Rechtsprechung
| BGH, 14.07.2003 - NotSt (Brfg) 5/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BeurkG § 54b Abs. 1; ; DONot § 12 Abs. 2; ; BNotO § 50 Abs. 3 Satz 3
- Deutsches Notarinstitut
BeurkG § 54b Abs. 1; BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 8
Voraussetzungen für befristete Entfernung aus dem Amt bei - Wolters Kluwer
Vorsätzlich begangenes Dienstvergehen eines Notars; Unterlassene Eiinrichtung von Notaranderkonten für die treuhänderische Hinterlegung von Fremdgeldern ; Abwicklung der Verwahrungsmassen aus der Abwicklung von Grundstückskaufverträgen über ein Sonderkonto der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 97 Abs. 1
Ahndung von Dienstvergehen eines Notars - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 14.07.2003 - NotSt (Brfg) 5/02
- BGH, 13.11.2003 - NotSt (Brfg) 5/02
Papierfundstellen
- DNotZ 2004, 226
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.04.1973 - I D 15.72
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.07.2003 - NotSt (Brfg) 5/02
aa) Was die - allerdings objektiv wahrheitswidrige - Erklärung des Notars in der gerichtlichen Verhandlung vom 19. Februar 2001 angeht, kann der Senat ebenso wie das Oberlandesgericht, offenlassen, ob und in welchem Umfang der Notar in der damaligen - seine berufliche Existenz bedrohenden - Situation überhaupt der Wahrheitspflicht unterlag, wie dies allerdings überwiegend für vergleichbare Konfliktlagen von Beamten in Disziplinarverfahren - unter Verweisung auf ein gegebenenfalls in Betracht kommendes Aussageverweigerungsrecht - angenommen wird (vgl. BVerwGE 46, 116; 63, 64 ; abweichend jedoch die Wehrdienstsenate BVerwGE 33, 170; BVerwG NJW 1969, 1188;… Köhler/Ratz BDO 2. Aufl. B II. 8 Rn. 9;… Claussen/Janzen BDO 8. Aufl. Einl. C Rn. 41a f jeweils m.w.N.;… auch Lemke, in: Schippel BNotO 7. Aufl. § 93 Rn. 3 meint, der Notar habe nur die Wahl, entweder gar nicht auszusagen oder aber wahrheitsgemäß). - BVerwG, 27.02.1969 - I WD 40.68
Unrechtmäßiges finanzielles Verhalten eines Zeitsoldaten gegenüber seinen …
Auszug aus BGH, 14.07.2003 - NotSt (Brfg) 5/02
aa) Was die - allerdings objektiv wahrheitswidrige - Erklärung des Notars in der gerichtlichen Verhandlung vom 19. Februar 2001 angeht, kann der Senat ebenso wie das Oberlandesgericht, offenlassen, ob und in welchem Umfang der Notar in der damaligen - seine berufliche Existenz bedrohenden - Situation überhaupt der Wahrheitspflicht unterlag, wie dies allerdings überwiegend für vergleichbare Konfliktlagen von Beamten in Disziplinarverfahren - unter Verweisung auf ein gegebenenfalls in Betracht kommendes Aussageverweigerungsrecht - angenommen wird (vgl. BVerwGE 46, 116; 63, 64 ; abweichend jedoch die Wehrdienstsenate BVerwGE 33, 170; BVerwG NJW 1969, 1188;… Köhler/Ratz BDO 2. Aufl. B II. 8 Rn. 9;… Claussen/Janzen BDO 8. Aufl. Einl. C Rn. 41a f jeweils m.w.N.;… auch Lemke, in: Schippel BNotO 7. Aufl. § 93 Rn. 3 meint, der Notar habe nur die Wahl, entweder gar nicht auszusagen oder aber wahrheitsgemäß).
- BGH, 16.02.2017 - V ZB 181/15
Notaranderkonto: Anspruch auf Auszahlung des hinterlegten Kaufpreises bei …
Die vorsätzliche Vermischung von verwahrten Geldern mit Eigengeldern des Notars oder gar die Verwendung für eigene Zwecke ist ein schwerwiegendes Dienstvergehen und kann als Untreue gemäß § 266 StGB strafbar sein (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2001 - NotZ 13/01, DNotZ 2002, 236 f.; BGH, Urteil vom 14. Juli 2003 - NotSt (Brfg) 5/02, DNotZ 2004, 226 f.; BGH, Urteil vom 6. April 1982 - 5 StR 8/82, NStZ 1982, 331 f.;… Eylmann/Vaasen/Hertel, BNotO/BeurkG, 4. Aufl., § 54b BeurkG Rn. 9;… ders. in Ganter/Hertel/Wöstmann, Handbuch der Notarhaftung, 3. Aufl., Rn. 1798;… Weingärtner, Das notarielle Verwahrungsgeschäft, 2. Aufl., Rn. 153). - BGH, 24.11.2014 - NotSt (Brfg) 5/14
Notarrechtliches Disziplinarverfahren: Amtspflichtverletzung bei Geldüberweisung …
Verstöße gegen die Vorschriften über die notarielle Verwahrung gemäß §§ 54a ff. BeurkG betreffen den Kernbereich notarieller Pflichten (…Sandkühler in Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO, 7. Aufl., § 97 Rn. 11) und erweisen sich grundsätzlich als schwerwiegend (vgl. Senat, Urteil vom 14. Juli 2003 - NotSt(Brfg) 5/02, DNotZ 2004, 226 f.).
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