Rechtsprechung
| VG Regensburg, 31.07.2001 - RN 6 K 00.1291 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- archive.org
Ablehnung der Baugenehmigung - Raumbedeutsamkeit - bay. SchutzgebietVO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- naturschutzrecht.net (Rechtsprechungsübersicht)
Windkraft und Schutzgebiete
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unzulässigkeit einer Windkraftanlage im Außenbereich wegen Verstoßes gegen eine Landschaftsschutzgebietsverordnung
Papierfundstellen
- NuR 2002, 179
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 27.09.1990 - 4 C 44.87
Auszug aus VG Regensburg, 31.07.2001 - RN 6 K 00.1291
Sodann ist eine dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechende Entscheidung über die Bevorzugung eines Belanges und damit notwendigerweise die Zurückstellung anderer Belange zu treffen (so grundlegend zur entsprechenden Rahmenregelung des § 8 Abs. 3 BNatSchG: BVerwG 27.09.1990 4 C 44.87 NuR 1991, 124). - BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99
FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche …
Auszug aus VG Regensburg, 31.07.2001 - RN 6 K 00.1291
Diese der Rahmenvorschrift des § 8 Abs. 3 BNatSchG entsprechende Regelung führt bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen zu einem zwingenden Hindernis für die Erteilung einer Baugenehmigung (vgl. zuletzt für einen Planfeststellungsbeschluss: BVerwG 27.10.2000 4 A 18.99 BayVBl 2001.375). - VGH Bayern, 25.03.1996 - 14 B 94.119
Errichtung einer Windenergieanlage in der Schutzzone des "Naturparks Bayerischer …
Auszug aus VG Regensburg, 31.07.2001 - RN 6 K 00.1291
Die technische Neuartigkeit einer Anlage und die dadurch bedingte optische Gewöhnungsbedürftigkeit allein ist jedoch nicht geeignet, ein Landschaftsbild zu beeinträchtigen; sie ist nicht einmal ein Indiz für eine solche Beeinträchtigung (im Einzelnen: BayVGH, 25.03.1996 14 B 94.119, BayVBl 1997, 369, 370 m.w.N.).
- OVG Thüringen, 06.06.1997 - 1 KO 570.94
Auszug aus VG Regensburg, 31.07.2001 - RN 6 K 00.1291
Denn in die erforderliche Abwägung (OVG Weimar, 06.06.1997, 1 KO 570.94) ist zum einen einzustellen, dass eben gerade hier am beabsichtigten Standort eine Befreiung einen mit den Schutzzwecken der Bezirksverordnung unvereinbaren Zustand herbeiführen würde (…ebenso grundsätzlich BayVGH a.a.O.). - VGH Bayern, 25.11.1991 - 14 B 89.3207
Auszug aus VG Regensburg, 31.07.2001 - RN 6 K 00.1291
Der Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung ist für raumbedeutsame Vorhaben vielmehr ein auch durch Abwägung im Einzelfall nichtüberwindbares Zulassungshindernis (BayVGH, 25.11.1991 14 B 89.3207, BayVBl 1992, 529). - VGH Bayern, 12.02.1993 - 26 B 89.1573
Auszug aus VG Regensburg, 31.07.2001 - RN 6 K 00.1291
Eine Abwägung zwischen dem Gewicht des Vorhabens und dem Gewicht der diesem (möglicherweise) entgegenstehenden oder von ihm (möglicherweise) beeinträchtigtenöffentlichen Belange, wie sie bei der Anwendung von § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. Abs. 1 und Abs. 2 der Vorschrift geboten ist, bedarf es nicht (BayVGH 02.12.1993 26 B 89.1573).
- VG Freiburg, 27.04.2004 - 5 K 1585/02
Unvereinbarkeit von Windkraftanlagen mit dem konkreten Schutzzweck eines …
Diese Planänderung ist für die Begründetheit des Begehrens relevant, denn maßgeblicher Zeitpunkt der Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei einer Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung ist derjenige der mündlichen Verhandlung (vgl. VGH Bad.-Württ, Urt. v. 12.05.2003 - 5 S 1657/01 - Urt. v. 06.03.2003 - 8 S 393/03 - Urt. v. 11.08.1997 - 5 S 3509/95 - VG Regensburg, Urt. v. 31.07.2001 - RN 6 K 00.1291 -, NuR 2002, 179).
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