Rechtsprechung
| BGH, 20.07.2020 - NotSt (Brfg) 2/20 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- bundesgerichtshof.de
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Grundstücksverkauf: Umgehung der Genehmigungsbedürftigkeit bei planmäßiger Stückelung der Grundstücke; Amtspflichtverletzung des Notars bei Mitwirkung an derartigem Umgehungsgeschäft
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BNotO § 14 Abs. 2; BeurkG § 4; GrdstVG § 2
Genehmigung nach GrdstVG; Umgehungsgeschäft; Amtspflichtverletzung - Wolters Kluwer
Genehmigungsbedürftigkeit des Verkaufs kleinerer die Freigrenze nicht überschreitender Flächen unter dem Gesichtspunkt des Umgehungsgeschäfts i.R.d. Veräußerung von Trennstücken eines die Freigrenze übersteigenden Grundstücks; Verletzung der Amtspflichten eines Notars ...
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Genehmigungsbedürftigkeit des Verkaufs kleinerer die Freigrenze nicht überschreitender Flächen unter dem Gesichtspunkt des Umgehungsgeschäfts i.R.d. Veräußerung von Trennstücken eines die Freigrenze übersteigenden Grundstücks; Verletzung der Amtspflichten eines Notars ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Mitwirkung eines Notars an einem Umgehungsgeschäft
Besprechungen u.ä.
- heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)
Notarielle Amtspflichtverletzung durch Mitwirkung an Umgehung der Genehmigungspflicht nach GrdstVG
Verfahrensgang
- OLG Schleswig, 11.12.2019 - 9 Not 1/19
- BGH, 20.07.2020 - NotSt (Brfg) 2/20
Papierfundstellen
- MDR 2020, 1278
- DNotZ 2020, 953
- WM 2021, 1157
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92
Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen
Auszug aus BGH, 20.07.2020 - NotSt (Brfg) 2/20
Genehmigungsbedürftig nach § 2 GrdstVG ist unter dem Gesichtspunkt des Umgehungsgeschäfts auch der Verkauf kleinerer, die Freigrenze nicht überschreitender, Flächen, wenn Trennstücke eines die Freigrenze übersteigenden Grundstücks gleichzeitig oder nacheinander veräußert werden, die einzelnen Rechtsgeschäfte in einem inneren Zusammenhang stehen und nach einem einheitlichen Plan durchgeführt werden (Anschluss an BGH, Urteil vom 15. Oktober 1992 - IX ZR 43/92, NJW 1993, 648).Allerdings ist unter dem Gesichtspunkt des Umgehungsgeschäfts auch der Verkauf kleinerer, die Freigrenze nicht überschreitender Flächen genehmigungsbedürftig, wenn Trennstücke eines die Freigrenze übersteigenden Grundstücks gleichzeitig oder nacheinander veräußert werden, die einzelnen Rechtsgeschäfte in einem inneren Zusammenhang stehen und nach einem einheitlichen Plan durchgeführt werden (s. BGH, Urteil vom 15. Oktober 1992 - IX ZR 43/92, NJW 1993, 648 mwN; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 24. April 1986 - BLw 14/85, AgrarR 1986, 211 f; Schleswig-Holsteinisches OLG, RNotZ 2007, 210, 211;… OLG Rostock, NJW-RR 2015, 1238 f Rn. 10 und NJOZ 2015, 1767, 1768 Rn. 10;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 3968; Gutachten des Deutschen Notarinstituts, DNotI-Report 2011, 187, 189).
Rn. 10 (1) Die Genehmigungsbedürftigkeit nach § 2 GrdstVG unter dem Gesichtspunkt des Umgehungsgeschäfts wird für die Veräußerung kleinerer, die Freigrenze nicht überschreitender, Flächen, die aus der Zerlegung eines die Freigrenze übersteigenden Grundstücks gebildet worden sind, bereits seit Jahrzehnten in Rechtsprechung und Schrifttum behandelt und erläutert und musste dem Kläger daher auch bekannt sein (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 15. Oktober 1992 aaO S. 649 mwN).
