Rechtsprechung
| KG, 18.06.2012 - Not 26/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 32 S 1 BNotO, § 93 Abs 1 BNotO, § 111b BNotO, § 84 Abs 1 S 1 VwGO
Disziplinarverfahren gegen den Notar: Verstoß gegen die Verpflichtung zum Bezug der Pflichtpublikationen; Anwendbarkeit des Grundsatzes "ne bis in idem" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 1458
- MDR 2012, 1380
- DNotZ 2013, 550
- MMR 2013, 198
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.08.1989 - NotZ 14/88
Nichtverbringen von Testamenten in eine besonders amtliche Verwahrung duch einen …
Auszug aus KG, 18.06.2012 - Not 26/11
Rn. 19 Der Beklagte hat als Aufsichtsbehörde nach § 92 Abs. 1 BNotO im Rahmen seiner Verpflichtung zur Prüfung und Überwachung der Amtsführung der Notare (§ 93 Abs. 1 BNotO) die Befugnis, die Einhaltung der Amtspflichten des Notars durch konkrete Weisungen sicherzustellen, soweit dadurch die Unabhängigkeit des Notars nicht verletzt wird (vgl. z.B. BGH DNotZ 1990, 436). - BGH, 13.07.1992 - NotSt (Brfg) 3/91
Zeitweilige Entfernung eines Notars aus dem Amt
Auszug aus KG, 18.06.2012 - Not 26/11
Zwar kann eine Disziplinarmaßnahme nach dem Grundsatz "ne bis in idem" nicht auf eine bereits geahndete Amtspflichtverletzung gestützt werden (vgl. z.B. BGH BGHR BNotO § 97 Abs. 3 Amtsenthebung 1; BDiG Frankfurt NVwZ 1999, 688).
- BerG Heilberufe Berlin, 25.06.2014 - 90 K 1.14
Zur Verhängung einer Geldbuße gegen eine Zahnärztin wegen unterlassener Auskunft …
Es handelt sich damit um einen erneuten Verstoß gegen eine neue, wenn auch inhaltsgleiche aufsichtsbehördliche Aufforderung (vgl. Kammergericht, Gerichtsbescheid vom 18. Juni 2012 - Not 26/11 - bei juris).
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