Verletzung von Kraftfahrerpflichten als Voraussetzung für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.1997 - 5 Ss 92/97
    Entscheidend ist nämlich nicht die Absicht, aus der Straftat Gewinn zu erzielen, sondern die Befürchtung, aus der Belassung der Fahrerlaubnis könnten, etwa durch wiederholte Tatbegehung, weitere Gefahren für die Allgemeinheit erwachsen (vgl. BGH StV 1994, 314, 315 m.w.N.).
  • BGH, 30.07.1991 - 1 StR 404/91

    Betäubungsmittelgeschäft - Kraftfahrzeug - Benutzung des Kraftfahrzeuges -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.1997 - 5 Ss 92/97
    Hiernach kann eine Entziehung der Fahrerlaubnis nicht nur dann geboten sein, wenn die Einfuhr des Betäubungsmittels zum Zwecke des Handels erfolgt ist (vgl. dazu BGH NStZ 1992, 587 sowie BGHR StGB § 69 Abs. 1 , Entziehung 3, charakterliche Ungeeignetheit = VRS 81, 369 ), sondern im Einzelfall auch dann, wenn mit der Einfuhr ein langfristiger Eigenkonsum sichergestellt werden soll.
  • BGH, 14.12.1954 - 3 StR 330/54
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.1997 - 5 Ss 92/97
    Der mißbräuchliche Einsatz eines Kraftfahrzeuges zur Begehung von Straftaten, die sich nicht gegen den eigentlichen Verkehrssicherungszweck richten, sondern andere Rechtsgüter verletzen, kann das Fehlen der für die Benutzung von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr vom Gesetzgeber vorausgesetzten besonderen Zuverlässigkeit offenbaren und gemäß § 69 Abs. 1 StGB zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen (vgl. BGHSt 5, 179; 7, 165, 167; 10, 333, 334; Senatsbeschluß vom 30. Mai 1984 in VRS 67, 255 ; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, DAR 1992, 187 m.w.N.).
  • BGH, 11.12.1996 - 3 StR 383/96

    Revisionsrechtliche Überprüfbarkeit der tatrichterlichen Feststellungen -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.1997 - 5 Ss 92/97
    Diese Indizwirkung in Fällen von "Betäubungsmittelschmuggelfahrten" (so BGH, Urteil vom 11. Dezember 1996 - 3 StR 383/96 -) ist jedoch nicht einem gesetzlichen Regelbeispiel gemäß § 69 Abs. 2 StGB gleichzusetzen.
  • BGH, 06.09.1990 - 1 StR 455/90

    Voraussetzungen für die Entziehung einer Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.1997 - 5 Ss 92/97
    Vielmehr bedarf es einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit, soweit sie in der Tat zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BGH a.a.O.; BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2).
  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 542/53
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.1997 - 5 Ss 92/97
    Der mißbräuchliche Einsatz eines Kraftfahrzeuges zur Begehung von Straftaten, die sich nicht gegen den eigentlichen Verkehrssicherungszweck richten, sondern andere Rechtsgüter verletzen, kann das Fehlen der für die Benutzung von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr vom Gesetzgeber vorausgesetzten besonderen Zuverlässigkeit offenbaren und gemäß § 69 Abs. 1 StGB zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen (vgl. BGHSt 5, 179; 7, 165, 167; 10, 333, 334; Senatsbeschluß vom 30. Mai 1984 in VRS 67, 255 ; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, DAR 1992, 187 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.1991 - 3 Ws 614/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.1997 - 5 Ss 92/97
    Der mißbräuchliche Einsatz eines Kraftfahrzeuges zur Begehung von Straftaten, die sich nicht gegen den eigentlichen Verkehrssicherungszweck richten, sondern andere Rechtsgüter verletzen, kann das Fehlen der für die Benutzung von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr vom Gesetzgeber vorausgesetzten besonderen Zuverlässigkeit offenbaren und gemäß § 69 Abs. 1 StGB zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen (vgl. BGHSt 5, 179; 7, 165, 167; 10, 333, 334; Senatsbeschluß vom 30. Mai 1984 in VRS 67, 255 ; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, DAR 1992, 187 m.w.N.).
  • BGH, 29.05.1957 - 2 StR 195/57
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.1997 - 5 Ss 92/97
    Der mißbräuchliche Einsatz eines Kraftfahrzeuges zur Begehung von Straftaten, die sich nicht gegen den eigentlichen Verkehrssicherungszweck richten, sondern andere Rechtsgüter verletzen, kann das Fehlen der für die Benutzung von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr vom Gesetzgeber vorausgesetzten besonderen Zuverlässigkeit offenbaren und gemäß § 69 Abs. 1 StGB zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen (vgl. BGHSt 5, 179; 7, 165, 167; 10, 333, 334; Senatsbeschluß vom 30. Mai 1984 in VRS 67, 255 ; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, DAR 1992, 187 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 06.05.1996 - 5 Ss 459/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.1997 - 5 Ss 92/97
    Dies schließt nicht aus, daß das Fehlen der charakterlichen Eignung bei einem einmaligen Versagen aufgrund eigener Wertung der Gesamtumstände durch den Tatrichter im Einzelfall rechtsfehlerfrei verneint wird (vgl. OLG Düsseldorf, 4. Strafsenat, NJW 1997, 535).
  • OLG Düsseldorf, 30.05.1984 - 1 Ws 519/84

    Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisentzug; Verhinderung von Straftaten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.1997 - 5 Ss 92/97
    Der mißbräuchliche Einsatz eines Kraftfahrzeuges zur Begehung von Straftaten, die sich nicht gegen den eigentlichen Verkehrssicherungszweck richten, sondern andere Rechtsgüter verletzen, kann das Fehlen der für die Benutzung von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr vom Gesetzgeber vorausgesetzten besonderen Zuverlässigkeit offenbaren und gemäß § 69 Abs. 1 StGB zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen (vgl. BGHSt 5, 179; 7, 165, 167; 10, 333, 334; Senatsbeschluß vom 30. Mai 1984 in VRS 67, 255 ; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, DAR 1992, 187 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2000 - 2a Ss 338/00

    Unabhängigkeit der Strafmilderung von Motivation des Täters

    Zwar kommt die Anordnung einer Maßregel nach § 69 StGB grundsätzlich nicht nur bei Verkehrsverstößen im engeren Sinne, sondern auch bei einer strafbaren Verletzung anderer Rechtsgüter unter mißbräuchlichem Einsatz eines Kraftfahrzeugs in Betracht (BGHSt 5, 179ff.; BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3; BGH NStZ 92, 586 und NStZ 97, 494, 495).

    Deren Feststellung erfordert vielmehr bei Delikten außerhalb des in § 69 Absatz 2 StGB beschriebenen Katalogs eine Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit, soweit sie in der Tat zum Ausdruck gekommen ist (BGH NStZ 97, 494, 495 und NStZ-RR 97, 197, 198; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Auflage, § 69 Rn. 9b-d).

  • OLG Braunschweig, 20.05.2003 - Ws 105/03

    Zuständigkeit für die Entziehung der Fahrerlaubnis; Voraussetzungen für die

    Es ist auch anerkannt, dass ein einmaliges situationsbedingtes Fehlverhalten gewöhnlich nicht die Annahme der Ungeeignetheit i.S.d. § 69 StGB rechtfertigt ( BGH, NStZ 1997, 494, 495; OLG Düsseldorf, OLGSt. BtmG § 31 Nr. 3); in diesem Zusammenhang ist bisher allein eine dem Angeklagten günstige, nämlich diejenige Feststellung getroffen worden, dass er in verkehrsrechtlicher Hinsicht noch nicht aufgefallen ist; ohne ergänzende Ermittlungen ist hier eine abschließende Beurteilung nicht möglich.
  • OLG Köln, 29.06.1999 - Ss 273/99

    Entziehung der Fahrerlaubnis: Betäubungsmittelhandel - Fortdauer der

    Die gilt insbesondere für die Entziehung der Fahrerlaubnis bei Rauschgifthandel (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 197 und 232; BGH VRS 92, 204; 96, 103, OLG Düsseldorf VRS 92, 203 = NStZ 1997, 83 = NZV 1997, 47 und VRS 93, 422 = NStZ 1997, 494 = NZV 1997, 364).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 17.02.1997 - 1 Ss 301/96   

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https://dejure.org/1997,7503
OLG Zweibrücken, 17.02.1997 - 1 Ss 301/96 (https://dejure.org/1997,7503)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17.02.1997 - 1 Ss 301/96 (https://dejure.org/1997,7503)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17. Februar 1997 - 1 Ss 301/96 (https://dejure.org/1997,7503)
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Papierfundstellen

  • NZV 1997, 364
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.1996 - 10 S 1729/94

    Keine vorsorgliche Aberkennung des Rechts auf Gebrauchmachen von einer - noch zu

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.02.1997 - 1 Ss 301/96
    Ist dies - wie hier - nicht der Fall, ist die Bestimmung nicht anwendbar, auch nicht entsprechend, und es ist nicht zulässig, für den ungewissen Fall des zukünftigen Erwerbs einer derartigen Erlaubnis eine vorsorgliche Aberkennung auszusprechen (ausführlich VGH Mannheim NZV 1996, 215f).
  • OLG Zweibrücken, 20.02.1991 - 1 Ss 261/90
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.02.1997 - 1 Ss 301/96
    Als Berufspendler, der in Frankreich wohnt und regelmäßig seine Arbeitsstelle in Deutschland aufsucht, erfüllt er die Eigenschaft des außerdeutschen Kraftfahrzeugführers (Jagusch/Hentschel a.a.O. Rdn. 22; Senat DAR 1991, 350 = VM 1991, 95).
  • BGH, 20.06.2002 - 4 StR 371/01

    Entzug der deutschen Fahrerlaubnis; Inhaber einer in einem EU- oder EWR-Staat

    Bei einem ausschließlich in die Zukunft gerichteten Anwendungsbereich von § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV hätte sich eine Übergangsregelung aber schon deshalb aufgedrängt, weil sich mit der oben beschriebenen Änderung von § 4 Abs. 2 IntVO zum 15. Februar 1996 für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis, denen die Fahrerlaubnis durch eine Verwaltungsbehörde vor dem 1. Februar 1996 entzogen war, eine vergleichbare Fragestellung ergeben hatte, die von der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung im Sinne einer Erstreckung der Neufassung des Gesetzes auch auf Altfälle gelöst worden war (vgl. OLG Zweibrücken VRS 93, 195, 197; OVG Bremen NJW 1998, 3731; VG München DAR 1997, 457, 458).
  • VG Karlsruhe, 16.11.1998 - 12 K 1805/98

    Nutzung einer französischen Fahrerlaubnis in Deutschland ; Zulässigkeit eines im

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