Rechtsprechung
| OLG Hamm, 11.01.2011 - I-15 W 629/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 883; GBO § 22
Hinreichend zuverlässiger Ausschluss der "Aufladung" einer Vormerkung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 883; GBO § 22
Anforderungen an die Feststellung des Erlöschens des durch eine Vormerkung gesicherten Anspruchs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Unrichtigkeitsnachweis bei Vormerkung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Feststellung des Erlöschens des durch eine Vormerkung gesicherten Anspruchs
Verfahrensgang
- AG Brakel - DR-1906
- OLG Hamm, 11.01.2011 - I-15 W 629/10
Papierfundstellen
- DNotZ 2011, 691
- NotBZ 2011, 294
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (8)
- BGH, 07.12.2007 - V ZR 21/07
Erweiterung des Sicherungszwecks einer Rückauflassungsvormerkung
Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2011 - 15 W 629/10
Das setzt jedoch eine Vereinbarung der Vertragsbeteiligten voraus, nach der die eingetragene Vormerkung nunmehr einen auf dieselbe Leistung gerichteten Anspruch der Berechtigten sichern soll (vgl. dazu etwa BGH NJW 2008, 578). - BGH, 26.03.1992 - V ZB 16/91
Wirksamwerden vormerkungswidriger Verfügung - Grundbuchberichtigung bei Tod des …
Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2011 - 15 W 629/10
Diese wird damit gegenstandslos und löschungsreif (BGHZ 117, 390 = NJW 1992, 1683). - BGH, 03.02.1994 - V ZB 31/93
Eintragung eines Altenteilsrechts ohne nähere Bezeichnung der in ... im einzelnen …
Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2011 - 15 W 629/10
Dazu gehört, dass die Rechtsmittelfähigkeit einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts anerkannt ist, obwohl es sich dabei nicht um eine instanzabschließende Entscheidung handelt (BGH NJW 1994, 1158); § 58 Abs. 1 FamFG ist in diesem Zusammenhang nicht anwendbar.
- OLG Köln, 25.11.2009 - 2 Wx 98/09
Voraussetzungen der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Berichtigung
Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2011 - 15 W 629/10
Kann der Unrichtigkeitsnachweis nicht oder nicht vollständig geführt werden, bestehen keine Bedenken, dem Antragsteller durch eine Zwischenverfügung Gelegenheit zur Behebung des Hindernisses durch Beibringung der Bewilligungen der durch die Eintragung in ihren Rechten Betroffenen zu geben, zumal eine Rangwahrung der Antragstellung hier nicht in Betracht kommt (Senat FGPrax 2007, 209;… FGPrax 2010, a.a.O.; Beschl. v. 04.05.2010, 15 W 220/10; im Ergebnis ebenso OLG Köln FGPrax 2010, 14). - OLG Hamm, 15.03.2007 - 15 W 404/06
Berichtigungseintragung nach Erlöschen des Erbbaurechts infolge Zeitablaufs
Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2011 - 15 W 629/10
Kann der Unrichtigkeitsnachweis nicht oder nicht vollständig geführt werden, bestehen keine Bedenken, dem Antragsteller durch eine Zwischenverfügung Gelegenheit zur Behebung des Hindernisses durch Beibringung der Bewilligungen der durch die Eintragung in ihren Rechten Betroffenen zu geben, zumal eine Rangwahrung der Antragstellung hier nicht in Betracht kommt (Senat FGPrax 2007, 209;… FGPrax 2010, a.a.O.; Beschl. v. 04.05.2010, 15 W 220/10; im Ergebnis ebenso OLG Köln FGPrax 2010, 14). - BayObLG, 29.08.1989 - BReg. 2 Z 92/89
Zum zulässigen Inhalt einer Zwischenverfügung und zur Löschung einer …
Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2011 - 15 W 629/10
Vorliegend lässt sich indes aus dem Inhalt des Grundbuchs selbst feststellen (vgl. hierzu BayObLG DNotZ 1990, 295), dass die Bedingungen für die Geltendmachung des Rückübertragungsanspruchs nicht innerhalb der Befristung eingetreten sind. - OLG Hamm, 08.04.2010 - 15 W 64/10
Auslegung einer Rückübertragungsklausel in einem notariellen Übertragungsvertrag …
Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2011 - 15 W 629/10
In diesem Sinn werden nur die in Erbengemeinschaft eingetragenen Beteiligten in ihren Rechten betroffen, hingegen nicht die Käufer des Grundstücks, die allenfalls ein wirtschaftliches Interesse an dem vertragsgerechten Vollzug des geschlossenen schuldrechtlichen Vertrages mit der Maßgabe der Löschung der bestehenden Belastungen in Abt. II des Grundbuchs haben (vgl. Senat FGPrax 2010, 226). - BayObLG, 15.09.1989 - BReg. 3 Z 62/89
Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2011 - 15 W 629/10
Denn als Sicherungsmittel hängt die Vormerkung in ihrem Bestand von demjenigen des Anspruchs ab, zu dessen Sicherung sie bestellt ist (BayObLGZ 1969, 258; 1989, 363).
