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   OVG Niedersachsen, 28.09.2006 - 11 LB 53/06   

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OVG Niedersachsen, 28.09.2006 - 11 LB 53/06 (https://dejure.org/2006,10311)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.09.2006 - 11 LB 53/06 (https://dejure.org/2006,10311)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. September 2006 - 11 LB 53/06 (https://dejure.org/2006,10311)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Erkennungsdienstliche Behandlung gemäß § 81 b 2. Alt. StPO; Mängel einer Anklageschrift; Anfertigung von Lichtbildern

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 81b StPO; § 200 Abs. 1 S. 1 StPO
    Rechtmäßigkeit einer angeordneten erkennungsdienstlichen Maßnahme; Zulässigkeit der Neuanfertigung erkenungsdienstlicher Lichtbilder; Beurteilung der Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Auswirkungen des späteren Wegfalls der Beschuldigteneigenschaft infolge ...

  • Judicialis

    StPO § 81 b 2. Alt.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer angeordneten erkennungsdienstlichen Maßnahme; Zulässigkeit der Neuanfertigung erkenungsdienstlicher Lichtbilder; Beurteilung der Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Auswirkungen des späteren Wegfalls der Beschuldigteneigenschaft infolge ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NdsVBl 2007, 42
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.09.2006 - 11 LB 53/06
    Dementsprechend bemisst sich die Notwendigkeit der erkennungsdienstlichen Maßnahmen danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, währenddessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29.79 -, BVerwGE 66, 192 = NJW 1983, 772).

    Der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft infolge der Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt daher die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen unberührt (BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29.79 -, a. a. O.; Beschl. v. 6.07.1988 - 1 B 61.88 -, Buchholz 306, § 81 b StPO Nr. 1).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die vorstehend wiedergegebenen Grundsätze aus dem Urteil vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29.79 -, (a. a. O.), in seinem Urteil vom 23. November 2005 - 6 C 2.05 -, NJW 2006, 1225, noch einmal wiederholt.

    Notwendig für Zwecke des Erkennungsdienstes ist nur die Erhebung von solchen erkennungsdienstlichen Unterlagen, die für die zukünftigen Ermittlungen geeignet sind und diese fördern könnten (BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29.79 -, a.a.O.; OVG Bautzen, Beschl. v. 10.10.2000 - 3 BS 53/00 -, NVwZ-RR 2001, 238).

    Im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle der streitigen Anordnung kommt es deshalb für die Notwendigkeit der angeordneten Maßnahmen auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz - hier also auf den Zeitpunkt der Berufungsverhandlung - an (BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29.79 -, a. a. O.).

  • OLG Karlsruhe, 22.09.1992 - 3 Ss 31/92

    Anklage; Anklagesatz; Umfang; Mangel; Eröffnungsbeschluß

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.09.2006 - 11 LB 53/06
    Darüber hinaus wird in Teilen der Rechtsprechung und der Literatur (vgl. Pfeiffer, Komm. z. StPO, 5. Aufl. 2005, § 200 RdNr. 10; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.09.1992 - 3 Ss 31/92 -, NStZ 1993, 147) die Auffassung vertreten, dass selbst ein wesentlicher Mangel der Anklage noch im Eröffnungsbeschluss oder in der Hauptverhandlung geheilt werden kann.
  • BVerwG, 06.07.1988 - 1 B 61.88

    Erkennungsdienst - Unterlagen - Aufhebung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.09.2006 - 11 LB 53/06
    Der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft infolge der Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt daher die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen unberührt (BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29.79 -, a. a. O.; Beschl. v. 6.07.1988 - 1 B 61.88 -, Buchholz 306, § 81 b StPO Nr. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 1 S 2211/02

