Rechtsprechung
| OLG Köln, 07.11.2000 - 3 U 100/98 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847 Abs. 1; ; StVG § 8 a; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 448; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713
- IWW
- RA Kotz
Keine Pflicht zur Überprüfung von Schrottplatz-Reifen
- RA Kotz
Reifenhändler haftet auch für den Verkauf von Gebrauchtreifen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fahrzeughalter muss Bedeutung der DOT-Nummer nicht kennen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berufung; Aussicht auf Erfolg; Unfall; Schadenersatz; Schmerzensgeld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Nur verkehrssichere Gebrauchtreifen dürfen verkauft werden
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Unfallschadensregulierung - Keine Pflicht zur Überprüfung von Schrottplatz-Reifen
- iuraquest.de (Entscheidungsbesprechung)
Gebrauchtreifen vom Schrotthändler
Verfahrensgang
- LG Aachen, 30.04.1998 - 1 O 496/96
- OLG Köln, 07.11.2000 - 3 U 100/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 530
- NZV 2002, 374
- VersR 2002, 378
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.10.1997 - VI ZR 404/96
Prüfungspflicht des PKW-Halters
Auszug aus OLG Köln, 07.11.2000 - 3 U 100/98
Die Klägerin kann sich für ihre Auffassung, der Beklagte zu 1) hätte den Reifen fachmännisch überprüfen lassen müssen, auch nicht auf die Entscheidung des BGH NZV 98, 23 stützen. - OLG Stuttgart, 19.03.1990 - 5 U 113/89
Kfz-Führer; Kfz-Halter; Verschulden; Verletzung der Überprüfungspflicht; Platzen …
Auszug aus OLG Köln, 07.11.2000 - 3 U 100/98
Von einem durchschnittlichen Fahrzeughalter kann auch nicht erwartet werden, dass er aus der auf der Seitenwand eines Reifens eingetragenen Zahlenfolge (sog. DOT-Nummer) zutreffende Schlüsse auf das Herstellungsdatum eines Reifens zu ziehen vermag (vgl. OLG Köln, r+s 91, 370; OLG Stuttgart, NZV 91, 68). - OLG Köln, 15.03.1991 - 11 U 218/90
Auszug aus OLG Köln, 07.11.2000 - 3 U 100/98
Von einem durchschnittlichen Fahrzeughalter kann auch nicht erwartet werden, dass er aus der auf der Seitenwand eines Reifens eingetragenen Zahlenfolge (sog. DOT-Nummer) zutreffende Schlüsse auf das Herstellungsdatum eines Reifens zu ziehen vermag (vgl. OLG Köln, r+s 91, 370; OLG Stuttgart, NZV 91, 68).
- OLG Köln, 22.01.2002 - 3 U 142/01
Begrenzte deliktische Überprüfungspflichten beim Erwerb gebrauchter Kfz-Reifen
Die Beiakten 1 0 496/96 LG Aachen (3 U 100/98 OLG Köln) und 17 Js 1371/95 StA Aachen sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.Rn. 37 Wie der Senat bereits in dem im Vorprozess ergangenen Urteil vom 07.11.2000 - 3 U 100/98 - ausgeführt hat, kann dem Beklagten zu 1) nicht vorgeworfen werden, dass er die bei einem Autoverwerter, gekauften gebrauchten Reifen nicht in einem Fachbetrieb auf ihre Gebrauchstauglichkeit hin hat überprüfen lassen.
