Bundesnotarordnung
| 1. Teil - Das Amt des Notars (§§ 1 - 64a) |
| 4. Abschnitt - Sonstige Pflichten des Notars (§§ 25 - 34) |
(1) Der Notar darf Personen mit Befähigung zum Richteramt, Laufbahnprüfung für das Amt des Bezirksnotars oder Abschluß als Diplom-Jurist nur beschäftigen, soweit seine persönliche Amtsausübung nicht gefährdet wird.
(2) 1Die Landesregierungen oder die von ihnen durch Rechtsverordnung bestimmten Stellen werden ermächtigt, zur Wahrung der Belange einer geordneten Rechtspflege durch Rechtsverordnung zu bestimmen, daß der Notar Personen mit Befähigung zum Richteramt, Laufbahnprüfung für das Amt des Bezirksnotars oder Abschluß als Diplom-Jurist nur beschäftigen darf, wenn die Aufsichtsbehörde dies nach Anhörung der Notarkammer genehmigt hat. 2Die Genehmigung kann mit Nebenbestimmungen verbunden werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.06.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.08.2021 | Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften | 25.06.2021 | |
| 18.05.2017 | Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe | 12.05.2017 | |
| 01.09.2009 | Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften | 30.07.2009 |
ermächtigung § 26Förmliche Verpflichtung beschäftigter Personen § 26aInanspruchnahme von Dienstleistungen § 27Anzeigepflicht bei Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung § 28Sicherstellung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit § 29Werbeverbot § 30Ausbildungspflicht § 31Verhalten des Notars § 32(weggefallen) § 33Elektronische Signatur § 34Meldepflichten
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Rechtsprechung zu § 25 BNotO
33 Entscheidungen zu § 25 BNotO in unserer Datenbank:
- BGH, 19.07.2021 - NotZ(Brfg) 11/20
Zur Zulässigkeit von Auflage und Widerrufsvorbehalt bei der Genehmigung der ...
- BGH, 15.11.2021 - NotSt (Brfg) 2/21
Entfernung eines Notars aus dem Amt i.R.e. Disziplinarverfahrens wegen ...
Zum selben Verfahren:
- BayObLG, 25.01.2021 - 501 DSNot 1/19
Kaufvertrag, Disziplinarverfahren, Dienstvergehen, Vertragsschluss, Kaufpreis, ...
- BayObLG, 25.01.2021 - 501 DSNot 1/19
- BayObLG, 16.02.2021 - 501 DSNot 2/20
Ermahnung eines Notars wegen Fernbleiben im Schlichtungstermin zu einer ...
- OLG Köln, 14.12.1988 - 2 Wx 23/88
Herausgabe eines Erbvertrages
Zum selben Verfahren:
- LG Aachen, 05.02.1988 - 3 T 566/87
Verweigerung der Urkundstätigkeit eines Notars bezüglich der Herausgabe oder ...
- LG Aachen, 05.02.1988 - 3 T 566/87
- BVerfG, 06.04.1989 - 1 BvR 337/89
Herausgabe eines aufgehobenen Erbertrages
- BVerwG, 15.05.2014 - 9 B 45.13
Notar; Erbverträge; Auskünfte; Kostenfreiheit; amtliche Verwahrung; Amtshilfe.
- BGH, 04.03.2013 - NotZ(Brfg) 9/12
Berufsrecht der Notare: Genehmigungsvorbehalt für Urkundstätigkeiten im Ausland; ...
- BayObLG, 21.06.1983 - BReg. 1 Z 7/83
Keine Ablieferung von Erbverzichtsverträgen