    Zur landesrechtlichen Legitimation erkennungsdienstlicher Maßnahmen, die der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.09.2006 - 11 LB 53/06
    Wegen der Begrenzung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen auf das notwendige Maß ist ferner zu fordern, dass im konkreten Einzelfall die Schwere des mit der konkreten erkennungsdienstlichen Behandlung verbundenen Grundrechtseingriffs nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht des mit der Maßnahme verfolgten öffentlichen Interesses namentlich an der Aufklärung künftiger Straftaten steht (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.12.2003 - 1 S 2211/02 -, NVwZ-RR 2004, 572).
  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.09.2006 - 11 LB 53/06
    Das Bundesverwaltungsgericht hat die vorstehend wiedergegebenen Grundsätze aus dem Urteil vom 19. Oktober 1982 - 1 C 29.79 -, (a. a. O.), in seinem Urteil vom 23. November 2005 - 6 C 2.05 -, NJW 2006, 1225, noch einmal wiederholt.
  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.09.2006 - 11 LB 53/06
    Fehlt es hieran, ist die Klage nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. Urt. v. 11.01.1994 - 5 StR 682/93 -, NStZ 1994, 350) unwirksam.
  • OVG Sachsen, 10.10.2000 - 3 BS 53/00

    Maßgeblichkeit des Bundesrechts für die Rechtmäßigkeit erkennungsdienstlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.09.2006 - 11 LB 53/06
    Notwendig für Zwecke des Erkennungsdienstes ist nur die Erhebung von solchen erkennungsdienstlichen Unterlagen, die für die zukünftigen Ermittlungen geeignet sind und diese fördern könnten (BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29.79 -, a.a.O.; OVG Bautzen, Beschl. v. 10.10.2000 - 3 BS 53/00 -, NVwZ-RR 2001, 238).
  • OVG Hamburg, 11.04.2013 - 4 Bf 141/11

    Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung eines rechtskräftig Verurteilten

    Dass gegen den Betroffenen bei Anordnung der Maßnahme ein Ermittlungsverfahren als Beschuldigter geführt werden muss, besagt insoweit lediglich, dass dieses Ermittlungsverfahren den Anlass für die Anordnung darstellt, aus dessen Erkenntnissen sich auch die gesetzlich geforderte Notwendigkeit der Anordnung herleiten lässt (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.10.1982, 1 C 29/79, BVerwGE 66, 192, juris, Rn. 26 ff.; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 23.11.2005, 6 C 2/05, NJW 2006, 1225, juris Rn. 20; VGH München, Beschl. v. 28.11.2012, 10 ZB 12.1468, juris Rn. 6; OVG Lüneburg, Urt. v. 28.9.2006, 11 LB 53/06, NordÖR 2007, 76, juris Rn. 23; OVG Berlin, Beschl. v. 24.6.2004, 1 S 76.03, juris Rn. 9).
  • VG Freiburg, 17.10.2013 - 4 K 2191/12

    Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung wegen Ladendiebstahls;

    Dies liegt darin begründet, dass im Rahmen des § 81b 2. Alt. StPO Anfertigung, Aufbewahrung und systematische Zusammenstellung erkennungsdienstlicher Unterlagen in kriminalpolizeilichen Sammlungen nicht für die Zwecke eines konkreten Strafverfahrens erfolgen, sondern nach ihrer gesetzlichen Zweckbestimmung der Strafverfolgungsvorsorge dienen, mit der Folge, dass ein unmittelbarer Zweckzusammenhang zwischen der Beschuldigteneigenschaft des Betroffenen und den gesetzlichen Zielen der Aufnahme und Aufbewahrung der erkennungsdienstlichen Unterlagen nicht besteht (BVerwG, Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 2/05 -, juris; Urteil vom 19.10.1982 - 1 C 29/79 -, juris; OVG Hamburg, Urteil vom 11.04.2013 - 4 Bf 141/11 -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 28.11.2012 - 10 ZB 12.1468 -, juris; Nieders. OVG, Urteil vom 28.09.2006 - 11 LB 53/06 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 11 LB 115/12

