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Rechtsprechung
   BGH, 08.05.1995 - NotZ 12/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8991
BGH, 08.05.1995 - NotZ 12/94 (https://dejure.org/1995,8991)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1995 - NotZ 12/94 (https://dejure.org/1995,8991)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1995 - NotZ 12/94 (https://dejure.org/1995,8991)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DNotZ 1996, 210
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 30/93

    Falschaussage - Amtsenthebung

    Auszug aus BGH, 08.05.1995 - NotZ 12/94
    Ihr steht insoweit nach der Rechtsprechung des Senats auch kein Beurteilungsspielraum zu, der einer gerichtlichen Nachprüfung entzogen ist; § 6 Abs. 1 BNotO enthält vielmehr eine Generalklausel mit einem unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Anwendung die Gerichte im Verfahren nach § 111 BNotO voll nachzuprüfen haben (zuletzt Beschluss vom 9. Januar 1995 - NotZ 30/93;… vgl. auch Beschluss vom 13. Dezember 1993 - NotZ 33/92 = BGHR BNotO § 6 Eignung 4 = NJW-RR 1994, 745 zu der wortgleichen Bestimmung des § 6 BNotO a. F., jeweils m. w. Nachw.).

    Ob dies - wie der Senat im Beschluss vom 9. Januar 1995 (a. a. O.) erwogen hat - im Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Eignungsprüfung bei Beamten der Überprüfung bedarf, kann dahinstehen; denn der ablehnende Bescheid ist unabhängig davon, welche Anforderungen in solchen Fällen an die Prüfungsintensität der richterlichen Kontrolle zu stellen sind, frei von tatsächlichen und rechtlichen Mängeln.

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen …

    Auszug aus BGH, 08.05.1995 - NotZ 12/94
    Der Senat hat zwar entschieden, dass ein von einer beruflichen Organisation veranstalteter Vorbereitungskurs für das Amt des Anwaltsnotars von der Landesjustizverwaltung zum Nachweis der fachlichen Eignung oder bei der Auswahl unter mehreren Bewerbern nur berücksichtigt werden darf, wenn er - was bei dem Fortbildungskurs in H. nicht der Fall ist - mit einer Erfolgskontrolle verbunden ist (BGHZ 124, 327, 341 f) und vor Ablauf der Bewerbungsfrist als Beginn des Auswahlverfahrens abgeleistet worden ist (BGHZ 126, 39, 47 ff).
  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 20/93

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern für eine Notarstelle; Festlegung eines …

    Auszug aus BGH, 08.05.1995 - NotZ 12/94
    Der Senat hat zwar entschieden, dass ein von einer beruflichen Organisation veranstalteter Vorbereitungskurs für das Amt des Anwaltsnotars von der Landesjustizverwaltung zum Nachweis der fachlichen Eignung oder bei der Auswahl unter mehreren Bewerbern nur berücksichtigt werden darf, wenn er - was bei dem Fortbildungskurs in H. nicht der Fall ist - mit einer Erfolgskontrolle verbunden ist (BGHZ 124, 327, 341 f) und vor Ablauf der Bewerbungsfrist als Beginn des Auswahlverfahrens abgeleistet worden ist (BGHZ 126, 39, 47 ff).
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 33/92

    Eignung eines Bewerbers zum Anwaltsnotar

    Auszug aus BGH, 08.05.1995 - NotZ 12/94
    Ihr steht insoweit nach der Rechtsprechung des Senats auch kein Beurteilungsspielraum zu, der einer gerichtlichen Nachprüfung entzogen ist; § 6 Abs. 1 BNotO enthält vielmehr eine Generalklausel mit einem unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Anwendung die Gerichte im Verfahren nach § 111 BNotO voll nachzuprüfen haben (zuletzt Beschluss vom 9. Januar 1995 - NotZ 30/93; vgl. auch Beschluss vom 13. Dezember 1993 - NotZ 33/92 = BGHR BNotO § 6 Eignung 4 = NJW-RR 1994, 745 zu der wortgleichen Bestimmung des § 6 BNotO a. F., jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 12/11

    Auswahlverfahren für die Bestellung zum Notar in Berlin: Reichweite der …

    Die persönliche Eignung ist deshalb zu verneinen, wenn der Bewerber durch falsche Angaben versucht hat, die Aufsichtsbehörde im Bewerbungsverfahren zu täuschen, um seine Bewerbungschancen zu verbessern (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Mai 1995 - NotZ 12/94, DNotZ 96, 210, 211;… vom 20. April 2009 - NotZ 20/08, ZNotP 2009, 282 Rn. 25;… vom 22. März 2010 - NotZ 10/09, aaO Rn. 25 f. …und vom 15. November 2010 - NotZ 1/10, aaO).
  • BGH, 15.11.2010 - NotZ 1/10

    Eignung für das Amt des Notars: Teilnahme an einem freiwilligen Vorbereitungskurs …

    Die persönliche Eignung ist deshalb zu verneinen, wenn der Bewerber, beispielsweise durch Vorlage wissentlich unrichtiger Bescheinigungen, versucht hat, die Aufsichtsbehörde im Bewerbungsverfahren zu täuschen, um seine Bewerbungschancen zu verbessern (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Mai 1995 - NotZ 12/94, DNotZ 96, 210, 211;… vom 20. April 2009 - NotZ 20/08, ZNotP 2009, 282 Rn. 25 …und vom 22. März 2010 - NotZ 10/09, Rn. 25 f.).

