Rechtsprechung
| BGH, 22.03.2004 - NotZ 16/03 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BNotO § 111; BGB §§ 387, 388
Aufrechnung durch die Notarkasse - Wolters Kluwer
Entbehrlichkeit von Rechtsmittelbelehrungen; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristgebundenheit und Zuständigkeit; Anfechtbarkeit von Verwaltungsakten; Abgabenerhebung durch die Notarkassen; Berechtigung zur Aufrechnung; Umdeutung eines Aufhebungsantrages in einen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 387 § 388; BNotO § 111
Anfechtung einer Aufrechnungserklärung durch die Notarkasse; Wirksamkeit von Verwaltungsakten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Notarrecht - Abgaben an die Notarkasse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1432
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (23)
- BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82
Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen …
Auszug aus BGH, 22.03.2004 - NotZ 16/03
Die Erklärung wird regelmäßig nicht aus einer hoheitlichen Position abgegeben; sie ergeht ähnlich wie eine Willenserklärung, mit der ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen wird, auf einer gleichgeordneten rechtlichen Ebene (BVerwGE 66, 218, 220; BFHE 149, 482).Über die Berechtigung zur Aufrechnung ist im Verfahren auf Auszahlung zu befinden, das der Antragsteller bereiben kann (vgl. BVerwGE 66, 218, 223).
- BFH, 02.04.1987 - VII R 148/83
Aufrechnung - Steuerschuldverhältnis - Verwaltungsakt - Wirksamkeit - …
Auszug aus BGH, 22.03.2004 - NotZ 16/03
Die Erklärung wird regelmäßig nicht aus einer hoheitlichen Position abgegeben; sie ergeht ähnlich wie eine Willenserklärung, mit der ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen wird, auf einer gleichgeordneten rechtlichen Ebene (BVerwGE 66, 218, 220; BFHE 149, 482).Etwas anderes kann sich nur ergeben, wenn sie in der Form eines Verwaltungsaktes erklärt wird und damit die Rechtsnatur eines Verwaltungsaktes erhält (BFH NVwZ 1987, 1118).
- BGH, 25.10.1982 - NotZ 15/82
Versäumung der Beschwerdefrist - Einreichung der Antragsschrift beim …
Auszug aus BGH, 22.03.2004 - NotZ 16/03
Eine förmliche Zustellung ist nicht erforderlich, da § 16 Abs. 2 FGG nur für gerichtliche, nicht für behördliche Verfügungen gilt (Senatsbeschluß vom 25. Oktober 1982 - NotZ 15/82 - DNotZ 1984, 186, 187;… Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO 5. Aufl. § 111 Rdn. 114;… Schippel/Lemke, BNotO 7. Aufl. § 111 Rdn. 39).Offenbleiben kann deshalb, ob die Antragsfrist überhaupt durch Einreichung der Klage beim Verwaltungsgericht hätte gewahrt werden können (vgl. Senatsbeschluß vom 25. Oktober 1982 aaO S. 188).