- OLG Hamm, 03.09.2013 - 15 W 344/12
Voraussetzungen der Löschung einer Rückauflassungvormerkung nach Versterben des …
In diesem Sinn wird nur der Beteiligte zu 1) als eingetragener Grundstückseigentümer in seinen Rechten betroffen, nicht dagegen der Beteiligte zu 2) als Käufer, der allenfalls ein wirtschaftliches Interesse an dem vertragsgerechten Vollzug des geschlossenen schuldrechtlichen Vertrags mit der Maßgabe der Löschung der bestehenden Belastungen in Abteilung II des Grundbuchs hat (vgl. Senat FGPrax 2010, 226 und DNotZ 2011, 691).Die von der Beschwerde angeführte Senatsentscheidung vom 11.01.2011, 15 W 629/10 (DNotZ 2011, 691) betraf eine besondere Fallkonstellation und ist auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar.
- OLG Celle, 30.08.2012 - 4 W 156/12
Antrag eines Eigentümers auf Löschung eines zugunsten seiner verstorbenen Mutter …
Eine solche Annahme ist jedoch nur ausnahmsweise angebracht (so ausdrücklich OLG Hamm, DNotZ 2011, 691 ff. [OLG Hamm 11.01.2011 - 15 W 629/10] - aus [...]). - OLG München, 26.03.2012 - 34 Wx 199/11
Grundbuchverfahren: Selbstkontrahierungsverbot bei einer Löschungsbewilligung …
Rn. 14 c) Allerdings kann auch im Grundbuchverfahren ausnahmsweise nach dem Zusammenhang der Umstände hinreichend sicher festgestellt werden, dass der Anspruch erloschen und die Vormerkung nicht durch Vereinbarung eines anderen Anspruchs auf dieselbe Leistung "aufgeladen" worden ist (vgl. OLG Hamm DNotZ 2011, 691;… offen gelassen von OLG Frankfurt aaO.).Auch die Rechtsprechung lässt als Nachweis dafür, dass die Vormerkung keinen deckungsgleichen anderen Anspruch sichert, nicht die bloße Unwahrscheinlichkeit genügen (etwa OLG Hamm DNotZ 2011, 691).
- OLG Frankfurt, 13.04.2011 - 20 W 126/11
Grundbuch: Anwendbarkeit des § 23 GBO auf die Löschung einer …
Insoweit liegt der Sachverhalt auch anders als derjenige, der der Entscheidung des OLG Hamm vom 11.01.2011, 15 W 629/10, zugrunde lag, so dass offen bleiben kann, ob und inwieweit dessen Rechtsauffassung zu folgen wäre, dass bei einer Vormerkung ausnahmsweise aus dem Zusammenhang der Umstände hinreichend sicher festgestellt werden kann, dass der gesicherte, auf die Entstehung während der Lebenszeit des Berechtigten beschränkte Anspruch erloschen und die Vormerkung auch nicht durch Vereinbarung eines anderen Anspruchs auf dieselbe Leistung wieder "aufgeladen" worden ist. - OLG München, 18.11.2011 - 34 Wx 425/11
Grundbuchberichtigung: Voraussetzungen zur Löschung einer …
Es ist dann aber auch nicht erheblich, ob eine solche rechtsgeschäftliche "Aufladung" so fernliegt, dass dies einer Löschung letztlich nicht im Wege steht (dazu OLG Hamm DNotZ 2011, 691).Dabei mögen die Anforderungen höher sein, wenn es darum geht, das Erlöschen eines durch Vormerkung gesicherten Anspruchs nachzuweisen, als dort, wo ausgeschlossen werden soll, dass - ausnahmsweise - die Vormerkung "aufgeladen" wurde (in dieser Richtung OLG Hamm DNotZ 2011, 691).
