Bundesnotarordnung
1. Teil - Das Amt des Notars (§§ 1 - 64a) |
4. Abschnitt - Sonstige Pflichten des Notars (§§ 25 - 34) |
1Der Notar hat die von ihm beschäftigten Personen bei ihrer Einstellung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes förmlich zu verpflichten. 2Hierbei ist auf die Bestimmungen des § 14 Absatz 4 und des § 18 besonders hinzuweisen. 3Hat sich ein Notar mit anderen Personen zur gemeinschaftlichen Berufsausübung zusammengeschlossen und besteht zu den Beschäftigten ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis, so genügt es, wenn ein Notar die Verpflichtung vornimmt. 4Der Notar hat in geeigneter Weise auf die Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht durch die von ihm beschäftigten Personen hinzuwirken. 5Den von dem Notar beschäftigten Personen stehen die Personen gleich, die im Rahmen einer berufsvorbereitenden Tätigkeit oder einer sonstigen Hilfstätigkeit an seiner beruflichen Tätigkeit mitwirken. 6Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht für Notarassessoren und Referendare.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen vom 30.10.2017
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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09.11.2017 | Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen | 30.10.2017 |
ermächtigung § 26Förmliche Verpflichtung beschäftigter Personen § 26aInanspruchnahme von Dienstleistungen § 27Anzeigepflicht bei Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung § 28Sicherstellung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit § 29Werbeverbot § 30Ausbildungspflicht § 31Verhalten des Notars § 32(weggefallen) § 33Elektronische Signatur § 34Meldepflichten
Rechtsprechung zu § 26 BNotO
33 Entscheidungen zu § 26 BNotO in unserer Datenbank:
- BGH, 13.12.1971 - NotSt (Brfg) 3/70
Dienstvergehen durch einen Notar - Unzulässige Beurkundung von Vereinbarungen - ...
- BGH, 24.06.1975 - VI ZR 204/73
Umfang der Belehrungspflicht - Beurkundung eines Bürgschaftsversprechens - ...
- BGH, 02.05.1972 - VI ZR 193/70
Notarspflichten bei Adoption
- OLG Hamm, 21.03.1991 - 15 W 12/90
Zum Anschein der Firmenfortführung bei Neueintragung
- OLG Saarbrücken, 06.01.1994 - 5 W 119/93
Auslegung eines Erbvertrages durch das Tatsachengericht und Bindung des ...
- BGH, 07.11.1978 - VI ZR 171/77
Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Voraussetzungen für das ...
- BGH, 05.11.1982 - V ZR 217/81
Schadensersatz wegen falscher Beratung durch einen Notar - Umfang der ...
- BGH, 21.11.1978 - VI ZR 227/77
Notar - Hinweispflicht - Grunderwerbsteuer
- BGH, 22.11.1966 - VI ZR 39/65
Abschluss und Durchführung des beurkundeten Rechtsgeschäfts - Niederlegung von ...
- BGH, 17.01.1991 - IX ZR 77/90
Anlagen zu einer notariellen Urkunde