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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 33.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1144
BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 33.01 (https://dejure.org/2002,1144)
BVerwG, Entscheidung vom 21.02.2002 - 3 C 33.01 (https://dejure.org/2002,1144)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - 3 C 33.01 (https://dejure.org/2002,1144)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    StVO § 38; StVZO § 52 Abs. 3, § 70 Abs. 1 Nr. 1
    Blaulicht-Berechtigung für Bluttransporte; Bluttransporte, Blaulicht-Berechtigung für -; Verbotsvorschrift, Dispensierung von -; Ausnahmegenehmigung, von Verbotsvorschrift.

  • Judicialis

    StVO § 38; ; StVZO § 52 Abs. 3; ; StVZO § 70 Abs. 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Blaulicht-Berechtigung für Bluttransporte - Verbotsvorschrift - Dispensierung - Ausnahmegenehmigung

  • emergency-management.net PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 38; StVZO § 52 Abs. 3 § 70 Abs. 1 Nr. 1
    Blaulicht-Berechtigung für Bluttransporte; Bluttransporte, Blaulicht-Berechtigung für -; Verbotsvorschrift, Dispensierung von -; Ausnahmegenehmigung, von Verbotsvorschrift.

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 426
  • DVBl 2002, 995 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (61)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.10.1999 - 3 C 40.98

    Blutspendedienst; Beförderung von Blutkonserven; "Blaulicht"; Kraftfahrzeuge des …

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 33.01
    Dies ist notwendig, um - erstens - die Wirkung blauer Blinklichter nicht dadurch zu beeinträchtigen, dass die mit einer Inflationierung von Fahrzeugen mit Blaulichtgebrauch, ohne dass dessen Notwendigkeit am Erscheinungsbild der Fahrzeuge erkennbar wäre, verbundene verminderte Akzeptanz von Blaulichteinsätzen in der Bevölkerung in der Tendenz sogar noch verstärkt wird, und weil - zweitens - mit jedem genehmigten Vorhandensein einer Blaulichtanlage die Gefahr des Fehl- und sogar des Missbrauchs und damit die Gefahr schwerster Unfälle vergrößert wird (vgl. hierzu Urteil vom 19. Oktober 1999 - BVerwG 3 C 40.98 - Buchholz 442.16 § 52 StVZO Nr. 1 S. 3); hierauf weist zu Recht auch der Vertreter des Bundesinteresses hin.

    Aus dem gleichen Grund ist es auch nicht entscheidend, ob und inwieweit das einschlägige Landesrecht den Regeltransport von Blutpräparaten zum Rettungsdienst rechnet (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1999 a.a.O., S. 3 f.), weil es auch insoweit nur auf die Notfall-Bewältigung sowie -Berechtigung ankommt.

  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 33.01
    Zwar legt das Berufungsgericht zutreffend dar, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts regelmäßig Konkurrenzschutzgesichtspunkte bei entsprechenden Abwägungen nicht berücksichtigt werden dürfen (vgl. lediglich BVerfGE 7, 377, 408; 11, 168, 188 f.; 97, 12, 31).
  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55

    Taxi-Beschluß

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 33.01
    Zwar legt das Berufungsgericht zutreffend dar, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts regelmäßig Konkurrenzschutzgesichtspunkte bei entsprechenden Abwägungen nicht berücksichtigt werden dürfen (vgl. lediglich BVerfGE 7, 377, 408; 11, 168, 188 f.; 97, 12, 31).
  • BVerwG, 13.03.1997 - 3 C 2.97

    Ausnahmegenehmigung für Autorennen auf öffentlichen Straßen nicht nur bei …

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 33.01
    a) In inhaltlicher Übereinstimmung mit früherer Rechtsprechung anderer Senate des Bundesverwaltungsgerichts hat der erkennende Senat im Urteil vom 13. März 1997 - BVerwG 3 C 2.97 - (Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 11 S. 12) den Zweck entsprechender Ausnahme-Vorschriften darin erblickt, besonderen Ausnahmesituationen Rechnung tragen zu können, die bei strikter Anwendung der Bestimmungen nicht hinreichend berücksichtigt werden könnten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2000 - 8 A 2698/99