- OLG Frankfurt, 09.11.2011 - 20 W 347/11
Löschung einer Vormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung
Insoweit liegt der Sachverhalt auch anders als derjenige, der der Entscheidung des OLG Hamm vom 11.01.2011 -15 W 629/10- (zitiert nach juris) zu Grunde lag, so dass offen bleiben kann, ob und inwieweit dessen Rechtsauffassung zu folgen wäre, dass bei einer Vormerkung ausnahmsweise aus dem Zusammenhang der Umstände hinreichend sicher festgestellt werden kann, dass der gesicherte, auf die Entstehung während der Lebenszeit des Berechtigten beschränkte Anspruch erloschen und die Vormerkung auch nicht durch Vereinbarung eines anderen Anspruchs auf dieselbe Leistung wieder "aufgeladen" worden ist. - OLG Köln, 16.10.2013 - 2 Wx 247/13
Voraussetzungen der Löschung einer Vormerkung nach Versterben des Begünstigten
Rn. 16 Schließlich vermag auch der Hinweis der Beteiligten auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 11.01.2011 (15 W 629/10 = DNotZ 2011, 691 ff.) keine andere Bewertung zu rechtfertigen. - OLG Frankfurt, 13.04.2011 - 20 W 146/11
Grundbuch: "Aufladen" einer Vormerkung mit anderen Ansprüchen
Insoweit liegt der Sachverhalt auch anders als derjenige, der der Entscheidung des OLG Hamm vom 11.01.2011, 15 W 629/10, zugrunde lag, so dass offen bleiben kann, ob und inwieweit dessen Rechtsauffassung zu folgen wäre, dass bei einer Vormerkung ausnahmsweise aus dem Zusammenhang der Umstände hinreichend sicher festgestellt werden kann, dass der gesicherte, auf die Entstehung während der Lebenszeit des Berechtigten beschränkte Anspruch erloschen und die Vormerkung auch nicht durch Vereinbarung eines anderen Anspruchs auf dieselbe Leistung wieder "aufgeladen" worden ist. - OLG Stuttgart, 20.03.2012 - 8 W 98/12
Grundbuchberichtigung: Löschung einer Rückerwerbsvormerkung nach …
Rn. 19 Der übrigen neueren obergerichtlichen Rechtsprechung, auf die ebenfalls verwiesen wird, liegen letztlich nicht vergleichbare Sachverhalte zu Grunde (vergleiche OLG Köln FGPrax 2010, 14; OLG Hamm NotBZ 2011, 294; OLG Frankfurt Rpfleger 2011, 492; KG Berlin Rpfleger 2011, 365; OLG Düsseldorf NotBZ 2011, 231; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. April 2011, Az. 20 W 146/11 und 20 W 126/11, sowie vom 20. Oktober 2011, Az. 20 W 548/10, jeweils in juris; OLG München, Beschluss vom 18. November 2011, Az. 34 Wx 425/11, in juris; je m.w.N.). - OLG Zweibrücken, 08.03.2012 - 3 W 146/11
Grundbuchverfahren: Erforderlichkeit eines Unrichtigkeitsnachweises für die …
Rn. 12 a) Der Senat schließt sich der Rechtsansicht an, wonach zulässiger Gegenstand einer Zwischenverfügung hier das Fehlen der erforderlichen Bewilligungserklärungen bzw. der Genehmigung der Bewilligung durch die Erben des Vormerkungsberechtigten sein kann (OLG Hamm, DNotZ 2011, 691; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.4.2011, 20 W 146/11; OLG Köln FGPrax 2010, 14). - OLG Zweibrücken, 03.07.2013 - 3 W 32/13
Löschung einer Auflassungsvormerkung: Zulässigkeit einer Zwischenverfügung
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 29.03.2011 - 4 W 23/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Voraussetzungen der Eintragung des Wechsels eines Gesellschafters einer BGB-Gesellschaft im Grundbuch; Zustimmung der übrigen Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft
- Deutsches Notarinstitut
WEG § 12
Kein Zustimmungserfordernis nach § 12 WEG bei Gesellschafterwechsel in einer GbR als Wohnungseigentümer