- BGH, 26.03.2001 - NotZ 30/00
Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags
Auszug aus BGH, 22.03.2004 - NotZ 16/03
Ein solcher Antrag ist deshalb grundsätzlich unzulässig, es sei denn, daß sonst die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG leerlaufen würde (Senatsbeschlüsse vom 26. März 2001 - NotZ 30/00 - bei Juris dokumentiert …und vom 20. Juli 1998 - NotZ 36/97 - BGHR BNotO § 111 Abs. 1 Feststellungsantrag 7), was hier - wie ausgeführt - nicht der Fall ist. - BGH, 20.07.1998 - NotZ 36/97
Bedenken gegen persönliche Eignung einer Person bei Bestellung zum Notar - …
Auszug aus BGH, 22.03.2004 - NotZ 16/03
Ein solcher Antrag ist deshalb grundsätzlich unzulässig, es sei denn, daß sonst die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG leerlaufen würde (Senatsbeschlüsse vom 26. März 2001 - NotZ 30/00 - bei Juris dokumentiert und vom 20. Juli 1998 - NotZ 36/97 - BGHR BNotO § 111 Abs. 1 Feststellungsantrag 7), was hier - wie ausgeführt - nicht der Fall ist. - BGH, 25.04.1994 - NotZ 8/93
Anforderungen an Regelungen zur Finanzierung der Aufgaben einer Notarkasse
Auszug aus BGH, 22.03.2004 - NotZ 16/03
Er hält daran fest (BGHZ 126, 16 ff.; Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 1995 - NotZ 26/94 - DNotZ 1996, 213 ff.; vom 10. März 1997 - NotZ 5/96 - DNotZ 1997, 822 ff.; vom 10. März 1997 - NotZ 6/96 - bei Juris dokumentiert und vom 24. November 1997 - NotZ 30/96 - DNotZ 1999, 166 und vom 14. Juli 2003 - NotZ 3/03 m.w.N.). - BGH, 08.05.1995 - NotZ 26/94
Rechtswirksamkeit der satzungsrechtlichen Regelungen der Notarkasse München über …
Auszug aus BGH, 22.03.2004 - NotZ 16/03
Er hält daran fest (BGHZ 126, 16 ff.; Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 1995 - NotZ 26/94 - DNotZ 1996, 213 ff.; vom 10. März 1997 - NotZ 5/96 - DNotZ 1997, 822 ff.; vom 10. März 1997 - NotZ 6/96 - bei Juris dokumentiert und vom 24. November 1997 - NotZ 30/96 - DNotZ 1999, 166 und vom 14. Juli 2003 - NotZ 3/03 m.w.N.). - BGH, 29.07.1991 - NotZ 25/90
Rechtsweg für Schadensersatzansprüche gegen die Notarkammer
Auszug aus BGH, 22.03.2004 - NotZ 16/03
Begehrt der Antragsteller aber nicht Aufhebung eines Verwaltungsaktes oder einer konkreten ihm gegenüber hoheitlich erfolgten Amtshandlung, ist der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 111 BNotO nicht eröffnet (vgl. BGHZ 115, 275, 279 ff.; Senatsbeschlüsse vom 17. Dezember 1962 - NotZ 7/62 - DNotZ 1963, 357, 359 …und vom 13. Juli 1992 - NotZ 9/91 - BGHR BNotO § 111 Abs. 1 Feststellungsantrag 3). - BGH, 14.07.2003 - NotZ 6/03
Ausgleich von Nachteilen bei Entlassung eines Notars
Auszug aus BGH, 22.03.2004 - NotZ 16/03
Die dagegen gerichteten Rechtsmittel, weil nicht zugleich über den ihm zustehenden "Ausgleich sonst unverhältnismäßiger Belastungen und gleichheitswidriger Sonderopfer durch die Entlassung" mitentschieden worden war, hatten nach dem Senatsbeschluß vom 14. Juli 2003 - NotZ 6/03 - insgesamt keinen Erfolg. - BGH, 14.07.2003 - NotZ 3/03
Zurückweisung der Beschwerde eines Notars gegen die Festsetzung von an die …
Auszug aus BGH, 22.03.2004 - NotZ 16/03
Er hält daran fest (BGHZ 126, 16 ff.; Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 1995 - NotZ 26/94 - DNotZ 1996, 213 ff.; vom 10. März 1997 - NotZ 5/96 - DNotZ 1997, 822 ff.; vom 10. März 1997 - NotZ 6/96 - bei Juris dokumentiert und vom 24. November 1997 - NotZ 30/96 - DNotZ 1999, 166 und vom 14. Juli 2003 - NotZ 3/03 m.w.N.). - BGH, 13.07.1992 - NotZ 9/91
Unzulässige Nebenbeschäftigung des Anwaltsnotars als vereidigter Buchprüfer
- BGH, 10.03.1997 - NotZ 5/96