    Ausnahmegenehmigung für Ärztetransporte bei Organtransplantationen

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 33.01
    Deshalb kommt es auch nicht darauf an, ob ein Rettungsfahrzeug des anerkannten Rettungsdienstes im Sinne des § 52 Abs. 3 Nr. 4 i.V.m. Nr. 2 StVZO eine Aufgabe des Rettungsdienstes (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Urteil vom 26. November 1998 - 12 L 4158/97 - DVBl 1999, 630 = NZV 1999, 440, jeweils nur Leitsatz; OVG Münster, Urteil vom 12. Mai 2000 - 8 A 2698/99 - NZV 2000, 514) wahrnimmt oder nicht, wenn es in einem solchen Notfall Blutpräparate transportiert.
  • OVG Niedersachsen, 26.11.1998 - 12 L 4158/97

    Rettungsdienst; Krankenwagen; Kraftfahrzeug; Straßenverkehr; Blaulicht

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 33.01
    Deshalb kommt es auch nicht darauf an, ob ein Rettungsfahrzeug des anerkannten Rettungsdienstes im Sinne des § 52 Abs. 3 Nr. 4 i.V.m. Nr. 2 StVZO eine Aufgabe des Rettungsdienstes (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Urteil vom 26. November 1998 - 12 L 4158/97 - DVBl 1999, 630 = NZV 1999, 440, jeweils nur Leitsatz; OVG Münster, Urteil vom 12. Mai 2000 - 8 A 2698/99 - NZV 2000, 514) wahrnimmt oder nicht, wenn es in einem solchen Notfall Blutpräparate transportiert.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2009 - 8 A 1531/09

    Kein Blaulicht für Fahrzeuge eines Kommunalen Ordnungsdienstes

    insoweit BVerwG, Urteile vom 19.10.1999 - 3 C 40.98 -, DÖV 2000, 779 = juris, Rn. 20 f., und vom 21.2.2002 - 3 C 33.01 -, NZV 2002, 426 = juris, Rn. 21; OVG NRW, Urteile vom 8.3.2006 - 8 A 1117/05 -, VRS 110, 455 = juris, Rn. 48, und vom 1.4.2008 - 8 A 4304/06 -, NWVBl. 2008, 427 = juris, Rn. 32.

    BVerwG, Urteil vom 21.2.2002 - 3 C 33.01 -, NZV 2002, 426 = juris, Rn. 18 und 21; OVG NRW, Urteile vom 12.5.2000 - 8 A 2698/99 -, NZV 2000, 514 = juris, Rn. 27, vom 8.3.2006 - 8 A 1117/05 -, VRS 110, 455 = juris, Rn. 48, und vom 1.4.2008 - 8 A 4304/06 -, a. a. O.

    BVerwG, Urteil vom 21.2.2002 - 3 C 33.01 -, NZV 2002, 426 = juris, Rn. 20; OVG NRW, Urteile vom 12.5.2000 - 8 A 2698/99 -, NZV 2000, 514 = juris, Rn. 18, 24, 26 f. und 32, vom 8.3.2006 - 8 A 1117/05 -, VRS 110, 455 = juris, Rn. 46, und vom 1.4.2008 - 8 A 4304/06 -, NWVBl. 2008, 427 = juris, Rn. 30.

    Eine Ausnahmegenehmigung ist danach zu erteilen, wenn dies geboten ist, um ansonsten nicht beherrschbaren Gefahren begegnen zu können, vgl. BVerwG, Urteil vom 21.2.2002 - 3 C 33.01 -, NZV 2002, 426 = juris, Rn. 21 f.; OVG NRW, Urteile vom 8.3.2006 - 8 A 1117/05 -, VRS 110, 455 = juris, Rn. 48, und vom 1.4.2008 - 8 A 4304/06 -, NWVBl. 2008, 427 = juris, Rn. 32, oder wenn es sich um einen atypischen Sonderfall handelt, dem nur durch die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung Rechnung getragen werden kann.

  • VG Düsseldorf, 28.05.2009 - 14 K 2548/08

    Kein Blaulicht für die Einsatzfahrzeuge des Ordnungsamts

    BVerwG, Urteil vom 21.02.2002 - 3 C 33.01 -, NZV 2002, 426.
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.02.2025 - 4 LA 41/23

    Keine Blaulichtberechtigung für Transport von Granulozyten

    Als Folge der Streichung des § 52 Abs. 3 Nr. 5 StVZO ist § 52 Abs. 3 StVZO über seine Funktion als Befugnisnorm hinaus als Verbot zu verstehen, andere Fahrzeuge als die dort aufgeführten mit einer Blaulicht-Einrichtung zu versehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2002 - 3 C 33.01 -, juris Rn. 17 f.).

