Rechtsprechung
| OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 05.03.1949 - StS 131/48 |
Tötung von Geisteskranken - Hitlererlaß
§§ 34, 35 StGB, übergesetzlicher Notstand
Volltextveröffentlichung
Papierfundstellen
- OGHSt 1, 299
- OGHSt 1, 335
- NJW 1949, 476
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16
Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei …
Hiervon abgewichen ist sodann der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone, der entschieden hat, ein Polizeibeamter dürfe über frühere Aussagen eines Zeugen nicht vernommen werden, wenn dieser in der Hauptverhandlung berechtigterweise die Aussage verweigert (OGH, Urteil vom 5. März 1949 - StS 131/48, OGHSt 1, 299). - BayObLG, 14.12.1982 - RReg. 1 St 366/82
Berücksichtigung einer Aussage der zur Zeugnisverweigerung berechtigten Ehefrau …
In Rechtsprechung und Schrifttum besteht heute Einigkeit darüber, daß dieses Verlesungsverbot - außer bei richterlichen Vernehmungen, bei denen der Zeuge über das ihm zustehende Zeugnisverweigerungsrecht belehrt worden war -nicht durch Vernehmung des Vernehmungsbeamten über die frühere Aussage des Zeugen umgangen werden darf, daß vielmehr über das Verlesungsverbot hinaus in bezug auf Angaben, die der Zeuge bei früheren nichtrichterlichen Vernehmungen gemacht hatte, ein Verwertungsverbot besteht, diese Angaben also auch nicht in anderer Weise als durch Verlesung in die Hauptverhandlung eingeführt und zum Gegenstand der Urteilsfindung gemacht werden dürfen (OGHSt 1, 299; BGHSt 2, 99/104; 20, 384; 21, 218; 29, 230/232; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 23.Aufl.§ 252 RdNrn.Hingegen dürfen ebenso wie frühere Äußerungen gegenüber Privatpersonen (OGHSt 1, 299/300 f.; BGHSt 1, 373 [BGH 30.10.1951 - 1 StR 67/51] ; OLG Bremen HESt 3, 42/43; vgl. auch BGHSt 20, 384 [BGH 31.08.1965 - 5 StR 245/65] /386;… 29, 230/232) Äußerungen, die der nunmehr das Zeugnis Verweigernde gegenüber Polizeibeamten in deren amtlicher Eigenschaft außerhalb einer Vernehmung gemacht hat, der Urteilsfindung zugrunde gelegt werden (BGH GA 1970, 1531 BayObLGSt 1949/51, 605/606 ff.; OLG Düsseldorf NJW 1968, 1840 [OLG Düsseldorf 03.07.1968 - 2 Ss 12/68] ; OLG Hamm JMBlNW 1972, 262; OLG Stuttgart Justiz 1972, 322; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg§ 252 RdNr. 29; Mayr in Karlsruher Kommentar§ 252 RdNr. 20; Paulus in KMR§ 252 RdNr.18).
- BGH, 22.01.1952 - 1 StR 800/51 Deshalb hätte der Vorsitzende, bevor er den Beamten über die von ihm entgegengenommenen Aussagen der Verlobten befragte, sich darüber vergewissern müssen, dass sie demnächst zur Aussage bereit sein werde (vgl. OGHSt 1, 299, 303).
- LG Köln, 04.12.1953 - 24 Ks 1/51
Mitwirkung am 'Euthanasieprogramm' durch Kontrolle der Arbeitsfähigkeit der …
Auch hinsichtlich dieser Feststellungen genügt es zur weiteren Begründung auf die zahlreichen einschlägigen Entscheidungen anderer Gerichte zu verweisen (vgl. u.a. OLG Frankfurt SJZ 1947, 622; OGHBZ SJZ 1949, 347; KG DRZ 1947, 158; OGHSt. 2, 117; OLG Koblenz HESt. 2, 277). - LG Deggendorf, 01.03.1954 - Ks 1/52
Denunziation zahlreicher Mithäftlinge wegen angeblicher illegaler Betätigung im …
Der Angeklagte hat somit nicht nur die Tätigkeit des Haupttäters erleichtert (SJZ 1949, 347; MDR 1949, 370), sondern überhaupt erst ermöglicht. - BGH, 08.11.1951 - 3 StR 530/51
Rechtsmittel
Hat aber ein weigerungsberechtigter Zeuge ausserhalb seiner Zeugeneigenschaft einem Dritten gegenüber oder in einem gerichtlichen Verfahren schriftlich niedergelegte Erklärungen abgegeben, die Schlüsse auf den aufzuklärenden Sachverhalt zulassen, so bleiben diese Erklärungen den Beweise zugänglich, und zwar trotz des § 252 StPO (vgl RGSt 35, 247; OGHSt 1, 299; Löwe-Rosenberg, StPO § 252 Anm 6), erst recht also bei einer Auskunftsverweigerung gemäss § 55 StPO. - LG Tübingen, 05.07.1949 - Ks 6/49
Verwaltungsmassnahmen im Rahmen des 'Euthanasieprogramms' in Württemberg: …
Die Rechtsprechung hatte bisher überwiegend ein tateinheitliches Zusammentreffen angenommen, so insbesondere der OGHBZ in seiner Entscheidung vom 5.3.1949, SJZ 1949, 347 ff., ferner OLG Braunschweig, SJZ 1948, 268 und 353, OLG Schwerin NJW 1948, 147, OLG Düsseldorf, SJZ 1948, 438 u.a.
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