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Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2011 - 8 S 667/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,31315
LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2011 - 8 S 667/11 (https://dejure.org/2011,31315)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 04.05.2011 - 8 S 667/11 (https://dejure.org/2011,31315)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 04. Mai 2011 - 8 S 667/11 (https://dejure.org/2011,31315)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verkehrsunfallprozess: Nachprüfbarkeit der erstinstanzlichen Abwägung der Haftungsanteile durch das Berufungsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2011, 346
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 46/05

    Schmerzensgeld für bei Reinigung einer Tapetenkleistermaschine zugezogene …

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2011 - 8 S 667/11
    Dies hat der BGH nicht nur für die Auslegung von individualvertraglichen Erklärungen (BGH NJW 2004, 2751), sondern auch für die Nachprüfung der Schmerzensgeldfestsetzung im Berufungsrechtszug entschieden (BGH VersR 2006, 710).

    Von dieser Ansicht abweichende Entscheidungen (z.B. OLG Hamm VersR 2004, 757; OLG München NJW 2004, 959;… OLG Brandenburg, Urt. v. 28.09.2006, 12 U 61/06 - juris) datieren überwiegend noch vor der insoweit grundlegenden Entscheidung des BGH vom 28.03.2006 (BGH VersR 2006, 710) bzw. berücksichtigen diese nicht, so dass sie insoweit nicht relevant sind und auch keine Divergenz i.S.d. § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO begründen können.

  • BGH, 21.09.2010 - VI ZR 263/09

    Fahrzeughalterhaftung: Unfall infolge einer objektiv nicht erforderlichen …

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2011 - 8 S 667/11
    Ein solches besonders schweres Verschulden, das im Allgemeinen mit dem Begriff der groben Fahrlässigkeit zusammengefasst wird, kann zum völligen Zurücktreten der Haftung des anderen Teils führen (vgl. BGH VersR 2010, 1614).
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2011 - 8 S 667/11
    Dies hat der BGH nicht nur für die Auslegung von individualvertraglichen Erklärungen (BGH NJW 2004, 2751), sondern auch für die Nachprüfung der Schmerzensgeldfestsetzung im Berufungsrechtszug entschieden (BGH VersR 2006, 710).
  • BGH, 20.03.1979 - VI ZR 152/78

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Überholenden mit einem nicht ganz rechts …

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2011 - 8 S 667/11
    Die nach § 17 Abs. 1, 2 StVG vorzunehmende Ermessensentscheidung (vgl. BGH VersR 1979, 528; BGH VersR 1983, 440) ist dabei aber in der Berufungsinstanz in vollem Umfang nachzuprüfen und nicht nur darauf, ob die Abwägung Rechtsfehler enthält, insbesondere ob das Gericht sich mit allen maßgeblichen Umständen ausreichend auseinander gesetzt hat (…vgl. auch Musielak/Ball, ZPO 8. Aufl. § 513 Rn. 4a).
  • OLG Hamm, 13.05.2003 - 9 U 13/03

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und Amtshaftung bei fehlendem …

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2011 - 8 S 667/11
    Von dieser Ansicht abweichende Entscheidungen (z.B. OLG Hamm VersR 2004, 757; OLG München NJW 2004, 959;… OLG Brandenburg, Urt. v. 28.09.2006, 12 U 61/06 - juris) datieren überwiegend noch vor der insoweit grundlegenden Entscheidung des BGH vom 28.03.2006 (BGH VersR 2006, 710) bzw. berücksichtigen diese nicht, so dass sie insoweit nicht relevant sind und auch keine Divergenz i.S.d. § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO begründen können.
  • BGH, 23.01.1996 - VI ZR 291/94

    Anwendung ausländischer Verkehrsvorschriften durch die deutschen Gerichte

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2011 - 8 S 667/11
    Das ist im Straßenverkehr im Allgemeinen dann der Fall, wenn sich ein Verkehrsteilnehmer grob verkehrswidrig verhält (BGH VersR 1996, 515).
  • OLG Brandenburg, 28.09.2006 - 12 U 61/06

