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Rechtsprechung
   BGH, 13.10.1980 - NotZ 7/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,753
BGH, 13.10.1980 - NotZ 7/80 (https://dejure.org/1980,753)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1980 - NotZ 7/80 (https://dejure.org/1980,753)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1980 - NotZ 7/80 (https://dejure.org/1980,753)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Amtsenthebung - Amtsenthebung eines Notars - Rechtskraft - Amtsenthebungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 78, 229
  • NJW 1981, 987
  • MDR 1981, 226
  • DNotZ 1981, 193 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 06.07.1977 - 1 BvR 3/77

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Dauer einer vorläufigen Amtsenthebung

    Auszug aus BGH, 13.10.1980 - NotZ 7/80
    Auf die Verfassungsbeschwerde des Antragstellers hob jedoch das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 6. Juli 1977 - 1 BvR 3/77 (= NJW 1977, 1959 [BVerfG 06.07.1977 - 1 BvR 3/77]) die Verfügung des Präsidenten des Landgerichts sowie beide Gerichtsbeschlüsse auf.

    Darüber, ob die Amtsenthebung des Notars aus den von der Landesjustizverwaltung in ihrer Entschließung angekündigten Gründen gerechtfertigt ist, wird vielmehr endgültig entschieden (vgl. auch BVerfG NJW 1977, 1959, 1960) [BVerfG 06.07.1977 - 1 BvR 3/77].

  • BGH, 26.03.1979 - NotZ 9/78

    Dienstunfähigkeit eines Notars

    Auszug aus BGH, 13.10.1980 - NotZ 7/80
    Die von diesem dagegen eingelegte sofortige Beschwerde blieb erfolglos (Senatsbeschluß vom 26. März 1979 - NotZ 9/78 = BGHZ 74, 184 = DNotZ 1979, 695).

    Der Antragsteller muß sich jedoch in entsprechender Anwendung des § 51 Abs. 1 Satz 4 des hessischen Beamtengesetzes so behandeln lassen, wie wenn seine Dienstunfähigkeit amtsärztlich festgestellt wäre, weil er sich ohne hinreichenden Grund der Verpflichtung entzieht, sich nach Weisung der Aufsichtsbehörde ärztlich untersuchen zu lassen (Senatsbeschluß BGHZ 74, 184).

  • BGH, 30.06.1980 - AnwZ (B) 3/80

    Anfechtung von Vorstandswahlen einer Rechtsanwaltskammer

    Auszug aus BGH, 13.10.1980 - NotZ 7/80
    In entsprechender Anwendung der §§ 539, 540 ZPO ist das Beschwerdegericht selbst dann, wenn die angefochtene Entscheidung verfahrensrechtlich fehlerhaft zustande gekommen ist, nicht verpflichtet, diese aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen (vgl. den insofern gleichliegenden Beschluß des Senats für Anwaltssachen vom 25. Oktober 1976 - AnwZ (B) 15/76 - w.w.N.; neuerdings Beschluß v. 30. Juni 1980 - AnwZ (B) 3/80 - m.w.N.).
  • BGH, 08.11.1976 - NotZ 6/76

    Vorläufige Amtsenthebung eines Notars

    Auszug aus BGH, 13.10.1980 - NotZ 7/80
    Auch dagegen hat der Antragsteller das dafür vorgesehene gerichtliche Verfahren in beiden Rechtszügen ohne Erfolg durchlaufen (Senatsbeschluß vom 8. November 1976 - NotZ 6/76 = DNotZ 1977, 185).
  • BGH, 11.12.1978 - NotZ 3/78

    Enthebung vom Amt des Notars wegen Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden - …

    Auszug aus BGH, 13.10.1980 - NotZ 7/80
    Deshalb muß die Eröffnung der Landesjustizverwaltung an den Notar, daß und aus welchem Grunde seine Amtsenthebung in Aussicht genommen ist, auch so konkret und umfassend sein, daß sich der Notar ein eigenes, zutreffendes Bild davon machen kann, warum er seines Amtes enthoben werden soll, und sich dazu sachgerecht äußern kann (Senatsbeschluß vom 11. Dezember 1978 - NotZ 3/78 = DNotZ 1979, 373).
  • BGH, 05.04.1976 - NotZ 9/75