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Keine Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer bei Wechsel des Gesellschafters einer einen Miteigentumsanteil bildenden GbR, § 12 Abs. 1 WEG
- rechtsportal.de
WEG § 12 Abs. 1
Voraussetzungen der Eintragung des Wechsels eines Gesellschafters einer BGB -Gesellschaft im Grundbuch; Zustimmung der übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Zustimmungserfordernis bei Gesellschafterwechsel!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Verwalterzustimmung
- haufe.de (Kurzinformation)
Wohnungs-GbR - Gesellschafterwechsel ohne Zustimmung der WEG möglich
- haufe.de (Kurzinformation)
Wohnungs-GbR - Gesellschafterwechsel ohne Zustimmung der WEG möglich
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen der Eintragung des Wechsels eines Gesellschafters einer BGB-Gesellschaft im Grundbuch; Zustimmung der übrigen Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wohnungseigentum: Kein Zustimmungserfordernis bei Gesellschafterwechsel! (IMR 2011, 198)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 1166
- NZM 2011, 755
- NotBZ 2011, 294
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- OLG München, 12.04.2007 - 32 Wx 64/07
Veräußerung des Wohnungseigentums mit Zustimmung des Verwalters unter Ausnahme …
Auszug aus OLG Celle, 29.03.2011 - 4 W 23/11
Es handelt sich nur um die Übertragung der Mitgliedschaft in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, jedoch nicht um die Übertragung eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts (vgl. OLG München, NJW 2007, 1536, Rn. 10 - aus juris; vgl. a. Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14.Aufl., Rn 982 i).
- KG, 18.10.2011 - 1 W 566/11
Veräußerungsbeschränkung beim Wohnungseigentum: Erfordernis der …
Ein Wechsel der Gesellschafter wäre ein Rechtserwerb, der sich außerhalb des Grundbuchs vollzieht und ein weiteres Zustimmungserfordernis nicht auslösen würde (OLG Celle, NJW-RR 2011, 1166; OLG München, NJW 2007, 1536). - KG, 18.10.2011 - 1 W 571/11
GbR aus Verwandten ist selbst keine Verwandte!
Ein Wechsel der Gesellschafter wäre ein Rechtserwerb, der sich außerhalb des Grundbuchs vollzieht und ein weiteres Zustimmungserfordernis nicht auslösen würde (OLG Celle, NJW-RR 2011, 1166; OLG München, NJW 2007, 1536). - KG, 18.10.2011 - 1 W 570/11
GbR aus Verwandten ist selbst keine Verwandte!
Ein Wechsel der Gesellschafter wäre ein Rechtserwerb, der sich außerhalb des Grundbuchs vollzieht und ein weiteres Zustimmungserfordernis nicht auslösen würde (OLG Celle, NJW-RR 2011, 1166; OLG München, NJW 2007, 1536).
- KG, 18.10.2011 - 1 W 569/11
GbR aus Verwandten ist selbst keine Verwandte!
Ein Wechsel der Gesellschafter wäre ein Rechtserwerb, der sich außerhalb des Grundbuchs vollzieht und ein weiteres Zustimmungserfordernis nicht auslösen würde (OLG Celle, NJW-RR 2011, 1166; OLG München, NJW 2007, 1536). - KG, 18.10.2011 - 1 W 567/11
GbR aus Verwandten ist selbst keine Verwandte!
Ein Wechsel der Gesellschafter wäre ein Rechtserwerb, der sich außerhalb des Grundbuchs vollzieht und ein weiteres Zustimmungserfordernis nicht auslösen würde (OLG Celle, NJW-RR 2011, 1166; OLG München, NJW 2007, 1536). - KG, 18.10.2011 - 1 W 568/11
GbR aus Verwandten ist selbst keine Verwandte!
Ein Wechsel der Gesellschafter wäre ein Rechtserwerb, der sich außerhalb des Grundbuchs vollzieht und ein weiteres Zustimmungserfordernis nicht auslösen würde (OLG Celle, NJW-RR 2011, 1166; OLG München, NJW 2007, 1536).
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