Durchsetzung der Verpflichtung der Notare zur Meldung der abgabenpflichtigen …
- BGH, 30.11.1964 - NotZ 5/64
Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung in Notarsachen
- BGH, 10.03.1997 - NotZ 6/96
Recht der Notarkasse zur Erhebung progressiv ansteigender Staffelabgaben für …
- BGH, 24.11.1997 - NotZ 30/96
Erhebung von Säumniszuschlägen auf rückständige Abgabenforderungen einer …
- BGH, 30.11.1998 - NotZ 26/98
Rechtschutz einer Bewerberin um eine Notarstelle nach anderweitiger Besetzung der …
- BGH, 30.07.1990 - NotZ 25/89
Erfordernisse des Antrags auf gerichtliche Entscheidung in Notarsachen
- VGH Bayern, 22.08.1986 - 23 B 85 A.446
- BGH, 11.12.1978 - NotZ 3/78
Enthebung vom Amt des Notars wegen Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden - …
- BGH, 29.03.1993 - NotZ 14/92
Anspruch eines Notars auf Befreiung von der Residenzpflicht - Fehlende …
- BGH, 22.10.1979 - NotZ 3/79
Ermessen der Landesjustizverwaltung bei der Errichtung neuer Notarstellen - …
- BGH, 10.08.1987 - NotZ 7/87
- FG Niedersachsen, 04.03.1992 - XIII 296/91
- BSG, 31.08.2011 - GS 2/10
Zulässigkeit der Erklärung einer Verrechnung durch Verwaltungsakt
Rn. 19 Mit seiner Entscheidung weicht der Große Senat des BSG schließlich nicht von Entscheidungen des BGH (Beschluss vom 22.3.2004 - NotZ 16/03 -, NJW-RR 2004, 1432 ff), des BVerwG (BVerwGE 66, 218 ff; 132, 250 ff) oder des BFH (BFHE 149, 482, 489 f; 178, 306 ff) ab, die bei der einseitigen Ausübung der hier ohnedies nicht streitgegenständlichen Aufrechnung die Rechtsnatur als öffentlich-rechtliche Willenserklärung bestimmen. - BSG, 31.05.2016 - B 1 KR 38/15 R
Aufrechnung von Ausgleichsansprüchen des Arbeitgebers aufgrund des AufAG …
Rn. 14 Der Senat setzt sich damit nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung anderer oberster Gerichtshöfe zur Aufrechnung, wonach die Aufrechnungserklärung die rechtsgeschäftliche Ausübung eines Gestaltungsrechts und für sich allein kein Verwaltungsakt ist (BGH Beschluss vom 22.3.2004 - NotZ 16/03 - NJW-RR 2004, 1432 ff; BVerwGE 66, 218, 220; BVerwGE 132, 250; BFHE 149, 482, 489 f; BFHE 178, 306). - LSG Rheinland-Pfalz, 06.05.2015 - L 6 AS 288/13
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anspruch auf Erstattung von …
Soweit das Bundessozialgericht bisher für Sozialleistungsansprüche davon ausgegangen war, dass die Aufrechnung nach § 51 SGB I bzw. die Verrechnung nach § 52 SGB I durch Verwaltungsakt zu erfolgen hat (vgl. BSG, Urteil vom 19. Januar 1978 - 4 RJ 47/77 -, BSGE 45, 271; Urteil vom 27. März 1996 - 14 REg 10/95 -, BSGE 78, 132), betrifft dies die streitgegenständliche Aufrechnung ebenso wenig wie die Entscheidung des Großen Senats (Beschluss vom 31. August 2011 - GS 2/10 - BSGE 109, 81) zur Verrechnung gemäß § 52 SGB I. Dass er mit seiner Entscheidung nicht von Entscheidungen des BGH (Beschluss vom 22.3.2004 - NotZ 16/03 -, juris), des BVerwG (BVerwGE 66, 218 ff; 132, 250 ff.) oder des BFH (BFHE 149, 482, 489 f; 178, 306 ff.), die bei der einseitigen Ausübung der Aufrechnung die Rechtsnatur als öffentlich-rechtliche Willenserklärung bestimmen, abweicht, stellt der Große Senat des BSG ausdrücklich fest. - BGH, 26.10.2009 - NotZ 15/09
Rechtsschutz gegen eine vollstreckbare Aufforderung des Antragsgegners zur …
Die fehlende Unterschrift nimmt einem Bescheid nicht den Charakter als Verwaltungsakt und hat auch nicht dessen Nichtigkeit zur Folge, sondern führt allenfalls zur dessen Anfechtbarkeit (Senatsbeschluss vom 22. März 2004 - NotZ 16/03 - NJW-RR 2004, 1432, 1433).
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