- BGH, 13.11.2017 - NotZ(Brfg) 2/17
Besetzung einer Notarstelle: Dreijähriger Anwärterdienst als …
Auszug aus BGH, 20.07.2020 - NotSt (Brfg) 2/20
Eine Rechtssache weist dann besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten auf, wenn sie wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder der ihr zugrundeliegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht und sich damit von den üblichen Streitigkeiten deutlich abhebt (s. nur Senat, Beschluss vom 13. November 2017 - NotZ(Brfg) 2/17, DNotZ 2018, 469, 476 Rn. 29 mwN). - BGH, 23.11.2015 - NotSt (Brfg) 4/15
Disziplinarverfahren gegen einen Urkundsnotar: Notarpflicht zur Amtsverweigerung …
Auszug aus BGH, 20.07.2020 - NotSt (Brfg) 2/20
Dies stellt ein Dienstvergehen dar (§ 95 BNotO; vgl. dazu zB Senat, Beschlüsse vom 23. November 2015 - NotSt(Brfg) 4/15, DNotZ 2016, 227, 228 f Rn. 17 …und vom 8. April 2019 - NotSt(Brfg) 5/18, NJW-RR 2019, 1143, 1145 Rn. 16), welches die Verhängung der getroffenen Disziplinarmaßnahme rechtfertigt.
- BGH, 08.04.2019 - NotSt (Brfg) 5/18
Disziplinarische Ahndung der Mitwirkung an sogenannten Firmenbestattungen; …
Auszug aus BGH, 20.07.2020 - NotSt (Brfg) 2/20
Dies stellt ein Dienstvergehen dar (§ 95 BNotO;… vgl. dazu zB Senat, Beschlüsse vom 23. November 2015 - NotSt(Brfg) 4/15, DNotZ 2016, 227, 228 f Rn. 17 und vom 8. April 2019 - NotSt(Brfg) 5/18, NJW-RR 2019, 1143, 1145 Rn. 16), welches die Verhängung der getroffenen Disziplinarmaßnahme rechtfertigt. - BGH, 14.03.2016 - NotSt (Brfg) 6/15
Dienstvergehen eines Notars: Systematische Aufspaltung von Verträgen
Auszug aus BGH, 20.07.2020 - NotSt (Brfg) 2/20
Ein ausreichender Grund zur Verweigerung einer Beurkundung liegt indes, worauf auch das Oberlandesgericht zu Recht hingewiesen hat, stets vor, wenn der Notar mit der Vornahme der gewünschten Beurkundung gegen Amtspflichten verstößt (s. nur Senat, Urteil vom 14. März 2016 - NotSt(Brfg) 6/15, DNotZ 2016, 876, 878 Rn. 22 mwN). - OLG Schleswig, 12.09.2006 - 3 WLw 39/06
Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts
Auszug aus BGH, 20.07.2020 - NotSt (Brfg) 2/20
Allerdings ist unter dem Gesichtspunkt des Umgehungsgeschäfts auch der Verkauf kleinerer, die Freigrenze nicht überschreitender Flächen genehmigungsbedürftig, wenn Trennstücke eines die Freigrenze übersteigenden Grundstücks gleichzeitig oder nacheinander veräußert werden, die einzelnen Rechtsgeschäfte in einem inneren Zusammenhang stehen und nach einem einheitlichen Plan durchgeführt werden (s. BGH, Urteil vom 15. Oktober 1992 - IX ZR 43/92, NJW 1993, 648 mwN; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 24. April 1986 - BLw 14/85, AgrarR 1986, 211 f; Schleswig-Holsteinisches OLG, RNotZ 2007, 210, 211;… OLG Rostock, NJW-RR 2015, 1238 f Rn. 10 und NJOZ 2015, 1767, 1768 Rn. 10;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 3968; Gutachten des Deutschen Notarinstituts, DNotI-Report 2011, 187, 189). - BGH, 24.04.1986 - BLw 14/85
Genehmigungsbedürftigkeit eines Schenkungsvertrages über Grundstücke mit einer …
Auszug aus BGH, 20.07.2020 - NotSt (Brfg) 2/20