    Verkehrsunfallhaftung: Mitverschuldensquote bei Verkehrsunfall; Umfang der …

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2011 - 8 S 667/11
    Von dieser Ansicht abweichende Entscheidungen (z.B. OLG Hamm VersR 2004, 757; OLG München NJW 2004, 959; OLG Brandenburg, Urt. v. 28.09.2006, 12 U 61/06 - juris) datieren überwiegend noch vor der insoweit grundlegenden Entscheidung des BGH vom 28.03.2006 (BGH VersR 2006, 710) bzw. berücksichtigen diese nicht, so dass sie insoweit nicht relevant sind und auch keine Divergenz i.S.d. § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO begründen können.
  • BGH, 25.01.1983 - VI ZR 92/81

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Motorradfahrers mit einem …

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2011 - 8 S 667/11
    Die nach § 17 Abs. 1, 2 StVG vorzunehmende Ermessensentscheidung (vgl. BGH VersR 1979, 528; BGH VersR 1983, 440) ist dabei aber in der Berufungsinstanz in vollem Umfang nachzuprüfen und nicht nur darauf, ob die Abwägung Rechtsfehler enthält, insbesondere ob das Gericht sich mit allen maßgeblichen Umständen ausreichend auseinander gesetzt hat (…vgl. auch Musielak/Ball, ZPO 8. Aufl. § 513 Rn. 4a).
  • OLG München, 22.10.2003 - 21 U 2540/03

    Bildverwechslung in Boulevardzeitung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2011 - 8 S 667/11
    Von dieser Ansicht abweichende Entscheidungen (z.B. OLG Hamm VersR 2004, 757; OLG München NJW 2004, 959;… OLG Brandenburg, Urt. v. 28.09.2006, 12 U 61/06 - juris) datieren überwiegend noch vor der insoweit grundlegenden Entscheidung des BGH vom 28.03.2006 (BGH VersR 2006, 710) bzw. berücksichtigen diese nicht, so dass sie insoweit nicht relevant sind und auch keine Divergenz i.S.d. § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO begründen können.
  • LG Nürnberg-Fürth, 10.08.2011 - 8 S 4302/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als Grundlage für die …

    Das Berufungsgericht kann im Fall einer auf § 287 ZPO gründenden Entscheidung auch nach der Reform des Rechtsmittelrechts durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) den Prozessstoff auf der Grundlage der nach § 529 ZPO berücksichtigungsfähigen Tatsachen ohne Bindung an die Ermessensausübung des erstinstanzlichen Gerichts selbständig nach allen Richtungen von neuem prüfen und bewerten (BGH VersR 2011, 769; so auch unlängst die Kammer für den Anwendungsbereich des § 17 Abs. 1, 2 StVG: NZV 2011, 346).
  • LG Nürnberg-Fürth, 21.12.2015 - 8 S 4857/15

    Anscheinsbeweis, Fahrzeugkollision, rückwärtsfahrendes Fahrzeug, Betriebsgefahr, …

    Die Kammer ist zu einer vollständigen Überprüfung der Abwägungsentscheidung nach § 17 StVG berechtigt und verpflichtet (Kammerurteil NZV 2011, 346; ebenso OLG Oldenburg r+s 2011, 445).
  • LG Nürnberg-Fürth, 31.08.2011 - 8 S 1322/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die Ermittlung objektiv …

    Das Berufungsgericht kann im Fall einer auf § 287 ZPO gründenden Entscheidung auch nach der Reform des Rechtsmittelrechts durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) den Prozessstoff auf der Grundlage der nach § 529 ZPO berücksichtigungsfähigen Tatsachen ohne Bindung an die Ermessensausübung des erstinstanzlichen Gerichts selbständig nach allen Richtungen von neuem prüfen und bewerten (BGH VersR 2011, 769; so auch unlängst die Kammer für den Anwendungsbereich des § 17 Abs. 1, 2 StVG: NZV 2011, 346).
  • OLG Schleswig, 26.01.2021 - 7 U 33/20

    Umfang der Überprüfung von Quotenbildung bei Verkehrsunfällen

    Diese Rechtsprechung ist auf die Quotenbildung bei Verkehrsunfällen zu übertragen (so ausdrücklich LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 04.05.2011 - 8 S 667/11, NZV 2011, 346).
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