    Disziplinarverfahren gegen einen Notar - Erfordernis einer amtsärztlichen …

    Auszug aus BGH, 13.10.1980 - NotZ 7/80
    Dagegen hat der Antragsteller erfolglos das Oberlandesgericht und den Bundesgerichtshof angerufen (vgl. Senatsbeschluß vom 5. April 1976 - NotZ 9/75 = DNotZ 1976, 504).
  • BGH, 25.10.1976 - AnwZ (B) 15/76

    Sofortige Beschwerde i.R.d. Wiederholung der mündlichen Verhandlung vor dem …

    Auszug aus BGH, 13.10.1980 - NotZ 7/80
    In entsprechender Anwendung der §§ 539, 540 ZPO ist das Beschwerdegericht selbst dann, wenn die angefochtene Entscheidung verfahrensrechtlich fehlerhaft zustande gekommen ist, nicht verpflichtet, diese aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen (vgl. den insofern gleichliegenden Beschluß des Senats für Anwaltssachen vom 25. Oktober 1976 - AnwZ (B) 15/76 - w.w.N.; neuerdings Beschluß v. 30. Juni 1980 - AnwZ (B) 3/80 - m.w.N.).
  • BVerfG, 31.08.2005 - 1 BvR 912/04

    Verfassungsbeschwerde eines Notars gegen seine Amtsenthebung wegen …

    Übereilte Entscheidungen über die Amtsenthebung und die mit einem verfrühten Vollzug verbundenen Misshelligkeiten sollen vermieden werden (vgl. BGHZ 78, 229;… vgl. auch BTDrucks 13/4184, S. 30).
  • BGH, 22.03.2004 - NotZ 23/03

    Vermögensverfall eines Notars; Maßgeblicher Zeitpunkt bei gerichtlicher …

    Die dort festgestellten Amtsenthebungsgründe sind im anschließenden Streit um die Rechtmäßigkeit der Amtsenthebung grundsätzlich bindend (Senat BGHZ 44, 65, 72; 78, 229, 230 f; 78, 232, 233; 149, 230, 232; Beschluß vom 8. Juli 2002 - NotZ 1/02 - NJW 2002, 2791, 2792).
  • BGH, 03.12.2001 - NotZ 16/01

    Berücksichtigung nachträglich eingetretener Umstände im Verfahren über die …

    Die dort festgestellten Amtsenthebungsgründe sind im anschließenden Streit um die Rechtmäßigkeit der Amtsenthebung grundsätzlich bindend (Senat BGHZ 44, 65, 72; 78, 229).

    a) Der Senat hat es bisher offen gelassen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang beim Ausspruch der Amtsenthebung eine Veränderung der Sachlage seit Abschluß des Vorschaltverfahrens berücksichtigt werden kann (BGHZ 78, 229, 231).

  • BGH, 12.07.2004 - NotZ 27/03

    Verfahrensfähigkeit eines wegen Verdachts einer geistigen Erkrankung seines Amts …

    Die dort festgestellten Amtsenthebungsgründe sind im anschließenden Streit um die Rechtmäßigkeit der Amtsenthebung grundsätzlich bindend (Senat BGHZ 44, 65, 72; 78, 229, 230 f.; 78, 232, 233; 149, 230, 232).
  • BGH, 13.10.1980 - NotZ 11/80

    Amtsenthebung eines Notars

    Nach rechtskräftigem Abschluß des Vorschaltverfahrens nach § 50 Abs. 1 Nr. 6 und 7, Abs. 3 Satz 3 BNotO kann der Notar die darauf ausgesprochene Amtsenthebung auch dann nicht mehr mit der Begründung anfechten, die Voraussetzungen für seine Amtsenthebung lägen nicht vor, wenn es zu einer gerichtlichen Prüfung der Amtsenthebungsgründe nicht gekommen ist, weil der Notar den Antrag auf gerichtliche Entscheidung nicht oder nicht fristgerecht gestellt hat (im Anschluß an BGHZ 44, 65, 72; BGH DNotZ 1979, 373 u. Beschl. vom 13. Oktober 1980 - NotZ 7/80 - zum Abdruck in BGHZ bestimmt).

    Werden in einem Verfahren nach § 50 Abs. 3 Satz 3 BNotO die Voraussetzungen für die Amtsenthebung gemäß § 50 Abs. 1 Nr. 6 und 7 rechtskräftig festgestellt , so kann der Notar in dem sich anschließenden endgültigen Amtsenthebungsverfahren nicht mehr geltend machen, die Voraussetzungen lägen in Wahrheit nicht vor (Senatsbeschluß vom 13. Oktober 1980 - NotZ 7/80 = zum Abdruck in BGHZ bestimmt;… vgl. Seybold/Hornig, BNotO, 5. Aufl., § 50 Rdn. 27).