Allerdings ist unter dem Gesichtspunkt des Umgehungsgeschäfts auch der Verkauf kleinerer, die Freigrenze nicht überschreitender Flächen genehmigungsbedürftig, wenn Trennstücke eines die Freigrenze übersteigenden Grundstücks gleichzeitig oder nacheinander veräußert werden, die einzelnen Rechtsgeschäfte in einem inneren Zusammenhang stehen und nach einem einheitlichen Plan durchgeführt werden (s. BGH, Urteil vom 15. Oktober 1992 - IX ZR 43/92, NJW 1993, 648 mwN; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 24. April 1986 - BLw 14/85, AgrarR 1986, 211 f; Schleswig-Holsteinisches OLG, RNotZ 2007, 210, 211;… OLG Rostock, NJW-RR 2015, 1238 f Rn. 10 und NJOZ 2015, 1767, 1768 Rn. 10;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 3968; Gutachten des Deutschen Notarinstituts, DNotI-Report 2011, 187, 189). - OLG Rostock, 08.05.2015 - 3 W 94/14
Grundbuchverfahren zur Eigentumsumschreibung: Prüfung der Erforderlichkeit einer …
Auszug aus BGH, 20.07.2020 - NotSt (Brfg) 2/20
Allerdings ist unter dem Gesichtspunkt des Umgehungsgeschäfts auch der Verkauf kleinerer, die Freigrenze nicht überschreitender Flächen genehmigungsbedürftig, wenn Trennstücke eines die Freigrenze übersteigenden Grundstücks gleichzeitig oder nacheinander veräußert werden, die einzelnen Rechtsgeschäfte in einem inneren Zusammenhang stehen und nach einem einheitlichen Plan durchgeführt werden (s. BGH, Urteil vom 15. Oktober 1992 - IX ZR 43/92, NJW 1993, 648 mwN; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 24. April 1986 - BLw 14/85, AgrarR 1986, 211 f; Schleswig-Holsteinisches OLG, RNotZ 2007, 210, 211; OLG Rostock, NJW-RR 2015, 1238 f Rn. 10 und NJOZ 2015, 1767, 1768 Rn. 10;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 3968; Gutachten des Deutschen Notarinstituts, DNotI-Report 2011, 187, 189).
- BGH, 19.06.2024 - IV ZB 13/23
Verweigerung der Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses durch einen Notar
Im Hinblick auf die Urkundsgewährungspflicht des Notars (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2020 - NotSt(Brfg) 2/20, DNotZ 2020, 953 Rn. 11;… vom 14. März 2016 - NotSt(Brfg) 6/15, DNotZ 2016, 876 Rn. 22) sind an die Annahme eines ausreichenden Grundes hohe Anforderungen zu stellen (…Meier in Schönenberg-Wessel/Plottek/Sikora, BNotO § 15 Rn. 26;… Seger in Diehn, BNotO 2. Aufl. § 15 Rn. 33;… Sander in BeckOK-BNotO, § 15 Rn. 58 [Stand: 1. Februar 2024]). - BGH, 09.05.2025 - BLw 2/24
Veräußerung von aus landwirtschaftlichen Grundstücken bestehenden Erbanteilen als …
Rn. 17 (c) In diesem Sinne wird der vergleichbare Fall eines Verkaufs mehrerer Teilflächen, die nur zusammen die Genehmigungsfreigrenze überschreiten, nur dann als Umgehungsgeschäft eingeordnet, wenn die Teilflächen gleichzeitig oder nacheinander veräußert werden und die einzelnen Rechtsgeschäfte in einem inneren Zusammenhang stehen und nach einem einheitlichen Plan durchgeführt wurden (sog. Ketten- oder Zerstückelungsgeschäfte, vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juli 1956 - V BLw 2/56, BGHZ 21, 221, 224 ff.; Beschluss vom 8. Dezember 1959 - V BLw 19/59, MDR 1960, 214, 215; BGH, Urteil vom 15. Oktober 1992 - IX ZR 43/92, NJW 1993, 648; Beschluss vom 20. Juli 2020 - NotSt (Brfg) 2/20, DNotZ 2020, 953 Rn. 7).
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