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 22.05.2001 - 9 U 172/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Grob fahrlässiges Überfahren eines Stoppschilds
- gaius.legal
Grob fahrlässiges Überfahren eines Stoppschilds
- rechtsportal.de
VVG § 61
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Stoppschild bedeutet stopp - ohne wenn und aber
- anwalt-bauer.de (Kurzinformation)
Grobe Fahrlässigkeit bei Stoppschild und Blinklicht
Verfahrensgang
- LG Bonn, 12.09.2000 - 10 O 296/00
- OLG Köln, 22.05.2001 - 9 U 172/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 535
- NZV 2002, 374
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91
Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit
Auszug aus OLG Köln, 22.05.2001 - 9 U 172/00
Eine Vorfahrtverletzung durch Überfahren eines Stoppschildes ist wegen der großen Gefährlichkeit für den Straßenverkehr objektiv grob fahrlässig (OLG Oldenburg, r+s 1995, 42; OLG Hamm, ZfS 1998, 262: insoweit Aufgabe der früheren, noch von der Klägerin zitierten Auffassung in VersR 1993, 826; OLG Nürnberg, r+s 1997, 409) und ist ein Indiz für grobe Fahrlässigkeit in subjektiver Hinsicht (BGH r+s 1992, 292). - OLG Oldenburg, 23.11.1994 - 2 U 166/94
Überfahren eines Stop-Schildes; Vorfahrtsverletzung; Grobe Fahrlässigkeit
Auszug aus OLG Köln, 22.05.2001 - 9 U 172/00
Eine Vorfahrtverletzung durch Überfahren eines Stoppschildes ist wegen der großen Gefährlichkeit für den Straßenverkehr objektiv grob fahrlässig (OLG Oldenburg, r+s 1995, 42; OLG Hamm, ZfS 1998, 262: insoweit Aufgabe der früheren, noch von der Klägerin zitierten Auffassung in VersR 1993, 826; OLG Nürnberg, r+s 1997, 409) und ist ein Indiz für grobe Fahrlässigkeit in subjektiver Hinsicht (BGH r+s 1992, 292). - OLG Nürnberg, 26.06.1997 - 8 U 79/97
Auszug aus OLG Köln, 22.05.2001 - 9 U 172/00
Eine Vorfahrtverletzung durch Überfahren eines Stoppschildes ist wegen der großen Gefährlichkeit für den Straßenverkehr objektiv grob fahrlässig (OLG Oldenburg, r+s 1995, 42; OLG Hamm, ZfS 1998, 262: insoweit Aufgabe der früheren, noch von der Klägerin zitierten Auffassung in VersR 1993, 826; OLG Nürnberg, r+s 1997, 409) und ist ein Indiz für grobe Fahrlässigkeit in subjektiver Hinsicht (BGH r+s 1992, 292). - OLG Hamm, 16.02.1998 - 6 U 167/97
Auszug aus OLG Köln, 22.05.2001 - 9 U 172/00
Eine Vorfahrtverletzung durch Überfahren eines Stoppschildes ist wegen der großen Gefährlichkeit für den Straßenverkehr objektiv grob fahrlässig (OLG Oldenburg, r+s 1995, 42; OLG Hamm, ZfS 1998, 262: insoweit Aufgabe der früheren, noch von der Klägerin zitierten Auffassung in VersR 1993, 826; OLG Nürnberg, r+s 1997, 409) und ist ein Indiz für grobe Fahrlässigkeit in subjektiver Hinsicht (BGH r+s 1992, 292).
- OLG Brandenburg, 02.04.2008 - 4 U 151/07
Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung eines Verkehrsunfalls bei …
Bei Teilnahme am Straßenverkehr liegt grobe Fahrlässigkeit vor, wenn das Verhalten des Versicherungsnehmers objektiv grob verkehrswidrig und subjektiv schlechthin unentschuldbar ist (BGH, Urteil vom 14.07.1986, IV a ZR 22/85; OLG Köln, Urteil vom 22.05.2001, 9 U 172/00; OLG Hamm, Urteil vom 04.12.1998, 20 U 127/98 = RuS 1999, 188).Anzeichen für ein so genanntes Augenblicksversagen, das geeignet sein könnte, den Verkehrsverstoß in einem milderen Licht erscheinen zu lassen und den Schuldvorwurf der groben Fahrlässigkeit herabzustufen, obwohl die objektiven Merkmale der groben Fahrlässigkeit gegeben sind (vgl. hierzu OLG Köln, Urteil vom 22.05.2001, 9 U 172/00), liegen nicht vor.
- OLG München, 27.04.2011 - 10 U 945/11
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung unter Überfahren eines Stoppschildes
Aus den weiteren von der Berufung zitierten Entscheidungen des OLG Köln v. 22.05.2001 (= NZV 2002, 374 ) und des OLG Zweibrücken, Az. 1 U 30/91 (= NZV 1993, 218 ), die überdies abweichende Sachverhalte betreffen, ergibt sich nichts Gegenteiliges. - LG Aachen, 29.10.2002 - 9 O 196/02 Rn. 20 In Rechtsprechung und Literatur ist weitgehend anerkannt, dass ein Verkehrsteilnehmer, der das für ihn geltende Stoppschild deutschen Rechts nicht beachtet, regelmäßig objektiv und subjektiv grob fahrlässig handelt (OLG Köln, r + s 2002, 57 f., OLG Köln, SP 1996, 21 f., OLG Oldenburg r + s 1995, 42, OLG Hamm, ZFS 1998, 262, OLG Nürnberg, r + s 1997, 409 wohl: Knappmann, in Prölss/Martin, a.a.O., § 12 AKB Rd. 83, jeweils m.w.N.).
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