  • BGH, 28.07.2008 - NotZ 6/08

    Amtsenthebung eines Notars wegen Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden …

    Zweck des § 50 Abs. 3 Satz 3 BNotO ist es nicht, durch Eröffnung eines von der späteren Amtsenthebung unabhängigen Rechtszugs den Rechtsschutz zu verdoppeln, vielmehr soll die gerichtliche Prüfung der in diesen Fällen oft schwierig zu beurteilenden Amtsenthebungsgründe zum Schutze des Notars, aber auch im Interesse einer geordneten Rechtspflege, vorverlegt werden, um übereilte Entscheidungen über die Amtsenthebung und die mit einem verfrühten Vollzug verbundenen Misshelligkeiten zu vermeiden (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 78, 229, 230 f; 149, 230, 232).
  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 24/94

    Befugnisse der Aufsichtsbehörde gegenüber einem Notar

    Sie unterwirft, anders als in den vom Senat bisher entschiedenen Fällen, in denen es um die Beanstandung einzelner Vorfälle ging (BGHZ 57, 351 [BGH 13.12.1971 - NotZ 2/71]; Beschl. v. 26. März 1973, NotZ 1/73, DNotZ 1974, 372; v. 14. Juli 1986, NotZ 7/80, BGHR BNotO § 93 Abs. 1, Aufsicht 1 = DNotZ 1987, 438;… v. 10. August 1987, NotZ 1/87, BGHR BNotO § 93 Abs. 1 Aufsicht 2 = DNotZ 88, 254;… v. 14. Dezember 1992, NotZ 3/91, BGHR BNotO § 93 Abs. 1, Aufsicht 3 = DNotZ 1993, 465), die (wesentliche) Amtstätigkeit des Notars einem Sonderstatus, welcher mittelbar auf eine Einschränkung der Berufstätigkeit hinwirkt, die unmittelbar nicht angeordnet werden könnte.
  • BGH, 20.11.2006 - NotZ 31/06

    Amtsenthebung eines Notars wegen Gefährdung der Rechtsuchenden durch die Art der …

    Nach rechtskräftigem Abschluss des Vorschaltverfahrens gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 BNotO stehen die dort zu den Amtsenthebungsgründen getroffenen tatsächlichen Feststellungen im anschließenden Streit um die Rechtmäßigkeit der endgültigen Amtsenthebung des Notars nicht mehr zur Überprüfung an (Senat, BGHZ 44, 65, 72; 78, 229, 230 f.; 149, 230, 232).
  • BGH, 20.11.2006 - NotZ 34/06

    Amtsenthebung eines Notars wegen Gefährdung der Rechtsuchenden durch die Art der …

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Notar durch einen entsprechenden Antrag eine gerichtliche Entscheidung über das Vorliegen des Amtsenthebungsgrundes herbeigeführt hat (st. Senatsrechtsprechung, s. etwa BGHZ 44, 65, 72; 78, 229, 230 f.; 149, 230, 232; Beschluss vom 22. März 2004 - NotZ 23/03 = NJW 2004, 2018); hiergegen bestehen unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten keine Bedenken (BVerfG NJW 2005, 3057).
  • BGH, 12.07.2004 - NotZ 29/03

    Enthebung eines Notars aus seinem Amt aufgrund seiner wirtschaftlichen …

    Nach rechtskräftigem Abschluß des Vorschaltverfahrens gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 BNotO stehen die dort zu den Amtsenthebungsgründen getroffenen tatsächlichen Feststellungen im anschließenden Streit um die Rechtmäßigkeit der endgültigen Amtsenthebung des Notars nicht mehr zur Überprüfung (Senat, BGHZ 44, 65, 72; 78, 229; 149, 230, 232).
  • BGH, 31.03.2003 - NotZ 34/02

    Amtsenthebung eines Notars wegen Vermögensverfalls

  • OLG Celle, 19.11.2001 - Not 19/01

    Amtsenthebung eines Notars: Bedeutung des Vorschaltverfahrens; Gefährdung der …

  • BGH, 30.11.1998 - NotZ 30/98

    Amtsenthebungsverfahren gegen einen Notar wegen Schwäche seiner geistigen Kräfte

  • KG, 26.07.2002 - Not 4/02

    Verfahren der endgültigen Amtsenthebung eines Notars nach bestandskräftigem …

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