    Anforderungen an die Ermessenserwägungen bei der Anordnung einer

    Wegen der Begrenzung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen auf das notwendige Maß darf im konkreten Einzelfall die Schwere des mit der konkreten erkennungsdienstlichen Maßnahme verbundenen Grundrechtseingriffs nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht des mit der Maßnahme verfolgten öffentlichen Interesses namentlich an der Aufklärung künftiger Straftaten stehen (vgl. Senatsurt. v. 28.6.2007 - 11 LC 372/06 -, juris, Rn. 36, und v. 28.9.2006 - 11 LB 53/06 -, Nds.VBl. 2007, 42).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2009 - 11 LB 431/08

    Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung zum Zweck der

    Wegen der Begrenzung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen auf das notwendige Maß darf im konkreten Einzelfall die Schwere des mit der konkreten erkennungsdienstlichen Maßnahme verbundenen Grundrechtseingriffs nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht des mit der Maßnahme verfolgten öffentlichen Interesses namentlich an der Aufklärung künftiger Straftaten stehen (vgl. Urt. des Senats v. 28.6.2007 - 11 LC 372/06 -, juris, und v. 28.9.2006 - 11 LB 53/06 -, Nds. VBl. 2007, 42).

    Die angeordneten Maßnahmen sind nach der maßgeblichen Sachlage der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht als Tatsacheninstanz (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29.79 -, BVerwGE 66, 192 = NJW 1983, 772; Nds. OVG, U. v. 28.9.2006 - 11 LB 53/06 -, Nds. VBl. 2007, 42) auch für Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig.

    (vgl. Nds. OVG, U. v. 28.6.2007 - 11 LC 372/06 -, juris; U. v. 28.9.2006 - 11 LB 53/06 -, Nds. VBl. 2007, 42).

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2007 - 11 LC 372/06

    Erkennungsdienstliche Behandlung einer Prostituierten; Wahrung des

    c) Die angeordneten Maßnahmen sind nach der maßgeblichen Sachlage der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht als Tatsacheninstanz (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 19.10.1982, a. a. O.; Urt. d. erk. Sen. v. 28.9.2006 - 11 LB 53/06 -, Nds. VBl. 2007, 42) auch für Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig.

    Wegen der Begrenzung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen auf das notwendige Maß ist ferner zu fordern, dass im konkreten Einzelfall die Schwere des mit der konkreten erkennungsdienstlichen Behandlung verbundenen Grundrechtseingriffs nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht des mit der Maßnahme verfolgten öffentlichen Interesses namentlich an der Aufklärung künftiger Straftaten steht (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.12.2003 - 1 S 2211/02 -, NVwZ-RR 2004, 572; Urt. d. erk. Sen. v. 28.9.2006, a. a. O.).

    Es ist daher nachvollziehbar, dass Zeugen oder Geschädigten möglichst aktuelle Lichtbilder vorzulegen sind (Urt. d. Sen. v. 28.9.2006, a. a. O.; OVG Magdeburg, Beschl. v. 30.1.2006 - 2 O 198/06 -).

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2008 - 11 ME 297/08

    Einbeziehung jugendtypischen Fehlverhaltens bei Prognose einer

    Wegen der Begrenzung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen auf das notwendige Maß darf im konkreten Einzelfall die Schwere des mit der konkreten erkennungsdienstlichen Maßnahme verbundenen Grundrechtseingriffs nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht des mit der Maßnahme verfolgten öffentlichen Interesses namentlich an der Aufklärung künftiger Straftaten stehen (vgl. Urt. des Senats v. 28.6.2007 - 11 LC 372/06 -, juris, und v. 28.9.2006 - 11 LB 53/06 -, Nds. VBl. 2007, 42).

    (vgl. Urt. des Senats v. 28.6.2007 - 11 LC 372/06 -, juris, und v. 28.9.2006 - 11 LB 53/06 -, Nds. VBl. 2007, 42).

