Bundesnotarordnung
1. Teil - Das Amt des Notars (§§ 1 - 64a) |
4. Abschnitt - Sonstige Pflichten des Notars (§§ 25 - 34) |
Zitiervorschläge
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§ 25Beschäftigung von Mitarbeitern; Verordnungs-
ermächtigung § 26Förmliche Verpflichtung beschäftigter Personen § 26aInanspruchnahme von Dienstleistungen § 27Anzeigepflicht bei Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung § 28Sicherstellung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit § 29Werbeverbot § 30Ausbildungspflicht § 31Verhalten des Notars § 32Bezug von Gesetzes- und Amtsblättern § 33Elektronische Signatur § 34Meldepflichten
ermächtigung § 26Förmliche Verpflichtung beschäftigter Personen § 26aInanspruchnahme von Dienstleistungen § 27Anzeigepflicht bei Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung § 28Sicherstellung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit § 29Werbeverbot § 30Ausbildungspflicht § 31Verhalten des Notars § 32Bezug von Gesetzes- und Amtsblättern § 33Elektronische Signatur § 34Meldepflichten
Rechtsprechung zu § 32 BNotO
4 Entscheidungen zu § 32 BNotO in unserer Datenbank:
- KG, 18.06.2012 - Not 26/11
Disziplinarverfahren gegen den Notar: Verstoß gegen die Verpflichtung zum Bezug ...
- BGH, 17.12.1962 - NotZ 8/62
Blinder kann nicht Notar werden
- OLG Frankfurt, 16.05.2018 - 2 Not 1/17
Notarrecht: Beschränkung der Notartätigkeit auf bestimmten Sitz im Amtsbereich
- BGH, 10.08.1987 - NotZ 1/87
Notarkosten - Aufsichtsbehörde - Anweisung