Bundesnotarordnung
1. Teil - Das Amt des Notars (§§ 1 - 64a) |
4. Abschnitt - Sonstige Pflichten des Notars (§§ 25 - 34) |
Zitiervorschläge
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§ 25Beschäftigung von Mitarbeitern; Verordnungs-
ermächtigung § 26Förmliche Verpflichtung beschäftigter Personen § 26aInanspruchnahme von Dienstleistungen § 27Anzeigepflicht bei Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung § 28Sicherstellung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit § 29Werbeverbot § 30Ausbildungspflicht § 31Verhalten des Notars § 32Bezug von Gesetzes- und Amtsblättern § 33Elektronische Signatur § 34Meldepflichten
ermächtigung § 26Förmliche Verpflichtung beschäftigter Personen § 26aInanspruchnahme von Dienstleistungen § 27Anzeigepflicht bei Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung § 28Sicherstellung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit § 29Werbeverbot § 30Ausbildungspflicht § 31Verhalten des Notars § 32Bezug von Gesetzes- und Amtsblättern § 33Elektronische Signatur § 34Meldepflichten
Rechtsprechung zu § 30 BNotO
5 Entscheidungen zu § 30 BNotO in unserer Datenbank:
- BayObLG, 30.06.1981 - BReg. 3 Z 71/79
Zur Bewertung eines GmbH-Geschäftsanteils
- LG Traunstein, 18.05.1982 - 2 O 541/82
Zum Umfang der notariellen Prüfungspflicht bei Gemeinderatsbeschlüssen
- BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 3/12
Klage gegen eine dienstliche Beurteilung im Anwärterdienst für Notarassessoren in ...
- BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 4/12
Auswahlverfahren für Notarbewerber: Berücksichtigung der Dauer des ...
- KG, 06.03.2007 - 9 W 148/06
Gegenstandswert; Notar: Wert einer Beschwerde, deren Ziel die Anweisung an einen ...