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 11 LC 232/13

    Anlasstat; erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft;

    Ebenso wenig ist erheblich, ob die Einleitung des Strafverfahrens nach materiellem Recht ordnungsgemäß erfolgt ist; es ist allein auf die formelle Einleitung des Strafverfahrens abzustellen, da andernfalls die Polizei in jedem Einzelfall überprüfen müsste, ob das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten zu Recht eingeleitet worden ist (Senatsurt. v. 28.9.2006 - 11 LB 53/06 -, NdsVBl. 2007, 42, juris, Rdnr. 23; Bay. VGH, Urt. v. 12.11.2013 - 10 B 12.2078 -, a.a.O.).
  • VGH Bayern, 12.11.2013 - 10 B 12.2078

    Zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage, wenn im Zeitpunkt der letzten mündlichen

    Nicht erheblich ist insoweit, ob die Einleitung des Strafverfahrens nach materiellem Recht ordnungsgemäß erfolgt ist (OVG Niedersachsen, U.v. 28.9.2006 -11 LB 53/06 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 6.11.2011 - 10 ZB 11.365 - juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 29.06.2016 - 11 ME 100/16

    Anordnung des Sofortvollzuges; Begründungserfordernis; Begründungspflicht;

    Das Gewicht des öffentlichen Interesses an der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen bemisst sich wiederum weniger nach der Schwere der in der Vergangenheit erfolgten Anlasstat als vielmehr nach dem Gewicht und der Wahrscheinlichkeit derjenigen Straftaten, bei denen der Betroffene zukünftig zum Kreis der potentiellen Beteiligten gehören kann und zu deren Aufklärung die anzufertigenden Unterlagen dienen sollen (Senatsurt. v. 17.11.2015 - 11 LB 32/15 -, v. 28.6.2007 - 11 LC 372/06 -, juris, Rdnr. 36, und v. 28.9.2006 - 11 LB 53/06 -, NdsVBl. 2007, 42).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2008 - 11 LB 417/07

    Zulässigkeit der erneuten Abnahme von Zehnfinger- und Handflächenabdrücken bei

    Wegen der Begrenzung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen auf das notwendige Maß ist ferner zu fordern, dass im konkreten Einzelfall die Schwere des mit der konkreten erkennungsdienstlichen Maßnahme verbundenen Grundrechtseingriffs nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht des mit der Maßnahme verfolgten öffentlichen Interesses namentlich an der Aufklärung künftiger Straftaten steht (Urt. des Senats v. 28.6.2007 - 11 LC 372/06 -, juris, und v. 28.9.2006 - 11 LB 53/06 -, Nds. VBl. 2007, 42 ff.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.12.2003 - 1 S 2211/02 -, NVwZ-RR 2004 572 ff.).
  • VG München, 27.03.2019 - M 7 K 17.4047

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

  • OVG Niedersachsen, 13.11.2009 - 11 ME 440/09

    Eignung von Fingerabdrücken, Handflächenabdrücken und Handkantenabdrücken als

  • VG München, 11.11.2015 - M 7 K 14.505

    Rechtmäßige Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung aufgrund

  • VGH Bayern, 06.12.2011 - 10 ZB 11.365

    Drogenstraftat; Wiederholungsgefahr; Notwendigkeit der erkennungsdienstlichen

  • VG Göttingen, 21.10.2009 - 1 A 180/09

    Erkennungsdienstliche Behandlung von Jugendlichen

  • VG Aachen, 24.08.2015 - 6 K 297/14

    Polizeirecht; erkennungsdienstliche Behandlung; Betäubungsmittel;

  • VG München, 08.01.2019 - M 7 K 17.1334

    Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung

  • VG München, 14.08.2013 - M 7 K 12.3618
  • VG Osnabrück, 24.06.2008 - 6 B 58/08

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Erkennungsdienstliche Maßnahmen

  • VG Göttingen, 26.08.2009 - 1 A 342/07

    Behandlung, erkennungsdienstliche; Erkennungsdienstliche Behandlung; Prognose;

  • VG Göttingen, 19.01.2012 - 1 A 83/10

    Erkennungsdienstliche Behandlung, gefährliche Körperverletzung als Anlasstat,

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