    Dies ist notwendig, um - erstens - die Wirkung blauer Blinklichter nicht dadurch zu beeinträchtigen, dass die mit einer Inflationierung von Fahrzeugen mit Blaulichtgebrauch, ohne dass dessen Notwendigkeit am Erscheinungsbild der Fahrzeuge erkennbar wäre, verbundene verminderte Akzeptanz von Blaulichteinsätzen in der Bevölkerung in der Tendenz sogar noch verstärkt wird, und weil - zweitens - mit jedem genehmigten Vorhandensein einer Blaulichtanlage die Gefahr des Fehl- und sogar des Missbrauchs und damit die Gefahr schwerster Unfälle vergrößert wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2002 - 3 C 33.01 -, juris Rn. 21).

    Zur Begründung der Streichung von § 52 Abs. 3 Nr. 5 StVZO hat der Verordnungsgeber ausgeführt, dass Transporte, die keine "Regeltransporte" seien, "in der Regel von bereits nach § 52 Abs. 3 anerkannten Kraftfahrzeugen wahrgenommen" würden (VkBl 2000 S. 366 unten; vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2002 - 3 C 33.01 -, juris Rn. 18).

    Rn. 7 Von diesem Verbot darf allerdings gemäß § 70 Abs. 1 Nr. 1 StVZO dispensiert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2002 - 3 C 33.01 -, juris Rn. 17 f.).

    Das so gewonnene Merkmal einer Ausnahmesituation ist sodann unverzichtbarer Bestandteil der einheitlich zu treffenden Ermessensentscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2002 - 3 C 33.01 -, juris Rn. 20).

    Eine Ausnahmegenehmigung ist demnach (nur) geboten, um ansonsten nicht beherrschbaren Gefahren begegnen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2002 - 3 C 33.01 -, juris Rn. 22), mithin, wenn anderenfalls Menschenleben nicht gerettet oder schwere gesundheitliche Schäden nicht abgewendet werden können (vgl. OVG Bautzen…, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 3 B 228/16 -, juris Rn. 16).

    Rn. 17 Nach Auffassung des Senats ist der im Rahmen der Legaldefinition nicht eigens erwähnte Fall des Transports von Granulozytenkonzentraten im seltenen Fall einer akuten Lebensgefahr bei Ausbleiben eines Transports durch den Rettungsdienst bei dem verfassungsrechtlich gebotenen (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) extensiven Verständnis auch Bestandteil der Notfallrettung (vgl. auch Hanitzsch, in: dies./Neumann/Rahder/Corzillius, SHRDG, Stand November 2024, § 1 Nr. 8.3, die insofern einen Annex zur Aufgabe der Notfallrettung sieht; vgl. zudem BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2002 - 3 C 33.01 -, juris Rn. 26, wonach nicht entscheidend ist, ob und inwieweit das einschlägige Landesrecht den Regeltransport von Blutpräparaten zum Rettungsdienst rechnet, weil es auch insoweit nur auf die Notfall-Bewältigung sowie -Berechtigung ankommt).

    Rn. 19 Fahrzeuge des Rettungsdienstes könnten eilige Transporte im Notfall mit Blaulicht begleiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2002 - 3 C 33.01 -, juris Rn. 23).

    Mit dem Verwaltungsgericht ist zudem davon auszugehen, dass im nicht anders zu bewältigenden Notfall dem hinzugezogenen Rettungsdienst die Transportbox mit den Granulozytenkonzentraten für die zügige Vollendung des Transports übergeben und bei Erforderlichkeit die Fahrt des Rettungsdienstes durch einen geschulten Mitarbeiter bzw. Kurier der Klägerin begleitet werden könnte (UA S. 11 f.) und so den Anforderungen aus § 17 Abs. 1 TFG entsprochen werden kann (zur Übernahme des Transports ebenfalls siehe BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2002 - 3 C 33.01 -, juris Rn. 23).

    Es ist höchstrichterlich entschieden, dass der Zweck der Ausnahmevorschrift aus § 70 Abs. 1 Nr. 1 StVZO darin liegt, besonderen Ausnahmesituationen Rechnung tragen zu können, die bei strikter Anwendung der Bestimmungen nicht hinreichend berücksichtigt werden könnten sowie, dass eine Ausnahmegenehmigung (nur) geboten ist, um ansonsten nicht beherrschbaren Gefahren begegnen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2002 - 3 C 33.01 -, juris Rn. 20 ff.).

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