    Da die Teilnahmebescheinigung - anders als in dem der Entscheidung des Senats vom 8. Mai 1995 (NotZ 12/94, DNotZ 1996, 210) zugrunde liegenden Fall - nicht aufgrund der bloßen Anwesenheit, sondern nur unter der Voraussetzung einer erfolgreichen Teilnahme an dem Abschlusstest ausgehändigt wurde und die weitere Beteiligte diesen Test bestanden hat, kann nicht angenommen werden, sie habe gewusst oder zumindest billigend in Kauf genommen, ihr sei wegen ihres vorzeitigen Verlassens des Kurses die Bescheinigung zu Unrecht ausgestellt worden.

  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 48/95

    Gerichtliche Überprüfung der persönlichen Eignung für das Amt des Notars

    Soweit der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung, in der allerdings die Eignungsentscheidung der Verwaltung in keinem Falle zu beanstanden war (vgl. dazu Weisbrodt, DNotZ 1995, 825, 831 f), einen Beurteilungsspielraum der Verwaltung zur Gänze verneint hatte (vgl. dazu die oben zu l, eingangs erwähnten Entscheidungen), hält er daran nicht mehr fest (vgl. auch die Beschlüsse vom 9. Januar 1995, NotZ 3O/93 und vom 8. Mai 1995, NotZ 12/94, DNotZ 1996, 200 und 21O, wo der Senat die Frage der Überprüfung seiner Rechtsprechung bereits angeschnitten hatte).
  • OLG Schleswig, 05.09.2008 - Not 5/08
    Mit Rücksicht auf die Bedeutung und Schwierigkeit der Aufgaben, die der Notar als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege zu erfüllen hat ( § 1 BNotO ), darf der an die persönlichen Eigenschaften des Bewerbers anzulegende Maßstab nicht zu milde sein ( BGH DNotZ 1996, 210 [BGH 08.05.1995 - NotZ 12/94] ).

    Wesentliche Voraussetzungen dafür, dass der rechtsuchende Bürger dem Notar Achtung und Vertrauen entgegenbringen kann, sind uneingeschränkte Wahrhaftigkeit und Redlichkeit ( BGH DNotZ 1996, 210 [BGH 08.05.1995 - NotZ 12/94] ).

  • BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 7/11

    Gewichtung der Kriterien bei der Vergabe einer Notarstelle

    Die persönliche Eignung ist deshalb zu verneinen, wenn der Bewerber durch falsche Angaben versucht hat, die Aufsichtsbehörde im Bewerbungsverfahren zu täuschen, um seine Bewerbungschancen zu verbessern (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Mai 1995 - NotZ 12/94, DNotZ 96, 210, 211;… vom 20. April 2009 - NotZ 20/08, ZNotP 2009, 282 Rn. 25;… vom 22. März 2010 - NotZ 10/09, aaO Rn. 25 f. …und vom 15. November 2010 - NotZ 1/10, aaO).
  • BGH, 24.06.1996 - NotZ 41/95

    Amtsenthebung eines Notars wegen Verschweigens der beruflichen Tätigkeit für das …

    Letzteres gilt insbesondere auch hinsichtlich der hier fraglichen persönlichen Eignung des Antragstellers für das Amt des Notars nach § 4 Buchst. c NotVO (st.Rspr. des Senats zu § 6 BNotO, z.B. Beschluß vom 8. Mai 1995 - NotZ 12/94 = DNotZ 1996, 210 unter II 1 m.w.Nachw.).

    Wesentliche Voraussetzungen dafür, da der rechtsuchende Bürger dem Notar Achtung und Vertrauen entgegenbringen kann, sind uneingeschränkte Wahrhaftigkeit und Redlichkeit (Senatsbeschluß vom 8. Mai 1995 - NotZ 12/94 - DNotZ 1296, 210 unter II 2 b zu den inhaltsgleichen Bestimmungen der §§ 1, 14 Abs. 3 S. 1 BNotO).

  • OLG Stuttgart, 02.05.2008 - Not 2/08

    Notarbestellung: Persönliche Eignung für das Notaramt

    Denn zur Wahrnehmung ihrer für die Gewährleistung einer funktionstüchtigen vorsorgenden Rechtspflege wesentlichen Aufsichtsbefugnisse müssen sich die Aufsichtsbehörden darauf verlassen können, dass der Bewerber ihnen vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte erteilt (BGH DNotZ 1997, 894 [896]; BGH DNotZ 1997, 891 [893]; BGH DNotZ 1996, 210 [211 f.]).
  • BGH, 10.03.1997 - NotZ 22/96

    Nichtzulassung zum Notar wegen zahlreicher staatsanwaltlicher …

    Wesentliche Voraussetzung dafür, daß der rechtsuchende Bürger dem Notar Achtung und Vertrauen entgegenbringen kann, sind nicht nur Fähigkeiten wie Urteilsvermögen, Entschlußkraft, Standfestigkeit, Verhandlungsgeschick und wirtschaftliches Verständnis, sondern vor allem uneingeschränkte Wahrhaftigkeit und Redlichkeit (vgl. BGH DNotZ 1996, 210, 211 f.; BGH, Beschluß vom 24. Juni 1996 - NotZ 41/95 zu DDR-NotVO § 4 Nr. 1;… Lerch in Arndt/Lerch/Sandkühler BNotO 3. Aufl. § 14 Rdn. 12).
  • KG, 07.09.2017 - Not 14/17

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf vorläufige Zulassung zur …

    Aus dieser Ausrichtung der Prüfung auf die praktische Tätigkeit des Notars ergibt sich, dass der Prüfling nur solches Wissen präsent halten muss, das er für die angestrebte Amtsausübung - auch mit Rücksicht auf die Bedeutung und Schwierigkeit der Aufgaben, die der Notar als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege zu erfüllen hat (zu diesem Gesichtspunkt z.B. BGH DNotZ 1996, 210) - benötigt.
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